Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022802.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
20.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06

öffnen download melden Dateigröße: 74 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01132-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 07.05.2015 Anhörung Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 12.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Aufwertung der optischen Wirkung des Gebäudekomplexes Paulinerkirche / Neues Augusteum durch Korrekturen des bauliches Vorfeldes auf dem Augustusplatz Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Zustimmung Nachteilig für die Stadt Leipzig. x Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung: Mit der Umgestaltung in den Jahren 1996-98 hat der ursprüngliche Augustusplatz seinen Charakter grundlegend geändert. Intention des Siegerentwurfes des Gestaltungswettbewerbs 1995 war es, den Aufenthaltscharakter des Platzes und seine Bespielbarkeit zu verbessern sowie ihm eine menschliche Dimension zurückzugeben. Das vermochte der Entwurf nur mit starken Eingriffen in die ursprüngliche Platzkonfiguration und einer sehr introvertierten Gestaltung zu erreichen. Die damit stark geänderte räumliche Wahrnehmung des Platzes wurde und wird in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Es ist jedoch festzustellen, dass der Augustusplatz als Aufenthaltsort von den Bürgern angenommen und sehr intensiv und vielfältig genutzt wird. Für die Errichtung der Tiefgarage wurde am 27.07.1994 mit der Tiefgarage Augustusplatz GbR; Objektgesellschaft (Gesellschafter: Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz, Düsseldorf, und Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt, Münster) ein Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre, geschlossen. Für die Errichtung der Rampenüberbauung (Restaurant, Seite 1/4 Freifläche und Kiosk) wurde ergänzend zum Erbbaurechtsvertrag am 26.02.1998 ein Mietvertrag mit der Tiefgarage Augustusplatz GbR über 30 Jahre mit automatischer Verlängerung um zweimal jeweils 30 Jahre bis maximal auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages geschlossen. Sowohl der Erbbaupachtvertrag als auch der Mietvertrag entsprechen den üblichen Konditionen für solche Verträge, da die Stadt nach dem Qualifizierungsverfahren für die Platzgestaltung 1995 und dem Votum des Stadtrates für den Bau- und Finanzierungsbeschluss von einer langfristigen Gültigkeit der gemeinsam gefundenen architektonischen Lösung ausgehen konnte. Es hat bereits mehrere Untersuchungen zur gestalterischen Überarbeitung des Platzes gegeben. So wurde 1999 untersucht, die Aufbauten der Notausgänge der Tiefgarage zu entfernen und durch einfache Geländer zu ersetzen, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Da hier eine Änderung der Entwässerung der insgesamt 8 Ausgänge und eine neue Platzbeleuchtung notwendig werden, entstehen Kosten von ca. 1,1 Mio € (Stand 1999). Im Zusammenhang mit der Neuordnung des Universitätscampus und dem Neubau von Augusteum und Paulinum hatte es 2002, 2006 und 2008/09 nochmals umfangreiche Untersuchungen und planerische Überlegungen (Brainstorming) gegeben, den Augustusplatz umzugestalten und insbesondere die Tiefgarageneinfahrt vollständig zu verändern. Die PROVINZIAL als damalige Eigentümerin der Tiefgarage hat 2006 eine grobe Kostenschätzung (Rohbaukosten) dafür vorgelegt. Diese geht von Kosten von ca. 6,0 Mio EUR aus, die notwendig werden, um eine größtmögliche Freimachung des Platzes zu erreichen. Diese Kosten entstehen insbesondere durch den kompletten Neubau der Lüftungstechnik, die zurzeit in dem Riegel (Rampenüberbauung) mit dem Restaurant und dem Kiosk integriert ist. Hinzu kämen Schadenersatzforderungen der Tiefgarage Leipzig GbR auf Grund des vorzeitigen Rückbaus der Baulichkeiten, entgangener Mieterträge und Entschädigungsforderungen der Mieter wegen vorzeitiger Beendigung der Mietverhältnisse. Ebenfalls zu beachten ist das unstrittige Urheberrecht für die jetzige Gestaltung des Platzes. Bloße Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit oder des Geschmacks bzw. ästhetische Gründe sind für die Rechtfertigung einer Änderung nicht ausreichend. Bei wesentlichen Eingriffen in den Entwurf ist zwingend ein Einvernehmen mit den Inhabern des Urheberrechts (Prof. Bernhardt Winkler aus Starnberg) herzustellen. Eine punktuelle - z.B. durch Rückbau der Pergola - Umgestaltung von Gestaltungsdetails ist nicht sinnvoll, da die gestalterische Einheit des Platzes damit erheblich gestört würde. Ein Blick vom Johannisplatz lässt die gestalterische Kraft der Universitätsneubauten gegenüber den Platzeinbauten erkennen. Insgesamt kann festgestellt werden: Auch wenn die gestalterische Situation am Augustusplatz im Bezug auf die Einbindung der Universitätsneubauten nicht optimal befriedigend ist, hat die Stadt Leipzig keine finanziellen Mittel, um kurz- bis mittelfristig hier eine Änderung herbeizuführen. Von daher gibt es gegenwärtig keine Überlegungen und Aktivitäten seitens der Verwaltung zur Änderung der Platzgestaltung des Augustusplatzes. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 2/4 Seite 3/4