Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022853.pdf
Größe
6,9 MB
Erstellt
20.02.15, 12:00
Aktualisiert
24.05.16, 17:29
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01081
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
27.04.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.04.2015
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Südost
19.05.2015
Information zur Kenntnis
Ortschaftsrat Holzhausen
19.05.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss "Geranienweg" in Verbindung mit außerplanmäßigen
Auszahlungen in 2015 in Höhe von 77.000 € sowie überplanmäßigen Auszahlungen in 2016
in Höhe von 78.114 € im PSP-Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen sowie eine
außerplanmäßige Aufwendung in 2016 in Höhe von 72.000 € im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv gemäß § 79 SächsGemO
Beschluss:
1. Die Straßenbaumaßnahme Geranienweg wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2,
Ziffer 7 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2. Die für die Stadt zu tragenden Gesamtkosten für den Bau betragen 505.064 €. Ab dem Jahr der
Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die unter Punkt "6. Folgekosten" ermittelten
Folgekosten.
3. Im Haushalt des Verkehrs- und Tiefbauamtes stehen in 2015 im PSP-Element 7.0000587.700 Straßenbau in Ortsteilen aus Ermächtigungen aus Vorjahr insgesamt 99.950 € (netto 83.992 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 15.958 €) zur Verfügung.
4. In 2016 werden im PSP-Element 7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen brutto 163.000 €
(netto 136.975 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 26.025 €) und im Teilprodukt 1.100.54.1.0.01.16
(Bushaltestellen) brutto 15.000 € (netto 12.605 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 2.395 €)
bereitgestellt. Dies ist im Plan 2016 bereits berücksichtigt.
5. In 2015 wird eine außerplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP- Element
7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen in Höhe von 77.000 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H.
v. 77.000 € aus dem PSP-Element 7.0001026.700 - Koordinierung Stadttechnik.
6. In 2016 wird eine überplanmäßige Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO im PSP-Element
7.0000587.700 – Straßenbau in Ortsteilen in Höhe von 78.114 € bestätigt. Die Deckung erfolgt i. H.
v. 50.000 € aus dem PSP-Element 7.0001026.700 - Koordinierung Stadttechnik sowie i. H. v. 28.114
€ aus dem PSP-Element 7.0000474.740 - Beitragsfähige Straßen.
7. Im Jahr 2016 wird eine außerplanmäßige Aufwendung gemäß § 79 SächsGemO i. H. v. 72.000 €
im Innenauftrag 106654100010 - Stadtbeleuchtung investiv bestätigt. Die Deckung erfolgt aus dem
PSP-Element 1.100.61.1.0.01.01 – Steuern, allgemeine Zuweisungen, Umlagen, Sachkonto
31120000 – Investive Schlüsselzuweisung. Im PSP-Element 7.0000587.700- Straßenbau in
Ortsteilen werden in 2016 Mittel in gleicher Höhe gesperrt.
8. Die in den jeweiligen Haushaltsjahren nicht verbrauchten planmäßigen Mittel der o. g. PSPElemente/Teilprodukte/Innenaufträge werden als Ermächtigungen aus Vorjahr in die entsprechenden Folgejahre übertragen.
9. Die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau wird beauftragt, eine Vereinbarung zur
Durchführung der Straßenbaumaßnahme und zur Kostenteilung im Fahrbahnbereich mit dem
Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe und mit der Kommunalen Wasserwerke Leipzig
GmbH abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
finanzielle Auswirkungen
Prüfkatalog
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
wo veranschlagt
2016
2016
15.000
72.000
1.100.54.1.0.01.16
106654100010
2015
2016
176.950
241.114
7.0000587.700
7.0000587.700
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
Höhe in EUR
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
bis
nein
x
von
bis
ab 2016
jährlich
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Ergeb. HH Erträge
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
960
1.100.541001.09
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit
Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Verkehrs- und Tiefbauamt
17.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss Geranienweg
Bau- und Finanzierungsbeschluss „Geranienweg“ in Verbindung mit außer- sowie
überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO im PSP-Element
7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen sowie im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv
Zusammenfassende Erläuterungen
Der Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe (AZV) hat dringenden Handlungsbedarf für 2015/2016 hinsichtlich der Auswechslung des in Straßenmitte liegenden Mischwassersammlers DN 500 angemeldet. Auch die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL
GmbH) beabsichtigt im Vorfeld die Auswechslung der Trinkwasserleitung DN 100 auf der gesamten Straßenlänge
Gleichzeitig mit dem Leitungsbau ist die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme vorgesehen.
