Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1019042.pdf
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769 kB
Erstellt
15.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:50
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Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00942
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
26.03.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Finanzen
30.03.2015
Information zur Kenntnis
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
31.03.2015
Information zur Kenntnis
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld
Propsteikirche) in Verbindung mit einem nachträglichen Zweckbindungsvermerk gemäß § 19
Absatz 1 SächsKomHVO-Doppik im PSP-Element 7.0001027.700
Beschluss:
1.
Die Baumaßnahme Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) (PSPElement 7.0001027.700) wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 und 21 der
Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung).
2.
Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 492.600 € bei einem Stadtanteil von 183.500 €.
3.
Im PSP-Element 7.0001027.700 (Umfeld Propsteikirche) werden 2015 brutto 492.600 € (netto 413.950
€, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 78.650 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen (Fördermittel) werden im PSPElement 7.0001027.705 – Sachkonto 68110000 (Zweckgebundene Zuweisung von Dritten) im Jahr 2015 mit
brutto 135.000 € (netto 113.445 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 21.555 €) geplant. Die außerplanmäßigen
Einzahlungen (Propsteipfarrei) werden im PSP-Element 7.0001027.705 – Sachkonto 68180000
(Zweckgebundene Zuweisung von Dritten) im Jahr 2015 mit brutto 174.100 € (netto 146.218 €,
Mehrwertsteuer 19 % entspricht 27.882 €) geplant.
4.
In der Projektdefinition 7.00001027 wird für 2015 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß
§ 19 Absatz 1 SächsKomHVO-Doppik bestätigt.
5.
Die im Haushaltsplan 2015 bereits dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen werden mit der
Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan wirksam.
6.
Ab 2019 entstehen die unter Punkt „4. Finanzierung“ ermittelten Folgekosten. Diese werden im
Ergebnishaushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 bereitgestellt.
7.
Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird beauftragt, eine Vereinbarung bzw. einen
Städtebaulichen Vertrag zur Kostenteilung zwischen der Propsteipfarrei St. Trinitatis und der Stadt Leipzig zu
verhandeln und abzuschließen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze
(siehe Anlage Prüfkatalog)
Hinweis: Finanzielle Auswirkungen
Sachverhalt:
Anlagen:
Seite 2/4
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
Datum: 05.03.2015
Begründung zum:
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) in
Verbindung mit einem nachträglichen Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs.
1 SächsKomHVO-Doppik im PSP-Element 7.0001027.700
1. Grundlagen
-
Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ (RB III-1440/03
vom 15.10.2003)
-
Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020
(RB V-1774/13 vom 18.09.2013), Bestandteil Anlage 2, Liste 1, Nr. 17
-
Haushaltsplan 2014 (Stadtratsbeschluss vom 19.12.2013 RBV-1917/13,
Haushaltsplanentwurf 2015/2016)
-
Vorentwurf „Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche)“
vom Dezember 2014
-
Entwurf Städtebaulicher Vertrag zwischen derKatholischen Propsteipfarrei St.
Trinitatis und der Stadt Leipzig zur Finanzierung vom Oktober 2014
2. Veranlassung und Zielstellung
2.1 Derzeitige Situation
Der bestehende asphaltierte Geh/Radweg südlich entlang des Martin-Luther-Ringes
ab der Einmündung der Nonnenmühlgasse (im Bau) und westlich entlang des
Peterssteinweges befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Zusätzlich
wurde der Zustand durch die Baumaßnahme Propsteikirche und die damit
verbundenen Leitungsumverlegungen weiter in Mitleidenschaft gezogen. Entlang des
MartinLuther-Ringes befindet sich ein Grünstreifen mit Sträuchern und drei Bäumen.
2.2 Zielstellung
Es ist geplant, die Geh- und Radwege entlang des Martin-Luther-Ringes und des
Peterssteinweges komplett neu zu gestalten im Kontext mit der Gestaltung der
Propsteikirche und der Umgestaltung der laufenden komplexen
Verkehrsbaumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße. Dabei wird die
Befestigungsvariante des Kirchhofes sowie der Nonnenmühlgasse im Umfeld
fortgeführt, so dass sich der Raum des Kirchhofes öffnet und das Umfeld als Platz
wirken lässt. Die Erneuerung der Geh- und Radwege hat neben der Erhöhung der
Verkehrssicherheit auch eine gestalterische Aufwertung zum Ziel.
