Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014780.pdf
Größe
248 kB
Erstellt
17.12.14, 12:00
Aktualisiert
16.05.17, 08:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Verwaltungsausschuss
Beschlussvorlage Nr. DS-00834/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
20.01.2015
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
16.02.2015
2. Lesung
Verwaltungsausschuss
04.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt Leipzig
Beschlussvorschlag:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 Hauptsatzung die Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH (bbvl) zur
Erstellung des Konzeptes der Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt
Leipzig.
Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto 44312000
Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.700 €
zur Verfügung (Rückstellung aus 2013).
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit
aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
2013
2015
48.668,03 €
1.100.11.1.3.01
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
x
Einzahlungen
Auszahlungen
x
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
von
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführun
g
der
Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X
nein
X
nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
ja,
Sachverhalt:
Ausgangssituation:
Die Stadt Leipzig, in Zuständigkeit das Liegenschaftsamt, hat in ihrem Vermögensbestand Wohnungen, Garagen, Gewerbeimmobilien und sonstige Liegenschaften. Diese werden durch externe
Hausverwaltungsunternehmen bewirtschaftet. Die finanzielle Abwicklung dieser Geschäftsvorgänge
erfolgt über grundstücksbezogene Treuhandkonten.
Mit der Einführung der Doppik und der damit verbundenen Aufstellung der Eröffnungsbilanz (EÖB)
und der Jahresabschlüsse müssen diese Sachverhalte in das Rechnungswesen der Stadt Leipzig
übernommen werden. In der Eröffnungsbilanz wurden lediglich die Bankbestände der Treuhandkonten als liquide Mittel erfasst. In diesem Zusammenhang stehende Forderungen und Verbindlichkeiten wurden nicht ausgewiesen. Im Jahresabschluss 2012 wurden die Bestandsänderungen der
liquiden Mittel zwischen dem Stichtag der EÖB und dem Stichtag des Jahresabschlusses 2012 ins
Buchwerk übernommen, d. h. eine Bestandserhöhung wurde als Ertrag und eine Bestandsminderung als Aufwand verbucht. Im Zusammenhang stehende Forderungen und Verbindlichkeiten
wurden ebenfalls nicht ausgewiesen.
Das Vorgehen, lediglich die Bestandsveränderungen zu verbuchen ist nicht gesetzeskonform.
Infolge muss die Verwaltung bei den zu erstellenden Jahresabschlüssen eine gesetzeskonforme
Übernahme aller im Zusammenhang mit diesen Treuhandkonten stehenden Geschäftsvorfällen
entwickeln.
Ziel:
Die Stadtkämmerei muss bei der Aufstellung der Jahresabschlüsse die Finanzbeziehungen,
insbesondere die anfallenden Erträge und Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen sowie
die bestehenden Forderungen und Verbindlichkeiten einschließlich der Rechnungsabgrenzungsposten und Rückstellungen, aus den treuhänderisch verwalteten städtischen Liegenschaften gesetzeskonform abbilden. Dazu ist schnellstmöglich ein geeignetes Verfahren zu entwickeln. Mit den
in der Stadtkämmerei und dem Liegenschaftsamt vorhandenen Ressourcen kann dieses
grundlegende Thema derzeit nicht bearbeitet werden. Deshalb ist beabsichtigt, sich dazu
Unterstützung durch die städtische Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH
zu holen.
Die dafür erforderlichen Haushaltsmittel i. H. v. 48.700 € stehen im PSP- Element 1.100.11.1.3.01
Haushalts- und Finanzmanagement im Sachkonto 44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen zur Verfügung.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Verwaltungsausschuss vom 04.03.2015
zu 5.2.
Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen der Stadt Leipzig
Vorlage: DS-00834/14
Beschluss:
Der Verwaltungsausschuss beschließt entsprechend § 8 Abs. 3 Nr. 35 Hauptsatzung die
Beauftragung der städtischen Beratungsgesellschaft für Beteiligungsverwaltung Leipzig mbH
(bbvl) zur Erstellung des Konzeptes der Abbildung der Treuhandkonten im Rechnungswesen
der Stadt Leipzig.
Im Produkt 1.100.11.1.3.01 Haushalts- und Finanzmanagement stehen im Sachkonto
44312000 Sachverständigen- und Gutachteraufwendungen die erforderlichen Haushaltsmittel i.
H. v. 48.700 € zur Verfügung (Rückstellung aus 2013).
Abstimmungsergebnis:
15/0/0
Leipzig, den 05. März 2015
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