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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1022514.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
01.04.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:08

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01242 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Zukünftige Absicherung der Schulbibliotheken Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Derzeit gibt es 41 Schulbibliotheken und 28 Leseräumen in Schulen in Leipzig. Seit dem Wegfall des Programms Bürgerarbeit haben die Schulleitungen und Schul-Fördervereine Ersatzlösungen für die Besetzung der Bibliotheken in Schulen gefunden, die im Vollzug aber teilweise erhebliche neue Schwierigkeiten mit sich bringen. So mussten zum Beispiel Öffnungszeiten eingeschränkt werden. Die neuen Verträge erlauben teilweise keine Ausleihe von Büchern, sodass Bücher nur in den schulischen Räumen gelesen werden dürfen. Dies führt im Ergebnis schon jetzt im Vergleich zum Vorjahr zum Rückgang der Nutzungen. Der Weg zur Nutzung der allgemeinen Bibliothek führt oftmals über gute Erfahrungen in der Schulbibliothek. Obwohl die Lesekompetenz in den Bibliotheken und Leseräumen in den Schulen, egal welchen Schultyps, effektiv und nachgewiesener Maßen gefördert wird, ist das Land Sachsen bisher nicht bereit, eine finanzielle Verantwortung für das Personal der Bibliotheken zu übernehmen. Die Stadt Leipzig hat erklärt Schulbibliotheken zu fördern, aber auch, dass die Personalkosten, die zur Umsetzung des Bildungsauftrags entstehen, eindeutig in die Verantwortung des Freistaates fallen. Vorlesestunden, selbstständiges Recherchieren, aber auch das Lesen von Büchern und Zeitschriften nach Lust und Laune in der Freizeit, sind der Weg zum Erwerb von notwendigen Fähigkeiten für einen Schulabschluss. Da in Leipzigs Schulen an die 15 % der Kinder/Jugendlichen keinen Schulabschluss schaffen, ist neben der beschriebenen Verantwortung der Behörden und Schulen auch die Wirtschaft gefragt, die ein Interesse an einem bestens vorbereiteten Nachwuchs haben sollte. Seite 1/3 Wir fragen an: 1. Welche finanziellen Aufwendungen hat die Stadt Leipzig für Personal in Schulbibliotheken in 2013 und 2014 getragen? Was ist für 2015 und 2016 eingeplant? 2. Ist die Stadt Leipzig oder sind Schulen aktiv dabei, Firmen, zum Beispiel im Umfeld der Schule, zur Absicherung von Schulbibliothekskosten zu gewinnen? Mit welchem Ergebnis? 3. Gibt es Verträge/Kooperationsvereinbarungen oder Vertragsentwürfe der Schulen mit der Wirtschaft zur Absicherung der Personalaufwendungen oder für die Leistung von Aufwandsentschädigungen an ehrenamtliche Mitarbeiter*innen? 4. Wie setzt sich die Stadt Leipzig gegenüber Freistaat und Bundesregierung zur Klärung einer abgesicherten Finanzierung von Personalkosten für Schulbibliotheken ein? Anlagen: Seite 2/3