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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1019042.pdf
Größe
769 kB
Erstellt
15.01.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:50

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Dienstberatung des Oberbürgermeisters Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00942 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Beschlussfassung Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte 26.03.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Finanzen 30.03.2015 Information zur Kenntnis Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau 31.03.2015 Information zur Kenntnis Eingereicht von Dezernat Stadtentwicklung und Bau Betreff Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) in Verbindung mit einem nachträglichen Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Absatz 1 SächsKomHVO-Doppik im PSP-Element 7.0001027.700 Beschluss: 1. Die Baumaßnahme Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) (PSPElement 7.0001027.700) wird realisiert (Baubeschluss gemäß § 22, Absatz 2, Ziffer 7 und 21 der Hauptsatzung in der zurzeit gültigen Fassung). 2. Die Gesamtkosten für Planung und Bau betragen 492.600 € bei einem Stadtanteil von 183.500 €. 3. Im PSP-Element 7.0001027.700 (Umfeld Propsteikirche) werden 2015 brutto 492.600 € (netto 413.950 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 78.650 €) bereitgestellt. Die Einzahlungen (Fördermittel) werden im PSPElement 7.0001027.705 – Sachkonto 68110000 (Zweckgebundene Zuweisung von Dritten) im Jahr 2015 mit brutto 135.000 € (netto 113.445 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 21.555 €) geplant. Die außerplanmäßigen Einzahlungen (Propsteipfarrei) werden im PSP-Element 7.0001027.705 – Sachkonto 68180000 (Zweckgebundene Zuweisung von Dritten) im Jahr 2015 mit brutto 174.100 € (netto 146.218 €, Mehrwertsteuer 19 % entspricht 27.882 €) geplant. 4. In der Projektdefinition 7.00001027 wird für 2015 ein nachträglicher Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Absatz 1 SächsKomHVO-Doppik bestätigt. 5. Die im Haushaltsplan 2015 bereits dargestellten Auszahlungen und Einzahlungen werden mit der Beschlussfassung über den jeweiligen Haushaltsplan wirksam. 6. Ab 2019 entstehen die unter Punkt „4. Finanzierung“ ermittelten Folgekosten. Diese werden im Ergebnishaushalt des Amtes für Stadtgrün und Gewässer im PSP-Element 1.100.55.1.0.01 bereitgestellt. 7. Das Dezernat Stadtentwicklung und Bau wird beauftragt, eine Vereinbarung bzw. einen Städtebaulichen Vertrag zur Kostenteilung zwischen der Propsteipfarrei St. Trinitatis und der Stadt Leipzig zu verhandeln und abzuschließen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Schaffung von Rahmenbedingungen für Arbeitsplätze (siehe Anlage Prüfkatalog) Hinweis: Finanzielle Auswirkungen Sachverhalt: Anlagen: Seite 2/4 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) Datum: 05.03.2015 Begründung zum: Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) in Verbindung mit einem nachträglichen Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik im PSP-Element 7.0001027.700 1. Grundlagen - Stadtentwicklungsplan (STEP) „Verkehr und öffentlicher Raum“ (RB III-1440/03 vom 15.10.2003) - Mittelfristiges Investitionsprogramm im Straßen- und Brückenbau 2013 – 2020 (RB V-1774/13 vom 18.09.2013), Bestandteil Anlage 2, Liste 1, Nr. 17 - Haushaltsplan 2014 (Stadtratsbeschluss vom 19.12.2013 RBV-1917/13, Haushaltsplanentwurf 2015/2016) - Vorentwurf „Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche)“ vom Dezember 2014 - Entwurf Städtebaulicher Vertrag zwischen derKatholischen Propsteipfarrei St. Trinitatis und der Stadt Leipzig zur Finanzierung vom Oktober 2014 2. Veranlassung und Zielstellung 2.1 Derzeitige Situation Der bestehende asphaltierte Geh/Radweg südlich entlang des Martin-Luther-Ringes ab der Einmündung der Nonnenmühlgasse (im Bau) und westlich entlang des Peterssteinweges befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Zusätzlich wurde der Zustand durch die Baumaßnahme Propsteikirche und die damit verbundenen Leitungsumverlegungen weiter in Mitleidenschaft gezogen. Entlang des MartinLuther-Ringes befindet sich ein Grünstreifen mit Sträuchern und drei Bäumen. 