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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022757.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
25.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01170-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Umwelt und Ordnung 05.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff 200. Geburtstag Otto von Bismarck; Würdigung des maßgeblichen Schöpfers des ersten deutschen Nationalstaates durch Benennung eines zentral gelegenen Platzes oder einer zentral gelegenen Straße in Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung X Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung: In Leipzig gibt es im Ortsteil Großzschocher eine nach Otto von Bismarck benannte Straße. Die Benennung erfolgte durch Beschluss der Ratsversammlung vom 12.07.2000 (Beschluss Nr. RBIII373/00) durch Umbenennung der vormaligen Heinrich-Rau-Straße in Bismarckstraße. Ausgangspunkt war der Ratsbeschlusses Nr. RBIII-1673/99 vom 14.07.1999, der eine Straßenbenennung anlässlich Otto von Bismarcks 100. Todestag vorsah. Der Straßenname ist seit dem 01.05.2001 in Kraft. Die Bismarckstraße ist ca. 700°m lang und hat derzeit rund 460 Anwohner (Stand 31.12. 2014) und rund 25 gewerbliche Anlieger. Die Benennung einer weiteren, wie von der Antragstellerin beantragten zentral gelegenen Straße (bzw. eines Platzes) zum Zweck der Erinnerung an Otto von Bismarck wird als nicht erforderlich angesehen. In Leipzig gibt es derzeit einen Namensvorrat von über 250 Persönlichkeiten, nach denen eine Namensgebung im öffentlichen Raum erfolgen soll. Für die meisten wird es schwer sein, überhaupt, geschweige denn in absehbarer Zeit eine geeignete Straße zur Benennung zu finden. Auf eine doppelte Erinnerung an eine Persönlichkeit sollte daher auch im Interesse einer vielfältigen Namenskultur im öffentlichen Raum verzichtet werden. Seite 1/4 Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Ratsversammlung am 19.01.2000 beschlossen hat, dass in der Stadt Leipzig mehrfach vorkommende Straßennamen nicht zugelassen werden (BeschlussNr. III-176/00) - demzufolge kann keine zweite Bismarckstraße benannt werden. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 2/4