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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021115.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
06.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:55

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. VI-A-00949-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 09.04.2015 Vorberatung Migrantenbeirat 08.05.2015 Vorberatung Ratsversammlung 20.05.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Medizinische Versorgung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern verbessern Krankenversichertenkarten einführen Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Begründung: Derzeit wird in der medizinischen Versorgung von Leistungsbeziehern nach dem Asylbewerberleistungsgesetz unterschieden zwischen Personen, die leistungsberechtigt nach § 2 bzw. § 3 sind. Personen, die leistungsberechtigt nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz sind und Leistungen analog Sozialgesetzbuch XII erhalten, sind krankenversichert. Personen mit einem Leistungsanspruch nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz haben nur einen Anspruch auf Akut- und Schmerzbehandlung sowie auf Leistungen bei Schwangerschaft und Geburt. Sie sind bislang nicht krankenversichert. Es gibt Bestrebungen des Freistaates Sachsen, eine Versicherungslösung für Leistungsberechtigte nach § 3 Asylbewerberleistungsgesetz zu finden. Die Stadt Leipzig wird sich intensiv an diesen Diskussionen beteiligen und eine entsprechende Umsetzung prüfen. Seite 1/4 Seite 2/4