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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021774.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
25.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00820/14-ÄA-003 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.03.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von SPD-Fraktion Betreff Verkauf des Grundstückes Zschochersche Straße 12 in 04229 Leipzig Teilflächen der Flurstücke 168/1 und 168/2 der Gemarkung Plagwitz von gesamt ca. 1.720 m² - Erstvorlage - Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt: 1. das aktuelle Verkaufsverfahren ohne eine Veräußerung des Grundstücks zu beenden, 2. zeitnah eine erneute Ausschreibung für dieses Grundstück in die Wege zu leiten und zwar mit der zusätzlichen Möglichkeit für potenzielle Bieter, diese Fläche auch mittels Erbbaurecht zu erwerben, Begründung: Die Veräußerung des Grundstücks zu den aktuellen Konditionen erscheint nicht sinnvoll und deshalb sollte das Verkaufsverfahren unverzüglich beendet werden. Bei einem erneuten Anlauf soll die Möglichkeit bestehen, dass Interessenten das Areal mittels Erbbaurecht erwerben, sodass das Grundstück auch weiterhin im Eigentum der Stadt Leipzig bleibt. Seite 1/4 Verkäufe allein auf der Basis des höchsten Gebots erscheinen nicht in jedem Fall sinnvoll, weshalb auch das, was die potenziellen Erwerber auf dem Grundstück machen wollen, in die Betrachtung einbezogen werden soll, um so einen möglichst hohen Mehrwert für die Stadtgesellschaft zu erreichen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4