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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1018952.pdf
Größe
3,4 MB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:58

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Informationsvorlage Nr. VI-DS-01080 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Information zur Kenntnis Fachausschuss Kultur 13.03.2015 Information zur Kenntnis Rechnungsprüfungsausschuss 26.03.2015 Information zur Kenntnis Ratsversammlung 15.04.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Kultur Betreff Information über die Prüfung des urbanen Kulturraumes Stadt Leipzig durch den Sächsischen Rechnungshof (SRH) - Gewährung von Landesmitteln nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz an die Stadt Leipzig Der Stadtrat nimmt die Information und den Sachstand zur Prüfung der Haushalts- und Wirtschaftsführung des urbanen Kulturraumes Stadt Leipzig zur Kenntnis. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant Sachverhalt: Der Sächsische Rechnungshof (SRH) prüfte seit November 2010 den urbanen Kulturraum Stadt Leipzig. Der Prüfungszeitraum lag zwischen November 2010 und Juli 2014. Prüfungsrelevant sollten die Jahre 2008 und 2010 sein. Es erfolgte eine erweiterte Betrachtung über einen Zeitraum von 2006 bis 2012. Mit Schreiben vom 02.09.2014 erhielt die Stadt Leipzig die Prüfungsmitteilung des SRH. Die Stellungnahme der Stadt Leipzig wurde dem SRH mit Schreiben vom 30.10.2014 übergeben. Mit Schreiben vom 18.12.2014 erklärte der SRH das Prüfverfahren für beendet. Das SMWK erteilte mit Schreiben vom 21.01.2015 einen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk über den Abschluss der überörtlichen Prüfung des urbanen Kulturraumes Stadt Leipzig. Anlagen: Anlage 1 - Übersicht der Prüfungsfeststellungen des SRH mit wesentlichen Punkten der Stellungnahme der Stadt Leipzig Anlage 2 - Prüfungsmitteilung des SRH zur Gewährung von Landesmitteln nach dem Sächsischen Kulturraumgesetz an die Stadt Leipzig Anlage 3 - Bestätigungsvermerk nach § 109 Abs. 5 SächsGemO zum urbanen Kulturraum Stadt Leipzig ANLAGE 1 Übersicht der Prüfungsfeststellungen des SRH mit wesentlichen Punkten der Stellungnahme der Stadt Leipzig 1. In den Hj. 2006 bis 2011 stiegen die Bruttoausgaben für die laufende Unterhaltung der Kultureinrichtungen von rd. 100 Mio. € (197 € pro Einwohner) auf rd. 114 Mio. € (214 € pro Einwohner). Ungefähr zwei Drittel dieser Mittel werden an die Eigenbetriebe Theater und Gewandhaus verausgabt. Bereits 1994 wurde in Zusammenarbeit mit dem SMWK ein Vergleich der Kulturhaushalte der Städte Dresden und Leipzig durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgehalten, dass die Kulturausgaben der Stadt Dresden pro Kopf der Bevölkerung doppelt so hoch sind als in Leipzig. Der Anteil der kommunalen Finanzierung lag in Leipzig bei mehr als 50 %, während Dresden seinen kommunalen Haushalt nur gering belasten musste. 2. Von 10 Städten der Größenklasse über 500 Tsd. Einwohner stand Leipzig im Jahr 2007 bei den Nettokulturausgaben nach Frankfurt am Main (mit rd. 222 € pro Einwohner) an zweiter Stelle. Die Ursache der hohen Kulturausgaben in Leipzig ist historisch bedingt durch die Gründung der Kultureinrichtungen durch die Bürgerschaft und die daraus resultierende kommunale Trägerschaft dieser Einrichtungen. Regelmäßig entscheidet der Leipziger Stadtrat sich mehrheitlich für einen Erhalt des gesamten reichen kulturellen Erbes. 