Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021675.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
28.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:53
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00631/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Jugendhilfeausschuss
27.04.2015
Vorberatung
Behindertenbeirat
04.05.2015
Anhörung
Seniorenbeirat
07.05.2015
Anhörung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
07.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Synergien bei der Nutzung von angemieteten Flächen für soziale Zwecke
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
Ablehnung
x Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Sachstandsbericht
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
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Sachverhalt:
Eine gemeinsame Nutzung von Gebäuden und die räumliche Bündelung von sozialen Angeboten
erfolgt nach Möglichkeit dort, wo dies inhaltlich sinnvoll und räumlich machbar ist. Entscheidungen
der Verwaltung zur Gebäudenutzung für soziale Zwecke berücksichtigen inhaltliche und sozialräum
liche Anforderungen wie auch mögliche Synergien durch gemeinsame Nutzung mit anderen Ange
boten. Es erfolgt eine ämterübergreifende Abstimmung zu Möglichkeiten einer gemeinsamen Nut
zung, insbesondere bei Neu- und Umbauten oder wenn eine Verlagerung von Angeboten erforder
lich wird.
Diese Zusammenarbeit über verschiedene Bereiche der Verwaltung wird zukünftig weiter intensi
viert.
Das Bemühen, Synergien durch eine gemeinsame räumliche Nutzung zu schaffen, ist im Zusam
menhang mit dem Anliegen zu sehen, gleichzeitig eine Vielfalt von unterschiedlichen sozialen Ange
boten in den Stadtteilen in dezentralen Räumen, wie Wohnungen, Büros oder Läden zu ermögli
chen. Das schafft auch mehr konzeptionelle Flexibilität. Bei Bedarf, können kleinere oder größere
Flächen angemietet oder der Standort verlagert werden.
Es gibt verschiedene Beispiele der räumlichen Bündelung von sozialen Angeboten, sowohl von
städtischen Angeboten untereinander, aber auch von städtischen Angeboten gemeinsam mit Verei
nen oder anderen Institutionen. Die folgenden drei Beispiele stellen eine Auswahl dar, die verdeut
licht, wie vielfältig die Ansätze gemeinsamer Nutzung von Räumen durch soziale Angebote in Leip
zig sind.
•
Im „Kleeblatt“ in der Hermann-Liebmann-Str. 73 in Volkmarsdorf sind der Kinder- und Ju
gendärztliche Dienst und die Koordinierungsstelle Bundeskinderschutzgesetz / Familienheb
ammen des Gesundheitsamtes verortet. Auch der Allgemeine Sozialdienst, Sozialbezirk Ost, hat
seinen Sitz in diesem Gebäude. Der Verein Outlaw bietet hier ein stationäres Wohnangebot für
Kinder und Jugendliche nach § 34 SGB VIII an.
•
In der Bornaischen Straße 27 in Connewitz nutzen der Allgemeine Sozialdienst Sozialbezirk
Süd, die Betreuungsbehörde und die Außenstelle Wirtschaftliche Sozialhilfe des Sozialam tes ein
gemeinsames Gebäude.
•
Die zehn Seniorenbüros in Leipzig wurden in neun Fällen in bereits bestehende Angebote
und deren Räumlichkeiten integriert (sieben in bestehende Seniorenbegegnungsstätten, ei nes in
ein bestehendes soziokulturelles Zentrum und eines in eine bestehende Beratungs stelle des
Nachbarschaftshilfevereins). Lediglich ein Seniorenbüro wurde an neuer Stelle in der
Eisenbahnstraße verortet – diese Entscheidung fiel bewusst unter stadtentwicklungspo litischen
Gesichtspunkten.
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