Daten
Kommune
Leipzig
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1012737.pdf
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662 kB
Erstellt
11.11.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:36
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Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00685/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
16.12.2014
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
13.01.2015
Vorberatung
Fachausschuss Finanzen
19.01.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
21.01.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben
"Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau
Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der Baukosten in Verbindung mit einer
überplanmäßigen Auszahlung gemäß § 79 (1) SächsGemO i.H.v. 997.545 €
Beschluss:
1.
Die Änderungen zum Bau- und Finanzierungsbeschluss BS/ RBV-1712/13 für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau
Westbrücke“ werden bestätigt.
2.
Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke
betragen mit Stand vom 01.12.2014 6.387.688 Euro Brutto. Die Erhöhung der Baukosten
gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit
997.545 Euro.
3.
Um einen Baustopp und einen daraus resultierenden Schaden für die Stadt Leipzig
abzuwenden, wird für 2014 eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in Höhe
von 997.545 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 – Unterjährige
Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt.
4.
Die in 2014 anfallenden Mehrkosten werden über Fördermittel in Höhe von zusätzlich
986.468 Euro refinanziert, welche für 2015 in Aussicht gestellt wurden (Vorfinanzierung in 2014).
Durch die Landesdirektion wurde die fachliche Notwendigkeit der Mehrkosten bereits bestätigt.
5.
Die zusätzlichen Eigenmittel (Saldo) der Stadt Leipzig werden aus dem Budget des Amtes
(PSP-Element 7.0000731.700 Hochwasserschutz) gedeckt.
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Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Erläuterung
1.
Notwendigkeit der Änderung des Beschlusses Nr. BS/ RBV-1712/13
Mit der Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben „Öffnung
Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau der Westbrücke“ (Beschluss
Nr. BS/ RBV-1712/13) wurden auch die dafür auf der Grundlage der Kostenberechnung
prognostizierten Kosten bestätigt.
Diese setzen sich wie folgt zusammen:
(in Euro, Brutto)
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Auszahlung
5.390.143
Einnahmen (Fördermittel)
3.478.870
Saldo (Eigenmittel)
1.911.273
Die Gesamtinvestitionskosten in Höhe von 5,39 Mio. Euro unterteilen sich in Kosten für die
Westbrücke, 1,33 Mio. Euro, und 4,06 Mio. Euro für den Teilbauabschnitt 3.3 und das Schreberwehr.
2.
Kostenerhöhungen
Der Kostenstand im Gesamtprojekt stellt sich wie folgt dar (Stand 30.11.2014):
(in Euro, =Brutto)
Bau- und
Finanzierungsbeschluss
Auszahlung
5.390.143
Einnahmen
(Fördermittel)
3.478.870
Saldo (Eigenmittel)
1.911.273
FM laut
Fördermittelbescheide
3.670.604,79
Prognose
Differenz zum
Bau- und
Finanzierungsbeschluss
6.911.455
-1.521.312
4.884.352
-1.405.482
2.027.103
-115.830
(bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten)
Seitens des Amtes für Stadtgrün und Gewässer wurde sofort mit Bekanntwerden der Mehrkosten
die Planung hinsichtlich Einsparpotential umfassend überprüft. In der Diskussion mit den anderen
Fachämtern (VTA und SPA) konnte dahingehend auch bei den Materialitäten kein Einsparpotential
gefunden werden ohne gültige Vorschriften/Richtlinien zu negieren bzw. den Unterhaltungsaufwand
zu erhöhen.
Aufgrund dieser Mehrkosten wird seitens des ASG der Bau des Schreberwehres dem
Teilbauabschnitt TBA 3.1 zugeordnet. Das Schreberwehr muss bis zur kompletten Durchgängigkeit
des Elstermühlgrabens zusammen mit dem Wehr im EMG BA 1 zwingend errichtet werden. Damit
reduzieren sich die derzeitigen Mehrkosten (Auszahlung) um 523.766 Euro und die zugehörigen
Eigenmittel um 104.753 Euro, so dass demnach im laufenden Haushaltsjahr nur noch zusätzliche
Eigenmittel in Höhe von ca. 11.000 Euro benötigt werden. Diese werden aus dem Amtsbudget
(PSP-Element 7.0000731.700) gedeckt.
