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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022018.pdf
Größe
239 kB
Erstellt
27.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:52

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Inhalt der Datei

Petition Nr. VI-P-00975 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.04.2015 Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff Einsparung der Rotlichtblitzerersatzinvestitionen Beschlussvorschlag: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Zuständigkeit Bestätigung Sachverhalt: Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist grundlegende Aufgabe einer Kommune. Dazu gehört gerade in einer Großstadt mit einem starkem Verkehrsaufkommen wie Leipzig auch ein hohes Maß an Verkehrssicherheit. Die Stadt Leipzig ist als Kreispolizeibehörde gesetzlich verpflichtet, dazu die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, was deren effektive Kontrolle und die Sanktionierung festgestellter Verstöße ebenso einschließt wie eine wirksame Prävention. Insofern ist der vom Petenten geforderte Verzicht auf Instandhaltungsinvestitionen an Rotlichtüberwachungsanlagen, was gleichbedeutend mit einer Einstellung der Verkehrsüberwachung hinsichtlich der Beachtung des Lichtsignals „Rot“ an Ampelanlagen wäre, nicht nur kontraproduktiv, sondern rechtlich nicht durchsetzbar. Folgte man dieser Intention, würde die Gefährdung von Leben und Gesundheit der Verkehrsteilnehmer in einem Bereich billigend in Kauf genommen, der zu den Hauptunfallursachen zählt. Der vermuteten Einsparung stünde mithin ein deutlich höherer volkswirtschaftlicher Schaden entgegen. Der Petent geht von nicht nachvollziehbaren Vergleichszahlen aus. Die angegebene Zahl von 60.000 Rotlichtverstößen ist ebenso wenig erklärbar wie die Annahme, dass hiervon nur 300 „echte“, weil vorsätzliche, Rotlichtsünder sind. Auch ist die von ihm vorgenommene Wertung unzutreffend. Im Jahr 2014 wurden gegenüber der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig insgesamt 15.043 Rotlichtfälle angezeigt; in 2.533 Fällen davon zeigte die Lichtsignalanlage bereits länger als 1 s „Rot“. Die Ahndung dieser Verstöße erfolgt auf der Grundlage des Bundeseinheitlichen Tatbestandskataloges Verkehrsordnungswidrigkeiten, wonach den betroffenen Fahrzeugführern – entgegen der Annahme des Petenten – nicht grundsätzlich vorsätzliches Handeln, sondern lediglich Fahrlässigkeit vorgeworfen wird. Der Petent behauptet, dass bei veränderter Verkehrsorganisation die absolute Zahl der Rotlichtverstöße sinken würde. Selbst dann kann aber daraus nicht weitergeführt werden, dass Überwachungsmaßnahmen vollständig entbehrlich sind. Eine solche Annahme wäre wirklichkeitsfremd. Auch die Stadt Leipzig setzt auf die Verkehrsdisziplin der überwiegenden Anzahl der Verkehrsteilnehmer und auf Prävention vor Restriktion. Jedoch bleibt es auch unter diesen Voraussetzungen unabdingbar, eine wirksame Verkehrsüberwachung aufrecht zu erhalten. Das geschieht – u. a. in Auswertung des Unfallgeschehens – gemeinsam mit der Polizei durch Festlegung entsprechender Schwerpunkte. Ferner unterstellt der Petent, dass die Verkehrsteilnehmer durch die derzeitige Verkehrsorganisation in Leipzig überfordert sind und insbesondere durch zu kurze Gelbphasen unverschuldet in den Rotlichtverstoß getrieben werden. Hierzu ist festzustellen, dass im Jahr 2014 an den überwachten Lichtsignalanlagen ein Gesamtdurchfluss von 38.763.973 Fahrzeugen registriert wurde. Insgesamt ca. 15.000 Fälle von Rotlichtverstößen kamen zur Anzeige. Der überwältigende Anteil von Kraftfahrern kam demnach mit den jeweils aufleuchtenden Lichtsignalen zurecht. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 15.04.2015 zu 10.3. Einsparung der Rotlichtblitzerersatzinvestitionen Vorlage: VI-P-00975 Beschluss: Der Petition kann nicht abgeholfen werden. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 1 Enthaltung Leipzig, den 16. April 2015 Seite: 1/1