Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021939.pdf
Größe
476 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Petition Nr. P-00566/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.04.2015
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
Aussichtsturm auf dem Fockeberg
Beschlussvorschlag:
Der Petition kann nicht abgeholfen
Zuständigkeit
Mitteilung
Sachverhalt:
Die Anfrage der Petenten, auf dem Fockeberg einen Aussichtsturm vorzusehen,
wurde im Zusammenhang mit der indirekten Sportförderung gestellt.
Inhaltlich wäre dies eine gute Ergänzung der vorhandenen Möglichkeiten für einen Panoramablick
im Stadtgebiet von Leipzig, wie sie etwa der Turm auf der Bistumshöhe, der Aussichtsturm im
hinteren Rosental sowie das Völkerschlachtdenkmal, der Rathausturm, die Thomaskirche oder das
City-Hochhaus bieten.
Der Fockeberg mit seiner Höhe von 155 m ist aber auch bereits jetzt ein Aussichtspunkt.
Vergleichsweise liegt der Kernbereich des Stadtwaldes in einer Höhenlage von 95 bis 110 m.
Aufgrund der damit verbundenen Kosten ist die Errichtung und Unterhaltung eines Aussichtsturmes
an diesem Standort heute und perspektivisch nicht realisierbar, zumal der Standort erhebliche
besondere Anforderungen an Planung und Bauwerk mit sich bringen würde.
Der Fockeberg ist Bestandteil des LSG „Leipziger Auwald“, des gleichnamigen Vogelschutzgebietes
und als Bodenschutzwald gemäß SächsWaldG ausgewiesen. Gleichzeitig ist der Fockeberg im
Sächsischen Altlastenkataster als „Deponie Fockestraße“ registriert.
Am Standort wurde überwiegend in Leipzig angefallener Trümmer- bzw. Bauschutt infolge der
Kriegsschäden des 2. Weltkrieges abgelagert. Bis 1983 wurde außerdem Hausmüll eingebaut. Für
den Deponiekörper insgesamt ist, trotz teilweiser Konsolidierung aufgrund der jahrzehntelangen
Standzeit, von einer lockeren Lagerung des Materials auszugehen.
Die technische, technologische Machbarkeit zur Errichtung eines Aussichtsturmes auf der
ehemaligen inhomogenen Siedlungsmülldeponie ist ohne ortskonkrete Baugrunduntersuchungen
nicht einzuschätzen. Mit Mehraufwendungen aufgrund der Baugrundeigenschaften des Standortes
müsste gerechnet werden.
Für Planungsleistungen, die Anschaffung und Errichtung sowie die laufende Unterhaltung eines
Aussichtsturmes sind keine Haushaltsmittel veranschlagt. Aufgrund der Beanspruchung des
städtischen Haushaltes durch prioritäre Investitionen in anderen Aufgabenbereichen ist dies leider
auch nicht realistisch.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 15.04.2015
zu 10.1. Aussichtsturm auf dem Fockeberg
Vorlage: P-00566/14
Beschluss:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei einigen Enthaltungen
Leipzig, den 16. April 2015
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