2.3 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme
1
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
Datum: 05.03.2015
Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des
gegenwärtigen schlechten Zustandes mit den benannten baulichen Mängeln.
Außerdem steigt ohne den Ausbau des Gehweges der im Ergebnishaushalt zu
erbringende Instandhaltungsaufwand jährlich weiter an, womit dieser Aufwand immer
unwirtschaftlicher wird.
3. Beschreibung der Maßnahme
3.1 Allgemeines
Der benannte Baubereich sollte ursprünglich mit der Verkehrsbaumaßnahme
Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße realisiert werden. Da der avisierte
Fertigstellungstermin der Propsteikirche nicht mit der Verkehrsbaumaßnahme
korrespondierte, wurde der Geh-/Radweg um die Propsteikirche als gesonderte
Baumaßnahme heraus gegliedert. Eine Realisierung durch die Propsteikirche mit
einer Finanzbeteiligung der Stadt war angedacht, konnte aber vertraglich nicht
vereinbart werden. Damit liegt die Realisierung nunmehr bei der Stadt. Im Zuge der
Vorplanung wurden drei Ausbauvarianten untersucht. Umgesetzt werden soll die
Variante 3 mit der Weiterführung der Gestaltung der Flächen der Propsteikirche. Eine
finanzielle Beteiligung der Propsteipfarrei St. Trinitatis wurde zugesagt. Eine
entsprechende Vereinbarung ist vorbereitet.
3.2 Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen, Materialien
Die Radverkehrsanlage entlang des Peterssteinweges wird mit der
Verkehrsbaumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße als Radstreifen auf
der Fahrbahn realisiert. Entlang des Martin-Luther-Ringes wird der aus Westen
kommende Radweg hinter der geplanten Baumreihe bis vor den Knoten in Asphalt
weitergeführt. Etwa 15m vor dem Knoten endet der Asphalt und die Führung des
Radweges erfolgt mittels einer hellen Läuferreihe zum signalisierten Überweg. Die
Gehwege erhalten eine Befestigung aus Granitkleinpflaster (gesägt und gestockt)
durchzogen von Granitplattenbändern. Die Gehwegfurten an der bestehenden
Lichtsignalanlage Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg erhalten Bodenindikatoren
(Richtungsfelder und Auffindestreifen aus weißen Betonrippenplatten).
3.3 Straßenentwässerung
Die Entwässerung der Gehwege erfolgt weitgehend über vorhandene
Straßenabläufe im Fahrbahnbereich. Zwischen der Zufahrt zur Nonnenmühlgasse
und dem Baum Nr. 5 müssen aufgrund der örtlichen Höhenverhältnisse drei
zusätzliche Straßeneinläufe im Leitstreifen zwischen Geh- und Radweg eingeordnet
werden.
3.4 Straßenbeleuchtung
Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage bleibt bestehen. Es werden nur die
Standorte der Schaltschränke angepasst. Diese Bauleistung wird dem
Finanzhaushalt zugeordnet.
2
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
Datum: 05.03.2015
3.5 Versorgungsleitungen
Im Zuge der Baumaßnahme sind Neu- bzw. Umverlegungen von Leitungen und
Anlagen wie die Umverlegung einer Gasleitung und der Abbruch eines
Telekomschachtes sowie Standortveränderungen von Schaltschränken geplant.
3.6 Verkehrsgrün, Verkehrslärm
Der vorhandene Grünstreifen entlang des Martin-Luther-Ringes mit Sträuchern und
drei Bäumen wird gerodet. Dafür werden insgesamt 14 Linden (Tilia cordata
“Greenspiere“) in offenen Baumscheiben ohne Unterpflanzung gepflanzt. Die
Einfassung der Baumscheiben erfolgt mit Stahlbändern. Westlich der Kirche ist die
Pflanzung eines Solitärs (ungarische Eiche) geplant.
Maßnahmen zum Lärmschutz sind nicht erforderlich, da es sich nicht um eine
wesentliche Änderung von Straßen handelt. Der bestehende Fahrbahnbord wird
beibehalten.
3.7 Ausstattungen
3.7
Zwischen den Baumneupflanzungen werden insgesamt 16 Fahrradanlehnbügel in
Vierergruppen eingeordnet. Der Solitärbaum wird mit zwei linearen Granitblöcken,
die jeweils aus drei und vier Segmenten bestehen, gefasst.