2.2 Zielstellung Es ist geplant, die Geh- und Radwege entlang des Martin-Luther-Ringes und des Peterssteinweges komplett neu zu gestalten im Kontext mit der Gestaltung der Propsteikirche und der Umgestaltung der laufenden komplexen Verkehrsbaumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße. Dabei wird die Befestigungsvariante des Kirchhofes sowie der Nonnenmühlgasse im Umfeld fortgeführt, so dass sich der Raum des Kirchhofes öffnet und das Umfeld als Platz wirken lässt. Die Erneuerung der Geh- und Radwege hat neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine gestalterische Aufwertung zum Ziel. 2.3 Alternative bei Nichtrealisierung der geplanten Baumaßnahme 1 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) Datum: 05.03.2015 Die Alternative bei Nichtrealisierung der Baumaßnahme wäre die Beibehaltung des gegenwärtigen schlechten Zustandes mit den benannten baulichen Mängeln. Außerdem steigt ohne den Ausbau des Gehweges der im Ergebnishaushalt zu erbringende Instandhaltungsaufwand jährlich weiter an, womit dieser Aufwand immer unwirtschaftlicher wird. 3. Beschreibung der Maßnahme 3.1 Allgemeines Der benannte Baubereich sollte ursprünglich mit der Verkehrsbaumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße realisiert werden. Da der avisierte Fertigstellungstermin der Propsteikirche nicht mit der Verkehrsbaumaßnahme korrespondierte, wurde der Geh-/Radweg um die Propsteikirche als gesonderte Baumaßnahme heraus gegliedert. Eine Realisierung durch die Propsteikirche mit einer Finanzbeteiligung der Stadt war angedacht, konnte aber vertraglich nicht vereinbart werden. Damit liegt die Realisierung nunmehr bei der Stadt. Im Zuge der Vorplanung wurden drei Ausbauvarianten untersucht. Umgesetzt werden soll die Variante 3 mit der Weiterführung der Gestaltung der Flächen der Propsteikirche. Eine finanzielle Beteiligung der Propsteipfarrei St. Trinitatis wurde zugesagt. Eine entsprechende Vereinbarung ist vorbereitet. 3.2 Rad- und Fußgängerverkehrsanlagen, Materialien Die Radverkehrsanlage entlang des Peterssteinweges wird mit der Verkehrsbaumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße als Radstreifen auf der Fahrbahn realisiert. Entlang des Martin-Luther-Ringes wird der aus Westen kommende Radweg hinter der geplanten Baumreihe bis vor den Knoten in Asphalt weitergeführt. Etwa 15m vor dem Knoten endet der Asphalt und die Führung des Radweges erfolgt mittels einer hellen Läuferreihe zum signalisierten Überweg. Die Gehwege erhalten eine Befestigung aus Granitkleinpflaster (gesägt und gestockt) durchzogen von Granitplattenbändern. Die Gehwegfurten an der bestehenden Lichtsignalanlage Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg erhalten Bodenindikatoren (Richtungsfelder und Auffindestreifen aus weißen Betonrippenplatten). 3.3 Straßenentwässerung Die Entwässerung der Gehwege erfolgt weitgehend über vorhandene Straßenabläufe im Fahrbahnbereich. Zwischen der Zufahrt zur Nonnenmühlgasse und dem Baum Nr. 5 müssen aufgrund der örtlichen Höhenverhältnisse drei zusätzliche Straßeneinläufe im Leitstreifen zwischen Geh- und Radweg eingeordnet werden. 