Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021681.pdf
Größe
163 kB
Erstellt
30.01.15, 12:00
Aktualisiert
22.02.16, 10:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Informationsvorlage Nr. VI-DS-01008
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Information zur Kenntnis
Verwaltungsausschuss
06.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Gesamtbericht nach VO (EG) 1370/2007 über gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen im
ÖPNV für 2013
Der Gesamtbericht gemäß EU-Verordnung 1370/2007 für das Jahr 2013 (Anlage) wird zur Kenntnis
genommen und auf der Homepage der Stadt Leipzig veröffentlicht.
Sachverhalt:
Gemäß Artikel 7 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf
Schiene und Straße erstellt jede Behörde einmal jährlich einen Gesamtbericht über die in ihren
Zuständigkeitsbereich fallenden gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die ausgewählten Betreiber
eines öffentlichen Dienstes sowie die diesen Betreibern zur Abgeltung gewährten
Ausgleichsleistungen und ausschließlichen Rechte. Der Bericht unterscheidet dabei nach Bus- und
schienengebundenem Verkehr und muss eine Kontrolle und Beurteilung der Leistungen, der Qualität
und der Finanzierung des öffentlichen Verkehrsnetzes ermöglichen, gegebenenfalls Informationen
über Art und Umfang der gewährten Ausschließlichkeit enthalten und öffentlich zugänglich gemacht
werden.
Anlagen:
Gesamtbericht der Stadt Leipzig nach VO (EG) 1370/2007 für das Jahr 2013
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Verkehrs- und Tiefbauamt
Gesamtbericht der Stadt Leipzig
nach Artikel 7 Absatz 1 der Verordnung (EG) 1370/2007
für das Jahr 2013
Leipzig, den 30.01.2015
Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007
A.
30.01.2015
Erläuterung des Aufgabenträgers zum Gesamtbericht
Zuständige Behörde für die Festlegung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen
im Rahmen der Liniengenehmigungen ist seit 2012 das Landesamt für Straßenbau
und Verkehr (LASuV). Zuständige Behörde für die Festlegung weiterer gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen ist die Stadt Leipzig als Aufgabenträger für den straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) auf seinem Gebiet.
Für den Schienenpersonennahverkehr ist der Zweckverband für den Nahverkehrsraum Leipzig zuständig.
B.
Darstellung der Betrauung und der Verkehrsverträge in der
Stadt Leipzig
1.
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im städtischen ÖPNV sind
die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH, Georgiring 3, 04103 Leipzig, betraut.
Gleichzeitig haben die Stadt Leipzig, die Leipziger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (LVV) und die LVB am 09.11.1999 den Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrag (VLFV) abgeschlossen und erstmalig am 02.12.2009 auf Grundlage des
Ratsbeschlusses Nr. RBIV-1754/09 vom 28.10.2009 zum „Konzept zur Finanzierung
des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“ geändert. Er beinhaltet den Stadtbus- und Straßenbahnverkehr.
2.
Verkehrsverträge
Erschließung Güterverkehrszentrum
Zur besseren Erschließung des Güterverkehrszentrums Leipzig mit der Regionalbuslinie 190 wurde ab dem 26.10.2009 mit der Auto-Webel GmbH eine „Vereinbarung
über eine gemeinwirtschaftliche Verkehrsleistung zur Erschließung des Güterverkehrszentrums (GVZ) zur Gewährleistung einer allgemein ausreichenden Verkehrsbedienung der Bevölkerung im ÖPNV“ abgeschlossen. Diese Vereinbarung endete
am 25.10.2013 und wurde bis zum 14.12.2013 verlängert. Um die Erschließung des
GVZ darüber hinaus auch weiterhin zu gewährleisten, wurde vom 15.12.2013 bis
zum 13.12.2014 eine Anschlussvereinbarung abgeschlossen, dessen Angebot sich
an die Vereinbarung aus 2009 anlehnt.
Regional bedeutsame Buslinien
Für regional bedeutsame Buslinien werden seitens des Zweckverbandes für den
Nahverkehrsraum Leipzig den Aufgabenträgern Zuschüsse zur Verfügung gestellt. In
diesem Zusammenhang wurde ab dem 01.01.2010 bis zum 31.12.2014 mit den
Leipziger Verkehrsbetrieben eine „Zuschussvereinbarung zur Finanzierung von regional bedeutsamen Buslinien im Stadtgebiet Leipzig“ abgeschlossen. Im Rahmen eines 1. Nachtrages zur Zuschussvereinbarung wurde den LVB im Dezember 2013
neben dem vertraglich festgelegten Betrag zusätzlich ein einmaliger Zuschussausgleich aufgrund der innerhalb der Vertragslaufzeit angefallenen Kostensteigerungen
von Betriebsmitteln gewährt.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007
30.01.2015
Zeitweise zusätzliche ÖPNV-Angebote im Stadtgebiet Leipzig auf Grund des Aussetzens der S-Bahnlinie 1
Für das zeitlich befristete Aussetzen der S-Bahn Linie 1 (Leipzig-Hbf. – Leipzig –
Miltitzer Allee) vom 30. April 2011 bis zum 14. Dezember 2013 wurden seitens des
Zweckverbandes für den Nahverkehrsraum Leipzig der Aufgabenträgerin Stadt
Leipzig Zuschüsse zur Verfügung gestellt. Im Zusammenhang damit wurde ab dem
30.04.2011 mit den Leipziger Verkehrsbetrieben eine „Zuschussvereinbarung zur
Finanzierung von zeitweisen zusätzlichen ÖPNV-Angeboten im Stadtgebiet Leipzig“
zur Schließung der entstehenden verkehrlichen Erschließungslücke im ÖPNV abgeschlossen. Der mit dieser Vereinbarung gewährte Zuschuss ist unabhängig von den
Zuwendungen des Verkehrsleistungsfinanzierungsvertrages.
