Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1023831.pdf
Größe
60 kB
Erstellt
09.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01267
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
20.05.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Kontoeröffnung für Asylsuchende
Sachverhalt:
Für Asylsuchende und Flüchtlinge ist es nicht einfach, ein eigenes Konto zu eröffnen. Nicht alle
Betroffenen können gemäß Geldwäschegesetz zugelassene Legitimationspapiere vorweisen. Das
Gesetz ist im Jahr 2008 verschärft worden und verpflichtet Banken, die Identität ihrer KundInnen zu
prüfen. Als Identitätsbeweis taugt zum Beispiel ein Personalausweis. Genau hier liegt das Problem
für Asylsuchende: Viele von ihnen besitzen keine Papiere.
In Deutschland erhalten Flüchtlinge ohne Pass Ersatzpapiere. Die hilfsweise ausgestellten
Ersatzpapiere für die Laufzeit des Asylverfahrens oder bei Aussetzung einer Abschiebung werden
aber von Banken nicht unbedingt als Legitimationspapiere akzeptiert und daher eine Kontoeröffnung
verweigert.
Wir bitten um Beantwortung folgender Fragen:
1. Können Asylsuchende bei der öffentlich-rechtlichen Leipziger Sparkasse problemlos ein
Konto eröffnen? Wenn nein, welche Hindernisse sieht die Stadtverwaltung?
2. Haben Asylsuchende ohne gültige Identitätspapiere die Möglichkeit, ein Konto bei der
Leipziger Sparkasse zu eröffnen? Wenn nein, welche Hindernisse sieht die Stadtverwaltung?
3. Wurden mögliche Problemlösungsstrategien bereits in den Gremien der Leipziger Sparkasse
erörtert? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
4. Existieren bei der Sparkasse AnsprechpartnerInnen für Asylsuchende, die ein Konto eröffnen
wollen?
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