Die Durchführung und Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme übernimmt der AZV. Hierfür
ist eine Vereinbarung abzuschließen, die gleichzeitig die Kostenteilung zwischen Stadt Leipzig,
AZV und KWL GmbH regelt.
Der Straßenraum wird entsprechend der vorliegenden Vorplanung neu aufgeteilt. Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 26 cm Stärke ausgebaut. Der einseitige Gehweg erhält eine Befestigung aus Betonpflaster.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen und die Stadtbeleuchtungsanlage werden erneuert.
Die Finanzierung in 2016 stellt sich wie folgt dar:
Baukosten inkl. Stadtbeleuchtung (entsprechend Kostenberechnung
vom 27.01.2015) reduziert um die Anteile an der Fahrbahn von AZV
und KWL GmbH (464.000,00 € - 75.936,00 € = 388.064,00 €)
Bushaltestellen
Baunebenkosten*)
Beteiligung der Stadt an den investiven Kosten des Kanalbaus
(entsprechend Verbandssatzung des AZV)
Gesamtkosten für den Bau
388.064,00 €
15.000,00 €
25.000,00 €
77.000,00 €
505.064,00 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Deckungsquellen:
PSP-Element 7.0000587.700 (Straßenbau in Ortsteilen)
davon Planansatz 2016 (250.000,00 € - 15.000,00 €
davon Ermächtigung aus Vorjahr
- 72.000,00 € = 163.000,00 €)
PSP-Element 7.0000474.740 (Beitragsfähige Straßen)
Planansatz 2016
PSP-Element 7.0001026.700 (Koordinierung Stadttechnik)
davon Planansatz 2015
davon Planansatz 2016
PSP-Element 1.100.54.1.0.01.16 (Bushaltestellen)
Innenauftrag 106654100010 (Stadtbeleuchtung)
262.950,00 €
163.000,00 €
99.950,00 €
28.114,00 €
127.000,00 €
77.000,00 €
50.000,00 €
15.000,00 €
72.000,00 €
Der Geranienweg ist eine Anliegerstraße. Damit sind nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme 75 % der beitragsfähigen Kosten auf alle Anlieger umlegbar.
Verkehrs- und Tiefbauamt
18.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Geranienweg
Bau- und Finanzierungsbeschluss „Geranienweg“ in Verbindung mit außer- sowie
überplanmäßigen Ausgaben gemäß § 79 SächsGemO im PSP-Element
7.0000587.700 - Straßenbau in Ortsteilen sowie im Innenauftrag 106654100010 Stadtbeleuchtung investiv
1. Grundlagen
– Der Geranienweg ist im Mittelfristigen Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau
2013 - 2020, Anlage 5 (Prioritätenliste für Straßenbaumaßnahmen in den Ortsteilen enthalten. Dieses Programm wurde in der Ratsversammlung am 18.09.2013 (RBV-1774/13) beschlossen.
– Vorplanung für den Geranienweg aus dem Jahr 2000
2. Veranlassung und Zielstellung
Der Abwasserzweckverband zur Reinhaltung der Parthe (AZV) hat dringenden Handlungsbedarf für 2015/2016 hinsichtlich der Auswechslung des in Straßenmitte liegenden Mischwassersammlers DN 500 angemeldet. Auch die Kommunale Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL
GmbH) beabsichtigt im Vorfeld die Auswechslung der Trinkwasserleitung DN 100 auf der gesamten Straßenlänge.
