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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016167.pdf
Größe
258 kB
Erstellt
27.11.14, 12:00
Aktualisiert
15.03.17, 21:33

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00757/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Ortschaftsrat Miltitz Vorberatung Dienstberatung des Oberbürgermeisters 27.01.2015 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 1. Lesung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 10.02.2015 1. Lesung Ortschaftsrat Mölkau 10.02.2015 Vorberatung Ortschaftsrat Rückmarsdorf 10.02.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 16.02.2015 2. Lesung Ortschaftsrat Liebertwolkwitz 19.02.2015 Vorberatung Fachausschuss Allgemeine Verwaltung 24.02.2015 2. Lesung Ortschaftsrat Burghausen 24.02.2015 Vorberatung Ortschaftsrat Holzhausen 24.02.2015 Vorberatung Ortschaftsrat Engelsdorf 02.03.2015 Vorberatung Ratsversammlung 25.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Allgemeine Verwaltung Betreff Erhöhung der Brauchtumsmittel für die gesetzlich eingegliederten Ortsteile Beschlussvorschlag: Die Ratsversammlung beschließt die Erhöhung der Brauchtumsmittel für die sechs gesetzlich eingegliederten Ortsteile Burghausen, Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau und Rückmarsdorf sowie für das vertraglich eingegliederte Miltitz gemäß Anlage I, Spalte VI. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Finanzielle Auswirkungen x wenn ja, Im Haushalt wirksam von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Seite 1/4 Ergebnishaushalt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt 46.778.00 (bereits geplant) 2015 ff. 1.100.11.1.101 Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von x bis wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: x nein ja, Sachverhalt: 1. Auftrag Die Ratsversammlung hat auf Antrag des Ortschaftsrates Engelsdorf beschlossen (RBV2133/14):„Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, 2014 einen soliden, plausiblen und gerechteren Verteilerschlüssel für die ortsteilbezogenen Mittel zur Pflege des Brauchtums für die Ortsteile der vier ehemaligen B-Gemeinden aufzustellen, der ab 2015 umzusetzen ist.“ Der Oberbürgermeister hat zu gesagt, auch die Ortsteile Burghausen und Rückmarsdorf in die Prüfung einzubeziehen. 2. Rechtsgrundlage für Brauchtumsmittel Die Stadtverwaltung unterscheidet ganz grundsätzlich in vertraglich und gesetzlich eingegliederte Gemeinden – nicht in A- und B-Gemeinden. Gegenstand sind die Brauchtumsmittel der Ortschaftsräte gemäß § 67 Abs. 1 Ziffer 4 und 5 SächsGemO. Der Ortschaftsrat erhält Brauchtumsmittel, über die er selbstständig verfügt, zur Förderung von Vereinen, Verbänden und sonstigen Vereinigungen in der Ortschaft sowie zur Förderung und Durchführung von Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums in der Ortschaft. Stadtbezirksbeiräte verfügen nicht über Brauchtumsmittel. Seite 2/4 Eine weitere Förderung der Vereine in den Ortschaften auch aus anderen städtischen Fördertöpfen ist möglich. Insoweit sind die Vereine in den Ortschaften mit denen in den Stadtbezirken der ehemaligen Kernstadt gleichgestellt. Den Vereinen in den Stadtbezirken der ehemaligen Kernstadt stehen allerdings keine Brauchtumsmittel zur Verfügung. Hier sind die Vereine in den Ortschaften im Vorteil. Die Brauchtumsmittel für die Vereine in den Ortschaften sind insoweit „zusätzliche Förderung“. Die Brauchtumsmittel der Ortschaftsräte unterliegen hinsichtlich ihrer Höhe keinen speziellen gesetzlichen Regelung. Die Höhe der Brauchtumsmittel legt der Stadtrat zu Leipzig jährlich in der Haushaltssatzung fest. Bei der Höhe der Brauchtumsmittel in den Ortschaften mit Eingliederungsvertrag ist der Stadtrat nicht frei in seiner Entscheidung sondern an seine vertraglichen Zusagen – die Eingliederungsverträge sind alle vom Stadtrat beschlossen – gebunden. 