3.4 Straßenbeleuchtung Die vorhandene Straßenbeleuchtungsanlage bleibt bestehen. Es werden nur die Standorte der Schaltschränke angepasst. Diese Bauleistung wird dem Finanzhaushalt zugeordnet. 2 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) Datum: 05.03.2015 3.5 Versorgungsleitungen Im Zuge der Baumaßnahme sind Neu- bzw. Umverlegungen von Leitungen und Anlagen wie die Umverlegung einer Gasleitung und der Abbruch eines Telekomschachtes sowie Standortveränderungen von Schaltschränken geplant. 3.6 Verkehrsgrün, Verkehrslärm Der vorhandene Grünstreifen entlang des Martin-Luther-Ringes mit Sträuchern und drei Bäumen wird gerodet. Dafür werden insgesamt 14 Linden (Tilia cordata “Greenspiere“) in offenen Baumscheiben ohne Unterpflanzung gepflanzt. Die Einfassung der Baumscheiben erfolgt mit Stahlbändern. Westlich der Kirche ist die Pflanzung eines Solitärs (ungarische Eiche) geplant. Maßnahmen zum Lärmschutz sind nicht erforderlich, da es sich nicht um eine wesentliche Änderung von Straßen handelt. Der bestehende Fahrbahnbord wird beibehalten. 3.7 Ausstattungen 3.7 Zwischen den Baumneupflanzungen werden insgesamt 16 Fahrradanlehnbügel in Vierergruppen eingeordnet. Der Solitärbaum wird mit zwei linearen Granitblöcken, die jeweils aus drei und vier Segmenten bestehen, gefasst. 4. Finanzierung 4.1 Grundlagen Kostenträger ist die Stadt Leipzig bei einer Finanzierungsbeteiligung der Propsteikirche. Für die Baumaßnahme sollen Fördermittel nach EntflechtG beantragt werden. 4.2 Bau- und Planungskosten (Finanzhaushalt) Die vorliegende Kostenberechnung beinhaltet die Gesamtbaukosten nach Anweisung zur Kostenberechnung für Straßenbaumaßnahmen (AKS) vom 15.12.2014 und wurde von der Verwaltung anhand des im Verkehrs- und Tiefbauamt vorliegenden Preiskataloges geprüft und als ortsüblich auskömmlich anerkannt. Danach ergeben sich für die Stadt Leipzig folgende Kosten (brutto): - Gesamtbaukosten: 470.100,00 € - Planungskosten: 22.500,00 € Diese Planungskosten beinhalten u.a. die noch in 2015 zu finanzierenden Leistungsphasen 7 bis 9 (HOAI), Bauüberwachung, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator sowie Kontrollprüfungen. Die Leistungsphasen 1 bis 4 (HOAI) wurden bereits erbracht und sind finanziell im PSP-Element 7.000583.700 (Planung investiver Vorhaben) abgedeckt. Das gilt auch für die noch zu erbringenden Leistungsphasen (5 - 6 HOAI). 3 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) - Gesamtkosten für Planung (LP 7 - 9) und Bau: Datum: 05.03.2015 492.600 € Diese teilen sich vorläufig auf in: Kostenanteil Stadt Leipzig: 318.500 € Kostenanteil Propsteipfarrei St. Trinitatis: 174.100 € Die Kostenteilung basiert auf einer Studie mit drei Varianten zur Gestalterischen Ausbildung der Gehwegbereiche. Mit der Propsteikirche wurde die grundsätzliche Kostenteilung besprochen. Die Zustimmung der Propsteipfarrei St. Trinitatis liegt vor. Insoweit trägt die Propsteipfarrei 25 % der Kosten für die Variante 2 (übliche Innenstadtgestaltung) und die Differenz zur Variante 3 (geplante Kirchenumfeldgestaltung). Des Weiteren übernimmt sie 25 % der Planungskosten. Eventuell entstehende Mehr- oder Minderkosten werden dem o.g. Beteiligungssatz von 25% unterworfen und dementsprechend mit der Propsteipfarrei St. Trinitatis abgerechnet. 