Der Geranienweg hat einen schlechten Straßenzustand. Ausgebesserte Schadstellen prägen
das Straßenbild. Gehwege sind nur zum Teil vorhanden und unterschiedlich befestigt.
Gleichzeitig mit dem Leitungsbau ist die Umsetzung der Straßenbaumaßnahme vorgesehen.
Die Durchführung und Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme übernimmt der AZV. Hierfür
ist eine Vereinbarung abzuschließen, die gleichzeitig die Kostenteilung zwischen Stadt Leipzig,
AZV und KWL GmbH regelt. Für die Stadt und die Anlieger reduzieren sich damit die Kosten,
da die Kosten für die Flächenanteile der Leitungsgräben im Fahrbahnbereich durch die Versorgungsunternehmen getragen werden.
3. Alternative bei Nichtrealisierung der Straßenbaumaßnahme
Die Alternative bei Nichtrealisierung des Geranienweges wäre die Beibehaltung des vorhandenen Zustandes.
Es sind weiterhin Maßnahmen der operativen Schadensbeseitigung zur Gewährleistung der
Verkehrssicherheit erforderlich, die keine dauerhaften Lösungen darstellen und einen ständig
steigenden Aufwand im Ergebnishaushalt für die Straßeninstandsetzung nach sich ziehen.
Eine Verschiebung der Leitungsbaumaßnahme des AZV ist nicht möglich. Wenn der Straßenausbau nicht gleichzeitig mit dem Leitungsbau durchgeführt wird, bedeutet das, dass für die
Anlieger erneute Einschränkungen und auch höhere Kosten auftreten.
4. Beschreibung der baulichen Maßnahmen
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
18.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Geranienweg
Der Straßenraum wird entsprechend der vorliegenden Vorplanung neu aufgeteilt. Es wird ein
einseitiger, durchgehender Gehweg auf der östlichen Straßenseite mit einer Breite von 1,50
bis 2,00 m Breite angelegt. Die Fahrbahnbreite beträgt 5,00 m. In einem Teilabschnitt beträgt
die Fahrbahnbreite wegen der beengten Platzverhältnisse 4,75 m.
Auf der westlichen Straßenseite entsteht ein Ausgleichsstreifen mit unterschiedlicher Breite.
Die Fahrbahn wird in vollgebundener Bauweise mit einer Asphaltbefestigung von 26 cm
Stärke ausgebaut.
Entsprechende Baugrund- und Tragfähigkeitsuntersuchungen wurden im Vorfeld durchgeführt
und ausgewertet. Im Ergebnis dessen sind Baugrundverbesserungsmaßnahmen erforderlich.
Die Fahrbahneinfassung erfolgt mit Betonborden. Der Gehweg erhält eine Befestigung aus
Betonpflaster. Der Ausgleichsstreifen wird mit Schotterrasen befestigt.
Die Straßenentwässerungseinrichtungen werden erneuert.
Im Zusammenhang mit dem Ausbau des Geranienweges sind die im Einmündungsbereich der
Kärrnerstraße befindlichen Bushaltestellen der Linie 74 mit auszubauen bzw. zu verbessern.
Die Bushaltestelle auf der Nordseite der Kärrnerstraße wird in westliche Richtung verschoben
und behindertengerecht mit Kap ausgebaut. Die Bushaltestelle auf der Südseite wird mit Bodenindikatoren für Blinde und Sehschwache nachgerüstet. Die nicht ausreichende Straßenentwässerung vor dieser Bushaltestelle wird durch den Einbau einer Pendelrinne mit zwei
zusätzlichen Straßeneinläufen verbessert.
