Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020636.pdf
Größe
64 kB
Erstellt
12.03.15, 12:00
Aktualisiert
11.02.16, 08:46
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01178
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Dezentrale Unterbringung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und
Flüchtlingen in Leipzig
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Landesweit wird derzeit intensiv über die Unterbringung von geflüchteten Menschen diskutiert. Auch
der Freistaat forciert mittlerweile das dezentrale Wohnen, das heißt die Möglichkeit der Betroffenen,
selbstbestimmt in eigenen Wohnungen zu leben.
Wir bitten um die Beantwortung folgender Fragen:
1.
Wie viele Anträge auf dezentrale Unterbringung wurden in den Jahren 2013 und 2014
gestellt? Wie viele davon wurden bewilligt, wie viele wurden abgelehnt? (Bitte auch die Gründe der
Ablehnung aufführen.)
2.
Wie sieht das Verhältnis von dezentral und in Sammelunterkünften lebenden Asylsuchenden
in Leipzig derzeit prozentual aus?
3.
Müssen Asylsuchende, die eine eigene Wohnung bewohnen wollen, weiterhin die von
Leipziger Flüchtlingsorganisationen, dem Referat Migration und Integration und dem Sozialamt
formulierten Kriterien (vgl. RBV-1293/12, Teil 1 Seite 11/12) erfüllen? Wenn ja, warum?
4.
Wie viele MitarbeiterInnen des Sozialamtes bearbeiten die Anträge auf dezentrale
Unterbringung?
5.
Welche Position vertritt die Stadt Leipzig zum im Landkreis Sächsische SchweizOsterzgebirge gängigen Verfahren, Familien gleich nach ihrer Zuweisung in den Landkreis in
Wohnungen unterzubringen?
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Anlagen:
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