4. Finanzierung
4.1 Grundlagen
Kostenträger ist die Stadt Leipzig bei einer Finanzierungsbeteiligung der
Propsteikirche. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel nach EntflechtG beantragt
werden.
4.2 Bau- und Planungskosten (Finanzhaushalt)
Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach
Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS) vom
15.12.2014 und wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt
vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt.
Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto):
- Gesamtbaukosten:
470.100,00 €
- Planungskosten:
22.500,00 €
Diese Planungskosten beinhalten u.a. die noch in 2015 zu finanzierenden
Leistungsphasen 7 bis 9 (HOAI), Bauüberwachung, Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator sowie Kontrollprüfungen.
Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im
PSP-Element 7.000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch
für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI).
3
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
- Gesamtkosten für Planung (LP 7 - 9) und Bau:
Datum: 05.03.2015
492.600 €
Diese teilen sich vorläufig auf in:
Kostenanteil Stadt Leipzig:
318.500 €
Kostenanteil Propsteipfarrei St. Trinitatis:
174.100 €
Die Kostenteilung basiert auf einer Studie mit drei Varianten zur Gestalterischen
Ausbildung der Gehwegbereiche. Mit der Propsteikirche wurde die grundsätzliche
Kostenteilung besprochen. Die Zustimmung der Propsteipfarrei St. Trinitatis liegt vor.
Insoweit trägt die Propsteipfarrei 25 % der Kosten für die Variante 2 (übliche Innenstadtgestaltung) und die Differenz zur Variante 3 (geplante Kirchenumfeldgestaltung). Des Weiteren übernimmt sie 25 % der Planungskosten. Eventuell entstehende
Mehr- oder Minderkosten werden dem o.g. Beteiligungssatz von 25% unterworfen
und dementsprechend mit der Propsteipfarrei St. Trinitatis abgerechnet.
4.3 Straßenausbaubeiträge
Bei den Straßenbaumaßnahmen handelt es sich um Verbesserungen der
Verkehrsanlagen und damit um beitragsfähige Ausbaumaßnahmen.
Im Zuge der seit 2010 laufenden Abstimmungen mit der Propsteipfarrei St. Trinitatis
wurde in Anlehnung an die Straßenausbaubeitragssatzung von einer 25%igen
Beteiligung der Propsteipfarrei an den Gesamtkosten der Umfeldmaßnahmen
einvernehmlich ausgegangen. Gemäß derzeitigem Abstimmungsstand soll eine
entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und der Propsteipfarrei
abgeschlossen werden, so dass keine Ausbaubeiträge für die Maßnahmen erhoben
werden können.
Sollte diese Vereinbarung nicht zustande kommen, könnten derzeit nur für den
Bereich Gehweg Peterssteinweg Ausbaubeiträge erhoben werden, da mit der
Baumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße ein abrechnungsfähiger
Abschnitt entsteht.
Der finanzielle Ansatz geht von keiner Beitragserhebung aus.
4.4 Kosten zur Ausstattung und Interim
Kosten für Umzug und/oder Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht
relevant.
4.5 Fördermittel/Einzahlungen und Auszahlungen
Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach
EntflechtG finanziert werden. Der Anteil der Propsteikirche wird als Einzahlung Dritter
ausgewiesen.
Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten (Gesamtmaßnahme brutto):
- Kostenanteil Propsteipfarrei St. Trinitatis (nur Bau)
4
168.475 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
Datum: 05.03.2015
- Planungskosten
22.500 €
- Änderung an Versorgungsleitungen
79.800 €
- Sonstige Ausstattung
12.270 €
- insgesamt brutto
283.045 €
Ermittlung der Einzahlungen:
- zuwendungsfähige Kosten brutto (492.600 € - 283.045 €)
209.555 €
- Ansatz Förderquote 75 %/95 % (Einzahlungen insgesamt brutto)
149.307 €
- Stadtanteil brutto (318.500 € - 149.307 €)
169.193 €
Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der
Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei
denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass
nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 €
nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden.
Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die
Stadt Leipzig in Höhe von 135.000 € ausgegangen.
Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die
zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht
in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der
Stadtanteil entsprechend erhöhen.
Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
In EURO
Gesamtausgabe
Gesamt
2015
„Umfeld Propsteikirche“ PSP
7.0001027.700
(Auszahlung Finanzhaushalt)
* davon Planung
„Zweckgebundene Zuweisung
von Dritten“
PSP 7.0001027.705
(Einzahlung Fördermittel)
„Zweckgebundene Zuweisung
von Dritten“
PSP 7.0001027.705
(Einzahlung Propsteipfarrei)
Stadtanteil
4.6 Folgekosten
5
492.600 € *
492.600 € *
22.500 €
22.500 €
135.000 €
135.000 €
174.100 €
174.100 €
183.500 €
183.500 €
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
Datum: 05.03.2015
Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen
Verkehrsanlage, so dass lediglich Folgekosten für die neu zu pflanzenden Bäume
und die Granitblöcke entstehen.
Folgekosten pro Jahr
Bezeichnung
PSP-Element
Menge
Kosten
Beschreibung
pro Einheit und Jahr
Straßenbäume
1.100.551001 (ASG) 14 Stück
53,32 €/Stück Unterhaltung
Granitblöcke
1.100.551001 (ASG) 2 Stück
1.227 € insgesamt Unterhaltung
Folgekosten
pro Jahr
746,48 €
1.227,00 €
5. Grunderwerb
Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich.
Das Grundstück der Propsteikirche endet an der geplanten Gehweghinterkante.
6. Kinderfreundlichkeit
Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich
Bordabsenkungen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen.
7. Barrierefreiheit
An den Fahrbahnquerungsmöglichkeiten der Furten der bestehenden
Lichtsignalanlage am Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg ist der Bord auf 3 cm
abgesenkt, die Radfurten auf 0 cm. Über Bodenindikatoren (Auffindestreifen und
Richtungsfelder) werden die Furten an der LSA und die Treppenanlage zur
Propsteikirche kenntlich gemacht.
8. Bauzeiten und Umleitungsführung
Die Realisierung soll vom 31.08.2015 bis 11.12.2015 erfolgen. Die Bauzeit ist
koordiniert mit dem Verkehrsbauvorhaben Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße.
Einschränkungen gibt es für den Rad- und Fußgängerverkehr. Dieser kann auf die
dann fertiggestellte Nonnenmühlgasse ausweichen bzw. wird mit dem Baufortschritt
temporär im Baufeld angepasst.
9. Sonstiges
Archäologie
Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde
gestellt. Das Landesamt erhebt gegen das o. g. Vorhaben keine Einwände.
Kampfmittel
6
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg
(Umfeld Propsteikirche)
Datum: 05.03.2015
Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei
Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist
notwendig.
Nachweis Vorstellung in AG Rad
Die Entwurfsplanung wurde in der AG Rad (zuletzt am 21.08.2012 im
Zusammenhang mit der Baumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße)
vorgestellt. Die Hinweise der AG Rad wurden zwischenzeitlich umgesetzt.
Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit)
Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Mitte und über das
Amtsblatt. Vor Baubeginn werden die unmittelbar von der Baumaßnahme
betroffenen Grundstückseigentümer informiert.
Anlagen:
1. Übersichtsplan
2. Lageplan
7
Verkehrs- und Tiefbauamt
Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche)
16.02.2015
Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) in
Verbindung mit einem nachträglichen Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs.
1 SächsKomHVO-Doppik im PSP-Element 7.0001027.700
Der bestehende asphaltierte Geh/Radweg südlich entlang des Martin-Luther-Ringes ab der
Einmündung der Nonnenmühlgasse (im Bau) und westlich entlang des Peterssteinweges
befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Zusätzlich wurde der Zustand durch die
Baumaßnahme Propsteikirche und die damit verbundenen Leitungsumverlegungen weiter in
Mitleidenschaft gezogen.
Es ist geplant, die Geh- und Radwege entlang des Martin-Luther-Ringes und des
Peterssteinweges komplett neu zu gestalten im Kontext mit der Gestaltung der
Propsteikirche und der Umgestaltung der laufenden komplexen Verkehrsbaumaßnahme
Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße. Dabei wird die Befestigungsvariante des Kirchhofes
sowie der Nonnenmühlgasse im Umfeld fortgeführt, so dass sich der Raum des Kirchhofes
öffnet und das Umfeld als Platz wirken lässt. Die Erneuerung der Geh- und Radwege hat
neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine gestalterische Aufwertung zum Ziel.
Der vorhandene Grünstreifen entlang des Martin-Luther-Ringes mit Sträuchern und drei
Bäumen wird gerodet. Dafür werden insgesamt 14 Linden in offenen Baumscheiben ohne
Unterpflanzung gepflanzt. Westlich der Kirche ist die Pflanzung eines Solitärs (ungarische
Eiche) geplant.