Im Vorfeld muss bereits 2015 der Rückbau der Freileitungsanlage und die Erdverlegung der
Stromleitung der Mitnetz Strom durchgeführt werden. Damit ist auch eine Erneuerung der
Straßenbeleuchtungsanlage verbunden, da sich derzeit die Leuchten an den Freileitungsmasten befinden. Die Mitnetz Strom wird auch die Tiefbauleistungen für die Stadtbeleuchtungstrasse mit durchführen. Im Zusammenhang mit der Durchführung der Straßenbaumaßnahme erfolgt dann das Setzen der Stadtbeleuchtungsmaste.
Die neuen Beleuchtungsmaste werden im Abstand von ca. 28 m an der Hinterkante des östlichen Gehweges eingeordnet. Die Anzahl der Lichtpunkte erhöht sich damit um 8 Stück.
5. Finanzierung
Die Gesamtkosten (entsprechend Kostenberechnung vom 27.01.2015) für den Bau setzen
sich wie folgt zusammen:
Geranienweg
464.000 €
davon 72.000 € für Stadtbeleuchtung
Bushaltestellen Kärrnerstraße
15.000 €
Baunebenkosten*
25.000 €
Beteiligung der Stadt an den investiven Kosten des Kanalbaus
(entsprechend Verbandssatzung des AZV)
77.000 €
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
18.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Geranienweg
581.000 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
Die Kosten für die Fahrbahn betragen 226.000 € und werden entsprechend der jeweiligen Flächenanteile zwischen AZV, KWL GmbH und Stadt aufgeteilt. Grundlage hierfür bildet die abzuschließende Vereinbarung zwischen den Beteiligten.
Anteile
Gesamt
Stadt
AZV
KWL GmbH
Fahrbahn
226.000,00 €
150.064,00 €
41.132,00 €
34.804,00 €
in Prozent
100
66,4
18,2
15,4
Damit reduzieren sich die Kosten für den Geranienweg für die Stadt um die Anteile von AZV
und KWL GmbH um 75.936 € .
Die Finanzierung in 2016 stellt sich wie folgt dar:
Baukosten inkl. Stadtbeleuchtung (entsprechend Kostenberechnung
vom 27.01.2015) reduziert um die Anteile an der Fahrbahn von AZV
und KWL GmbH (464.000,00 € - 75.936,00 € = 388.064,00 €)
Bushaltestellen
388.064,00 €
15.000,00 €
Baunebenkosten*)
25.000,00 €
Beteiligung der Stadt an den investiven Kosten des Kanalbaus
(entsprechend Verbandssatzung des AZV)
Gesamtkosten für den Bau
77.000,00 €
505.064,00 €
*) Kosten für Bauüberwachung, Kontrollprüfungen im Rahmen der Bauausführung
gesamt
2015
2016
Kosten
505.064,00 €
176.950,00 €
328.114,00 €
davon
PSP-Element 7.0000587.700
PSP-Element 1.100.54.1.0.01.16
Innenauftrag 106654100010
418.064,00 €
15.000,00 €
72.000,00 €
176.950,00 €
-
241.114,00 €
15.000,00 €
72.000,00 €
Deckungsquellen:
PSP-Element 7.0000587.700 (Straßenbau in Ortsteilen)
davon Planansatz 2016 (250.000,00 € - 15.000,00 €
davon Ermächtigung aus Vorjahr
- 72.000,00 € = 163.000,00 €)
PSP-Element 7.0000474.740 (Beitragsfähige Straßen)
Planansatz 2016
PSP-Element 7.0001026.700 (Koordinierung Stadttechnik)
davon Planansatz 2015
davon Planansatz 2016
PSP-Element 1.100.54.1.0.01.16 (Bushaltestellen)
Innenauftrag 106654100010 (Stadtbeleuchtung)
262.950,00 €
163.000,00 €
99.950,00 €
28.114,00 €
127.000,00 €
77.000,00 €
50.000,00 €
15.000,00 €
72.000,00 €
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
18.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Geranienweg
Die Ausschreibung der Gesamtmaßnahme durch den AZV muss bereits 2015 erfolgen. Die
Grundlage dafür bildet die abzuschließende Vereinbarung mit dem AZV, in der festgelegt wird,
dass der AZV den städtischen Anteil vorfinanziert. Eine Refinanzierung durch die Stadt kann
erst in 2016 erfolgen.
