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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1012737.pdf
Größe
662 kB
Erstellt
11.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:36

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00685/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 16.12.2014 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 13.01.2015 Vorberatung Fachausschuss Finanzen 19.01.2015 Vorberatung Ratsversammlung 21.01.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der Baukosten in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 997.545 € Beschluss: 1. Die Änderungen zum Bau- und Finanzierungsbeschluss BS/ RBV-1712/13 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke“ werden bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke betragen mit Stand vom 01.12.2014 6.387.688 Euro Brutto. Die Erhöhung der Baukosten gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 997.545 Euro. 3. Um einen Baustopp und einen daraus resultierenden Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden, wird für 2014 eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 997.545 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 – Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt. 4. Die in 2014 anfallenden Mehrkosten werden über Fördermittel in Höhe von zusätzlich 986.468 Euro refinanziert, welche für 2015 in Aussicht gestellt wurden (Vorfinanzierung in 2014). Durch die Landesdirektion wurde die fachliche Notwendigkeit der Mehrkosten bereits bestätigt. 5. Die zusätzlichen Eigenmittel (Saldo) der Stadt Leipzig werden aus dem Budget des Amtes (PSP-Element 7.0000731.700 Hochwasserschutz) gedeckt. Seite 1/6 Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Erläuterung 1. Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. BS/ RBV-1712/13 Mit der Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke“ (Beschluss Nr. BS/ RBV-1712/13) wurden auch die dafür auf der Grundlage der Kostenberechnung prognostizierten Kosten bestätigt. Diese setzen sich wie folgt zusammen: (in Euro, Brutto) Bau- und Finanzierungsbeschluss Auszahlung 5.390.143 Einnahmen (Fördermittel) 3.478.870 Saldo (Eigenmittel) 1.911.273 Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 5,39 Mio. Euro unterteilen sich in Kosten für die Westbrücke, 1,33 Mio. Euro, und 4,06 Mio. Euro für den Teilbauabschnitt 3.3 und das Schreberwehr. 2. Kostenerhöhungen Der Kostenstand im Gesamtprojekt stellt sich wie folgt dar (Stand 30.11.2014): (in Euro, =Brutto) Bau- und Finanzierungsbeschluss Auszahlung 5.390.143 Einnahmen (Fördermittel) 3.478.870 Saldo (Eigenmittel) 1.911.273 FM laut Fördermittelbescheide 3.670.604,79 Prognose Differenz zum Bau- und Finanzierungsbeschluss 6.911.455 -1.521.312 4.884.352 -1.405.482 2.027.103 -115.830 (bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten) Seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer wurde sofort mit Bekanntwerden der Mehrkosten die Planung hinsichtlich Einsparpotential umfassend überprüft. In der Diskussion mit den anderen Fachämtern (VTA und SPA) konnte dahingehend auch bei den Materialitäten kein Einsparpotential gefunden werden ohne gültige Vorschriften/Richtlinien zu negieren bzw. den Unterhaltungsaufwand zu erhöhen. Aufgrund dieser Mehrkosten wird seitens des ASG der Bau des Schreberwehres dem Teilbauabschnitt TBA 3.1 zugeordnet. Das Schreberwehr muss bis zur kompletten Durchgängigkeit des Elstermühlgrabens zusammen mit dem Wehr im EMG BA 1 zwingend errichtet werden. Damit reduzieren sich die derzeitigen Mehrkosten (Auszahlung) um 523.766 Euro und die zugehörigen Eigenmittel um 104.753 Euro, so dass demnach im laufenden Haushaltsjahr nur noch zusätzliche Eigenmittel in Höhe von ca. 11.000 Euro benötigt werden. Diese werden aus dem Amtsbudget (PSP-Element 7.0000731.700) gedeckt. Seite 2/6 Kostenstand nach Abzug des Schreberwehrs: (in Euro, =Brutto) Bau- und Finanzierungsbeschluss Auszahlung 5.390.143 Einnahmen (Fördermittel) 3.478.870 Saldo (Eigenmittel) 1.911.273 FM laut Fördermittelbescheide 3.419.375 Prognose Differenz zum Bau- und Finanzierungsbeschluss 6.387.688 -997.545 4.465.338 -986.468 1.922.350 -11.077 (bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten) Die Mehrkosten fallen maßgeblich im Los F5 (Grabenausbau – ca. 900.000 Euro Brutto) an. Folgende Ursachen können für die wesentlichen Mehrkosten verantwortlich gemacht werden: Los F 5 Grabenausbau: – Die Kostenerhöhung um ca. 500.000 Euro infolge eines höheren Ausschreibungsergebnisses begründet sich hauptsächlich durch eine aus der fristgerechten Abrechnung der Fördermittel resultierenden, stark reduzierten Bauzeit (von ca. 47 Kalenderwochen auf 34 Kalenderwochen reduziert) sowie durch die hohe logistische Anforderung an die Baustelle durch die damit erforderliche zeitgleiche Errichtung der Westbrücke. – Des Weiteren wurde im Zuge der Bauausführung die Kolmationsschicht (ehemalige Flusssohle) in einer von der Baugrunderkundung stark abweichenden Mächtigkeit und höherem Grad der Kontamination vorgefunden. Diese verursachte einen Nachtrag in Höhe von ca. 224.000 Euro. Außerdem wurden Mehraufwendungen für baubegleitende Kampfmittelprüfung, Entsorgung Aushub (Bauschutt in anderer Zusammensetzung und Menge vorgefunden), Mehrmengen für die Natursteinverblendung sowie mehrere kleinere Nachträge insgesamt in Höhe von 176.000 Euro erforderlich. 