Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020490.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01166
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V.
Karsten Kietz, Falko Bestfleisch, Stefan Kuhtz
Betreff
Alternative Finanzierung des ÖPNV
Sehr geehrte Damen und Herren.
Im vergangenem Jahr wurde durch Herrn Lehmann von der Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV)
GmbH vorgeschlagen, gemäß dem erwartetem Wachsen unserer Stadt, einer kalkulatorisch erhöhten Kostenlast und sich ändernder Mobilitätsanforderungen alternative Finanzierungsarten für die
Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehr zu berücksichtigen.
Die Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V. hat die Diskussionen zu diesem Thema verfolgt, den
Sachverhalt diskutiert und in den politischen Willensbildungsprozeß integriert. Die in unseren Veröffentlichung zur Diskussion gestellten Ideenansätze möchten wir weiter konkretisieren und damit
einen Beitrag für die Entwicklung unserer Kommune leisten.
(0. Allg.Anfrage Es wäre uns sehr hilfreich, wenn Sie die erbetenen Auskünfte mit den statistischen
Zahlen von 2 bis 3 Geschäftsjahren hinterlegen könnten. Jede detailliertere Aussage -im Rahmen
Ihrer Möglichkeiten- könnte die Qualität unserer Bearbeitung unterstützen. In welchem Umfang
könnten Sie dabei die erfragten Kostenbeträge nach regionaler Mittelaufwendung differenzieren? Ist
der gesonderte Ausweis von personalkosten möglich? Dank für Ihre Bemühungen.)
Dazu unsere Fragen:
1. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) besitzen ein umfangreiches und vielfältiges Angebotssortiment zum Erwerb von Fahrscheinen vor Fahrtantritt und im Fahrzeug.
Welche Kosten und welche Investitionen (bei Straba und KOM) sind in Teilsummen für die Herstellung, die Beschaffung, den Vertrieb der Fahrscheine über eigene Servicestellen, technische Automationen im öffentlichen Bereich und in den Fahrzeugen, im Aufwand der Zeitkartenversorgung, des
Verkaufs durch entsprechende Partner und dem dazugehörigen Marketingaufwand pro Jahr (SAP)
aufzuwenden (inkl. kalkulatorischer Abschreibung)?
Seite 1/3
2. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH führen mit qualifiziertem Personal Kontrollen der gültigen Fahrausweise in den Fahrzeugen durch. Ohne Fahrtgeltentrichtung das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nutzende „Mitreisende“ werden gem. den Beförderungsbestimmungen
zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet.
In welcher Anzahl und in welcher Gesamthöhe werden pro Jahr erhöhte Beförderungsentgelder von
den LVB (oder dazu beauftragten Unternehmen) erhoben, wieviel Fälle davon sind „Wiederholungstäter“, wieviele Fälle werden vor Gericht zur Anklage gebracht und welcher Kostenaufwand entsteht
für den gesamten Feststellungs- und Verwaltungsakt (inkl. Personal-Ausbildung und -stattung) des
erhöhten Beförderungesentgeldes?
3. Im Wiederholungsfalle und bei wirtschaftlicher Unfähigkeit zum Ausgleiches des erhöhten Beförderungsentgeltes werden gerichtliche Zwangsmaßnahmen gegen die SchuldnerINNEN notwendig,
bei Nichtbeitreibung kann auch Ersatzstrafhaft möglich sein.
Wieviele Fälle und welcher Umfang von Ersatzstrafhaft werden pro Jahr aufgrund von „Leistungserschleichung“ (aus dem Leistungsumfang der LVB) notwendig, gibt es Fälle in denen durch eine gerichtliche Verurteilung zur Bewährung ausgesetzte Strafen vollstreckt oder das AsylbewerberINNEN
aufgrund dieses Vergehens die Aufnahme erschwert oder verwehrt wurde?
Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen.
Seite 2/3