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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1021984.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
17.03.15, 12:00
Aktualisiert
29.01.16, 10:21

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01201 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 15.04.2015 Zuständigkeit schriftliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Überlassung von kommunalen Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Das Mitführen und die Zurschaustellung von Wildtieren in Zirkusbetrieben sind, nicht nur bei Tierschützern, sehr umstritten. Wildtiere, z.B. Elefanten, Tiger oder Nashörner stellen besonders hohe Ansprüche an ihre Haltung, die sich in einem fahrenden Zirkusunternehmen nicht umsetzen lassen. Auch die Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchG) 2013 hat keine Verbesserung für die Tiere gebracht. Langsam setzt ein Umdenken ein. Immerhin lassen bereits 23 Kommunen in Deutschland Zirkusbetriebe, die Wildtiere mit sich führen, nicht mehr auf ihren städtischen Flächen gastieren. Dazu gehören u.a. Potsdam, München und Heidelberg und aktuell der Vorstoß in Chemnitz. In Leipzig ist es nach wie vor Zirkusbetrieben erlaubt, Wildtiere mitzuführen und auf kommunalen Flächen zur Schau zu stellen. Das Veterinäramt muss dazu eine tierschutzrechtliche Genehmigung nach § 11 Abs. 1 erteilen. Es werden Defizite deutlich; so wurde im Jahr 2009 einem Zirkusbetrieb der Auftritt aufgrund vorgefundener Mängel in der Tierhaltung untersagt. Neben Tierschutzverbänden und Bundesländern fordert auch die Bundestierärztekammer ein Verbot der Wildtierhaltung in Zirkussen. Wir fragen an und bitten um schriftliche Beantwortung: 1. Wie viele Zirkusbetriebe/Tierschauen gastierten in den letzten 5 Jahren mit Wildtieren/mit Haustieren/ohne Tiere (bitte getrennt auflisten) in Leipzig? 2. Auf welchen kommunalen/privaten Flächen gastierten Zirkusbetriebe mit Tieren in der Stadt Leipzig? Seite 1/3 3. Durch wen wurden die Tierhaltungen kontrolliert und wie häufig fanden diese Kontrollen statt? 4. Wie viele und welche Verstöße gegen das Tierschutzgesetz bzw. gegen die "Leitlinien für die Haltung, Ausbildung und Nutzung von Tieren in Zirkusbetrieben und ähnlichen Einrichtungen" wurden in dieser Zeit bei den Kontrollen festgestellt und auf welche Tierarten bezogen sich diese? (bitte einzeln auflisten: Ordnungswidrigkeiten, Auflagen, Strafverfahren) 5. Haben die Zirkusbetriebe die ihnen auferlegten Auflagen erfüllt? Wenn ja, wie und wenn nein, warum nicht? 6. Welche Auffassung vertritt die Stadt Leipzig zu den Bundesratsentschließungen von 2003 und 2011 hinsichtlich eines Wildtierverbots in Zirkusbetrieben? Des Weiteren der Reaktion einiger deutscher Kommunen auf die fehlende Umsetzung durch die Bundesregierung, kommunale Flächen für Zirkusbetriebe mit Wildtieren nicht mehr zur Verfügung zu stellen, wie es die Stadt München prakiziert. Wie verhält es sich in Bezug auf die Praxis in Leipzig? Auch in Chemnitz gibt es derzeit dahingehend einen Vorstoß. Wird es in absehbarer Zeit auch in Leipzig eine Umsetzung geben? Anlagen: Seite 2/3