3. Fördermittelbeantragungen Folgende Mehrkosten wurden bei den Fördermittelgebern mit dem Stand Juli 2014 entsprechend angezeigt. FR-GH (TBA 3.3) Aus den angefallenen Mehrkosten wurden ca. 700.000 Euro als anrechenbare Kosten dem Förderprogramm FR-GH zugeordnet. Die Förderung dieser Kosten in Höhe von 525.000 Euro wurde durch die Landesdirektion Sachsen fachlich bestätigt. (siehe Anlage) SDP (TBA 3.3) Dem Förderprogramm SDP wurden Mehrkosten in Höhe von ca. 212.000 Euro als anrechenbare Kosten zugeordnet und beim Fördermittelgeber eine entsprechende Förderung in Höhe von 170.000 Euro beantragt. Die zur Förderung beantragten Mehrkosten für den TBA 3.3 sind laut Schreiben des ASW über die Bewilligungsbescheide der Programmjahre 2011 und 2012 im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“, Fördergebiet „Waldstraßenviertel/Bachstraßenviertel“, abgedeckt. Mit Schreiben vom 24.11.2014 wurden durch die Sächsische Aufbaubank die Mehrkosten fachlich bestätigt. Seit der Mehrkostenanzeige im Juli 2014 sind weitere Mehrkosten angefallen, für die Fördermittel in Höhe von ca. 254.000 Euro sowohl nach FR-GH als auch nach SDP noch beantragt werden. Seite 3/6 Da im laufenden Haushalt 2014 nur noch 160.000 Euro freie Mittel für diese Baumaßnahme zur Verfügung stehen, droht ohne Bewilligung überplanmäßiger Mittel die Zahlungsunfähigkeit. Anlagen Schreiben der Landesdirektion Sachsen vom 09.10.2014 (Schreberwehr) Schreiben des ASW vom 17.10.2014 (SDP) E-Mail der Landesdirektion Sachsen vom 17.11.2014 (FR-GH) Schreiben der SAB vom 24.11.2014 Seite 4/6 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 21.01.2015 Öffentlicher Teil: zu 20.9. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der Baukosten in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 997.545 € EILBEDÜRFTIG Vorlage: DS-00685/14 Beschluss: 1. Die Änderungen zum Bau- und Finanzierungsbeschluss BS/ RBV-1712/13 für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke“ werden bestätigt. 2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke betragen mit Stand vom 01.12.2014 6.387.688 Euro Brutto. Die Erhöhung der Baukosten gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 997.545 Euro. 3. Um einen Baustopp und einen daraus resultierenden Schaden für die Stadt Leipzig abzuwenden, wird für 2014 eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe von 997.545 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 – Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt. 4. Die in 2014 anfallenden Mehrkosten werden über Fördermittel in Höhe von zusätzlich 986.468 Euro refinanziert, welche für 2015 in Aussicht gestellt wurden (Vorfinanzierung in 2014). Durch die Landesdirektion wurde die fachliche Notwendigkeit der Mehrkosten bereits bestätigt. 5. Die zusätzlichen Eigenmittel (Saldo) der Stadt Leipzig werden aus dem Budget des Amtes (PSP-Element 7.0000731.700 Hochwasserschutz) gedeckt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen Leipzig, den 26. März 2015 Seite: 1/1 Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, Kostengünstigere Alternativen geprüft nein x ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Einzahlungen 2015 2015 1.025.028 7.0000281.700 Auszahlungen 2014 2014 4.810.938 7.0000281.700 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE nein von wenn ja, bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Vorlage Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 u. Neubau der Westbrücke“, Anzeige der Erhöhung der Baukosten 30.11.2014 Seite 1 von 1 Eilbedürftigkeit Folgende Gründe rechtfertigen die Eilbedürftigkeit der o. g. Beschlussvorlage. Die Baumaßnahme „Offenlegung des Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke“ unterliegt mit Erteilung des Fördermittelbescheides nach der Förderrichtlinie Gewässergüte/Hochwasserschutz vom 17.10.2012 einem ehrgeizigem Zeitplan. Um für das Projekt Fördermittel im Rahmen der in 2015 auslaufenden Förderrichtlinie mit einer Förderquote von 75 % in Anspruch nehmen zu können, ist ein Abschluss der Baumaßnahme bis Februar 2015 zwingend notwendig. Im Zuge der Vergabe sowie durch Nachträge im Rahmen der Bauleistung kam es zu deutlichen Mehrkosten die in diesem Umfang vorher nicht einschätzbar waren. Die benötigten Mittel werden als überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO noch in 2014 zur Verfügung benötigt, um die drohende Zahlungsunfähigkeit für die laufende Baumaßnahme sowie die drohende Rückzahlung von 2,5 Mio EFRE-Fördermitteln zu verhindern.