Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021115.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00949-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
09.04.2015
Vorberatung
Migrantenbeirat
08.05.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
20.05.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbessern Krankenversichertenkarten einführen
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Begründung:
Derzeit wird in der medizinischen Versorgung von Leistungsbeziehern nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz unterschieden zwischen Personen, die leistungsberechtigt nach § 2
bzw. § 3 sind. Personen, die leistungsberechtigt nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz sind und
Leistungen analog Sozialgesetzbuch XII erhalten, sind krankenversichert. Personen mit einem
Leistungsanspruch nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz haben nur einen Anspruch auf Akut- und
Schmerzbehandlung sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Sie sind bislang nicht
krankenversichert.
Es gibt Bestrebungen des Freistaates Sachsen, eine Versicherungslösung für Leistungsberechtigte
nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu finden. Die Stadt Leipzig wird sich intensiv an diesen
Diskussionen beteiligen und eine entsprechende Umsetzung prüfen.
Seite 1/4
Seite 2/4