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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1011939.pdf
Größe
254 kB
Erstellt
28.11.14, 12:00
Aktualisiert
25.04.17, 07:20

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00769/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 18.12.2014 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren) Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt 1.1. Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. 1.2. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Verwaltungsausschuss: Fraktion Sitze CDU-Fraktion 4 Fraktion DIE LINKE 4 SPD-Fraktion 3 Bündnis 90/Die Grünen 3 AfD – Stadtratsfraktion 1 2.1. Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. 2.2. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss: Fraktion Sitze CDU-Fraktion 3 Fraktion DIE LINKE 3 SPD-Fraktion 2 Bündnis 90/Die Grünen 2 AfD – Stadtratsfraktion 1 3.1. Die beratenden Ausschüsse gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung Allgemeine Verwaltung; Finanzen; Umwelt und Ordnung; Kultur; Jugend,Soziales, Gesundheit und Schule; Stadtentwicklung und Bau; Wirtschaft und Arbeit; Sport und Rechnungsprüfung bestehen aus 11 Mitgliedern. 3.2. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse: Fraktion Sitze CDU-Fraktion 3 Fraktion DIE LINKE 3 SPD-Fraktion 2 Bündnis 90/Die Grünen 2 AfD – Stadtratsfraktion 1 3.3. Der Petitionsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss. 4.1. Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht nach der Betriebssatzung aus 12 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion Sitze CDU-Fraktion 4 Fraktion DIE LINKE 3 SPD-Fraktion 2 Bündnis 90/Die Grünen 2 AfD – Stadtratsfraktion 1 4.2. Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht nach der Betriebssatzung aus 12 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion Sitze CDU-Fraktion 3 Fraktion DIE LINKE 4 SPD-Fraktion 2 Bündnis 90/Die Grünen 2 AfD – Stadtratsfraktion 1 4.3. Der Betriebsausschuss Stadtreinigung besteht nach der Betriebssatzung aus 7 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion Sitze CDU-Fraktion 2 Fraktion DIE LINKE 2 SPD-Fraktion 1 Bündnis 90/Die Grünen 1 AfD – Stadtratsfraktion 1 5. Die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den Fraktionen schriftlich benannt, dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung der Ausschüsse schriftlich bekannt. Sachverhalt: Eine wesentliche gesetzliche Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung trat zum 1. Januar 2014 in Kraft und wurde im städtischen Recht umgesetzt. Nach der neuen Vorschrift des § 42 Abs. 2 SächsGemO hat der Stadtrat die Möglichkeit, die Ausschusssitze in einem Benennungsverfahren zu besetzen. Dieses Benennungsverfahren steht als zusätzliche Option neben der bereits bisher möglichen Wahl der Ausschussmitglieder und Einigung zur Verfügung. Das Benennungsverfahren ist dem parlamentarischen Vorbild angepasst und soll mehr Rechtssicherheit und eine wesentliche Vereinfachung bei der Besetzung der kommunalen Ausschüsse erzielen. Demgemäß wurden durch Beschluss der Ratsversammlung am 16. Juli 2014 die Hauptsatzung und auch die Geschäftsordnung der Ratsversammlung geändert. Neu ist in den §§ 13 Abs. 1, 14 Abs. 1 und 17 Abs. 3 der Hauptsatzung, dass die Ratsversammlung zu Beginn jeder Wahlperiode über die Anzahl der Sitze unter Beachtung des Stärkeverhältnisses der Fraktionen entscheidet. Der Grundsatzbeschluss für die Anwendung des Benennungsverfahrens zur Ausschussbesetzung wurde mit Änderung der Geschäftsordnung der Ratsversammlung und ihrer Ausschüsse in § 19 Abs. 5 gefasst. Mit dieser Vorlage werden zum Einen die Anzahl der Mitglieder des Verwaltungsausschusses und des Grundstücksverkehrsausschusses sowie der beratenden Ausschüsse einschließlich der Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis für die VI. Wahlperiode zur Beschlussfassung gestellt. Wesentliches Kriterium bei dem Vorschlag zur Anzahl der Ausschussmitglieder war, dass sich zu Beginn der VI. Wahlperiode fünf Fraktionen im Stadtrat konstituiert haben und mit der Größenordnung der Besetzung der Ausschüsse bisher in der praktischen Arbeit gute Erfahrungen insbesondere hinsichtlich der Effektivität der Entscheidungen innerhalb der festgelegten Wertgrenzen als auch bei der Vorberatung gemacht wurden. Bei der Verteilung der Gesamtsitze auf die Fraktionen wurde die Maßgabe des § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung beachtet, dass mindestens ein Mitglied je Fraktion vertreten sein muss und die Berechnung der übrigen Sitze nach dem d'Hondtschen Höchstzahlenverfahren erfolgt. In einer gesonderten Informationsvorlage teilt der Oberbürgermeister dem Stadtrat die Besetzung der Ausschüsse mit. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 18.12.2014 zu 9.2. Beschluss über die Anzahl der Mitglieder der beschließenden und beratenden Ausschüsse und Verteilung der Sitze auf die Fraktionen nach ihrem Stärkeverhältnis (Benennungsverfahren) Vorlage: DS-00769/14 Beschluss: Die Ratsversammlung beschließt 1.1. Der Verwaltungsausschuss besteht aus 15 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. 1.2. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Verwaltungsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Sitze 4 4 3 3 1 2.1. Der Grundstücksverkehrsausschuss besteht aus 11 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. 2.2. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in den Grundstücksverkehrsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Sitze 3 3 2 2 1 Seite: 1/3 3.1. Die beratenden Ausschüsse gemäß § 17 Abs. 1 der Hauptsatzung Allgemeine Verwaltung; Finanzen; Umwelt und Ordnung; Kultur; Jugend,Soziales, Gesundheit und Schule; Stadtentwicklung und Bau; Wirtschaft und Arbeit; Sport und Rechnungsprüfung bestehen aus 11 Mitgliedern. 3.2. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diese beratenden Ausschüsse: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Sitze 3 3 2 2 1 3.3. Der Petitionsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern. Die Fraktionen entsenden nach § 17 Abs. 2 der Hauptsatzung jeweils ein Mitglied in diesen Ausschuss. 4.1. Der Betriebsausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit besteht nach der Betriebssatzung aus 12 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Sitze 4 3 2 2 1 4.2. Der Betriebsausschuss Kulturstätten besteht nach der Betriebssatzung aus 12 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Sitze 3 4 2 2 1 4.3. Der Betriebsausschuss Stadtreinigung besteht nach der Betriebssatzung aus 7 Mitgliedern und dem Oberbürgermeister als Vorsitzendem. Die Fraktionen entsenden nach § 12 Abs. 2 der Hauptsatzung i.V.m. dem d'Hondtschen Verfahren entsprechend ihrem Stärkeverhältnis jeweils die folgende Anzahl von Stadträtinnen/Stadträten als Mitglieder in diesen Betriebsausschuss: Seite: 2/3 Fraktion CDU-Fraktion Fraktion DIE LINKE SPD-Fraktion Bündnis 90/Die Grünen AfD – Stadtratsfraktion Sitze 2 2 1 1 1 5. Die Ausschussmitglieder sowie deren Stellvertreter werden dem Oberbürgermeister von den Fraktionen schriftlich benannt, dieser gibt dem Stadtrat die Zusammensetzung der Ausschüsse schriftlich bekannt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Stimmenthaltungen Leipzig, den 19. Dezember 2014 Seite: 3/3