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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022853.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
20.02.15, 12:00
Aktualisiert
24.05.16, 17:29

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01081 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Finanzen 27.04.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.04.2015 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost 19.05.2015 Information zur Kenntnis Ortschaftsrat Holzhausen 19.05.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss "Geranienweg" in Verbindung mit außerplanmäßigen Auszahlungen in 2015 in Höhe von 77.000 € sowie überplanmäßigen Auszahlungen in 2016 in Höhe von 78.114 € im PSP-Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen sowie eine außerplanmäßige Aufwendung in 2016 in Höhe von 72.000 € im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv gemäß § 79 SächsGemO Beschluss: 1. Die Straßenbaumaßnahme Geranienweg wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die für die Stadt zu tragenden Gesamtkosten für den Bau betragen 505.064 €. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die unter Punkt "6. Folgekosten" ermittelten Folgekosten. 3. Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes stehen in 2015 im PSP-Element 7.0000587.700 Straßenbau in Ortsteilen aus Ermächtigungen aus Vorjahr insgesamt 99.950 € (netto 83.992 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 15.958 €) zur Verfügung. 4. In 2016 werden im PSP-Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen brutto 163.000 € (netto 136.975 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 26.025 €) und im Teilprodukt 1.100.54.1.0.01.16 (Bushaltestellen) brutto 15.000 € (netto 12.605 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 2.395 €) bereitgestellt. Dies ist im Plan 2016 bereits berücksichtigt. 5. In 2015 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP- Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen in Höhe von 77.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 77.000 € aus dem PSP-Element 7.0001026.700 - Koordinierung Stadttechnik. 6. In 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element 7.0000587.700 – Straßenbau in Ortsteilen in Höhe von 78.114 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H. v. 50.000 € aus dem PSP-Element 7.0001026.700 - Koordinierung Stadttechnik sowie i. H. v. 28.114 € aus dem PSP-Element 7.0000474.740 - Beitragsfähige Straßen. 7. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 72.000 € im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto 31120000 – Investive Schlüsselzuweisung. Im PSP-Element 7.0000587.700- Straßenbau in Ortsteilen werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt. 8. Die in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht verbrauchten planmäßigen Mittel der o. g. PSPElemente/Teilprodukte/Innenaufträge werden als Ermächtigungen aus Vorjahr in die entsprechenden Folgejahre übertragen. 9. Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird beauftragt, eine Vereinbarung zur Durchführung der Straßenbaumaßnahme und zur Kostenteilung im Fahrbahnbereich mit dem Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe und mit der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: siehe Anlage Anlagen: finanzielle Auswirkungen Prüfkatalog Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von wo veranschlagt 2016 2016 15.000 72.000 1.100.54.1.0.01.16 106654100010 2015 2016 176.950 241.114 7.0000587.700 7.0000587.700 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Höhe in EUR Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt bis nein x von bis ab 2016 jährlich wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Ergeb. HH Erträge Nach Durchführung der Maßnahme zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 960 1.100.541001.09 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 17.02.