Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010169.pdf
Größe
302 kB
Erstellt
06.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.03.16, 19:11
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Austauschdeckblatt v. 02.02.2015
Beschlussvorlage Nr. DS-00667/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
18.11.2014
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
27.01.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
10.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Verlängerung des Betriebsleistungsvertrages mit der Lecos GmbH
Beschlussvorschlag:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption des
Betriebsleistungsvertrages mit der Lecos GmbH bis zum 31.12.2020.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verlängerung des Betriebsleistungsvertrages
für den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zu unterschreiben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Sachverhalt:
siehe Anlage
Anlagen:
Begründung zur Vorlage
Seite 2/3
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 18.6. Verlängerung des Betriebsleistungsvertrages mit der Lecos GmbH
Vorlage: DS-00667/14
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung beschließt die Inanspruchnahme der Verlängerungsoption des
Betriebsleistungsvertrages mit der Lecos GmbH bis zum 31.12.2020.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, die Verlängerung des Betriebsleistungsvertrages für
den Zeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2020 zu unterschreiben.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
Begründung
Die Stadt Leipzig gründete im Jahr 2001 für die Leistungserbringung der IT-Leistungen die Lecos
GmbH. Die Lecos soll als städtische IT-Gesellschaft alle relevanten Leistungsbereiche für die ITUnterstützung der kommunalen Verwaltungsprozesse absichern. Dazu zählen insbesondere:
• Bereitstellung und Betrieb der PC-Arbeitsplätze
• Betrieb des zentralen Rechenzentrums
• Datennetz- und Telekommunikationsleistungen
• Anwendungsentwicklung und Betreuung eigener Anwendungen
Vertragliche Grundlage für die Erbringung der Dienstleistungen ist der Betriebsleistungsvertrag
(BLV). Dieser Vertrag wurde erstmalig zum 01.01.2001 abgeschlossen und ist gegenwärtig in der
Fassung vom November 2010 gültig. In der Ratsversammlung am 18.11.2010 wurden folgende
Beschlüsse gefasst (Beschluss Nr.: RBV-584/10):
1. Dem Betriebsleistungsvertrag mit der Lecos GmbH und der Zusatzvereinbarung 001 zum
Betrieb des Rechenzentrums vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2015 mit einer Verlängerungs option bis zum 31.12.2020 wird zugestimmt.
2. Der Oberbürgermeister wird ermächtigt, den Betriebsleistungsvertrag zu unterschreiben.
Im Betriebsleistungsvertrag regelt unter Punkt 17.1 „Verlängerungsoption“, dass sich die
Vertragspartner zwölf Monate vor Ablauf des Vertrages schriftlich informieren, wenn sie die
Verlängerungsoption in Anspruch nehmen möchten.
Wahrnahme der Verlängerungsoption durch die Stadt Leipzig
Der Inhalt des Grundvertrages und der Anlagen werden jährlich in Verhandlungen der Lecos und
des Hauptamtes gemäß Ziffer 19.2 auf Notwendigkeit und Praktikabilität überprüft. Bei der
Überprüfung in 2014 wurde von beiden Seiten festgestellt, dass inhaltlich die beschriebenen
Leistungen und getroffenen Vereinbarung grundsätzlich fortgeführt werden. Es ergeben sich im
Wesentlichen nur redaktionelle Änderungen, Anpassungen der Leistungsabrechnung auf Grund
der Umstellung vom kameralen auf das doppische Haushaltwesen, Anpassungen an bestehende
Arbeitsabläufe sowie Aktualisierungen von Aufstellungen in Anhängen.
Weiterhin werden in der ab 01.01.2016 gültigen Fassung des BLV technologische
Weiterentwicklungen und weggefallene bzw. neue Leistungsarten berücksichtigt (u.a.
Deinstallation HKR-Verfahren, neue Speicherklassen, Mailspeicher, neue TK-Dienste, große
Multifunktionsgeräte) sowie die Änderungsvereinbarungen, die aufgrund von Festlegungen im
Vertrag zwischenzeitlich erstellt wurden, redaktionell eingearbeitet. Dies sind u.a.
- Änderungsvereinbarung Nr. 001 – Ressourcen/Entgelt Leistungen Nachbereitung/Kuvertierung
- Änderungsvereinbarung Nr. 002 – Änderung Abrechnung von Leistungen bis 150 netto/Monat.
Die o.g. Änderungen haben keine finanziellen Auswirkung. Finanziell ist der BLV im
Doppelhaushalt 2015/2016 abgebildet.
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Im Haushalt 2015 sind die insgesamt 12.675.800 EUR für die zentralen Leistungen eingestellt.
Diese setzen sich aus den folgenden Unterpositionen zusammen:
Bereitstellung der Arbeitsplatztechnik (PC, Drucker, Telefon) und
Betrieb der Infrastruktur
Betrieb und Betreuung der TK-Anlagen für Schulen und Kitas
Anwendungsentwicklung, -betreuung und Beratungsleistungen
9.046.250 EUR
145.850 EUR
2.588.300 EUR
Bereitstellung Technik für Nachbereitung (Druckstrecke,
Kuvertierung)
246.400 EUR
Sonstige Aufwände (Stilllegung Host,
Strategische Weiterentwicklung SAP)
649.000 EUR
Aufbau
Scan-Zentrum,
Für 2016 handelt es sich jedoch um eine Kostenprognose, da jährlich bis zum 30.04. für das
Folgejahr die Preise verhandelt werden. Somit wird im Mai 2015 eine Präzisierung im
Sonderbudget 10_DV für 2016 erfolgen.
Die Lecos GmbH hat in den letzten 14 Jahren bewiesen, dass sie ein stabiler und zuverlässiger
Partner für IT-Leistungen für die Stadt Leipzig ist. Leistungsumfang und -inhalt haben sich
regelmäßig an die Anforderungen der Stadt angepasst. Auf der Grundlage des regelmäßigen
Controlling können Umfang und Qualität der kontinuierlichen Leistungserbringung nachgewiesen
werden.
Die Entscheidung der Ratsversammlung zur Wahrnahme der Verlängerungsoption bis
31.12.2020 durch die Stadt Leipzig wird der Lecos GmbH durch die Stadt Leipzig unverzüglich
mitgeteilt.
Wahrnahme der Verlängerungsoption durch die Lecos
Auf Seiten der Lecos GmbH wurde bereits der Beschluss gefasst, die Zusammenarbeit mit der
Stadt Leipzig fortzuführen. Der Geschäftsführer informierte am 16.10.2014 in der 53. Sitzung den
Aufsichtsrat der Lecos GmbH über die beabsichtigte Verlängerung des Vertrages. Die Mitglieder
des Aufsichtsrates nahmen diese Information zur Kenntnis. Gegenwärtig wird die Erforderlichkeit
eines Beschlusses des Aufsichtsrates der Lecos GmbH geprüft.
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