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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1023247.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
08.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00676/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Die Paragraphen § 4 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 der Schülerbeförderungsatzung werden ersetzt: § 4 (1) Für jede notwendige Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr gemäß § 3 Abs.3 ist von den Antragstellern ein Eigenanteil von 135 € im Schuljahr 2015/2016 selbst zu tragen. Der Eigenanteil steigt in den darauffolgenden Schuljahren um je 2 €. § 4a (1) Der Eigenanteil der Antragsteller für die entstandenen anrechnungsfähigen Schülerbeförderungskosten im Schülerindividualverkehr beträgt 135 € im Schuljahr 2015/2016 und steigt in den darauffolgenden Schuljahren um je 2 €. Die Stadt Leipzig übernimmt nicht die Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard im Verhältnis zur SchülerCard, da es sich dabei ausschließlich um einen Freizeitanteil handelt. Seite 1/3 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Die Kosten für Mobilität für Kinder dürfen nicht stärker steigen, als die durchschnittlichen NettoEinkommen der Eltern. Eine sofortige Steigerung des Eigenanteils um 30% ist nicht sozialverträglich. Dadurch würden besonders Eltern, deren Kinder den Schülerspezialverkehr nutzen ungleich stärker belastet als andere. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz. Anlagen: Seite 2/3