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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021939.pdf
Größe
476 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30

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Inhalt der Datei

Petition Nr. P-00566/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.04.2015 Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Aussichtsturm auf dem Fockeberg Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen Zuständigkeit Mitteilung Sachverhalt: Die Anfrage der Petenten, auf dem Fockeberg einen Aussichtsturm vorzusehen, wurde im Zusammenhang mit der indirekten Sportförderung gestellt. Inhaltlich wäre dies eine gute Ergänzung der vorhandenen Möglichkeiten für einen Panoramablick im Stadtgebiet von Leipzig, wie sie etwa der Turm auf der Bistumshöhe, der Aussichtsturm im hinteren Rosental sowie das Völkerschlachtdenkmal, der Rathausturm, die Thomaskirche oder das City-Hochhaus bieten. Der Fockeberg mit seiner Höhe von 155 m ist aber auch bereits jetzt ein Aussichtspunkt. Vergleichsweise liegt der Kernbereich des Stadtwaldes in einer Höhenlage von 95 bis 110 m. Aufgrund der damit verbundenen Kosten ist die Errichtung und Unterhaltung eines Aussichtsturmes an diesem Standort heute und perspektivisch nicht realisierbar, zumal der Standort erhebliche besondere Anforderungen an Planung und Bauwerk mit sich bringen würde. Der Fockeberg ist Bestandteil des LSG „Leipziger Auwald“, des gleichnamigen Vogelschutzgebietes und als Bodenschutzwald gemäß SächsWaldG ausgewiesen. Gleichzeitig ist der Fockeberg im Sächsischen Altlastenkataster als „Deponie Fockestraße“ registriert. Am Standort wurde überwiegend in Leipzig angefallener Trümmer- bzw. Bauschutt infolge der Kriegsschäden des 2. Weltkrieges abgelagert. Bis 1983 wurde außerdem Hausmüll eingebaut. Für den Deponiekörper insgesamt ist, trotz teilweiser Konsolidierung aufgrund der jahrzehntelangen Standzeit, von einer lockeren Lagerung des Materials auszugehen. Die technische, technologische Machbarkeit zur Errichtung eines Aussichtsturmes auf der ehemaligen inhomogenen Siedlungsmülldeponie ist ohne ortskonkrete Baugrunduntersuchungen nicht einzuschätzen. Mit Mehraufwendungen aufgrund der Baugrundeigenschaften des Standortes müsste gerechnet werden. Für Planungsleistungen, die Anschaffung und Errichtung sowie die laufende Unterhaltung eines Aussichtsturmes sind keine Haushaltsmittel veranschlagt. Aufgrund der Beanspruchung des städtischen Haushaltes durch prioritäre Investitionen in anderen Aufgabenbereichen ist dies leider auch nicht realistisch. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.04.2015 zu 10.1. Aussichtsturm auf dem Fockeberg Vorlage: P-00566/14 Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen Leipzig, den 16. April 2015 Seite: 1/1