Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022793.pdf
Größe
189 kB
Erstellt
26.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:00
Stichworte
Inhalt der Datei
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01098
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
14.04.2015
Beschlussfassung
Fachausschuss Finanzen
27.04.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
28.04.2015
Information zur Kenntnis
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Alt-West
06.05.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Kultur
08.05.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Schaubühne
Lindenfels, Karl-Heine-Straße 50 in 04229 Leipzig im Rahmen des Bund-Länder-Programms
Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
Beschluss:
Der Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der Schaubühne
Lindenfels wird zugestimmt.
Die Gesamtkosten betragen 423.000 €. Der städtische Anteil beträgt 119.816 €. Die Höhe der
Finanzhilfen beläuft sich auf 239.630,00 €.
Der Eigentümer trägt 63.554,00 €.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur.
Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. (siehe
Anlage Prüfkatalog)
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x nein
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
Erträge
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
x Begründung
x nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
von
bis
Höhe in EUR
2015
2016
2015
2016
119.815,00
119.815,00
2015
2015
2016
2016
wo veranschlagt
106400000129, SK
31410000
179.723
Aufwendungen
Finanzhaushalt
179.723
106400000129, SK
42711200
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
x nein
von
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x nein
ja,
Anlagen:
Prüfkatalog
Begründung
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1
Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an der
Schaubühne Lindenfels, Karl-Heine-Straße 50 in 04229 Leipzig
im Rahmen des Bund-Länder-Programms Stadtumbau Ost, Programmteil Aufwertung
Begründung
Der Eigentümer des Gebäudes, die Schaubühne Lindenfels gAG, konnte das Gebäude und
den Kulturbetrieb (ehemals Kino und Ballsaal) in den 90iger Jahren vor dem Verfall und vor
dem Aus retten und in einen Ort für Theater - und Filmkunst umwandeln. Die Schaubühne ist
eine bedeutende Leipziger Kulturinstitution und Schnittstelle verschiedener Künste. Die
Möglichkeiten der interdisziplinären und genreübergreifenden Kunstvermittlung und präsentation bilden das wesentliche Alleinstellungsmerkmal. Dieses Angebot wird von einer
breiten Öffentlichkeit wahrgenommen.
In den zurückliegenden Jahren wurden auch eigene Mitteln für die Sanierung aufgebracht
und mit einem erheblichen Anteil ehrenamtlicher Leistungen in den Erhalt der
Gebäudesubstanz investiert.
Mit der geplanten Fördermaßnahme soll der Erhalt und insbesondere der selbsttragende
Fortbestand der kulturellen Einrichtung am Standort erreicht und gesichert werden.
Bauliche Maßnahmen
Vorgesehen ist die Sanierung und Erneuerung von Gebäudeteilen zum Erhalt des
Gebäudes, zur Verbesserung der energetischen Bilanz, zur Funktionsverbesserung, zur
Verbesserung der Arbeitsbedingungen und des Kulturbetriebes.
Bauliche Maßnahmen sind u.a.: Abdichtung der Eingangsterrasse, Erneuerung
Dachentwässerung/ Dacheindichtung/ Installation von Warmwasserkollektoren, Sicherung
der Dachkonstruktion (Dachkugeln und der Metallkonstruktionen), Umbau und Erneuerung
Sanitärbereich (Personalbereich), Sanierung Lagerbereich, Erneuerung Bodenbelag/
Bodenbelagsarbeiten (Großer Saal und Bühne, Foyer, Grüner Salon), Bauteilsanierung und
Erweiterung Galerie im Großen Saal, Erneuerung Verschattungsanlage im Grünen Salon,
Sanierung und Erweiterung Küchenbereich und Künstlergarderoben.
Die Bedeutung der Schaubühne Lindenfels für die Stadt Leipzig ist im Fachkonzept SEKo
Leipzig - Teil B 6, Fachkonzept Kultur, Pkt. 6.2.2 Status Quo auf der Seite B 6 – 8 verankert.