Ausgleich verbundbedingter Belastungen
Mit Einführung des Verbundtarifes im Mitteldeutschen Verkehrsverbund (MDV) im
Jahr 2001 wurde mit den Leipziger Verkehrsbetrieben der „Vertrag über den Ausgleich verbundbedingter Belastungen“ abgeschlossen.
C.
-
-
Beschreibung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtung
Durchführung des Betriebs (Erbringung der Beförderungsleistungen), Fahrzeugvorhaltung (Anschaffung und Instandhaltung), Netzmanagement (Fahrplanung,
Marketing und Vertrieb)
Vorhaltung der ortsfesten Infrastruktur im erforderlichen Umfang
Anwendung des Tarifs des Mitteldeutschen Verkehrsverbunds
Sozialpolitische Verpflichtungen
Ergänzende Anforderungen
1.
Beschreibung der Bedienungsqualität
1.1
Buslinien
Linien
LVB:
60, 61, 62, 63, 65, 66, 67, 70, 72, 73, 74, 75, 76, 77, 79, 80, 81,
82, 83, 85, 86, 87, 88, 89, 90, 100, 107, 108, 118, 120, 130, 131,
141, 143, 161, 162, 172, 175, 176,
N1, N2, N3, N4, N5, N6, N7, N8, N9, N10
Auto-Webel:
190
Fahrplan-km
LVB:
Auto-Webel:
9.602.819 km/a
116.608 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich etwa zwischen 4:00 Uhr und 1:00 Uhr, bei einzelnen
Linien auch kürzer,
Takt: Der Takt variiert von 10 Minuten über 15, 20, 30 bis 60 Minuten-Grundtakt von
Montag - Freitag im Tagesverkehr, bei einzelnen Linien auch nur Einzelfahrten,
Bedarfsverkehre: Anruflinientaxi (alita) zu bestimmten Zeiten auf bestimmten Linien.
Nachtverkehr: Zwischen 1:11 Uhr und 4:44 Uhr verkehren 10 Nachtbuslinien.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007
1.2
30.01.2015
Straßenbahnlinien
Linien
LVB:
1, 2, 3, 4, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 14, 15, 16
Fahrplan-km
LVB:
12.546.961 km/a
Beschreibung grundsätzlicher Angebotsstandards
Bedienungszeitraum: täglich von etwa 4:00 Uhr bis 1:00 Uhr,
Takt: 10-Minuten- Grundtakt im Tagesverkehr Montag bis Freitag, im Abendverkehr
und am Wochenende 15-Minuten-Grundtakt. Zur Untersuchung der Auswirkungen
einer Taktverdichtung auf die Fahrgastzahlen verkehren die Linien 3, 4 und 12 im
Zuge des Pilotprojektes ab 14.12.2012 an Sonnabenden zwischen 10 und 18 Uhr im
10-Minuten-Takt.
2.
Beschreibung der Beförderungsqualität im Bus- und Straßenbahnverkehr
Grundsätzliche Regelungen enthält der Nahverkehrsplan der Stadt Leipzig (Beschluss-Nummer: RBIV-900/07), der für das Berichtsjahr 2013 gültig war.
Spezifische Regelungen für die LVB GmbH sind im Beschluss des Stadtrates vom
28.10.2009 (Beschluss-Nummer: RBIV-1754/09 „Konzept zur Finanzierung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in der Stadt Leipzig und die Betrauung der
Leipziger Verkehrsbetriebe GmbH (LVB)“) enthalten.
3.
Gewährte Ausgleichszahlungen gegenüber den Betreibern
Zahlungen vom Aufgabenträger Stadt Leipzig:
3.1
Betrauung der Leipziger Verkehrsbetriebe
Die Finanzierung erfolgt überwiegend durch Eigenmittel der Leipziger Versorgungsund Verkehrsgesellschaft mbH (LVV).
3.2
Verkehrsverträge
Erschließung Güterverkehrszentrum
Auto-Webel GmbH:
Regional bedeutsame Buslinien
LVB GmbH:
34.704,00 €
513.172,00 €
Zuwendungen im Zuge der Aussetzung der S1
LVB GmbH (Erweiterung ab November 2012):
1.616.000,00 €
Ausgleich verbundbedingter Belastungen
LVB GmbH:
1.309.881,94 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
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Gesamtbericht Stadt Leipzig 2013 nach VO (EG) 1370/2007
3.3
30.01.2015
Ausgleichszahlungen nach ÖPNVFinAusG
Summe der 2013 gem. ÖPNVFinAusG gezahlten Mittel
davon:
Auto-Webel GmbH:
LVB GmbH:
Personenverkehrsgesellschaft Muldental mbH:
SaxBus Eilenburger Busverkehr GmbH:
THÜSAC Personenverkehrsgesellschaft mbH:
7.793.293,00 €
5.419,07 €
7.765.199,34 €
7.522,13 €
3.735,87 €
11.416,59 €
Hinweis:
Die Unternehmen erhalten zum Teil weitere Ausgleichsleistungen für gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen. Diese Ausgleichsleistungen sind den Gesamtberichten
der jeweiligen zuständigen Behörde zu entnehmen.
Verkehrs- und Tiefbauamt
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