Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022802.pdf
Größe
74 kB
Erstellt
20.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01132-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
07.05.2015
Anhörung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
12.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Aufwertung der optischen Wirkung des Gebäudekomplexes Paulinerkirche / Neues
Augusteum durch Korrekturen des bauliches Vorfeldes auf dem Augustusplatz
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung:
Mit der Umgestaltung in den Jahren 1996-98 hat der ursprüngliche Augustusplatz seinen Charakter
grundlegend geändert. Intention des Siegerentwurfes des Gestaltungswettbewerbs 1995 war es,
den Aufenthaltscharakter des Platzes und seine Bespielbarkeit zu verbessern sowie ihm eine
menschliche Dimension zurückzugeben. Das vermochte der Entwurf nur mit starken Eingriffen in die
ursprüngliche Platzkonfiguration und einer sehr introvertierten Gestaltung zu erreichen. Die damit
stark geänderte räumliche Wahrnehmung des Platzes wurde und wird in der Öffentlichkeit
kontrovers diskutiert. Es ist jedoch festzustellen, dass der Augustusplatz als Aufenthaltsort von den
Bürgern angenommen und sehr intensiv und vielfältig genutzt wird.
Für die Errichtung der Tiefgarage wurde am 27.07.1994 mit der Tiefgarage Augustusplatz GbR;
Objektgesellschaft (Gesellschafter: Provinzial-Lebensversicherungsanstalt der Rheinprovinz,
Düsseldorf, und Westfälischen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt, Münster) ein Erbbaurechtsvertrag über 99 Jahre, geschlossen. Für die Errichtung der Rampenüberbauung (Restaurant,
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Freifläche und Kiosk) wurde ergänzend zum Erbbaurechtsvertrag am 26.02.1998 ein Mietvertrag mit
der Tiefgarage Augustusplatz GbR über 30 Jahre mit automatischer Verlängerung um zweimal
jeweils 30 Jahre bis maximal auf die Laufzeit des Erbbaurechtsvertrages geschlossen.
Sowohl der Erbbaupachtvertrag als auch der Mietvertrag entsprechen den üblichen Konditionen für
solche Verträge, da die Stadt nach dem Qualifizierungsverfahren für die Platzgestaltung 1995 und
dem Votum des Stadtrates für den Bau- und Finanzierungsbeschluss von einer langfristigen
Gültigkeit der gemeinsam gefundenen architektonischen Lösung ausgehen konnte.
Es hat bereits mehrere Untersuchungen zur gestalterischen Überarbeitung des Platzes gegeben.
So wurde 1999 untersucht, die Aufbauten der Notausgänge der Tiefgarage zu entfernen und durch
einfache Geländer zu ersetzen, um die Sichtbeziehungen zu verbessern. Da hier eine Änderung der
Entwässerung der insgesamt 8 Ausgänge und eine neue Platzbeleuchtung notwendig werden,
entstehen Kosten von ca. 1,1 Mio € (Stand 1999). Im Zusammenhang mit der Neuordnung des
Universitätscampus und dem Neubau von Augusteum und Paulinum hatte es 2002, 2006 und
2008/09 nochmals umfangreiche Untersuchungen und planerische Überlegungen (Brainstorming)
gegeben, den Augustusplatz umzugestalten und insbesondere die Tiefgarageneinfahrt vollständig
zu verändern.
Die PROVINZIAL als damalige Eigentümerin der Tiefgarage hat 2006 eine grobe Kostenschätzung
(Rohbaukosten) dafür vorgelegt. Diese geht von Kosten von ca. 6,0 Mio EUR aus, die notwendig
werden, um eine größtmögliche Freimachung des Platzes zu erreichen. Diese Kosten entstehen
insbesondere durch den kompletten Neubau der Lüftungstechnik, die zurzeit in dem Riegel
(Rampenüberbauung) mit dem Restaurant und dem Kiosk integriert ist.
Hinzu kämen Schadenersatzforderungen der Tiefgarage Leipzig GbR auf Grund des vorzeitigen
Rückbaus der Baulichkeiten, entgangener Mieterträge und Entschädigungsforderungen der Mieter
wegen vorzeitiger Beendigung der Mietverhältnisse.
Ebenfalls zu beachten ist das unstrittige Urheberrecht für die jetzige Gestaltung des Platzes. Bloße
Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit oder des Geschmacks bzw. ästhetische Gründe sind für die
Rechtfertigung einer Änderung nicht ausreichend. Bei wesentlichen Eingriffen in den Entwurf ist
zwingend ein Einvernehmen mit den Inhabern des Urheberrechts (Prof. Bernhardt Winkler aus
Starnberg) herzustellen.
Eine punktuelle - z.B. durch Rückbau der Pergola - Umgestaltung von Gestaltungsdetails ist nicht
sinnvoll, da die gestalterische Einheit des Platzes damit erheblich gestört würde. Ein Blick vom
Johannisplatz lässt die gestalterische Kraft der Universitätsneubauten gegenüber den
Platzeinbauten erkennen.
Insgesamt kann festgestellt werden:
Auch wenn die gestalterische Situation am Augustusplatz im Bezug auf die Einbindung der
Universitätsneubauten nicht optimal befriedigend ist, hat die Stadt Leipzig keine finanziellen Mittel,
um kurz- bis mittelfristig hier eine Änderung herbeizuführen. Von daher gibt es gegenwärtig keine
Überlegungen und Aktivitäten seitens der Verwaltung zur Änderung der Platzgestaltung des
Augustusplatzes.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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