Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024517.pdf
Größe
68 kB
Erstellt
20.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Neufassung Nr. VI-A-01291-NF-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Bestätigung
Jugendhilfeausschuss
Bestätigung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
Bestätigung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Jugendberufssagentur (ehemals HP 080/15/16)
Beschluss:
1.
Die Stadt legt gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter
Leipzig bis zum 3. Quartal 2015 ein Konzept vor, dass folgende Punkte enthält:
- eine Klärung über die Ausgestaltung der gemeinsamen Einrichtung in der Axis-Passage inklusive
dem Angebot der Unterstützungsleistungen für die Jugendlichen von städtischer Seite sowie von
Seiten der Bundesagentur für Arbeit Leipzig und dem Jobcenter.
- eine Klärung der Angebote für Jugendliche, die mit ihren Bedarfen nicht unter SGB II und SGB III
fallen. Dies kann nur in Zusammenarbeit mit dem Träger der Jugendberatung (Jugendhaus Leipzig)
erfolgen. Hier soll aufgezeigt werden, wie eine erfolgreiche Zusammenarbeit von Schule, SchulSozialarbeit, Jugendhilfe, Berufsagenturen und Jobcenter ausgestaltet werden kann.
2.
Die Stadt erarbeitet gemeinsam mit dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit eine
Kooperationsvereinbarung bis zum 3. Quartal 2015. Die Kooperation zielt auf die Verbesserung der
Integrationsarbeit für besonders förderungsbedürftige Jugendliche ab bzw. setzt dort einen
Handlungsschwerpunkt. Weiter soll jährlich eine gemeinsame Berichterstattung zur Arbeit der
Jugendberufsagentur im Jugendhilfeausschuss und in den Fachausschüssen Jugend,
Soziales, Gesundheit und Schule und Wirtschaft und Arbeit vorgestellt werden.
3.
Die Stadt Leipzig unterstützt die Initiative des Freistaates Sachsens die bestehenden
rechtlichen Hürden zu beseitigen und einen Informationsaustausch zwischen den Institutionen zu
ermöglichen.
Begründung
Seit 2014 gibt es de facto eine Jugendberufsagentur in Leipzig. Diese befindet sich in den
Räumlichkeiten des Jobcenters in der Axis-Passage. Die Jugendhilfe stellt in Leipzig, über den
freien Träger Jugendhaus Leipzig, eine Mitarbeiterin in der Axis-Passage. Drei weitere
Vollzeitäquivalente arbeiten in der Jugendberatungsstelle des Trägers in der Windmühlenstraße 41.
Zum Vergleich die Stadt Düsseldorf bringt für die gemeinsame Arbeit in der Jugendberufsagentur 12
Mitarbeitende in der Beratungszeit ein.
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Die Jugendberufsagenturen sind sicherlich durch den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung
zu einem wichtigen Thema geworden. Hier wird der flächendeckende Ausbau von
Jugendberufsagenturen zum politischen Ziel erklärt. Doch die Forderung nach Bündelung der
Leistungen aus den Sozialgesetzbüchern II, III und VIII für unter 25-Jährige ist nicht neu. Grundidee
seit langem ist eine flächendeckende Einrichtung gemeinsamer Anlaufstellen, in denen der Träger
der Grundsicherung, die örtliche Arbeitsagentur, das Jugendamt und die freien Träger der
Jugendhilfe ihre Beratungs-, Betreuungs- und Vermittlungsangebote für die berufliche und soziale
Integration von Jugendlichen bündeln und gemeinsam anbieten sollen. Dieser Grundidee folgend
sollen Jugendliche so heranwachsen, dass sie selbstbewusste und eigenverantwortliche junge
Erwachsene werden und sich in guten sozialen Beziehungen bewegen können. Dazu gehört
unbedingt auch der Eintritt ins Berufsleben. Die Stabilisierung der Lebensverhältnisse durch
Existenzsicherung und Integrationsangebote zu erreichen, ist Aufgabe der Jobcenter, muss für
Jugendliche und junge Erwachsene aber auch von der Jugendhilfe unterstützt werden. Nötig sind
Förderangebote, mit denen benachteiligte Jugendliche wirklich erreicht werden. Das hat zur Folge,
Förderprozesse neu und anders zu organisieren. Zunächst geht es darum, den Förderbedarf von
benachteiligten Jugendlichen zu ermitteln, von Seiten des Jobcenters, aber auch von Seiten der
Jugendhilfe. Dies kann in gemeinsamen Fallkonferenzen geschehen. Im Anschluss müssen
passende Förderangebote bereitstehen. Die Jobcenter, Arbeitsagenturen und Jugendämter sind
deshalb gefordert, ihre Maßnahmen neu aufeinander abzustimmen und gemeinsame Angebote aufund auszubauen. Damit diese Leitideen zum Tragen kommen, müssen die Träger der Jugendhilfe
eine starke und aktive Rolle beim Aufbau und dem kooperativen Zusammenspiel der
Jugendberufsagenturen erhalten. Ihre Fachlichkeit und ihre Angebote dürfen aber nicht einfach in
die Abläufe der Arbeitsverwaltung eingefügt und ihren Spielregeln unterworfen werden. Der Wert
des individualisierten Blicks der Jugendhilfe und der damit verbundenen Subjektorientierung muss
Einzug halten in die gemeinsame Arbeit.
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