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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020975.pdf
Größe
263 kB
Erstellt
05.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:02

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00884-DS-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.03.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Stellvertreters Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss VI-DS-00884 vom 21.01.2015 und beruft den Stellvertreter Herrn Stefan Kupietz per 25.03.2015 aus dem Jugendhilfeausschuss ab. 2. Die Ratsversammlung wählt1 für die Dauer der VI. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5 Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII per 23.03.2011 widerruflich Frau Katja Meier als Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss. 1Die Wahl erfolgt entsprechend § 39 Abs. 7 SächsGemO. Danach kann offen im Wege der Beschlussfassung gewählt werden. Sachverhalt: gesetzliche Grundlagen: §§ 71 SGB VIII §§ 3,4 LJhG §§ 41,42 SächGemO Satzung des Jugendamtes der Stadt Leipzig (Beschluss Nr. 1605/99 der Ratsversammlung vom 16.06.1999) Darlegung des Sachverhaltes / Begründung: In seiner Sitzung am 21.01.2015 wählte die Ratsversammlung der Stadt Leipzig auf Vorschlag des Stadtjugendrings Herrn Stefan Kupietz als stellvertretendes Mitglied in den Jugendhilfeausschuss. Herr Stefan Kupietz, möchte aus persönlichen Gründen sein Mandat niederlegen. Der Stadtjugendring schlägt vor, Herrn Stefan Kupietz als Stellvertreter im Jugendhilfeausschuss abzuberufen und Frau Katja Meier als Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss zu bestellen. Im Landesjugendhilfegesetz § 4 Abs. 5 heißt es dazu: „Scheidet ein Mitglied oder sein persönlicher Stellvertreter vor Ablauf der Amtszeit aus, so ist ein Ersatzmitglied für den Rest der Wahlzeit auf Vorschlag derjenigen Stelle, die das ausgeschiedene Mitglied oder den Stellvertreter vorgeschlagen hatte, zu wählen.“ BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.03.2015 zu 11.3. Jugendhilfeausschuss - Abberufung und Bestellung eines Stellvertreters Vorlage: VI-DS-00884-DS-001 Beschluss: 1. Die Ratsversammlung ändert den Beschluss VI-DS-00884 vom 21.01.2015 und beruft den Stellvertreter Herrn Stefan Kupietz per 25.03.2015 aus dem Jugendhilfeausschuss ab. 2. Die Ratsversammlung wählt1 für die Dauer der VI. Wahlperiode gemäß § 4 Abs. 5 Landesjugendhilfegesetz i.V.m. § 71 Abs. 1 SGB VIII per 23.03.2011 widerruflich Frau Katja Meier als Stellvertreterin in den Jugendhilfeausschuss. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 1/1