4.3 Straßenausbaubeiträge Bei den Straßenbaumaßnahmen handelt es sich um Verbesserungen der Verkehrsanlagen und damit um beitragsfähige Ausbaumaßnahmen. Im Zuge der seit 2010 laufenden Abstimmungen mit der Propsteipfarrei St. Trinitatis wurde in Anlehnung an die Straßenausbaubeitragssatzung von einer 25%igen Beteiligung der Propsteipfarrei an den Gesamtkosten der Umfeldmaßnahmen einvernehmlich ausgegangen. Gemäß derzeitigem Abstimmungsstand soll eine entsprechende Vereinbarung zwischen der Stadt und der Propsteipfarrei abgeschlossen werden, so dass keine Ausbaubeiträge für die Maßnahmen erhoben werden können. Sollte diese Vereinbarung nicht zustande kommen, könnten derzeit nur für den Bereich Gehweg Peterssteinweg Ausbaubeiträge erhoben werden, da mit der Baumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße ein abrechnungsfähiger Abschnitt entsteht. Der finanzielle Ansatz geht von keiner Beitragserhebung aus. 4.4 Kosten zur Ausstattung und Interim Kosten für Umzug und/oder Interimslösungen sind bei dieser Baumaßnahme nicht relevant. 4.5 Fördermittel/Einzahlungen und Auszahlungen Der Anteil der Stadt Leipzig am Gesamtbauvorhaben soll mit Fördermitteln nach EntflechtG finanziert werden. Der Anteil der Propsteikirche wird als Einzahlung Dritter ausgewiesen. Ermittlung der nichtzuwendungsfähigen Kosten (Gesamtmaßnahme brutto): - Kostenanteil Propsteipfarrei St. Trinitatis (nur Bau) 4 168.475 € Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) Datum: 05.03.2015 - Planungskosten 22.500 € - Änderung an Versorgungsleitungen 79.800 € - Sonstige Ausstattung 12.270 € - insgesamt brutto 283.045 € Ermittlung der Einzahlungen: - zuwendungsfähige Kosten brutto (492.600 € - 283.045 €) 209.555 € - Ansatz Förderquote 75 %/95 % (Einzahlungen insgesamt brutto) 149.307 € - Stadtanteil brutto (318.500 € - 149.307 €) 169.193 € Das Landesamt für Straßenbau und Verkehr ermittelt erst in der Phase der Verwendungsnachweisprüfung, ob auch die Einzelpositionen anerkannt werden, bei denen eine 10%ige Überschreitung der Mengen eingetreten ist. Dazu kommt, dass nach den geltenden Nebenbestimmungen Nachträge bis zu einer Höhe von 10.000 € nicht als zuwendungsfähig anerkannt werden. Für die Einordnung in den Haushalt wird von einer gerundeten Einzahlung für die Stadt Leipzig in Höhe von 135.000 € ausgegangen. Unabhängig davon kann es zu geringen Änderungen kommen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten durch das Landesamt für Straßenbau und Verkehr nicht in der beantragten Höhe festgestellt werden. In diesem Fall würde sich der Stadtanteil entsprechend erhöhen. Damit entsteht folgender Ansatz im Finanzhaushalt: In EURO Gesamtausgabe Gesamt 2015 „Umfeld Propsteikirche“ PSP 7.0001027.700 (Auszahlung Finanzhaushalt) * davon Planung „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ PSP 7.0001027.705 (Einzahlung Fördermittel) „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ PSP 7.0001027.705 (Einzahlung Propsteipfarrei) Stadtanteil 4.6 Folgekosten 5 492.600 € * 492.600 € * 22.500 € 22.500 € 135.000 € 135.000 € 174.100 € 174.100 € 183.500 € 183.500 € Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) Datum: 05.03.2015 Die Baumaßnahme umfasst keinen Neubau sondern den Umbau einer vorhandenen Verkehrsanlage, so dass lediglich Folgekosten für die neu zu pflanzenden Bäume und die Granitblöcke entstehen. Folgekosten pro Jahr Bezeichnung PSP-Element Menge Kosten Beschreibung pro Einheit und Jahr Straßenbäume 1.100.551001 (ASG) 14 Stück 53,32 €/Stück Unterhaltung Granitblöcke 1.100.551001 (ASG) 2 Stück 1.227 € insgesamt Unterhaltung Folgekosten pro Jahr 746,48 € 1.227,00 € 5. Grunderwerb Für die Realisierung der Straßenbaumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Das Grundstück der Propsteikirche endet an der geplanten Gehweghinterkante. 6. Kinderfreundlichkeit Mit dem Ausbau von Gehwegen und Radverkehrsanlagen einschließlich Bordabsenkungen wird auch den Belangen von Kindern entsprochen. 7. Barrierefreiheit An den Fahrbahnquerungsmöglichkeiten der Furten der bestehenden Lichtsignalanlage am Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg ist der Bord auf 3 cm abgesenkt, die Radfurten auf 0 cm. Über Bodenindikatoren (Auffindestreifen und Richtungsfelder) werden die Furten an der LSA und die Treppenanlage zur Propsteikirche kenntlich gemacht. 