Für den Bau der Bushaltestellen wird die Möglichkeit der Förderung über den ZVNL geprüft.
Der Geranienweg ist eine Anliegerstraße. Damit sind nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme 75 % der beitragsfähigen Kosten auf alle Anlieger umlegbar.
Die weiteren Planungskosten wurden und werden bereits 2014/2015 über das PSP-Element
7.000.583.700 (Planung investiver Vorhaben) gebunden und z. T. finanziert.
Die Kosten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage betragen 72.000 € und werden
dem Ergebnishaushalt zugeordnet.
6. Folgekosten
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass lediglich Folgekosten für 8 zusätzliche Lichtpunkte bei der Beleuchtung
entstehen.
Danach ergeben sich folgende zusätzliche Folgekosten:
Folgekosten pro Jahr
Geranienweg
Bezeichnung
PSP-Element
Beleuchtung
bei
Gemeindestraßen
1.100.541001.09
1.100.541001.09
Kosten/Einheit und
Jahr
ca. 50 €/Lichtpkt.
ca. 70 €/Lichtpkt.
Beschreibung
Kosten pro Jahr
in Euro
Unterhaltung
400,00 €
Stromkosten
560,00 €
Die genannten Folgekosten sind innerhalb der Eckwerte des Verkehrs- und Tiefbauamtes zu
finanzieren. Der Bedarf zusätzlicher Mittel kann daraus nicht abgeleitet werden.
Ab dem Jahr der Inbetriebnahme der Verkehrsanlage entstehen die o. g. Folgekosten.
6.
7. Grunderwerb
Für die Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
9.
8. Kinderfreundlichkeit/Barrierefreiheit
Der neu entstehende, durchgängige östliche Gehweg schafft bessere Bedingungen für alle
Fußgänger einschließlich Kinder.
4
Verkehrs- und Tiefbauamt
18.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Geranienweg
Der behindertengerechte Neubau der Bushaltestelle in der Kärrnerstraße verbessert die Situation, besonders für mobilitätseingeschränkte Menschen.
7.
9. Bauzeit und Umleitung
Die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist ab Frühjahr 2016 geplant.
Die Maßnahme wird unter Vollsperrung gebaut. Durch den AZV ist die Errichtung einer Behelfsstraße in Richtung Ziegeleistraße vorgesehen.
8.
10. Sonstiges
Altlasten/Abfall:
Zur Thematik erfolgten Bodenuntersuchungen. Die Untersuchung der Asphaltschichten und
ungebundenen Schichten ergab, dass alle Schichten als nicht gefährlicher Abfall deklariert
sind.
Kampfmittel:
Im Baubereich kann eine Belastung mit Kampfmitteln nicht ausgeschlossen werden.
Anliegerinformation:
Betroffene Grundstückseigentümer werden in einem Beteiligungsverfahren im Rahmen der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen durch das Verkehrs- und Tiefbauamt vorab über die
Straßenbaumaßnahme informiert.
Die Anliegerinformation erfolgt weiterhin über Informationen im Stadtbezirksbeirat und Ortschaftsrat, die Presse und kurz vor Baubeginn durch den Baubetrieb.
Anlagen:
Übersichtsplan
Lagepläne
Fotos
5
Fotodokumentation
Geranienweg
Bild 1: Nähe Einmündung Kärrnerstraße, ohne Gehweg
Bild 2: schlechter Straßenzustand, kein Bordanschlag
Bild 3: beidseitig schmaler Gehweg, z.T unbefestigt
Bild 4: Stichstraße in z.T. ungebundener Befestigung