Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1019766.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
13.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:56
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-P-00975-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Petitionsausschuss
27.03.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
15.04.2015
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Einsparung der Rotlichtblitzerersatzinvestitionen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Zustimmung
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
x Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Petition kann nicht abgeholfen werden.
Sachverhalt:
Die Gewährleistung von Sicherheit und Ordnung ist grundlegende Aufgabe einer Kommune. Dazu
gehört gerade in einer Großstadt mit einem starkem Verkehrsaufkommen wie Leipzig auch ein
hohes Maß an Verkehrssicherheit.
Die Stadt Leipzig ist als Kreispolizeibehörde gesetzlich verpflichtet, dazu die notwendigen
Maßnahmen zu ergreifen, was deren effektive Kontrolle und die Sanktionierung festgestellter
Verstöße ebenso einschließt wie eine wirksame Prävention. Insofern ist der vom Petenten
geforderte Verzicht auf Instandhaltungsinvestitionen an Rotlichtüberwachungsanlagen, was
gleichbedeutend mit einer Einstellung der Verkehrsüberwachung hinsichtlich der Beachtung des
Lichtsignals „Rot“ an Ampelanlagen wäre, nicht nur kontraproduktiv, sondern rechtlich nicht
durchsetzbar. Folgte man dieser Intention, würde die Gefährdung von Leben und Gesundheit der
Verkehrsteilnehmer in einem Bereich billigend in Kauf genommen, der zu den Hauptunfallursachen
zählt. Der vermuteten Einsparung stünde mithin ein deutlich höherer volkswirtschaftlicher Schaden
entgegen.
Der Petent geht von nicht nachvollziehbaren Vergleichszahlen aus. Die angegebene Zahl von
60.000 Rotlichtverstößen ist ebenso wenig erklärbar wie die Annahme, dass hiervon nur 300 „echte“,
weil vorsätzliche, Rotlichtsünder sind. Auch ist die von ihm vorgenommene Wertung unzutreffend.
Im Jahr 2014 wurden gegenüber der Zentralen Bußgeldbehörde der Stadt Leipzig insgesamt 15.043
Rotlichtfälle angezeigt; in 2.533 Fällen davon zeigte die Lichtsignalanlage bereits länger als 1 s
„Rot“. Die Ahndung dieser Verstöße erfolgt auf der Grundlage des Bundeseinheitlichen
Tatbestandskataloges Verkehrsordnungswidrigkeiten, wonach den betroffenen Fahrzeugführern –
entgegen der Annahme des Petenten – nicht grundsätzlich vorsätzliches Handeln, sondern lediglich
Fahrlässigkeit vorgeworfen wird.
Der Petent behauptet, dass bei veränderter Verkehrsorganisation die absolute Zahl der
Rotlichtverstöße sinken würde. Selbst dann kann aber daraus nicht weitergeführt werden, dass
Überwachungsmaßnahmen vollständig entbehrlich sind. Eine solche Annahme wäre
wirklichkeitsfremd. Auch die Stadt Leipzig setzt auf die Verkehrsdisziplin der überwiegenden Anzahl
der Verkehrsteilnehmer und auf Prävention vor Restriktion. Jedoch bleibt es auch unter diesen
Voraussetzungen unabdingbar, eine wirksame Verkehrsüberwachung aufrecht zu erhalten. Das
geschieht – u. a. in Auswertung des Unfallgeschehens – gemeinsam mit der Polizei durch
Festlegung entsprechender Schwerpunkte.
Ferner unterstellt der Petent, dass die Verkehrsteilnehmer durch die derzeitige Verkehrsorganisation
in Leipzig überfordert sind und insbesondere durch zu kurze Gelbphasen unverschuldet in den
Rotlichtverstoß getrieben werden. Hierzu ist festzustellen, dass im Jahr 2014 an den überwachten
Lichtsignalanlagen ein Gesamtdurchfluss von 38.763.973 Fahrzeugen registriert wurde. Insgesamt
ca. 15.000 Fälle von Rotlichtverstößen kamen zur Anzeige. Der überwältigende Anteil von
Kraftfahrern kam demnach mit den jeweils aufleuchtenden Lichtsignalen zurecht.