Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1023247.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
08.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:09
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00676/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Satzung zur Schülerbeförderung in der Stadt Leipzig
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Paragraphen § 4 Absatz 1 und § 4a Absatz 1 der Schülerbeförderungsatzung werden ersetzt:
§ 4 (1)
Für jede notwendige Schülerbeförderung im Schülerspezialverkehr gemäß § 3 Abs.3 ist von
den Antragstellern ein Eigenanteil von 135 € im Schuljahr 2015/2016 selbst zu tragen. Der
Eigenanteil steigt in den darauffolgenden Schuljahren um je 2 €.
§ 4a (1)
Der Eigenanteil der Antragsteller für die entstandenen anrechnungsfähigen
Schülerbeförderungskosten im Schülerindividualverkehr beträgt 135 € im Schuljahr 2015/2016 und
steigt in den darauffolgenden Schuljahren um je 2 €. Die Stadt Leipzig übernimmt nicht die
Mehrkosten für die Nutzung der SchülerMobilCard im Verhältnis zur SchülerCard, da es sich dabei
ausschließlich um einen Freizeitanteil handelt.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Die Kosten für Mobilität für Kinder dürfen nicht stärker steigen, als die durchschnittlichen NettoEinkommen der Eltern. Eine sofortige Steigerung des Eigenanteils um 30% ist nicht
sozialverträglich. Dadurch würden besonders Eltern, deren Kinder den Schülerspezialverkehr nutzen
ungleich stärker belastet als andere. Das widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz.
Anlagen:
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