Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021957.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
20.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01210
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.04.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V., Frau Hartelt-Just
Betreff
Verkauf unseres Soziokulturellen Zentrums "Große Eiche"
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Stadtrat,
die Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. unter meinem Vorsitz möchte sich heute mit einer
Einwohneranfrage/Problem, welche seit einiger Zeit im OT Böhlitz-Ehrenberg Unruhe auslöst, an Sie
wenden.
Das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig betreibt seit Jahren den Verkauf unseres Soziokulturellen
Zentrums „Große Eiche“ in der Leipziger Straße 81. Als negativ wird bei uns im Ort das Verhalten
empfunden, dass im Vorfeld keine konkreten Grundbedingungen bei Verkaufsabschluss mit dem OT
besprochen und diskutiert werden.
Wir möchten in diesem Zusammenhang wieder einmal auf den Eingemeindungsvertrag § 3
aufmerksam machen. Dort wird der Gemeinde „... das kulturelle Leben zugesichert...“ Weiterhin ist
der § 9 Abs. 2 von großer Bedeutung. Insbesondere ab 4. Zeile: „...In dieser Summe sind die Kosten
für Raumnutzung der Vereine im Soziokulturellen Zentrum enthalten...“ (z. Zt. 6.000 – 7.000 €).
Im Absatz 10 des gleichen Paragrafen sichert die Stadt Leipzig eine wirtschaftliche tragfähige
Nutzung des Objektes „Eiche“ zu. Gleicher Passus wurde auch im außergerichtlichen Vergleich
zugesagt. Leider bis dato ohne Erfolg.
Der Ortschaftsrat hat vor zehn Jahren (!), um einen Verfall des Hauses entgegenzuwirken, die
Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. gegründet. Ihr erster Vorsitzender, Herr Dietmar Kern, hat
mit großem Engagement viele Veranstaltung in diesem Hause organisiert. Seit 2012 habe ich den
Vorsitz inne. Im vergangenen Jahr hat die Bürgergesellschaft acht Veranstaltungen organisiert. Von
klassischer Musik mit Herrn Martin Krumbiegel über Veranstaltung für die Kindergärten mit
Liedermacher Herrn Jürgen Denkewitz, Kabarett- und Faschingsveranstaltungen bis hin zu
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Adventsfeierlichkeiten für unsere Senioren war für alle Bürgerinnen und Bürger Böhlitz-Ehrenbergs
und Umgebung etwas dabei.
Der Ortschaftsrat finanziert seit Jahren unsere Vereine für die kostenlose Nutzung des Hauses. Im
vergangenen Jahr haben 27 Vereine, von Sport-, Garten- bis Kunstvereine die Räumlichkeiten
genutzt. Das schwerwiegendste Problem ist dabei, dass der Ortsteil außer in diesem Haus keine
weiteren Räume dieser Größen hat. So ein Kulturhaus wird aber unbedingt für die Erhaltung des
kulturellen Lebens aber auch des Vereinslebens und insbesondere für die Einschulungen bzw.
Abschluss- und anderweitiger Feiern der Kitas, Grund- (3-zügig, künftig sogar 4-zügig) und
Oberschulen benötigt, denn eine Aula ist nicht mehr vorhanden. Außerhalb dieser Veranstaltungen
finden zahlreiche Nutzungen durch Geburtstage, Hochzeiten, Weihnachtsfeiern (Siemens, Handball
Rückmarsdorf usw.) ortsansässiger Kleinbetriebe statt. Eine wesentliche finanzielle Einnahme sind
die Prüfungen Staatsexamen für die Richter vom Landgericht (2x/a).
Der Vorstand der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. trifft sich regelmäßig monatlich, um über
lukrative und anspruchsvolle Angebote z.B. der Akademixer, Gunter Böhnke, Bernd-Lutz Lange,
Musikern etc. zu beraten. Leider können wir seit vergangenem Jahr nur noch drei Monate im Voraus
Termine planen, dies ist für die terminliche Absprache z.B. im März für September sehr hinderlich,
weil gerade bekannte Künstler weit im Voraus planen müssen. Für die Bekanntmachung dieser
Veranstaltungen in der örtlichen Presse ist es für den Erfolg so kurzfristig extrem kontraproduktiv.
Hier wird die ehrenamtliche Arbeit der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg, die ja in die
ausstehenden Erfüllungsfunktion der Stadt tritt, zusätzlich mit Füßen getreten.
In der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. sind ausnahmslos alle ansässigen Vereine des OT
Mitglied.
Sollte durch einen Verkauf an einen neuen Besitzer der „Großen Eiche“ diese Absprachen gem.
Eingemeindungsvertrag nicht im Kaufvertrag verbindlich festgeschrieben werden, geht ein
wesentlicher Bestandteil unseres kulturellen Lebens verloren.
Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das federführende Amt auf diese
Problematik hinzuweisen und darauf zu dringen, dass der Eingemeindungsvertrag nach wie vor
Gültigkeit haben wird.
Wir sind auch gern bereit, in einem persönlichen Vorgespräch auf die Problematik hinzuweisen.
Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Hilfe.
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