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg Bau- und Finanzierungsbeschluss „Geranienweg“ in Verbindung mit außer- sowie überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO im PSP-Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen sowie im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv Zusammenfassende Erläuterungen Der Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe (AZV) hat dringenden Handlungsbedarf für 2015/2016 hinsichtlich der Auswechslung des in Straßenmitte liegenden Mischwassersammlers DN 500 angemeldet. Auch die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL GmbH) beabsichtigt im Vorfeld die Auswechslung der Trinkwasserleitung DN 100 auf der gesamten Straßenlänge Gleichzeitig mit dem Leitungsbau ist die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Die Durchführung und Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme übernimmt der AZV. Hierfür ist eine Vereinbarung abzuschließen, die gleichzeitig die Kostenteilung zwischen Stadt Leipzig, AZV und KWL GmbH regelt. Der Straßenraum wird entsprechend der vorliegenden Vorplanung neu aufgeteilt. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 26 cm Stärke ausgebaut. Der einseitige Gehweg erhält eine Befestigung aus Betonpflaster. Die Straßenentwässerungseinrichtungen und die Stadtbeleuchtungsanlage werden erneuert. Die Finanzierung in 2016 stellt sich wie folgt dar: Baukosten inkl. Stadtbeleuchtung (entsprechend Kostenberechnung vom 27.01.2015) reduziert um die Anteile an der Fahrbahn von AZV und KWL GmbH (464.000,00 € - 75.936,00 € = 388.064,00 €) Bushaltestellen Baunebenkosten*) Beteiligung der Stadt an den investiven Kosten des Kanalbaus (entsprechend Verbandssatzung des AZV) Gesamtkosten für den Bau 388.064,00 € 15.000,00 € 25.000,00 € 77.000,00 € 505.064,00 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung Deckungsquellen: PSP-Element 7.0000587.700 (Straßenbau in Ortsteilen) davon Planansatz 2016 (250.000,00 € - 15.000,00 € davon Ermächtigung aus Vorjahr - 72.000,00 € = 163.000,00 €) PSP-Element 7.0000474.740 (Beitragsfähige Straßen) Planansatz 2016 PSP-Element 7.0001026.700 (Koordinierung Stadttechnik) davon Planansatz 2015 davon Planansatz 2016 PSP-Element 1.100.54.1.0.01.16 (Bushaltestellen) Innenauftrag 106654100010 (Stadtbeleuchtung) 262.950,00 € 163.000,00 € 99.950,00 € 28.114,00 € 127.000,00 € 77.000,00 € 50.000,00 € 15.000,00 € 72.000,00 € Der Geranienweg ist eine Anliegerstraße. Damit sind nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme 75 % der beitragsfähigen Kosten auf alle Anlieger umlegbar. Verkehrs- und Tiefbauamt 18.02.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg Bau- und Finanzierungsbeschluss „Geranienweg“ in Verbindung mit außer- sowie überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO im PSP-Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen sowie im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv 1. Grundlagen – Der Geranienweg ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 - 2020, Anlage 5 (Prioritätenliste für Straßenbaumaßnahmen in den Ortsteilen enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV-1774/13) beschlossen. – Vorplanung für den Geranienweg aus dem Jahr 2000 2. Veranlassung und Zielstellung Der Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe (AZV) hat dringenden Handlungsbedarf für 2015/2016 hinsichtlich der Auswechslung des in Straßenmitte liegenden Mischwassersammlers DN 500 angemeldet. Auch die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL GmbH) beabsichtigt im Vorfeld die Auswechslung der Trinkwasserleitung DN 100 auf der gesamten Straßenlänge. Der Geranienweg hat einen schlechten Straßenzustand. Ausgebesserte Schadstellen prägen das Straßenbild. Gehwege sind nur zum Teil vorhanden und unterschiedlich befestigt. Gleichzeitig mit dem Leitungsbau ist die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme vorgesehen. Die Durchführung und Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme übernimmt der AZV. Hierfür ist eine Vereinbarung abzuschließen, die gleichzeitig die Kostenteilung zwischen Stadt Leipzig, AZV und KWL GmbH regelt. Für die Stadt und die Anlieger reduzieren sich damit die Kosten, da die Kosten für die Flächenanteile der Leitungsgräben im Fahrbahnbereich durch die Versorgungsunternehmen getragen werden. 