Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1023244.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
09.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00676/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.04.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig
Beschluss:
Die §§ 4 (1) und 4a (1) der Schülerbeförderungssatzung werden geändert:
§ 4 (1)
Für jede notwendige Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr gemäß § 3 (3) ist von den
Antragstellern ein Eigenanteil von 145,- Euro pro Schuljahr selbst zu tragen.
§ 4a (1)
Der Eigenanteil der Antragsteller für die entstandenen anrechnungsfähigen
Schülerbeförderungskosten im Schülerindividualverkehr beträgt 145,- Euro im Schuljahr. Die Stadt
Leipzig übernimmt nicht die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard im Verhältnis zur
SchülerCard, da es sich dabei ausschließlich um einen Freizeitanteil handelt.
Sachverhalt:
Eine Anhebung des Eigenanteils um 30 % halten wir für keine sozialverträgliche Lösung für die
Eltern. Wir schlagen deshalb vor, den Eigenanteil lediglich um ca. 10 % anzuheben.
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