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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014780.pdf
Größe
248 kB
Erstellt
17.12.14, 12:00
Aktualisiert
16.05.17, 08:05

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Inhalt der Datei

Verwaltungsausschuss Beschlussvorlage Nr. DS-00834/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 20.01.2015 Bestätigung Fachausschuss Finanzen 02.02.2015 1. Lesung Fachausschuss Finanzen 16.02.2015 2. Lesung Verwaltungsausschuss 04.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt Leipzig Beschlussvorschlag: Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 Hauptsatzung die Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl) zur Erstellung des Konzeptes der Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt Leipzig. Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.700 € zur Verfügung (Rückstellung aus 2013). Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Finanzielle Auswirkungen nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Kostengünstigere Alternativen geprüft nein Folgen bei Ablehnung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt 2013 2015 48.668,03 € 1.100.11.1.3.01 Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt x Einzahlungen Auszahlungen x Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE von wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführun g der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat X nein X nein wenn ja, Vorgesehener Stellenabbau: ja, Sachverhalt: Ausgangssituation: Die Stadt Leipzig, in Zuständigkeit das Liegenschaftsamt, hat in ihrem Vermögensbestand Wohnungen, Garagen, Gewerbeimmobilien und sonstige Liegenschaften. Diese werden durch externe Hausverwaltungsunternehmen bewirtschaftet. Die finanzielle Abwicklung dieser Geschäftsvorgänge erfolgt über grundstücksbezogene Treuhandkonten. Mit der Einführung der Doppik und der damit verbundenen Aufstellung der Eröffnungsbilanz (EÖB) und der Jahresabschlüsse müssen diese Sachverhalte in das Rechnungswesen der Stadt Leipzig übernommen werden. In der Eröffnungsbilanz wurden lediglich die Bankbestände der Treuhandkonten als liquide Mittel erfasst. In diesem Zusammenhang stehende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden nicht ausgewiesen. Im Jahresabschluss 2012 wurden die Bestandsänderungen der liquiden Mittel zwischen dem Stichtag der EÖB und dem Stichtag des Jahresabschlusses 2012 ins Buchwerk übernommen, d. h. eine Bestandserhöhung wurde als Ertrag und eine Bestandsminderung als Aufwand verbucht. Im Zusammenhang stehende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden ebenfalls nicht ausgewiesen. Das Vorgehen, lediglich die Bestandsveränderungen zu verbuchen ist nicht gesetzeskonform. Infolge muss die Verwaltung bei den zu erstellenden Jahresabschlüssen eine gesetzeskonforme Übernahme aller im Zusammenhang mit diesen Treuhandkonten stehenden Geschäftsvorfällen entwickeln. Ziel: Die Stadtkämmerei muss bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse die Finanzbeziehungen, insbesondere die anfallenden Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten einschließlich der Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen, aus den treuhänderisch verwalteten städtischen Liegenschaften gesetzeskonform abbilden. Dazu ist schnellstmöglich ein geeignetes Verfahren zu entwickeln. Mit den in der Stadtkämmerei und dem Liegenschaftsamt vorhandenen Ressourcen kann dieses grundlegende Thema derzeit nicht bearbeitet werden. Deshalb ist beabsichtigt, sich dazu Unterstützung durch die städtische Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH zu holen. Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.700 € stehen im PSP- Element 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen zur Verfügung. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Verwaltungsausschuss vom 04.03.2015 zu 5.2. Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt Leipzig Vorlage: DS-00834/14 Beschluss: Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 Hauptsatzung die Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl) zur Erstellung des Konzeptes der Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt Leipzig. Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.700 € zur Verfügung (Rückstellung aus 2013). Abstimmungsergebnis: 15/0/0 Leipzig, den 05. März 2015 Seite: 1/1