3. Die Stadt leistete im Zeitraum von 2003 bis 2011 mit dem Ziel der Erschließung nachhaltiger Einsparpotenziale bei den Eigenbetrieben Theater und Gewandhaus Ausgaben für Organisationsgutachten i. H. v. rd. 500 T€. Bis auf die Einsparung von Personalkosten in der Oper setzte die Stadt die Ergebnisse der Gutachten bisher nicht um. Im Zusammenhang mit der jeweiligen Haushaltsplanung werden laufend Einsparmaßnahmen in den Häusern generiert und umgesetzt, auch um Kostenerhöhungen in vielen Bereichen aufzufangen. Mit den in den letzten Jahren durchgeführten verschiedenen Analysen und beauftragten Gutachten wurden dem Stadtrat Maßnahmen, z. B. Kürzungsszenarien, zur Entscheidung vorgelegt (actori-Gutachten – 12 Kürzungsszenarien, November 2011). Die vorgeschlagenen Veränderungen der Struktur fanden jedoch keine Mehrheit im Stadtrat. Der Stadtrat hat unter anderem verschiedene Einsparmaßnahmen mit dem RBV-1295/12 beschlossen. Diese wurden vollzogen. Die Optimierung der Struktur der Eigenbetriebe ist eine laufende Aufgabe. Die Beibehaltung der Qualität der Arbeit der Eigenbetriebe ist dabei von Bedeutung. Der Stadtrat wurde per Vorlage (Drucksache Nr. V/3530) am 12.02.2014 über die zukünftige Struktur der Eigenbetriebe Kultur informiert und nahm dies zur Kenntnis ohne einen erneuten Beschluss zu fassen. 4. Der Stadtrat fasste die Feststellungsbeschlüsse über die Jahresabschlüsse 2008 bis 2010 für Oper, Gewandhaus und Schauspiel nicht fristgerecht. Der Folgerung des SRH „Künftig sind die Feststellungsbeschlüsse des Stadtrates über die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe gem. § 34 Abs. 1 Satz 1 SächsEigBVO vom 16. Dezember 2013 innerhalb von neun Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres auf der Grundlage des Berichts über die Jahresabschlussprüfung und der örtlichen Prüfung (§ 105 SächsGemO) fristwahrend zu fassen“ wird zugestimmt. 5. Der Anteil der Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung („Freie Szene“) betrug im Hj. 2008 lediglich rd. 2,8 % und wurde entgegen einem im Jahr 2008 gefassten Ratsbeschluss bis zum Hj. 2012 nicht auf 5 % erhöht. Der RBV-1294/12 vom 18.07.2012 ist in Umsetzung. Mit Erstellung des Haushaltsplanes 2015/2016 erhöht sich das Budget für die Förderung der freien Kulturszene weiter. Mit dem Stadtrat wird laufend ein Umsetzungsplan verabredet, der den kommunalen Möglichkeiten entspricht. Im Haushaltsplanentwurf 2015/2016 werden im Jahr 2015 4,8 % erreicht. 6. Die Rahmen- und Fachförderrichtlinien der Stadt zur Vergabe von Zuwendungen an Stellen außerhalb der Stadtverwaltung haben einen teilweise voneinander differierenden Regelungsgehalt. Die Systematik beider Richtlinien ist unübersichtlich und nicht schlüssig aufeinander abgestimmt. Die stichprobenweise Prüfung der institutionellen Förderung von Stellen außerhalb der Stadtverwaltung in den Jahren 2008 und 2009 führte zu zahlreichen Mängeln in den Antrags-, Bewilligungs- und Verwendungsnachweisverfahren. Die Hinweise werden beachtet. Die Rahmenrichtlinie wird derzeit neu verfasst. Unter Federführung des Kulturamtes ist die Fachförderrichtlinie in Überarbeitung. Die im Prüfbericht getroffenen Folgerungen beziehen sich auf die Zeiträume 2008 bis 2010. In der Zwischenzeit haben sich teilweise die Rechtsformen der betrachteten Einrichtungen, die Haushaltsführung der Stadt