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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021951.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01164 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.04.2015 Zuständigkeit mündliche/schriftliche Beantwortung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Umnutzungsanträge in Zusammenhang mit städtischen sozialen Aufgaben Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Anfrage Es ist notwendig, bei Baumaßnahmen für soziale Aufgaben der Stadt, wie Asylbewerberunterbringung oder Einrichtung von Plätzen für Hilfen zur Erziehung, Abstimmungen zwischen unterschiedlichen Verwaltungsstellen zum Teil derselben Gebietskörperschaft zu koordinieren. Die Träger sind teilweise gezwungen, solche Abstimmungen eigenständig herbeizuführen, um die Lösung eines für die Sozialverwaltung der Stadt Leipzig drängenden Problems zu ermöglichen. Umnutzungsanträge für die Nutzung von Bürogebäuden oder Industriebauten als Einrichtungen für Asylbewerber oder Hilfen zur Erziehung sind notwendig. Ziel der Fragen ist es, die Arbeit der Verwaltung zu würdigen und Handlungsbedarfe zu erfassen. Wir fragen an: 1. Woran werden die Kriterien für einen Umnutzungsantrag gemessen ? 2. Ist ein Umnutzungsantrag für Wohnraum notwendig, wenn er zur Asylbewerberunterbringung oder für Einrichtungen der Hilfen zur Erziehung genutzt werden soll ? Wenn ja: Warum ? 3. Wie kann das Umnutzungsverfahren innerhalb der Verwaltung kurzfristig und nachhaltig vereinfacht werden ? 4. Welche Spielräume lässt die VwV Unterbringung und soziale Betreuung zu ? Seite 1/3 5. Ist es möglich, durch Erteilung einer Betriebserlaubnis mit Auflagen kurzfristig die benötigten Plätze zu schaffen ? (Die Auflage beinhaltet einen Umnutzungsantrag) 6. Warum reicht für eine Umnutzung von Wohnräumen nicht mehr die einfache Stellungnahme aus, wie sie lange praktiziert wurde ? 7. Welche Hilfen stehen den Antragstellern zur Verfügung ? 8. Warum werden Antragsteller auf Unklarheiten in der Antragstellung erst am Ende der 3monatigen Bearbeitungsfrist hingewiesen ? Sollen die Bearbeitungsfristen dadurch verlängert werden ? 9. Welche Maßnahmen sind seitens der Dezernate V und VI geplant, um die Beantragungszeiträume zu verkürzen ? Seite 2/3