Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1024371.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
17.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Antrag Nr. VI-A-01298
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Fachausschuss Finanzen
Zuständigkeit
1. Lesung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Zweijährige Förderung von Vereinen und Verbänden (ehemals HP 120/15/16)
Beschluss:
Die Vereine und Verbände erhalten bereits in den noch laufenden Förderverfahren für 2015 die
Möglichkeit, die Mittel für 2016 zu beantragen, soweit dies gewünscht und noch nicht geschehen ist.
Die Mittelzuweisungen an Vereine und Verbände erfolgen demnach in wesentlichen Teilen nach
dem Beschluss des Doppelhaushaltes für die Jahre 2015 und 2016.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung
Die Einführung des ersten Doppelhaushaltes wurde durch das Dezernat Finanzen unter anderem
damit begründet, dass er für die geförderten Verbände und Vereine Planbarkeit und Sicherheit
schafft, weil die Fördermittel für zwei Jahre eingeplant sind. Die Stadtverwaltung hat jedoch bisher
an ihrer Praxis der jährlichen Beantragung und Mittelvergabe nichts verändert. Zwar planen die
Ämter Summen ein, die Vereine bekommen aber weiterhin nur Zuschläge für ein Jahr. Alle müssen
für 2016 erneut beantragen und haben keine größere Sicherheit als vorher, im Gegenteil. Es gibt
keine direkte Fördergarantie für zwei Jahre. Das heißt, die Vereine und Verbände tragen das Risiko
von Kürzungen und Streichungen nach wie vor. Der Aufwand der jährlichen Beantragung bleibt
gleich.
Zudem entfällt der Verhandlungsspielraum der Vereine, Kostensteigerungen geltend zu machen,
sowie der politische Einfluss des Stadtrates auf die Förderstrukturen. Durch die Jährliche
Beantragung und Mittelvergabe entsteht auch für die Stadtverwaltung nicht der gewünschte
Synergieeffekt.
Viele Vereine und Verbände leisten seit Jahren eine wertvolle Arbeit, deren Fortbestand zwingend
notwendig ist. Solchen Projekte können unproblematisch auf entsprechende Antragstellung
Förderzusagen über zwei Jahre gegeben werden, was wiederum den Verwaltungsaufwand bei Stadt
und Antragstellern deutlich verringern würde. Andere, bspw. neue Projekte, sollten weiterhin mit
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einer jährlichen Förderung der Möglichkeit der Flexibilität für Stadt und Antragsteller unterliegen
können. Zusammenfassend wird das vom Grunde her bestehend bleibende jährliche
Fördermittelverfahren entsprechend um die Möglichkeit einer zweijährigen Antragstellung/Förderung
ergänzt und somit übersichtlicher und planungssicherer für Verwaltung sowie Antragsteller.
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