3. Historie der Brauchtumsmittel Die Basis für die Höhe der Planansätze in den Ortschaften ohne Eingliederungsvertrag bildeten die Haushaltspläne von 1999 der Ortschaften, die entweder von den damaligen Gemeinderäten noch beschlossen oder lediglich zustimmend zur Kenntnis genommen wurden. Da diese Gemeinden gegen ihre Eingliederung beim Sächsischen Verfassungsgerichtshof Klage erhoben haben, erfolgte in 1999 die Haushaltsführung in diesen Ortschaften zunächst weitgehend eigenständig. Die Haushaltsansätze dieser vier Ortschaften wurden jeweils in einer Summe einnahme- und ausgabeseitig getrennt nach Verwaltungs- und Vermögenshaushalt im Haushalt der Stadt Leipzig im Unterabschnitt 070 eingestellt. Die Haushaltspläne der vier Ortschaften wurden als Band IV dem Haushaltsplan der Stadt Leipzig beigefügt. Die sogenannten Brauchtumsmittel wurden anhand der Haushaltsansätze 1999 der jeweiligen Ortschaften für Zuschüsse an Vereine und Verbände – sofern diese nicht bestimmten Fachämtern zuzuordnen waren – ermittelt und im Haushaltsplan der Stadt Leipzig je Ortschaft veranschlagt. Dies erfolgte in Abstimmung mit den damaligen Kämmerern/innen der Ortschaften, da aus den Bezeichnungen der einzelnen Haushaltsstellen nicht immer eindeutig erkennbar war, ob es sich um derartige Ausgaben handelte oder nicht. 4. Höhe der Brauchtumsmittel Im Auftrag der als Ratsbeschluss (RBV-2133/14 vom 16.07.2014) auf einem Antrag des Ortschaftsrates Engelsdorf beruht, wurde eine Erhöhung der Brauchtumsmittel gefordert. Eine Deckungsquelle für die aus dem Antrag resultierenden Mehrausgaben wurde nicht genannt. Die Eingliederungsverträge (bis auf Böhlitz-Ehrenberg) sind unbefristet gültig, schon weil sie die Rechtsnachfolge der eingegliederten Ortschaften regeln. Alle Zusagen in den Verträgen sind ebenfalls unbefristet, es sei denn, sie sind explizit befristet oder verstoßen gegen geltendes Recht. Alle Eingliederungsverträge sind von der Rechtsaufsichtsbehörde genehmigt, sind demzufolge gültig und binden die Stadtverwaltung und den Stadtrat. Das gilt auch für die zugesagten Brauchtumsmittel. Um die Brauchtumsmittel anzugleichen, bleibt nur eine Erhöhung derselben für den Antragsteller oder die Umverteilung. Eine Umverteilung der Brauchtumsmittel hat der Stadtrat bereits mit Ablehnung des Alternativvorschlags des Oberbürgermeisters abgelehnt. Die Verwaltung schlägt deshalb einen festen Betrag pro Einwohner für jede gesetzlich eingegliederte Ortschaft vor. Betrachtet man die bisherigen Höhen der Brauchtumsmittel dieser sechs Ortsteile, liegen derzeit die Beträge pro Einwohner im Durchschnitt zwischen 0,33 €/EW und 2,17 €/EW. Im Rahmen des im HH-Planentwurfs 2015/16 eingestellten Mehrbedarfs zur Umsetzung des o. g. Stadtratsbeschlusses ist eine Anpassung auf rechnerisch 2 €/EW mit fixem Stand der Einwohnerzahl zum 30.06.2014 je Ortschaft umsetzbar. Die Übersicht über die neuen Brauchtumsmittelhöhen ist als Anlage beigefügt. Somit sind insgesamt 46.778,00 € mehr für Seite 3/4 Brauchtumsmittel eingestellt. Die Ortsteile mit den bisher niedrigsten Beträgen pro Einwohner bekommen nun das Drei- oder sogar Vierfache. Die Ortschaft Burghausen hat bereits als Einzige einen Schnitt über 2 €/EW (s. o. 2,17 €). Aus diesem Grund bleibt die Höhe der Brauchtumsmittel in Burghausen wie bisher. In der vertraglich eingeliederten Ortschaft Miltitz wird die bislang unter dem o. g. Betrag liegende Summe ebenfalls aus Gleichbehandlungsgründen erhöht. Anlage: Übersicht Höhe der Brauchtumsmittel Seite 4/4 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.03.2015 zu 18.9. Erhöhung der Brauchtumsmittel für die gesetzlich eingegliederten Ortsteile Vorlage: DS-00757/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt die Erhöhung der Brauchtumsmittel für die sechs gesetzlich eingegliederten Ortsteile Burghausen, Engelsdorf, Holzhausen, Liebertwolkwitz, Mölkau und Rückmarsdorf sowie für das vertraglich eingegliederte Miltitz gemäß Anlage I, Spalte VI. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 1/1 Anlage I. Ortschaft II. vertraglich/gesetzlich III. Einwohnereingegliedert zahl (30.06.2014) IV. Höhe Brauchtumsmittel bis 31.12.2014 V. 2 €/Einwohner (zum Stand 30.06.2014) VI. Höhe Brauchtumsmittel ab 01.01.2015 Böhlitz-Ehrenberg vertraglich 10.126 51.100,00 € 20.252,00 € 51.100,00 € HartmannsdorfKnautnaundorf vertraglich 1326 4.100,00 € 2.652,00 € 4.100,00 € Lindenthal vertraglich 6327 20.500,00 € 12.654,00 € 20.500,00 € Lützschena-Stahmeln vertraglich 3933 18.400,00 € 7.866,00 € 18.400,00 € Miltitz vertraglich 1883 3.050,00 € 3.766,00 € 3.766,00 € Plaußig vertraglich 669 3.600,00 € 1.338,00 € 3.600,00 € Seehausen vertraglich 2.224 6.150,00 € 4.448,00 € 6.150,00 € Wiederitzsch vertraglich 8.406 23.000,00 € 16.812,00 € 23.000,00 € Burghausen gesetzlich 1.613 3.500,00 € 3.226,00 € 3.500,00 € Engelsdorf gesetzlich 12.759 4.200,00 € 25.518,00 € 25.518,00 € Holzhausen gesetzlich 6.222 5.800,00 € 12.444,00 € 12.444,00 € Liebertwolkwitz gesetzlich 5.231 3.600,00 € 10.462,00 € 10.462,00 € Mölkau gesetzlich 5.852 2.600,00 € 11.704,00 € 11.704,00 € Rückmarsdorf gesetzlich 3.142 4.150,00 € 6.284,00 € 6.284,00 € Gesamt: 153.750,00 € 200.528,00 € Mehrbedarf Seite 1 46.778,00 €