8. Bauzeiten und Umleitungsführung Die Realisierung soll vom 31.08.2015 bis 11.12.2015 erfolgen. Die Bauzeit ist koordiniert mit dem Verkehrsbauvorhaben Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße. Einschränkungen gibt es für den Rad- und Fußgängerverkehr. Dieser kann auf die dann fertiggestellte Nonnenmühlgasse ausweichen bzw. wird mit dem Baufortschritt temporär im Baufeld angepasst. 9. Sonstiges Archäologie Eine Anfrage auf archäologische Belange beim Landesamt für Archäologie wurde gestellt. Das Landesamt erhebt gegen das o. g. Vorhaben keine Einwände. Kampfmittel 6 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) Datum: 05.03.2015 Kampfmittel können im Baubereich nicht ganz ausgeschlossen werden, was bei Erdarbeiten zu beachten ist, eine visuelle Begutachtung durch eine Fachfirma ist notwendig. Nachweis Vorstellung in AG Rad Die Entwurfsplanung wurde in der AG Rad (zuletzt am 21.08.2012 im Zusammenhang mit der Baumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße) vorgestellt. Die Hinweise der AG Rad wurden zwischenzeitlich umgesetzt. Anliegerinformation (Öffentlichkeitsarbeit) Eine Information zur Baumaßnahme erfolgt im Stadtbezirksbeirat Mitte und über das Amtsblatt. Vor Baubeginn werden die unmittelbar von der Baumaßnahme betroffenen Grundstückseigentümer informiert. Anlagen: 1. Übersichtsplan 2. Lageplan 7 Verkehrs- und Tiefbauamt Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) 16.02.2015 Zusammenfassende Erläuterung zum Bau- und Finanzierungsbeschluss Gehweg Martin-Luther-Ring/Peterssteinweg (Umfeld Propsteikirche) in Verbindung mit einem nachträglichen Zweckbindungsvermerk gemäß § 19 Abs. 1 SächsKomHVO-Doppik im PSP-Element 7.0001027.700 Der bestehende asphaltierte Geh/Radweg südlich entlang des Martin-Luther-Ringes ab der Einmündung der Nonnenmühlgasse (im Bau) und westlich entlang des Peterssteinweges befindet sich in einem baulich schlechten Zustand. Zusätzlich wurde der Zustand durch die Baumaßnahme Propsteikirche und die damit verbundenen Leitungsumverlegungen weiter in Mitleidenschaft gezogen. Es ist geplant, die Geh- und Radwege entlang des Martin-Luther-Ringes und des Peterssteinweges komplett neu zu gestalten im Kontext mit der Gestaltung der Propsteikirche und der Umgestaltung der laufenden komplexen Verkehrsbaumaßnahme Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße. Dabei wird die Befestigungsvariante des Kirchhofes sowie der Nonnenmühlgasse im Umfeld fortgeführt, so dass sich der Raum des Kirchhofes öffnet und das Umfeld als Platz wirken lässt. Die Erneuerung der Geh- und Radwege hat neben der Erhöhung der Verkehrssicherheit auch eine gestalterische Aufwertung zum Ziel. Der vorhandene Grünstreifen entlang des Martin-Luther-Ringes mit Sträuchern und drei Bäumen wird gerodet. Dafür werden insgesamt 14 Linden in offenen Baumscheiben ohne Unterpflanzung gepflanzt. Westlich der Kirche ist die Pflanzung eines Solitärs (ungarische Eiche) geplant. Die Stadt Leipzig wird Fördermittel nach EntflechtG (Gesetz zur Entflechtung von Gemeinschaftsaufgaben und Finanzhilfen) beantragen. Zwischen der Stadt und der Propsteipfarrei St. Trinitatis soll eine Vereinbarung zur anteiligen Mitfinanzierung abgeschlossen werden, so dass keine Ausbaubeiträge für die Maßnahmen erhoben werden können. Für die Baumaßnahme ist kein Grunderwerb erforderlich. Im Jahr 2015 entsteht damit folgender Ansatz im Finanzhaushalt: In EURO Gesamtausgabe „Umfeld Propsteikirche“ PSP 7.0001027.700 (Auszahlung Finanzhaushalt) * davon Planung „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ PSP 7.0001027.705 (Einzahlung Fördermittel) „Zweckgebundene Zuweisung von Dritten“ PSP 7.0001027.705 (Einzahlung Propsteipfarrei) Stadtanteil Gesamt 492.600 € * 2015 492.600 € * 22.500 € 22.500 € 135.000 € 135.000 € 174.100 € 174.100 € 183.500 € 183.500 € Es entstehen für die Pflege der Straßenbäume jährliche Folgekosten in Höhe von 746,48 €. Die Realisierung soll vom 31.08.2015 bis 11.12.2015 erfolgen. Die Bauzeit ist koordiniert mit dem Verkehrsbauvorhaben Peterssteinweg/Karl-Liebknecht-Straße. Dokument D:\DOC\01\01\49\33Anlagen\04\Anlage4_Uebersichtsplan.pdf nicht gefunden Finanzielle Auswirkungen nein Kostengünstigere Alternativen geprüft x nein x wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begründung Folgen bei Ablehnung nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? nein x ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt bis 2015 2015 Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Finanzhaushalt von Einzahlungen 135.000 7.0001.027.705 Sachkonto 68110000 2015 2015 174.100 7.0001.027.705 Sachkonto 68180000 Auszahlungen 2015 Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE 2015 nein 492.600 7.0001.027.700 x von bis 2016 2019 jährlich jährlich wenn ja, Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlagt Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahmezu erwarten Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) 1.227,00 1.100.551001 746,48 1.100.551001 Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein wenn ja, nein ja, Vorgesehener Stellenabbau: Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für den Erhalt bzw. die Neuschaffung von Arbeitsplätzen Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: verbessert gesichert verschlechtert Begründung keine in Vorlage Auswirkung Seite 1 negative Auswirkung keine Auswirkung 1 Arbeitsplatzsituation 2 Ausbildungsplatzsituation 3 finanzielle Situation der Unternehmen: sie wird durch städtische Entscheidung (z. B. zu Steuern, Gebühren, Preisen für Gas-WasserStrom) 4 Bedeutung des Vorhabens für wirtschaftliche Entwicklung positive Auswirkung hoch mittel 5 Finanzierung Drittmittel/ Fördermittel private Mittel ja 1) niedrig nein ja nein finanzielle Folgewirkungen für die Stadt ja nein keine Auswirkung Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. Prüfkatalog Prüfung der Übereinstimmung mit dem strategischen Ziel: Schaffung von Rahmenbedingungen für eine ausgeglichenere Altersstruktur. Das Handeln der Stadt richtet sich auf Kinder, Jugendliche und Familien mit Kindern aus. Wenn relevant angekreuzt wurde, dann bitte alle folgenden Indikatoren bewerten: Indikatoren 1 Vorschulische Bildungs- und Betreuungsangebote (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) 2 Schulische Bildungsangebote, Ausbildung und Studium (Qualität, Vielfalt, Erreichbarkeit, Quantität/Umfang) verbessert auf bisherigen Niveau verschlechtert keine Auswirkung Begründung in Vorlage Seite 1 3 Wohnbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien (Angebot, Attraktivität, Vielfalt, Infrastruktur) 4 Kultur- und Freizeitangebote, Möglichkeiten zum Spielen, Sporttreiben und Treffen sowie Naturerfahrungen für Kinder, Jugendliche und Familien 5 Gesundheit und Sicherheit von Kindern und Jugendlichen/Schutz vor Gefahren 6 Integration von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen oder Migrationshintergrund 7 Finanzielle Bedingungen von Familien Indikator hat stattgefunden ist vorgesehen 8 Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Familien bei der zu treffenden Entscheidung 1) Stad t Das Ausfüllen der Seitenangabe ist dem Einreicher freigestellt. ist nicht vorgesehen Begründung in Vorlage, Seite 1