3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme Die Alternative bei Nichtrealisierung des Geranienweges wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes. Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen. Eine Verschiebung der Leitungsbaumaßnahme des AZV ist nicht möglich. Wenn der Straßenausbau nicht gleichzeitig mit dem Leitungsbau durchgeführt wird, bedeutet das, dass für die Anlieger erneute Einschränkungen und auch höhere Kosten auftreten. 4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen 1 Verkehrs- und Tiefbauamt 18.02.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg Der Straßenraum wird entsprechend der vorliegenden Vorplanung neu aufgeteilt. Es wird ein einseitiger, durchgehender Gehweg auf der östlichen Straßenseite mit einer Breite von 1,50 bis 2,00 m Breite angelegt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,00 m. In einem Teilabschnitt beträgt die Fahrbahnbreite wegen der beengten Platzverhältnisse 4,75 m. Auf der westlichen Straßenseite entsteht ein Ausgleichsstreifen mit unterschiedlicher Breite. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 26 cm Stärke ausgebaut. Entsprechende Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld durchgeführt und ausgewertet. Im Ergebnis dessen sind Baugrundverbesserungsmaßnahmen erforderlich. Die Fahrbahneinfassung erfolgt mit Betonborden. Der Gehweg erhält eine Befestigung aus Betonpflaster. Der Ausgleichsstreifen wird mit Schotterrasen befestigt. Die Straßenentwässerungseinrichtungen werden erneuert. Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Geranienweges sind die im Einmündungsbereich der Kärrnerstraße befindlichen Bushaltestellen der Linie 74 mit auszubauen bzw. zu verbessern. Die Bushaltestelle auf der Nordseite der Kärrnerstraße wird in westliche Richtung verschoben und behindertengerecht mit Kap ausgebaut. Die Bushaltestelle auf der Südseite wird mit Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache nachgerüstet. Die nicht ausreichende Straßenentwässerung vor dieser Bushaltestelle wird durch den Einbau einer Pendelrinne mit zwei zusätzlichen Straßeneinläufen verbessert. Im Vorfeld muss bereits 2015 der Rückbau der Freileitungsanlage und die Erdverlegung der Stromleitung der Mitnetz Strom durchgeführt werden. Damit ist auch eine Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage verbunden, da sich derzeit die Leuchten an den Freileitungsmasten befinden. Die Mitnetz Strom wird auch die Tiefbauleistungen für die Stadtbeleuchtungstrasse mit durchführen. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Straßenbaumaßnahme erfolgt dann das Setzen der Stadtbeleuchtungsmaste. Die neuen Beleuchtungsmaste werden im Abstand von ca. 28 m an der Hinterkante des östlichen Gehweges eingeordnet. Die Anzahl der Lichtpunkte erhöht sich damit um 8 Stück. 5. Finanzierung Die Gesamtkosten (entsprechend Kostenberechnung vom 27.01.2015) für den Bau setzen sich wie folgt zusammen: Geranienweg 464.000 € davon 72.000 € für Stadtbeleuchtung Bushaltestellen Kärrnerstraße 15.000 € Baunebenkosten* 25.000 € Beteiligung der Stadt an den investiven Kosten des Kanalbaus (entsprechend Verbandssatzung des AZV) 77.000 € 2 Verkehrs- und Tiefbauamt 18.02.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg 581.000 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung Die Kosten für die Fahrbahn betragen 226.000 € und werden entsprechend der jeweiligen Flächenanteile zwischen AZV, KWL GmbH und Stadt aufgeteilt. Grundlage hierfür bildet die abzuschließende Vereinbarung zwischen den Beteiligten. Anteile Gesamt Stadt AZV KWL GmbH Fahrbahn 226.000,00 € 150.064,00 € 41.132,00 € 34.804,00 € in Prozent 100 66,4 18,2 15,4 Damit reduzieren sich die Kosten für den Geranienweg für die Stadt um die Anteile von AZV und KWL GmbH um 75.936 € . Die Finanzierung in 2016 stellt sich wie folgt dar: Baukosten inkl. Stadtbeleuchtung (entsprechend Kostenberechnung vom 27.01.2015) reduziert um die Anteile an der Fahrbahn von AZV und KWL GmbH (464.000,00 € - 75.936,00 € = 388.064,00 €) Bushaltestellen 388.064,00 € 15.000,00 € Baunebenkosten*) 25.000,00 € Beteiligung der