Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021774.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
25.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00820/14-ÄA-003
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Verkauf des Grundstückes Zschochersche Straße 12 in 04229 Leipzig
Teilflächen der Flurstücke 168/1 und 168/2 der Gemarkung Plagwitz von gesamt ca.
1.720 m²
- Erstvorlage -
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt:
1.
das aktuelle Verkaufsverfahren ohne eine Veräußerung des Grundstücks zu beenden,
2.
zeitnah eine erneute Ausschreibung für dieses Grundstück in die Wege zu leiten und zwar mit der
zusätzlichen Möglichkeit für potenzielle Bieter, diese Fläche auch mittels Erbbaurecht zu erwerben,
Begründung:
Die Veräußerung des Grundstücks zu den aktuellen Konditionen erscheint nicht sinnvoll und deshalb sollte
das Verkaufsverfahren unverzüglich beendet werden. Bei einem erneuten Anlauf soll die Möglichkeit
bestehen, dass Interessenten das Areal mittels Erbbaurecht erwerben, sodass das Grundstück auch weiterhin
im Eigentum der Stadt Leipzig bleibt.
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Verkäufe allein auf der Basis des höchsten Gebots erscheinen nicht in jedem Fall sinnvoll, weshalb auch das,
was die potenziellen Erwerber auf dem Grundstück machen wollen, in die Betrachtung einbezogen werden
soll, um so einen möglichst hohen Mehrwert für die Stadtgesellschaft zu erreichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Anlagen:
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