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Kostenstand nach Abzug des Schreberwehrs:
(in Euro, =Brutto)
Bau- und
Finanzierungsbeschluss
Auszahlung
5.390.143
Einnahmen
(Fördermittel)
3.478.870
Saldo (Eigenmittel)
1.911.273
FM laut
Fördermittelbescheide
3.419.375
Prognose
Differenz zum
Bau- und
Finanzierungsbeschluss
6.387.688
-997.545
4.465.338
-986.468
1.922.350
-11.077
(bei maximaler Förderung aller anfallenden Mehrkosten)
Die Mehrkosten fallen maßgeblich im Los F5 (Grabenausbau – ca. 900.000 Euro Brutto) an.
Folgende Ursachen können für die wesentlichen Mehrkosten verantwortlich gemacht werden:
Los F 5 Grabenausbau:
–
Die Kostenerhöhung um ca. 500.000 Euro infolge eines höheren Ausschreibungsergebnisses begründet sich hauptsächlich durch eine aus der fristgerechten Abrechnung der
Fördermittel resultierenden, stark reduzierten Bauzeit (von ca. 47 Kalenderwochen auf 34
Kalenderwochen reduziert) sowie durch die hohe logistische Anforderung an die Baustelle durch die
damit erforderliche zeitgleiche Errichtung der Westbrücke.
–
Des Weiteren wurde im Zuge der Bauausführung die Kolmationsschicht (ehemalige
Flusssohle) in einer von der Baugrunderkundung stark abweichenden Mächtigkeit und höherem
Grad der Kontamination vorgefunden. Diese verursachte einen Nachtrag in Höhe von ca. 224.000
Euro.
Außerdem wurden Mehraufwendungen für baubegleitende Kampfmittelprüfung, Entsorgung
Aushub (Bauschutt in anderer Zusammensetzung und Menge vorgefunden), Mehrmengen
für die Natursteinverblendung sowie mehrere kleinere Nachträge insgesamt in Höhe von
176.000 Euro erforderlich.
3.
Fördermittelbeantragungen
Folgende Mehrkosten wurden bei den Fördermittelgebern mit dem Stand Juli 2014 entsprechend
angezeigt.
FR-GH (TBA 3.3)
Aus den angefallenen Mehrkosten wurden ca. 700.000 Euro als anrechenbare Kosten dem
Förderprogramm FR-GH zugeordnet. Die Förderung dieser Kosten in Höhe von 525.000 Euro wurde
durch die Landesdirektion Sachsen fachlich bestätigt. (siehe Anlage)
SDP (TBA 3.3)
Dem Förderprogramm SDP wurden Mehrkosten in Höhe von ca. 212.000 Euro als anrechenbare
Kosten zugeordnet und beim Fördermittelgeber eine entsprechende Förderung in Höhe von 170.000
Euro beantragt.
Die zur Förderung beantragten Mehrkosten für den TBA 3.3 sind laut Schreiben des ASW über die
Bewilligungsbescheide der Programmjahre 2011 und 2012 im Förderprogramm „Städtebaulicher
Denkmalschutz“, Fördergebiet „Waldstraßenviertel/Bachstraßenviertel“, abgedeckt. Mit Schreiben
vom 24.11.2014 wurden durch die Sächsische Aufbaubank die Mehrkosten fachlich bestätigt.
Seit der Mehrkostenanzeige im Juli 2014 sind weitere Mehrkosten angefallen, für die Fördermittel in
Höhe von ca. 254.000 Euro sowohl nach FR-GH als auch nach SDP noch beantragt werden.
Seite 3/6
Da im laufenden Haushalt 2014 nur noch 160.000 Euro freie Mittel für diese Baumaßnahme zur
Verfügung stehen, droht ohne Bewilligung überplanmäßiger Mittel die Zahlungsunfähigkeit.
