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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1024371.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:11

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Inhalt der Datei

Antrag Nr. VI-A-01298 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Fachausschuss Finanzen Zuständigkeit 1. Lesung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden (ehemals HP 120/15/16) Beschluss: Die Vereine und Verbände erhalten bereits in den noch laufenden Förderverfahren für 2015 die Möglichkeit, die Mittel für 2016 zu beantragen, soweit dies gewünscht und noch nicht geschehen ist. Die Mittelzuweisungen an Vereine und Verbände erfolgen demnach in wesentlichen Teilen nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung Die Einführung des ersten Doppelhaushaltes wurde durch das Dezernat Finanzen unter anderem damit begründet, dass er für die geförderten Verbände und Vereine Planbarkeit und Sicherheit schafft, weil die Fördermittel für zwei Jahre eingeplant sind. Die Stadtverwaltung hat jedoch bisher an ihrer Praxis der jährlichen Beantragung und Mittelvergabe nichts verändert. Zwar planen die Ämter Summen ein, die Vereine bekommen aber weiterhin nur Zuschläge für ein Jahr. Alle müssen für 2016 erneut beantragen und haben keine größere Sicherheit als vorher, im Gegenteil. Es gibt keine direkte Fördergarantie für zwei Jahre. Das heißt, die Vereine und Verbände tragen das Risiko von Kürzungen und Streichungen nach wie vor. Der Aufwand der jährlichen Beantragung bleibt gleich. Zudem entfällt der Verhandlungsspielraum der Vereine, Kostensteigerungen geltend zu machen, sowie der politische Einfluss des Stadtrates auf die Förderstrukturen. Durch die Jährliche Beantragung und Mittelvergabe entsteht auch für die Stadtverwaltung nicht der gewünschte Synergieeffekt. Viele Vereine und Verbände leisten seit Jahren eine wertvolle Arbeit, deren Fortbestand zwingend notwendig ist. Solchen Projekte können unproblematisch auf entsprechende Antragstellung Förderzusagen über zwei Jahre gegeben werden, was wiederum den Verwaltungsaufwand bei Stadt und Antragstellern deutlich verringern würde. Andere, bspw. neue Projekte, sollten weiterhin mit Seite 1/3 einer jährlichen Förderung der Möglichkeit der Flexibilität für Stadt und Antragsteller unterliegen können. Zusammenfassend wird das vom Grunde her bestehend bleibende jährliche Fördermittelverfahren entsprechend um die Möglichkeit einer zweijährigen Antragstellung/Förderung ergänzt und somit übersichtlicher und planungssicherer für Verwaltung sowie Antragsteller. Seite 2/3