Kosten der Maßnahme
Die Gesamtkosten betragen ca. 423.000 €.
Kostengruppe nach DIN 276
Gesamtkosten in EUR
KG 300 -400 Bauwerk
357.000,00
KG 700 -Baunebenkosten
46.816,25
Summe (netto)
403.816,25
nicht abzugsfähige Vorsteuer (USt.)
19.181.27
SUMME (brutto)
422.997,52
rd. 423.000,00
Finanzierung
Aufgrund im Objekt erzielter Mieteinnahmen ist der mögliche Kostenerstattungsbetrag (=
Förderung von Bund und Land + kommunaler Anteil) zu ermitteln. Auf Basis von 423.000 €
Gesamtkosten beträgt der Kostenerstattungsbetrag 359.446 €.
Gesamtkosten
423.000,00 EUR
Kostenerstattungsbetrag
359.446,00 EUR
Förderung Stadtumbau Ost (Fördermittel Bund + Land)
239.630,00 EUR
Kommunale Eigenmittel (Ergebnishaushalt)
119.816,00 EUR
Eigenanteil Eigentümer
63.554,00 EUR
Die Maßnahme ist im Ergebnishaushalt einzuordnen und erfolgt jahresübergreifend von
2015 bis 2016. Die Ausgaben werden zu gleichen Teilen in 2015 und 2016 abfinanziert.
Der kommunale Eigenanteil in Höhe von 119.816 EUR wurde vom Haushalt des Kulturamtes
in den Haushalt des ASW übertragen.
2015
2016
gesamt
Eigenanteil
Eigentümer
31.777
31.777
63.554
Fördermittel
119.815
119.815
239.630
59.908
59.908
119.816
211.500
211.500
423.000
Städtischer Zuschuss
Gesamt
Eine eventuelle Kostensteigerung wird nicht durch einen höheren städtischen Zuschuss
kompensiert.
Folgen bei Ablehnung
Der Leipziger Westen ist im Integrierten Stadtentwicklungskonzept Leipzig 2020 (Abk.:
SEKo, Beschluss Mai 2009) als ein Schwerpunktraum der Stadtentwicklung mit integriertem
Handlungsbedarf benannt. Vor diesem Hintergrund wurde im Jahr 2012 das Städtebauliche
Entwicklungskonzept Stadtumbau Ost Leipzig (Stadtumbaukonzept) beschlossen und im
gleichen Jahr konnte "Leipzig West" als neues Programmgebiet in das Bund-LänderProgramm Stadtumbau Ost aufgenommen werden. Die Maßnahme ist Bestandteil des am
29.02.2012 beschlossenen Stadtumbaukonzeptes für das Aufwertungsgebiet Leipzig West.
Bei Entfall der Maßnahme kann das beschlossene Stadtumbaukonzept im Handlungsfeld
„Anpassung von Gemeinbedarfseinrichtungen" nicht mehr vollumfänglich umgesetzt werden.
Bei Ablehnung könnten die dringend notwendigen Maßnahmen zum weiteren Erhalt und der
Bespielbarkeit der Einrichtung nicht bzw. nicht in diesem Umfang durchgeführt werden.
Ohne Umsetzung der zu fördernden Baumaßnahmen kann die Schaubühne Lindenfels
mittelfristig nicht mehr ihr kulturelles Angebot aufrechterhalten, was insbesondere bei einer
Sperrung des Saales infolge des stark verschlissenen Parkettbodens dramatisch wäre. Die
mangelhafte Bausubstanz würde zu einem deutlichen Einbruch bei der
Eigenmittelerwirtschaftung führen, die bisher erfolgreich durch kurzfristige Vermietungen an
Festivals, Kulturpartner und Firmen bestritten wird.
Die Bereitstellung von Fördermitteln wäre bei einer Ablehnung nicht mehr gesichert.