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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021675.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:53

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00631/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Jugendhilfeausschuss 27.04.2015 Vorberatung Behindertenbeirat 04.05.2015 Anhörung Seniorenbeirat 07.05.2015 Anhörung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 07.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Synergien bei der Nutzung von angemieteten Flächen für soziale Zwecke Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Zustimmung mit Ergänzung Alternativvorschlag Ablehnung x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Sachstandsbericht Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Seite 1/3 Sachverhalt: Eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die räumliche Bündelung von sozialen Angeboten erfolgt nach Möglichkeit dort, wo dies inhaltlich sinnvoll und räumlich machbar ist. Entscheidungen der Verwaltung zur Gebäudenutzung für soziale Zwecke berücksichtigen inhaltliche und sozialräum liche Anforderungen wie auch mögliche Synergien durch gemeinsame Nutzung mit anderen Ange boten. Es erfolgt eine ämterübergreifende Abstimmung zu Möglichkeiten einer gemeinsamen Nut zung, insbesondere bei Neu- und Umbauten oder wenn eine Verlagerung von Angeboten erforder lich wird. Diese Zusammenarbeit über verschiedene Bereiche der Verwaltung wird zukünftig weiter intensi viert. Das Bemühen, Synergien durch eine gemeinsame räumliche Nutzung zu schaffen, ist im Zusam menhang mit dem Anliegen zu sehen, gleichzeitig eine Vielfalt von unterschiedlichen sozialen Ange boten in den Stadtteilen in dezentralen Räumen, wie Wohnungen, Büros oder Läden zu ermögli chen. Das schafft auch mehr konzeptionelle Flexibilität. Bei Bedarf, können kleinere oder größere Flächen angemietet oder der Standort verlagert werden. Es gibt verschiedene Beispiele der räumlichen Bündelung von sozialen Angeboten, sowohl von städtischen Angeboten untereinander, aber auch von städtischen Angeboten gemeinsam mit Verei nen oder anderen Institutionen. Die folgenden drei Beispiele stellen eine Auswahl dar, die verdeut licht, wie vielfältig die Ansätze gemeinsamer Nutzung von Räumen durch soziale Angebote in Leip zig sind. • Im „Kleeblatt“ in der Hermann-Liebmann-Str. 73 in Volkmarsdorf sind der Kinder- und Ju gendärztliche Dienst und die Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz / Familienheb ammen des Gesundheitsamtes verortet. Auch der Allgemeine Sozialdienst, Sozialbezirk Ost, hat seinen Sitz in diesem Gebäude. Der Verein Outlaw bietet hier ein stationäres Wohnangebot für Kinder und Jugendliche nach § 34 SGB VIII an. • In der Bornaischen Straße 27 in Connewitz nutzen der Allgemeine Sozialdienst Sozialbezirk Süd, die Betreuungsbehörde und die Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe des Sozialam tes ein gemeinsames Gebäude. • Die zehn Seniorenbüros in Leipzig wurden in neun Fällen in bereits bestehende Angebote und deren Räumlichkeiten integriert (sieben in bestehende Seniorenbegegnungsstätten, ei nes in ein bestehendes soziokulturelles Zentrum und eines in eine bestehende Beratungs stelle des Nachbarschaftshilfevereins). Lediglich ein Seniorenbüro wurde an neuer Stelle in der Eisenbahnstraße verortet – diese Entscheidung fiel bewusst unter stadtentwicklungspo litischen Gesichtspunkten. Seite 2/3