Die Stadt Leipzig wird Fördermittel nach EntflechtG (Gesetz zur Entflechtung von
Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen) beantragen. Zwischen der Stadt und der
Propsteipfarrei St. Trinitatis soll eine Vereinbarung zur anteiligen Mitfinanzierung
abgeschlossen werden, so dass keine Ausbaubeiträge für die Maßnahmen erhoben werden
können. Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Im Jahr 2015 entsteht
damit folgender Ansatz im Finanzhaushalt:
In EURO
Gesamtausgabe
„Umfeld Propsteikirche“ PSP
7.0001027.700
(Auszahlung Finanzhaushalt)
* davon Planung
„Zweckgebundene Zuweisung
von Dritten“
PSP 7.0001027.705
(Einzahlung Fördermittel)
„Zweckgebundene Zuweisung
von Dritten“
PSP 7.0001027.705
(Einzahlung Propsteipfarrei)
Stadtanteil
Gesamt
492.600 € *
2015
492.600 € *
22.500 €
22.500 €
135.000 €
135.000 €
174.100 €
174.100 €
183.500 €
183.500 €
Es entstehen für die Pflege der Straßenbäume jährliche Folgekosten in Höhe von 746,48 €.
Die Realisierung soll vom 31.08.2015 bis 11.12.2015 erfolgen. Die Bauzeit ist koordiniert mit
dem Verkehrsbauvorhaben Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße.
Dokument D:\DOC\01\01\49\33Anlagen\04\Anlage4_Uebersichtsplan.pdf nicht gefunden
Finanzielle Auswirkungen
nein
Kostengünstigere Alternativen geprüft
x
nein
x
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
nein
x
ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
bis
2015
2015
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
von
Einzahlungen
135.000 7.0001.027.705
Sachkonto 68110000
2015
2015
174.100 7.0001.027.705
Sachkonto 68180000
Auszahlungen
2015
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten
anderer OE
2015
nein
492.600 7.0001.027.700
x
von
bis
2016
2019
jährlich
jährlich
wenn ja,
Höhe in EUR
(jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach
Durchführung
der
Maßnahmezu
erwarten
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
1.227,00 1.100.551001
746,48 1.100.551001
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
wenn ja,
nein
ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw.
die Neuschaffung von Arbeitsplätzen
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
verbessert
gesichert
verschlechtert
Begründung
keine
in Vorlage
Auswirkung
Seite 1
negative
Auswirkung
keine
Auswirkung
1 Arbeitsplatzsituation
2 Ausbildungsplatzsituation
3 finanzielle Situation der
Unternehmen: sie wird
durch städtische
Entscheidung (z. B. zu
Steuern, Gebühren,
Preisen für Gas-WasserStrom)
4 Bedeutung des
Vorhabens für
wirtschaftliche
Entwicklung
positive Auswirkung
hoch
mittel
5 Finanzierung
Drittmittel/
Fördermittel
private Mittel
ja
1)
niedrig
nein
ja
nein
finanzielle
Folgewirkungen
für die Stadt
ja
nein
keine
Auswirkung
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
Prüfkatalog
Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine
ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien
mit Kindern aus.
Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten:
Indikatoren
1 Vorschulische Bildungs-
und Betreuungsangebote
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
2 Schulische
Bildungsangebote,
Ausbildung und Studium
(Qualität, Vielfalt,
Erreichbarkeit,
Quantität/Umfang)
verbessert
auf
bisherigen
Niveau
verschlechtert
keine
Auswirkung
Begründung in
Vorlage Seite 1
3 Wohnbedingungen für
Kinder, Jugendliche und
Familien (Angebot,
Attraktivität, Vielfalt,
Infrastruktur)
4 Kultur- und
Freizeitangebote,
Möglichkeiten zum Spielen,
Sporttreiben und Treffen
sowie Naturerfahrungen
für Kinder, Jugendliche
und Familien
5 Gesundheit und Sicherheit
von Kindern und
Jugendlichen/Schutz vor
Gefahren
6 Integration von Kindern
und Jugendlichen mit
Behinderungen oder
Migrationshintergrund
7 Finanzielle Bedingungen
von Familien
Indikator
hat stattgefunden
ist
vorgesehen
8 Beteiligung von Kindern,
Jugendlichen und Familien
bei der zu treffenden
Entscheidung
1)
Stad
t
Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt.
ist nicht vorgesehen
Begründung in
Vorlage, Seite 1