Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016167.pdf
Größe
258 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
15.03.17, 21:33
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00757/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Ortschaftsrat Miltitz
Vorberatung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
27.01.2015
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
10.02.2015
1. Lesung
Ortschaftsrat Mölkau
10.02.2015
Vorberatung
Ortschaftsrat Rückmarsdorf
10.02.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
16.02.2015
2. Lesung
Ortschaftsrat Liebertwolkwitz
19.02.2015
Vorberatung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
24.02.2015
2. Lesung
Ortschaftsrat Burghausen
24.02.2015
Vorberatung
Ortschaftsrat Holzhausen
24.02.2015
Vorberatung
Ortschaftsrat Engelsdorf
02.03.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Erhöhung der Brauchtumsmittel für die gesetzlich eingegliederten Ortsteile
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung beschließt die Erhöhung der Brauchtumsmittel für die sechs gesetzlich
eingegliederten Ortsteile Burghausen, Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau und
Rückmarsdorf sowie für das vertraglich eingegliederte Miltitz gemäß Anlage I, Spalte VI.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
x
wenn ja,
Im Haushalt wirksam
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
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Ergebnishaushalt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
46.778.00
(bereits geplant)
2015 ff.
1.100.11.1.101
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
nein
von
x
bis
wenn ja,
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
x
nein
ja,
Sachverhalt:
1. Auftrag
Die Ratsversammlung hat auf Antrag des Ortschaftsrates Engelsdorf beschlossen (RBV2133/14):„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, 2014 einen soliden, plausiblen und gerechteren
Verteilerschlüssel für die ortsteilbezogenen Mittel zur Pflege des Brauchtums für die Ortsteile der
vier ehemaligen B-Gemeinden aufzustellen, der ab 2015 umzusetzen ist.“
Der Oberbürgermeister hat zu gesagt, auch die Ortsteile Burghausen und Rückmarsdorf in die
Prüfung einzubeziehen.
2. Rechtsgrundlage für Brauchtumsmittel
Die Stadtverwaltung unterscheidet ganz grundsätzlich in vertraglich und gesetzlich eingegliederte
Gemeinden – nicht in A- und B-Gemeinden.
Gegenstand sind die Brauchtumsmittel der Ortschaftsräte gemäß § 67 Abs. 1 Ziffer 4 und 5
SächsGemO. Der Ortschaftsrat erhält Brauchtumsmittel, über die er selbstständig verfügt, zur
Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft sowie zur
Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der
Ortschaft. Stadtbezirksbeiräte verfügen nicht über Brauchtumsmittel.
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Eine weitere Förderung der Vereine in den Ortschaften auch aus anderen städtischen Fördertöpfen
ist möglich. Insoweit sind die Vereine in den Ortschaften mit denen in den Stadtbezirken der
ehemaligen Kernstadt gleichgestellt. Den Vereinen in den Stadtbezirken der ehemaligen Kernstadt
stehen allerdings keine Brauchtumsmittel zur Verfügung. Hier sind die Vereine in den Ortschaften im
Vorteil. Die Brauchtumsmittel für die Vereine in den Ortschaften sind insoweit „zusätzliche
Förderung“.
Die Brauchtumsmittel der Ortschaftsräte unterliegen hinsichtlich ihrer Höhe keinen speziellen
gesetzlichen Regelung. Die Höhe der Brauchtumsmittel legt der Stadtrat zu Leipzig jährlich in der
Haushaltssatzung fest. Bei der Höhe der Brauchtumsmittel in den Ortschaften mit
Eingliederungsvertrag ist der Stadtrat nicht frei in seiner Entscheidung sondern an seine
vertraglichen Zusagen – die Eingliederungsverträge sind alle vom Stadtrat beschlossen – gebunden.
3. Historie der Brauchtumsmittel
Die Basis für die Höhe der Planansätze in den Ortschaften ohne Eingliederungsvertrag bildeten die
Haushaltspläne von 1999 der Ortschaften, die entweder von den damaligen Gemeinderäten noch
beschlossen oder lediglich zustimmend zur Kenntnis genommen wurden. Da diese Gemeinden
gegen ihre Eingliederung beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof Klage erhoben haben, erfolgte
in 1999 die Haushaltsführung in diesen Ortschaften zunächst weitgehend eigenständig. Die
Haushaltsansätze dieser vier Ortschaften wurden jeweils in einer Summe einnahme- und
ausgabeseitig getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt im Haushalt der Stadt Leipzig im
Unterabschnitt 070 eingestellt. Die Haushaltspläne der vier Ortschaften wurden als Band IV dem
Haushaltsplan der Stadt Leipzig beigefügt. Die sogenannten Brauchtumsmittel wurden anhand der
Haushaltsansätze 1999 der jeweiligen Ortschaften für Zuschüsse an Vereine und Verbände – sofern
diese nicht bestimmten Fachämtern zuzuordnen waren – ermittelt und im Haushaltsplan der Stadt
Leipzig je Ortschaft veranschlagt. Dies erfolgte in Abstimmung mit den damaligen Kämmerern/innen der Ortschaften, da aus den Bezeichnungen der einzelnen Haushaltsstellen nicht immer
eindeutig erkennbar war, ob es sich um derartige Ausgaben handelte oder nicht.
