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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1023244.pdf
Größe
59 kB
Erstellt
09.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00676/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.04.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig Beschluss: Die §§ 4 (1) und 4a (1) der Schülerbeförderungssatzung werden geändert: § 4 (1) Für jede notwendige Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr gemäß § 3 (3) ist von den Antragstellern ein Eigenanteil von 145,- Euro pro Schuljahr selbst zu tragen. § 4a (1) Der Eigenanteil der Antragsteller für die entstandenen anrechnungsfähigen Schülerbeförderungskosten im Schülerindividualverkehr beträgt 145,- Euro im Schuljahr. Die Stadt Leipzig übernimmt nicht die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard im Verhältnis zur SchülerCard, da es sich dabei ausschließlich um einen Freizeitanteil handelt. Sachverhalt: Eine Anhebung des Eigenanteils um 30 % halten wir für keine sozialverträgliche Lösung für die Eltern. Wir schlagen deshalb vor, den Eigenanteil lediglich um ca. 10 % anzuheben. Seite 1/1