Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1022757.pdf
Größe
66 kB
Erstellt
25.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-01170-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
05.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
200. Geburtstag Otto von Bismarck; Würdigung des maßgeblichen Schöpfers des
ersten deutschen Nationalstaates durch Benennung eines zentral gelegenen Platzes
oder einer zentral gelegenen Straße in Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
X Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung:
In Leipzig gibt es im Ortsteil Großzschocher eine nach Otto von Bismarck benannte Straße. Die
Benennung erfolgte durch Beschluss der Ratsversammlung vom 12.07.2000 (Beschluss Nr. RBIII373/00) durch Umbenennung der vormaligen Heinrich-Rau-Straße in Bismarckstraße.
Ausgangspunkt war der Ratsbeschlusses Nr. RBIII-1673/99 vom 14.07.1999, der eine
Straßenbenennung anlässlich Otto von Bismarcks 100. Todestag vorsah. Der Straßenname ist seit
dem 01.05.2001 in Kraft. Die Bismarckstraße ist ca. 700°m lang und hat derzeit rund 460 Anwohner
(Stand 31.12. 2014) und rund 25 gewerbliche Anlieger.
Die Benennung einer weiteren, wie von der Antragstellerin beantragten zentral gelegenen Straße
(bzw. eines Platzes) zum Zweck der Erinnerung an Otto von Bismarck wird als nicht erforderlich
angesehen. In Leipzig gibt es derzeit einen Namensvorrat von über 250 Persönlichkeiten, nach
denen eine Namensgebung im öffentlichen Raum erfolgen soll. Für die meisten wird es schwer sein,
überhaupt, geschweige denn in absehbarer Zeit eine geeignete Straße zur Benennung zu finden.
Auf eine doppelte Erinnerung an eine Persönlichkeit sollte daher auch im Interesse einer vielfältigen
Namenskultur im öffentlichen Raum verzichtet werden.
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Weiterhin wird darauf verwiesen, dass die Ratsversammlung am 19.01.2000 beschlossen hat, dass
in der Stadt Leipzig mehrfach vorkommende Straßennamen nicht zugelassen werden (BeschlussNr. III-176/00) - demzufolge kann keine zweite Bismarckstraße benannt werden.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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