4. Höhe der Brauchtumsmittel
Im Auftrag der als Ratsbeschluss (RBV-2133/14 vom 16.07.2014) auf einem Antrag des
Ortschaftsrates Engelsdorf beruht, wurde eine Erhöhung der Brauchtumsmittel gefordert. Eine
Deckungsquelle für die aus dem Antrag resultierenden Mehrausgaben wurde nicht genannt.
Die Eingliederungsverträge (bis auf Böhlitz-Ehrenberg) sind unbefristet gültig, schon weil sie die
Rechtsnachfolge der eingegliederten Ortschaften regeln. Alle Zusagen in den Verträgen sind
ebenfalls unbefristet, es sei denn, sie sind explizit befristet oder verstoßen gegen geltendes Recht.
Alle Eingliederungsverträge sind von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, sind demzufolge gültig
und binden die Stadtverwaltung und den Stadtrat. Das gilt auch für die zugesagten
Brauchtumsmittel.
Um die Brauchtumsmittel anzugleichen, bleibt nur eine Erhöhung derselben für den Antragsteller
oder die Umverteilung. Eine Umverteilung der Brauchtumsmittel hat der Stadtrat bereits mit
Ablehnung des Alternativvorschlags des Oberbürgermeisters abgelehnt.
Die Verwaltung schlägt deshalb einen festen Betrag pro Einwohner für jede gesetzlich
eingegliederte Ortschaft vor. Betrachtet man die bisherigen Höhen der Brauchtumsmittel dieser
sechs Ortsteile, liegen derzeit die Beträge pro Einwohner im Durchschnitt zwischen 0,33 €/EW und
2,17 €/EW.
Im Rahmen des im HH-Planentwurfs 2015/16 eingestellten Mehrbedarfs zur Umsetzung des o. g.
Stadtratsbeschlusses ist eine Anpassung auf rechnerisch 2 €/EW mit fixem Stand der
Einwohnerzahl zum 30.06.2014 je Ortschaft umsetzbar. Die Übersicht über die neuen
Brauchtumsmittelhöhen ist als Anlage beigefügt. Somit sind insgesamt 46.778,00 € mehr für
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Brauchtumsmittel eingestellt. Die Ortsteile mit den bisher niedrigsten Beträgen pro Einwohner
bekommen nun das Drei- oder sogar Vierfache.
Die Ortschaft Burghausen hat bereits als Einzige einen Schnitt über 2 €/EW (s. o. 2,17 €). Aus
diesem Grund bleibt die Höhe der Brauchtumsmittel in Burghausen wie bisher. In der vertraglich
eingeliederten Ortschaft Miltitz wird die bislang unter dem o. g. Betrag liegende Summe ebenfalls
aus Gleichbehandlungsgründen erhöht.
Anlage:
Übersicht Höhe der Brauchtumsmittel
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 18.9. Erhöhung der Brauchtumsmittel für die gesetzlich eingegliederten
Ortsteile
Vorlage: DS-00757/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt die Erhöhung der Brauchtumsmittel für die sechs gesetzlich
eingegliederten Ortsteile Burghausen, Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau und
Rückmarsdorf sowie für das vertraglich eingegliederte Miltitz gemäß Anlage I, Spalte VI.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
Anlage
I. Ortschaft
II. vertraglich/gesetzlich III. Einwohnereingegliedert
zahl (30.06.2014)
IV. Höhe Brauchtumsmittel bis
31.12.2014
V. 2 €/Einwohner
(zum Stand
30.06.2014)
VI. Höhe
Brauchtumsmittel
ab 01.01.2015
Böhlitz-Ehrenberg
vertraglich
10.126
51.100,00 €
20.252,00 €
51.100,00 €
HartmannsdorfKnautnaundorf
vertraglich
1326
4.100,00 €
2.652,00 €
4.100,00 €
Lindenthal
vertraglich
6327
20.500,00 €
12.654,00 €
20.500,00 €
Lützschena-Stahmeln
vertraglich
3933
18.400,00 €
7.866,00 €
18.400,00 €
Miltitz
vertraglich
1883
3.050,00 €
3.766,00 €
3.766,00 €
Plaußig
vertraglich
669
3.600,00 €
1.338,00 €
3.600,00 €
Seehausen
vertraglich
2.224
6.150,00 €
4.448,00 €
6.150,00 €
Wiederitzsch
vertraglich
8.406
23.000,00 €
16.812,00 €
23.000,00 €
Burghausen
gesetzlich
1.613
3.500,00 €
3.226,00 €
3.500,00 €
Engelsdorf
gesetzlich
12.759
4.200,00 €
25.518,00 €
25.518,00 €
Holzhausen
gesetzlich
6.222
5.800,00 €
12.444,00 €
12.444,00 €
Liebertwolkwitz
gesetzlich
5.231
3.600,00 €
10.462,00 €
10.462,00 €
Mölkau
gesetzlich
5.852
2.600,00 €
11.704,00 €
11.704,00 €
Rückmarsdorf
gesetzlich
3.142
4.150,00 €
6.284,00 €
6.284,00 €
Gesamt:
153.750,00 €
200.528,00 €
Mehrbedarf
Seite 1
46.778,00 €