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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022793.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
26.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:00

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Inhalt der Datei

Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01098 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 14.04.2015 Beschlussfassung Fachausschuss Finanzen 27.04.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 28.04.2015 Information zur Kenntnis Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West 06.05.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Kultur 08.05.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Schaubühne Lindenfels, Karl-Heine-Straße 50 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Beschluss: Der Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Schaubühne Lindenfels wird zugestimmt. Die Gesamtkosten betragen 423.000 €. Der städtische Anteil beträgt 119.816 €. Die Höhe der Finanzhilfen beläuft sich auf 239.630,00 €. Der Eigentümer trägt 63.554,00 €. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe Anlage Prüfkatalog) Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt Erträge wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur x Begründung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x von bis Höhe in EUR 2015 2016 2015 2016 119.815,00 119.815,00 2015 2015 2016 2016 wo veranschlagt 106400000129, SK 31410000 179.723 Aufwendungen Finanzhaushalt 179.723 106400000129, SK 42711200 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen x nein von bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Anlagen: Prüfkatalog Begründung Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1 Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Schaubühne Lindenfels, Karl-Heine-Straße 50 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung Begründung Der Eigentümer des Gebäudes, die Schaubühne Lindenfels gAG, konnte das Gebäude und den Kulturbetrieb (ehemals Kino und Ballsaal) in den 90iger Jahren vor dem Verfall und vor dem Aus retten und in einen Ort für Theater - und Filmkunst umwandeln. Die Schaubühne ist eine bedeutende Leipziger Kulturinstitution und Schnittstelle verschiedener Künste. Die Möglichkeiten der interdisziplinären und genreübergreifenden Kunstvermittlung und präsentation bilden das wesentliche Alleinstellungsmerkmal. Dieses Angebot wird von einer breiten Öffentlichkeit wahrgenommen. In den zurückliegenden Jahren wurden auch eigene Mitteln für die Sanierung aufgebracht und mit einem erheblichen Anteil ehrenamtlicher Leistungen in den Erhalt der Gebäudesubstanz investiert. Mit der geplanten Fördermaßnahme soll der Erhalt und insbesondere der selbsttragende Fortbestand der kulturellen Einrichtung am Standort erreicht und gesichert werden. Bauliche Maßnahmen Vorgesehen ist die Sanierung und Erneuerung von Gebäudeteilen zum Erhalt des Gebäudes, zur Verbesserung der energetischen Bilanz, zur Funktionsverbesserung, zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Kulturbetriebes. Bauliche Maßnahmen sind u.a.: Abdichtung der Eingangsterrasse, Erneuerung Dachentwässerung/ Dacheindichtung/ Installation von Warmwasserkollektoren, Sicherung der Dachkonstruktion (Dachkugeln und der Metallkonstruktionen), Umbau und Erneuerung Sanitärbereich (Personalbereich), Sanierung Lagerbereich, Erneuerung Bodenbelag/ Bodenbelagsarbeiten (Großer Saal und Bühne, Foyer, Grüner Salon), Bauteilsanierung und Erweiterung Galerie im Großen Saal, Erneuerung Verschattungsanlage im Grünen Salon, Sanierung und Erweiterung Küchenbereich und Künstlergarderoben. Die Bedeutung der Schaubühne Lindenfels für die Stadt Leipzig ist im Fachkonzept SEKo Leipzig - Teil B 6, Fachkonzept Kultur, Pkt. 6.2.2 Status Quo auf der Seite B 6 – 8 verankert. Kosten der Maßnahme Die Gesamtkosten betragen ca. 423.000 €. Kostengruppe nach DIN 276 Gesamtkosten in EUR KG 300 -400 Bauwerk 357.000,00 KG 700 -Baunebenkosten 46.816,25 Summe (netto) 403.816,25 nicht abzugsfähige Vorsteuer (USt.) 19.181.27 SUMME (brutto) 422.997,52 rd. 423.000,00 Finanzierung Aufgrund im Objekt erzielter Mieteinnahmen ist der mögliche Kostenerstattungsbetrag (= Förderung von Bund und Land + kommunaler Anteil) zu ermitteln. Auf Basis von 423.000 € Gesamtkosten beträgt der Kostenerstattungsbetrag 359.446 €. Gesamtkosten 423.000,00 EUR Kostenerstattungsbetrag 359.446,00 EUR Förderung Stadtumbau Ost (Fördermittel Bund + Land) 239.630,00 EUR Kommunale Eigenmittel (Ergebnishaushalt) 119.816,00 EUR Eigenanteil Eigentümer 63.554,00 EUR Die Maßnahme ist im Ergebnishaushalt einzuordnen und erfolgt jahresübergreifend von 2015 bis 2016. Die Ausgaben werden zu gleichen Teilen in 2015 und 2016 abfinanziert. Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 119.816 EUR wurde vom Haushalt des Kulturamtes in den Haushalt des ASW übertragen. 2015 2016 gesamt Eigenanteil Eigentümer 31.777 31.777 63.554 Fördermittel 119.815 119.815 239.630 59.908 59.908 119.816 211.500 211.500 423.000 Städtischer Zuschuss Gesamt Eine eventuelle Kostensteigerung wird nicht durch einen höheren städtischen Zuschuss kompensiert. Folgen bei Ablehnung Der Leipziger Westen ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Abk.: SEKo, Beschluss Mai 2009) als ein Schwerpunktraum der Stadtentwicklung mit integriertem Handlungsbedarf benannt. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2012 das Städtebauliche Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (Stadtumbaukonzept) beschlossen und im gleichen Jahr konnte "Leipzig West" als neues Programmgebiet in das Bund-LänderProgramm Stadtumbau Ost aufgenommen werden. Die Maßnahme ist Bestandteil des am 29.02.2012 beschlossenen Stadtumbaukonzeptes für das Aufwertungsgebiet Leipzig West. Bei Entfall der Maßnahme kann das beschlossene Stadtumbaukonzept im Handlungsfeld „Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen" nicht mehr vollumfänglich umgesetzt werden. Bei Ablehnung könnten die dringend notwendigen Maßnahmen zum weiteren Erhalt und der Bespielbarkeit der Einrichtung nicht bzw. nicht in diesem Umfang durchgeführt werden. Ohne Umsetzung der zu fördernden Baumaßnahmen kann die Schaubühne Lindenfels mittelfristig nicht mehr ihr kulturelles Angebot aufrechterhalten, was insbesondere bei einer Sperrung des Saales infolge des stark verschlissenen Parkettbodens dramatisch wäre. Die mangelhafte Bausubstanz würde zu einem deutlichen Einbruch bei der Eigenmittelerwirtschaftung führen, die bisher erfolgreich durch kurzfristige Vermietungen an Festivals, Kulturpartner und Firmen bestritten wird. Die Bereitstellung von Fördermitteln wäre bei einer Ablehnung nicht mehr gesichert.