Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1021984.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
29.01.16, 10:21
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01201
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
15.04.2015
Zuständigkeit
schriftliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Überlassung von kommunalen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Das Mitführen und die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkusbetrieben sind, nicht nur bei
Tierschützern, sehr umstritten. Wildtiere, z.B. Elefanten, Tiger oder Nashörner stellen besonders
hohe Ansprüche an ihre Haltung, die sich in einem fahrenden Zirkusunternehmen nicht umsetzen
lassen. Auch die Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) 2013 hat keine Verbesserung für die
Tiere gebracht. Langsam setzt ein Umdenken ein. Immerhin lassen bereits 23 Kommunen in
Deutschland Zirkusbetriebe, die Wildtiere mit sich führen, nicht mehr auf ihren städtischen Flächen
gastieren. Dazu gehören u.a. Potsdam, München und Heidelberg und aktuell der Vorstoß in
Chemnitz.
In Leipzig ist es nach wie vor Zirkusbetrieben erlaubt, Wildtiere mitzuführen und auf kommunalen
Flächen zur Schau zu stellen. Das Veterinäramt muss dazu eine tierschutzrechtliche Genehmigung
nach § 11 Abs. 1 erteilen. Es werden Defizite deutlich; so wurde im Jahr 2009 einem Zirkusbetrieb
der Auftritt aufgrund vorgefundener Mängel in der Tierhaltung untersagt. Neben
Tierschutzverbänden und Bundesländern fordert auch die Bundestierärztekammer ein Verbot der
Wildtierhaltung in Zirkussen.
Wir fragen an und bitten um schriftliche Beantwortung:
1.
Wie viele Zirkusbetriebe/Tierschauen gastierten in den letzten 5 Jahren mit Wildtieren/mit
Haustieren/ohne Tiere (bitte getrennt auflisten) in Leipzig?
2.
Auf welchen kommunalen/privaten Flächen gastierten Zirkusbetriebe mit Tieren in der Stadt
Leipzig?
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3.
Durch wen wurden die Tierhaltungen kontrolliert und wie häufig fanden diese Kontrollen
statt?
4.
Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen die "Leitlinien für die
Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen"
wurden in dieser Zeit bei den Kontrollen festgestellt und auf welche Tierarten bezogen sich diese?
(bitte einzeln auflisten: Ordnungswidrigkeiten, Auflagen, Strafverfahren)
5.
Haben die Zirkusbetriebe die ihnen auferlegten Auflagen erfüllt? Wenn ja, wie und wenn
nein, warum nicht?
6.
Welche Auffassung vertritt die Stadt Leipzig zu den Bundesratsentschließungen von 2003
und 2011 hinsichtlich eines Wildtierverbots in Zirkusbetrieben? Des Weiteren der Reaktion einiger
deutscher Kommunen auf die fehlende Umsetzung durch die Bundesregierung, kommunale Flächen
für Zirkusbetriebe mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung zu stellen, wie es die Stadt München
prakiziert. Wie verhält es sich in Bezug auf die Praxis in Leipzig? Auch in Chemnitz gibt es derzeit
dahingehend einen Vorstoß. Wird es in absehbarer Zeit auch in Leipzig eine Umsetzung geben?
Anlagen:
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