Stadt an den investiven Kosten des Kanalbaus (entsprechend Verbandssatzung des AZV) Gesamtkosten für den Bau 77.000,00 € 505.064,00 € *) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung gesamt 2015 2016 Kosten 505.064,00 € 176.950,00 € 328.114,00 € davon PSP-Element 7.0000587.700 PSP-Element 1.100.54.1.0.01.16 Innenauftrag 106654100010 418.064,00 € 15.000,00 € 72.000,00 € 176.950,00 € - 241.114,00 € 15.000,00 € 72.000,00 € Deckungsquellen: PSP-Element 7.0000587.700 (Straßenbau in Ortsteilen) davon Planansatz 2016 (250.000,00 € - 15.000,00 € davon Ermächtigung aus Vorjahr - 72.000,00 € = 163.000,00 €) PSP-Element 7.0000474.740 (Beitragsfähige Straßen) Planansatz 2016 PSP-Element 7.0001026.700 (Koordinierung Stadttechnik) davon Planansatz 2015 davon Planansatz 2016 PSP-Element 1.100.54.1.0.01.16 (Bushaltestellen) Innenauftrag 106654100010 (Stadtbeleuchtung) 262.950,00 € 163.000,00 € 99.950,00 € 28.114,00 € 127.000,00 € 77.000,00 € 50.000,00 € 15.000,00 € 72.000,00 € 3 Verkehrs- und Tiefbauamt 18.02.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg Die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme durch den AZV muss bereits 2015 erfolgen. Die Grundlage dafür bildet die abzuschließende Vereinbarung mit dem AZV, in der festgelegt wird, dass der AZV den städtischen Anteil vorfinanziert. Eine Refinanzierung durch die Stadt kann erst in 2016 erfolgen. Für den Bau der Bushaltestellen wird die Möglichkeit der Förderung über den ZVNL geprüft. Der Geranienweg ist eine Anliegerstraße. Damit sind nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme 75 % der beitragsfähigen Kosten auf alle Anlieger umlegbar. Die weiteren Planungskosten wurden und werden bereits 2014/2015 über das PSP-Element 7.000.583.700 (Planung investiver Vorhaben) gebunden und z. T. finanziert. Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 72.000 € und werden dem Ergebnishaushalt zugeordnet. 6. Folgekosten Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass lediglich Folgekosten für 8 zusätzliche Lichtpunkte bei der Beleuchtung entstehen. Danach ergeben sich folgende zusätzliche Folgekosten: Folgekosten pro Jahr Geranienweg Bezeichnung PSP-Element Beleuchtung bei Gemeindestraßen 1.100.541001.09 1.100.541001.09 Kosten/Einheit und Jahr ca. 50 €/Lichtpkt. ca. 70 €/Lichtpkt. Beschreibung Kosten pro Jahr in Euro Unterhaltung 400,00 € Stromkosten 560,00 € Die genannten Folgekosten sind innerhalb der Eckwerte des Verkehrs- und Tiefbauamtes zu finanzieren. Der Bedarf zusätzlicher Mittel kann daraus nicht abgeleitet werden. Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten. 6. 7. Grunderwerb Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. 9. 8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit Der neu entstehende, durchgängige östliche Gehweg schafft bessere Bedingungen für alle Fußgänger einschließlich Kinder. 4 Verkehrs- und Tiefbauamt 18.02.2015 Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg Der behindertengerechte Neubau der Bushaltestelle in der Kärrnerstraße verbessert die Situation, besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen. 7. 9. Bauzeit und Umleitung Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist ab Frühjahr 2016 geplant. Die Maßnahme wird unter Vollsperrung gebaut. Durch den AZV ist die Errichtung einer Behelfsstraße in Richtung Ziegeleistraße vorgesehen. 8. 10. Sonstiges Altlasten/Abfall: Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert sind. Kampfmittel: Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden. Anliegerinformation: Betroffene Grundstückseigentümer werden in einem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt vorab über die Straßenbaumaßnahme informiert. Die Anliegerinformation erfolgt weiterhin über Informationen im Stadtbezirksbeirat und Ortschaftsrat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb. Anlagen: Übersichtsplan Lagepläne Fotos 5 Fotodokumentation Geranienweg Bild 1: Nähe Einmündung Kärrnerstraße, ohne Gehweg Bild 2: schlechter Straßenzustand, kein Bordanschlag Bild 3: beidseitig schmaler Gehweg, z.T unbefestigt Bild 4: Stichstraße in z.T. ungebundener Befestigung