Leipzig (Doppik) und die Arbeitsweise der Kulturverwaltung verändert und weiterentwickelt. Es kann davon ausgegangen werden, dass der überwiegende Teil der durch den SRH getroffenen „Prüfungsfeststellungen“ im aktuellen Arbeitsablauf bereits angewendet bzw. umgesetzt wird. Es werden alle Zuwendungsempfänger auf die fristgemäße Vorlage der Anträge hingewiesen. Seit dem Antragsverfahren 2011 wird die Regelung auch auf die Einrichtungen angewandt, die Fördermittel auf der Grundlage eines jeweiligen Stadtratsbeschlusses erhalten. Die Zuständigkeiten für die Bearbeitung der Vorgänge sind geändert worden. Dadurch kann das Antrags- und Bewilligungsverfahren besser begleitet werden. Die ANBest sind Bestandteil der Zuwendungsbescheide. In den formellen Bescheiden sind sie in der Übersicht zur Anlage und unter Pkt. II Nebenbestimmungen aufgeführt. Künftig wird noch stärker auf die Ordnungsmäßigkeit bzw. Fristwahrung von Verwendungsnachweisen geachtet. Für die Fördermittelausreichung ist eine Überwachungsdatenbank erstellt. Mahnungen hinsichtlich eines Zeitverzuges bei der Einreichung von Unterlagen und Abrechnungen erfolgen zeitnah. Sämtliche eingehende Verwendungsnachweise werden durch eine Schlüssigkeitsprüfung zügig kontrolliert, um so die Vollständigkeit zu prüfen. Sollte sich dabei abzeichnen, dass evtl. Erstattungsansprüche geltend zu machen wären, werden ggf. die Verwendungsnachweise unverzüglich in die Tiefenprüfung einbezogen. Vermerke über die Prüfung der Verwendungsnachweise werden erstellt. Orientiert wird sich hierbei an langjährig in der Praxis bewährten Mustern bzw. an Vorgaben des SMWK. Pflichtverletzungen wird jeweils nachgegangen. Über einen Widerruf eines Zuwendungsbescheides wird im Rahmen des Ermessens entschieden. 7. Entgegen der rechtlichen Bestimmung bewilligte das SMWK der Stadt im Jahr 2007 Kulturraummittel für den Erwerb des Gebäudes der kommunalen Musikschule i. H. v. 200 T€. Durch das SMWK erfolgte eine Prüfung des Sachverhalts. Im Ergebnis schließt sich das SMWK der Rechtsauffassung des SRH an, dass die im Jahr 2007 durch das SMWK ausgereichte Zuwendung zur Finanzierung des Immobilienerwerbs ohne rechtliche Grundlage erfolgte. Jedoch kann sich die Stadt Leipzig auf einen durchgreifenden Vertrauensschutz berufen, der es dem SMWK aus Rechtsgründen nicht möglich macht, einen ganzen oder teilweisen Widerruf des Bewilligungsbescheides und Rückforderung der Zuwendung zu verfügen. 8. Die Stadt legte dem SMWK die für die gewährten Kulturraummittel als Verwendungsnachweis dienenden Jahresrechnungen 2008 bis 2010 nicht fristgerecht vor. Im Text der Folgerung bezeichnet der SRH die Abgabetermine mit genauem Datum: 2008 14.01.2010 2009 01.09.2011 2010 20.07.2012 Die kurzfristige Überschreitung des Abgabetermins der ergänzenden Unterlagen für 2008 wurde dem SMWK am ersten Arbeitstag des Jahres 2010 angezeigt. Per E-Mail bestätigte das SMWK die Entgegennahme der Abgabe der ergänzenden Unterlagen mit kurzfristiger Überschreitung des Abgabetermins ohne gesonderten Bescheid. Damit ist die Stadt Leipzig ihrer Informationspflicht nachgekommen und hat die Auflagen nicht verletzt. Für die Jahre 2009 und 2010 bezeichnet das Datum jeweils die Abgabe der vom Rechnungsprüfungsamt der Stadt Leipzig geprüften und vom Stadtrat bestätigten Jahresrechnung, welche unmittelbar nach Ausfertigung des entsprechenden Stadtratsbeschlusses erfolgte.