Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014783.pdf
Größe
269 kB
Erstellt
17.12.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:45
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00833/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
20.01.2015
Bestätigung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
10.02.2015
1. Lesung
Fachausschuss Allgemeine Verwaltung
24.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Allgemeine Verwaltung
Betreff
Zuweisung einer Protokollantin für die Friedensrichterin Schiedsstelle Ost/Südost
Beschlussvorschlag:
Die Ratsversammlung bestimmt Frau Stets als Protokollantin für die Friedensrichterin Ost/Südost
und genehmigt ihre Tätigkeit rückwirkend zum 01.12.2014. Die Einsetzung steht unter dem
Vorbehalt der Zustimmung durch das Amtsgericht Leipzig und der Vereidigung.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Seite 1
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu
19.31.
Zuweisung einer Protokollantin für die Friedensrichterin Schiedsstelle
Ost/Südost
Vorlage: DS-00833/14
Beschluss:
Die Ratsversammlung bestimmt Frau Stets als Protokollantin für die Friedensrichterin
Ost/Südost und genehmigt ihre Tätigkeit rückwirkend zum 01.12.2014. Die Einsetzung steht
unter dem Vorbehalt der Zustimmung durch das Amtsgericht Leipzig und der Vereidigung.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen
Leipzig, den 26. Februar 2015
Seite: 1/1
Begründung:
Nach § 3 Abs. 2 des sächsischen Schiedsstellengesetzes kann die Gemeinde bestimmen, dass
ein Friedensrichter einen ehrenamtlich tätigen Protokollführer hinzuziehen kann. Die Entscheidung
darüber trifft der Stadtrat.
Eine solche Protokollführerin wurde bereits der Schiedsstelle West/Alt West zugeordnet, da der
Friedensrichter blind ist.
Es wird nunmehr gebeten, auch der Friedensrichterin im Bereich Ost/Südost eine Protokollführerin
zuzuweisen. Hierzu soll die Protokollführerin des Bereichs West/Alt West auch die Betreuung des
Bereichs Ost/Südost übernehmen.
Die im Bereich Ost/Südost tätige Friedensrichterin ist seit mehreren Amtsperioden tätig und sehr
erfahren. Sie ist voll berufstätig. Aufgrund akuter und zeitlich nicht absehbarer familiärer
Belastungen teilte die Friedensrichterin mit, dass sie beabsichtigt, ihr Amt niederzulegen, da sie
insbesondere die verwaltungstechnischen Aufgaben nicht mehr leisten könne. Im Hinblick darauf,
dass bereits eine Friedensrichterposition unbesetzt ist und auch bei deren Ausschreibung nur
wenige Interessenten vorhanden waren, sowie im Hinblick darauf, dass die Stadt Leipzig
verpflichtet ist, ehrenamtlich Tätige zu unterstützen wurde vorgeschlagen, zur Unterstützung einer
Protokollführerin einzusetzen. Dies vor allem auch, da zum Ende des Jahres 2015 die
Sitzungsperiode der Friedensrichterin enden wird und damit sowieso eine Neuwahl ansteht. Im
Hinblick auf die besonderen Umstände und die notwendige Unterstützung ist daher die Zuordnung
der Protokollführerin geboten.
Da die Protokollführerin der Schiedsstelle West/Alt West bereits erhebliche Erfahrungen hat und
eine mehrfache Zuordnung möglich ist, wird angeregt die Protokollführerin auch für diese Stelle bis
zum Ende des Jahres 2015 zu berufen. Die Besetzung wurde mit dem Amtsgericht abgestimmt,
dass seine Zustimmung erteilt hat. Auch die Protokollführerin Frau Stets hat dem zugestimmt.
Mit der erneuten Benennung ist eine weitere Entschädigung gemäß Entschädigungssatzung
verbunden.
Es wird um Zustimmung und Genehmigung der Zuweisung als Protokollantin rückwirkend zum
01.12.14 gebeten. Die Protokollantin Frau Stets unterstützt bereits jetzt die Friedensrichterin, so
dass eine rückwirkende Genehmigung geboten ist.