Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1011939.pdf
Größe
254 kB
Erstellt
28.11.14, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 07:20
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00769/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
18.12.2014
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse
und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis
(Benennungsverfahren)
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt
1.1.
Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als
Vorsitzendem.
1.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren
entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als
Mitglieder in den Verwaltungsausschuss:
Fraktion
Sitze
CDU-Fraktion
4
Fraktion DIE LINKE
4
SPD-Fraktion
3
Bündnis 90/Die Grünen
3
AfD – Stadtratsfraktion
1
2.1.
Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als
Vorsitzendem.
2.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren
entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als
Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss:
Fraktion
Sitze
CDU-Fraktion
3
Fraktion DIE LINKE
3
SPD-Fraktion
2
Bündnis 90/Die Grünen
2
AfD – Stadtratsfraktion
1
3.1.
Die beratenden Ausschüsse gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung Allgemeine Verwaltung;
Finanzen; Umwelt und Ordnung; Kultur; Jugend,Soziales, Gesundheit und Schule; Stadtentwicklung
und Bau; Wirtschaft und Arbeit; Sport und Rechnungsprüfung bestehen aus 11 Mitgliedern.
3.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren
entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als
Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse:
Fraktion
Sitze
CDU-Fraktion
3
Fraktion DIE LINKE
3
SPD-Fraktion
2
Bündnis 90/Die Grünen
2
AfD – Stadtratsfraktion
1
3.3.
Der Petitionsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der
Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss.
4.1.
Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht nach der Betriebssatzung aus 12
Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12
Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis
jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss:
Fraktion
Sitze
CDU-Fraktion
4
Fraktion DIE LINKE
3
SPD-Fraktion
2
Bündnis 90/Die Grünen
2
AfD – Stadtratsfraktion
1
4.2.
Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht nach der Betriebssatzung aus 12 Mitgliedern und dem
Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung
i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende
Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss:
Fraktion
Sitze
CDU-Fraktion
3
Fraktion DIE LINKE
4
SPD-Fraktion
2
Bündnis 90/Die Grünen
2
AfD – Stadtratsfraktion
1
4.3.
Der Betriebsausschuss Stadtreinigung besteht nach der Betriebssatzung aus 7 Mitgliedern und dem
Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung
i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende
Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss:
Fraktion
Sitze
CDU-Fraktion
2
Fraktion DIE LINKE
2
SPD-Fraktion
1
Bündnis 90/Die Grünen
1
AfD – Stadtratsfraktion
1
5.
Die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den
Fraktionen schriftlich benannt, dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung der Ausschüsse
schriftlich bekannt.
Sachverhalt:
Eine wesentliche gesetzliche Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung trat zum 1. Januar 2014
in Kraft und wurde im städtischen Recht umgesetzt. Nach der neuen Vorschrift des
§ 42 Abs. 2 SächsGemO hat der Stadtrat die Möglichkeit, die Ausschusssitze in einem
Benennungsverfahren zu besetzen. Dieses Benennungsverfahren steht als zusätzliche Option
neben der bereits bisher möglichen Wahl der Ausschussmitglieder und Einigung zur Verfügung.
Das Benennungsverfahren ist dem parlamentarischen Vorbild angepasst und soll mehr
Rechtssicherheit und eine wesentliche Vereinfachung bei der Besetzung der kommunalen
Ausschüsse erzielen.
Demgemäß wurden durch Beschluss der Ratsversammlung am 16. Juli 2014 die Hauptsatzung
und auch die Geschäftsordnung der Ratsversammlung geändert. Neu ist in den §§ 13 Abs. 1, 14
Abs. 1 und 17 Abs. 3 der Hauptsatzung, dass die Ratsversammlung zu Beginn jeder Wahlperiode
über die Anzahl der Sitze unter Beachtung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen entscheidet.
Der Grundsatzbeschluss für die Anwendung des Benennungsverfahrens zur Ausschussbesetzung
wurde mit Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse in § 19
Abs. 5 gefasst.
Mit dieser Vorlage werden zum Einen die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und
des Grundstücksverkehrsausschusses sowie der beratenden Ausschüsse einschließlich der
Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis für die VI. Wahlperiode zur
Beschlussfassung gestellt. Wesentliches Kriterium bei dem Vorschlag zur Anzahl der
Ausschussmitglieder war, dass sich zu Beginn der VI. Wahlperiode fünf Fraktionen im Stadtrat
konstituiert haben und mit der Größenordnung der Besetzung der Ausschüsse bisher in der
praktischen Arbeit gute Erfahrungen insbesondere hinsichtlich der Effektivität der Entscheidungen
innerhalb der festgelegten Wertgrenzen als auch bei der Vorberatung gemacht wurden. Bei der
Verteilung der Gesamtsitze auf die Fraktionen wurde die Maßgabe des § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung beachtet, dass mindestens ein Mitglied je Fraktion vertreten sein muss und die
Berechnung der übrigen Sitze nach dem d'Hondtschen Höchstzahlenverfahren erfolgt.
In einer gesonderten Informationsvorlage teilt der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Besetzung
der Ausschüsse mit.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 18.12.2014
zu 9.2.
Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und
beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach
ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren)
Vorlage: DS-00769/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung beschließt
1.1.
Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als
Vorsitzendem.
1.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen
Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von
Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Verwaltungsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Sitze
4
4
3
3
1
2.1.
Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister
als Vorsitzendem.
2.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen
Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von
Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Sitze
3
3
2
2
1
Seite: 1/3
3.1.
Die beratenden Ausschüsse gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung Allgemeine Verwaltung;
Finanzen; Umwelt und Ordnung; Kultur; Jugend,Soziales, Gesundheit und Schule;
Stadtentwicklung und Bau; Wirtschaft und Arbeit; Sport und Rechnungsprüfung bestehen aus
11 Mitgliedern.
3.2.
Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen
Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von
Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Sitze
3
3
2
2
1
3.3.
Der Petitionsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2
der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss.
4.1.
Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht nach der Betriebssatzung aus 12
Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12
Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem
Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in
diesen Betriebsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Sitze
4
3
2
2
1
4.2.
Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht nach der Betriebssatzung aus 12 Mitgliedern und
dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils
die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss:
Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Sitze
3
4
2
2
1
4.3.
Der Betriebsausschuss Stadtreinigung besteht nach der Betriebssatzung aus 7 Mitgliedern und
dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der
Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils
die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss:
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Fraktion
CDU-Fraktion
Fraktion DIE LINKE
SPD-Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen
AfD – Stadtratsfraktion
Sitze
2
2
1
1
1
5.
Die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den
Fraktionen schriftlich benannt, dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung der Ausschüsse
schriftlich bekannt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Stimmenthaltungen
Leipzig, den 19. Dezember 2014
Seite: 3/3