Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021681.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
30.01.15, 12:00
Aktualisiert
22.02.16, 10:45

öffnen download melden Dateigröße: 163 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-01008 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Verwaltungsausschuss 06.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im ÖPNV für 2013 Der Gesamtbericht gemäß EU-Verordnung 1370/2007 für das Jahr 2013 (Anlage) wird zur Kenntnis genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht. Sachverhalt: Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße erstellt jede Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und schienengebundenem Verkehr und muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen, gegebenenfalls Informationen über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten und öffentlich zugänglich gemacht werden. Anlagen: Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2013 Dezernat Stadtentwicklung und Bau Verkehrs- und Tiefbauamt Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007 für das Jahr 2013 Leipzig, den 30.01.2015 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007 A. 30.01.2015 Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht Zuständige Behörde für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Liniengenehmigungen ist seit 2012 das Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV). Zuständige Behörde für die Festlegung weiterer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ist die Stadt Leipzig als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf seinem Gebiet. Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig zuständig. B. Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der Stadt Leipzig 1. Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, betraut. Gleichzeitig haben die Stadt Leipzig, die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) und die LVB am 09.11.1999 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) abgeschlossen und erstmalig am 02.12.2009 auf Grundlage des Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“ geändert. Er beinhaltet den Stadtbus- und Straßenbahnverkehr. 2. Verkehrsverträge Erschließung Güterverkehrszentrum Zur besseren Erschließung des Güterverkehrszentrums Leipzig mit der Regionalbuslinie 190 wurde ab dem 26.10.2009 mit der Auto-Webel GmbH eine „Vereinbarung über eine gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung zur Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) zur Gewährleistung einer allgemein ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung im ÖPNV“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung endete am 25.10.2013 und wurde bis zum 14.12.2013 verlängert. Um die Erschließung des GVZ darüber hinaus auch weiterhin zu gewährleisten, wurde vom 15.12.2013 bis zum 13.12.2014 eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen, dessen Angebot sich an die Vereinbarung aus 2009 anlehnt. Regional bedeutsame Buslinien Für regional bedeutsame Buslinien werden seitens des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig den Aufgabenträgern Zuschüsse zur Verfügung gestellt. In diesem Zusammenhang wurde ab dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 mit den Leipziger Verkehrsbetrieben eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ abgeschlossen. Im Rahmen eines 1. Nachtrages zur Zuschussvereinbarung wurde den LVB im Dezember 2013 neben dem vertraglich festgelegten Betrag zusätzlich ein einmaliger Zuschussausgleich aufgrund der innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Kostensteigerungen von Betriebsmitteln gewährt. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 2 von 5 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007 30.01.2015 Zeitweise zusätzliche ÖPNV-Angebote im Stadtgebiet Leipzig auf Grund des Aussetzens der S-Bahnlinie 1 Für das zeitlich befristete Aussetzen der S-Bahn Linie 1 (Leipzig-Hbf. – Leipzig – Miltitzer Allee) vom 30. April 2011 bis zum 14. Dezember 2013 wurden seitens des Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig der Aufgabenträgerin Stadt Leipzig Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang damit wurde ab dem 30.04.2011 mit den Leipziger Verkehrsbetrieben eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von zeitweisen zusätzlichen ÖPNV-Angeboten im Stadtgebiet Leipzig“ zur Schließung der entstehenden verkehrlichen Erschließungslücke im ÖPNV abgeschlossen. Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss ist unabhängig von den Zuwendungen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages. Ausgleich verbundbedingter Belastungen Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen. C. - - Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung Durchführung des Betriebs (Erbringung der Beförderungsleistungen), Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Netzmanagement (Fahrplanung, Marketing und Vertrieb) Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur im erforderlichen Umfang Anwendung des Tarifs des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds Sozialpolitische Verpflichtungen Ergänzende Anforderungen 1. Beschreibung der Bedienungsqualität 1.1 Buslinien Linien LVB: 60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81, 82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 100, 107, 108, 118, 120, 130, 131, 141, 143, 161, 162, 172, 175, 176, N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10 Auto-Webel: 190 Fahrplan-km LVB: Auto-Webel: 9.602.819 km/a 116.608 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Bedienungszeitraum: täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00 Uhr, bei einzelnen Linien auch kürzer, Takt: Der Takt variiert von 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60 Minuten-Grundtakt von Montag - Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien auch nur Einzelfahrten, Bedarfsverkehre: Anruflinientaxi (alita) zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien. Nachtverkehr: Zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr verkehren 10 Nachtbuslinien. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 3 von 5 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007 1.2 30.01.2015 Straßenbahnlinien Linien LVB: 1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16 Fahrplan-km LVB: 12.546.961 km/a Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards Bedienungszeitraum: täglich von etwa 4:00 Uhr bis 1:00 Uhr, Takt: 10-Minuten- Grundtakt im Tagesverkehr Montag bis Freitag, im Abendverkehr und am Wochenende 15-Minuten-Grundtakt. Zur Untersuchung der Auswirkungen einer Taktverdichtung auf die Fahrgastzahlen verkehren die Linien 3, 4 und 12 im Zuge des Pilotprojektes ab 14.12.2012 an Sonnabenden zwischen 10 und 18 Uhr im 10-Minuten-Takt. 2. Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Beschluss-Nummer: RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2013 gültig war. Spezifische Regelungen für die LVB GmbH sind im Beschluss des Stadtrates vom 28.10.2009 (Beschluss-Nummer: RBIV-1754/09 „Konzept zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“) enthalten. 3. Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern Zahlungen vom Aufgabenträger Stadt Leipzig: 3.1 Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (LVV). 3.2 Verkehrsverträge Erschließung Güterverkehrszentrum Auto-Webel GmbH: Regional bedeutsame Buslinien LVB GmbH: 34.704,00 € 513.172,00 € Zuwendungen im Zuge der Aussetzung der S1 LVB GmbH (Erweiterung ab November 2012): 1.616.000,00 € Ausgleich verbundbedingter Belastungen LVB GmbH: 1.309.881,94 € Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 4 von 5 Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007 3.3 30.01.2015 Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG Summe der 2013 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel davon: Auto-Webel GmbH: LVB GmbH: Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH: SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH: THÜSAC Personenverkehrsgesellschaft mbH: 7.793.293,00 € 5.419,07 € 7.765.199,34 € 7.522,13 € 3.735,87 € 11.416,59 € Hinweis: Die Unternehmen erhalten zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese Ausgleichsleistungen sind den Gesamtberichten der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen. Verkehrs- und Tiefbauamt Seite 5 von 5