Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020975.pdf
Größe
263 kB
Erstellt
05.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:02
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00884-DS-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Stellvertreters
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss VI-DS-00884 vom 21.01.2015 und beruft den
Stellvertreter
Herrn Stefan Kupietz
per 25.03.2015 aus dem Jugendhilfeausschuss ab.
2. Die Ratsversammlung wählt1 für die Dauer der VI. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5
Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII per 23.03.2011 widerruflich
Frau Katja Meier
als Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss.
1Die Wahl erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der
Beschlussfassung gewählt werden.
Sachverhalt:
gesetzliche Grundlagen:
§§ 71 SGB VIII
§§ 3,4 LJhG
§§ 41,42 SächGemO
Satzung des Jugendamtes der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 1605/99 der Ratsversammlung vom
16.06.1999)
Darlegung des Sachverhaltes / Begründung:
In seiner Sitzung am 21.01.2015 wählte die Ratsversammlung der Stadt Leipzig auf Vorschlag des
Stadtjugendrings Herrn Stefan Kupietz als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss.
Herr Stefan Kupietz, möchte aus persönlichen Gründen sein Mandat niederlegen. Der
Stadtjugendring schlägt vor, Herrn Stefan Kupietz als Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss
abzuberufen und Frau Katja Meier als Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen.
Im Landesjugendhilfegesetz § 4 Abs. 5 heißt es dazu:
„Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein
Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene
Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.03.2015
zu 11.3. Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Stellvertreters
Vorlage: VI-DS-00884-DS-001
Beschluss:
1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss VI-DS-00884 vom 21.01.2015 und beruft den
Stellvertreter
Herrn Stefan Kupietz
per 25.03.2015 aus dem Jugendhilfeausschuss ab.
2. Die Ratsversammlung wählt1 für die Dauer der VI. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5
Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII per 23.03.2011 widerruflich
Frau Katja Meier
als Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 26. März 2015
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