Anlagen
Schreiben der Landesdirektion Sachsen vom 09.10.2014 (Schreberwehr)
Schreiben des ASW vom 17.10.2014 (SDP)
E-Mail der Landesdirektion Sachsen vom 17.11.2014 (FR-GH)
Schreiben der SAB vom 24.11.2014
Seite 4/6
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 21.01.2015
Öffentlicher Teil:
zu 20.9. Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische
Bauvorhaben "Öffnung des Elstermühlgrabens Bauabschnitt 3,
Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau Westbrücke", Anzeige der Erhöhung der
Baukosten in Verbindung mit einer überplanmäßigen Auszahlung gemäß
§ 79 (1) SächsGemO i.H.v. 997.545 €
EILBEDÜRFTIG
Vorlage: DS-00685/14
Beschluss:
1. Die Änderungen zum Bau- und Finanzierungsbeschluss BS/ RBV-1712/13 für das städtische
Bauvorhaben „Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 und Neubau
Westbrücke“ werden bestätigt.
2. Die Gesamtkosten für den Teilbauabschnitt 3.3 einschließlich dem Neubau der Westbrücke
betragen mit Stand vom 01.12.2014 6.387.688 Euro Brutto. Die Erhöhung der Baukosten
gegenüber dem Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 10.07.2013 beträgt damit 997.545
Euro.
3. Um einen Baustopp und einen daraus resultierenden Schaden für die Stadt Leipzig
abzuwenden, wird für 2014 eine überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO in
Höhe von 997.545 Euro bestätigt. Die Deckung erfolgt aus der Kostenstelle 1098700000 –
Unterjährige Finanzierung ohne Deckung im Finanzhaushalt.
4. Die in 2014 anfallenden Mehrkosten werden über Fördermittel in Höhe von zusätzlich
986.468 Euro refinanziert, welche für 2015 in Aussicht gestellt wurden (Vorfinanzierung in
2014). Durch die Landesdirektion wurde die fachliche Notwendigkeit der Mehrkosten bereits
bestätigt.
5. Die zusätzlichen Eigenmittel (Saldo) der Stadt Leipzig werden aus dem Budget des Amtes
(PSP-Element 7.0000731.700 Hochwasserschutz) gedeckt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 26. März 2015
Seite: 1/1
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
x
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Einzahlungen
2015
2015
1.025.028
7.0000281.700
Auszahlungen
2014
2014
4.810.938
7.0000281.700
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
nein
von
wenn ja,
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Vorlage
Änderung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss für das städtische Bauvorhaben
„Öffnung Elstermühlgraben, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt 3.3 u. Neubau der Westbrücke“,
Anzeige der Erhöhung der Baukosten
30.11.2014
Seite 1 von 1
Eilbedürftigkeit
Folgende Gründe rechtfertigen die Eilbedürftigkeit der o. g. Beschlussvorlage.
Die Baumaßnahme „Offenlegung des Elstermühlgrabens, Bauabschnitt 3, Teilbauabschnitt
3.3 und Neubau der Westbrücke“ unterliegt mit Erteilung des Fördermittelbescheides nach
der Förderrichtlinie Gewässergüte/Hochwasserschutz vom 17.10.2012 einem ehrgeizigem
Zeitplan.
Um für das Projekt Fördermittel im Rahmen der in 2015 auslaufenden Förderrichtlinie mit
einer Förderquote von 75 % in Anspruch nehmen zu können, ist ein Abschluss der
Baumaßnahme bis Februar 2015 zwingend notwendig.
Im Zuge der Vergabe sowie durch Nachträge im Rahmen der Bauleistung kam es zu
deutlichen Mehrkosten die in diesem Umfang vorher nicht einschätzbar waren.
Die benötigten Mittel werden als überplanmäßige Auszahlung nach § 79 (1) SächsGemO
noch in 2014 zur Verfügung benötigt, um die drohende Zahlungsunfähigkeit für die laufende
Baumaßnahme sowie die drohende Rückzahlung von 2,5 Mio EFRE-Fördermitteln zu
verhindern.