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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021957.pdf
Größe
69 kB
Erstellt
20.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:06

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Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01210 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.04.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V., Frau Hartelt-Just Betreff Verkauf unseres Soziokulturellen Zentrums "Große Eiche" Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrter Stadtrat, die Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. unter meinem Vorsitz möchte sich heute mit einer Einwohneranfrage/Problem, welche seit einiger Zeit im OT Böhlitz-Ehrenberg Unruhe auslöst, an Sie wenden. Das Liegenschaftsamt der Stadt Leipzig betreibt seit Jahren den Verkauf unseres Soziokulturellen Zentrums „Große Eiche“ in der Leipziger Straße 81. Als negativ wird bei uns im Ort das Verhalten empfunden, dass im Vorfeld keine konkreten Grundbedingungen bei Verkaufsabschluss mit dem OT besprochen und diskutiert werden. Wir möchten in diesem Zusammenhang wieder einmal auf den Eingemeindungsvertrag § 3 aufmerksam machen. Dort wird der Gemeinde „... das kulturelle Leben zugesichert...“ Weiterhin ist der § 9 Abs. 2 von großer Bedeutung. Insbesondere ab 4. Zeile: „...In dieser Summe sind die Kosten für Raumnutzung der Vereine im Soziokulturellen Zentrum enthalten...“ (z. Zt. 6.000 – 7.000 €). Im Absatz 10 des gleichen Paragrafen sichert die Stadt Leipzig eine wirtschaftliche tragfähige Nutzung des Objektes „Eiche“ zu. Gleicher Passus wurde auch im außergerichtlichen Vergleich zugesagt. Leider bis dato ohne Erfolg. Der Ortschaftsrat hat vor zehn Jahren (!), um einen Verfall des Hauses entgegenzuwirken, die Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. gegründet. Ihr erster Vorsitzender, Herr Dietmar Kern, hat mit großem Engagement viele Veranstaltung in diesem Hause organisiert. Seit 2012 habe ich den Vorsitz inne. Im vergangenen Jahr hat die Bürgergesellschaft acht Veranstaltungen organisiert. Von klassischer Musik mit Herrn Martin Krumbiegel über Veranstaltung für die Kindergärten mit Liedermacher Herrn Jürgen Denkewitz, Kabarett- und Faschingsveranstaltungen bis hin zu Seite 1/3 Adventsfeierlichkeiten für unsere Senioren war für alle Bürgerinnen und Bürger Böhlitz-Ehrenbergs und Umgebung etwas dabei. Der Ortschaftsrat finanziert seit Jahren unsere Vereine für die kostenlose Nutzung des Hauses. Im vergangenen Jahr haben 27 Vereine, von Sport-, Garten- bis Kunstvereine die Räumlichkeiten genutzt. Das schwerwiegendste Problem ist dabei, dass der Ortsteil außer in diesem Haus keine weiteren Räume dieser Größen hat. So ein Kulturhaus wird aber unbedingt für die Erhaltung des kulturellen Lebens aber auch des Vereinslebens und insbesondere für die Einschulungen bzw. Abschluss- und anderweitiger Feiern der Kitas, Grund- (3-zügig, künftig sogar 4-zügig) und Oberschulen benötigt, denn eine Aula ist nicht mehr vorhanden. Außerhalb dieser Veranstaltungen finden zahlreiche Nutzungen durch Geburtstage, Hochzeiten, Weihnachtsfeiern (Siemens, Handball Rückmarsdorf usw.) ortsansässiger Kleinbetriebe statt. Eine wesentliche finanzielle Einnahme sind die Prüfungen Staatsexamen für die Richter vom Landgericht (2x/a). Der Vorstand der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. trifft sich regelmäßig monatlich, um über lukrative und anspruchsvolle Angebote z.B. der Akademixer, Gunter Böhnke, Bernd-Lutz Lange, Musikern etc. zu beraten. Leider können wir seit vergangenem Jahr nur noch drei Monate im Voraus Termine planen, dies ist für die terminliche Absprache z.B. im März für September sehr hinderlich, weil gerade bekannte Künstler weit im Voraus planen müssen. Für die Bekanntmachung dieser Veranstaltungen in der örtlichen Presse ist es für den Erfolg so kurzfristig extrem kontraproduktiv. Hier wird die ehrenamtliche Arbeit der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg, die ja in die ausstehenden Erfüllungsfunktion der Stadt tritt, zusätzlich mit Füßen getreten. In der Bürgergesellschaft Böhlitz-Ehrenberg e.V. sind ausnahmslos alle ansässigen Vereine des OT Mitglied. Sollte durch einen Verkauf an einen neuen Besitzer der „Großen Eiche“ diese Absprachen gem. Eingemeindungsvertrag nicht im Kaufvertrag verbindlich festgeschrieben werden, geht ein wesentlicher Bestandteil unseres kulturellen Lebens verloren. Wir bitten Sie daher, sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, das federführende Amt auf diese Problematik hinzuweisen und darauf zu dringen, dass der Eingemeindungsvertrag nach wie vor Gültigkeit haben wird. Wir sind auch gern bereit, in einem persönlichen Vorgespräch auf die Problematik hinzuweisen. Wir bedanken uns im Voraus für Ihre Hilfe. Seite 2/3