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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020490.pdf
Größe
67 kB
Erstellt
10.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:04

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01166 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.03.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V. Karsten Kietz, Falko Bestfleisch, Stefan Kuhtz Betreff Alternative Finanzierung des ÖPNV Sehr geehrte Damen und Herren. Im vergangenem Jahr wurde durch Herrn Lehmann von der Mitteldeutscher Verkehrsverbund (MDV) GmbH vorgeschlagen, gemäß dem erwartetem Wachsen unserer Stadt, einer kalkulatorisch erhöhten Kostenlast und sich ändernder Mobilitätsanforderungen alternative Finanzierungsarten für die Aufgaben des öffentlichen Personennahverkehr zu berücksichtigen. Die Wählervereinigung Leipzig (WVL) e.V. hat die Diskussionen zu diesem Thema verfolgt, den Sachverhalt diskutiert und in den politischen Willensbildungsprozeß integriert. Die in unseren Veröffentlichung zur Diskussion gestellten Ideenansätze möchten wir weiter konkretisieren und damit einen Beitrag für die Entwicklung unserer Kommune leisten. (0. Allg.Anfrage Es wäre uns sehr hilfreich, wenn Sie die erbetenen Auskünfte mit den statistischen Zahlen von 2 bis 3 Geschäftsjahren hinterlegen könnten. Jede detailliertere Aussage -im Rahmen Ihrer Möglichkeiten- könnte die Qualität unserer Bearbeitung unterstützen. In welchem Umfang könnten Sie dabei die erfragten Kostenbeträge nach regionaler Mittelaufwendung differenzieren? Ist der gesonderte Ausweis von personalkosten möglich? Dank für Ihre Bemühungen.) Dazu unsere Fragen: 1. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) besitzen ein umfangreiches und vielfältiges Angebotssortiment zum Erwerb von Fahrscheinen vor Fahrtantritt und im Fahrzeug. Welche Kosten und welche Investitionen (bei Straba und KOM) sind in Teilsummen für die Herstellung, die Beschaffung, den Vertrieb der Fahrscheine über eigene Servicestellen, technische Automationen im öffentlichen Bereich und in den Fahrzeugen, im Aufwand der Zeitkartenversorgung, des Verkaufs durch entsprechende Partner und dem dazugehörigen Marketingaufwand pro Jahr (SAP) aufzuwenden (inkl. kalkulatorischer Abschreibung)? Seite 1/3 2. Die Leipziger Verkehrsbetriebe (LVB) GmbH führen mit qualifiziertem Personal Kontrollen der gültigen Fahrausweise in den Fahrzeugen durch. Ohne Fahrtgeltentrichtung das Angebot des öffentlichen Personennahverkehrs nutzende „Mitreisende“ werden gem. den Beförderungsbestimmungen zur Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgeltes verpflichtet. In welcher Anzahl und in welcher Gesamthöhe werden pro Jahr erhöhte Beförderungsentgelder von den LVB (oder dazu beauftragten Unternehmen) erhoben, wieviel Fälle davon sind „Wiederholungstäter“, wieviele Fälle werden vor Gericht zur Anklage gebracht und welcher Kostenaufwand entsteht für den gesamten Feststellungs- und Verwaltungsakt (inkl. Personal-Ausbildung und -stattung) des erhöhten Beförderungesentgeldes? 3. Im Wiederholungsfalle und bei wirtschaftlicher Unfähigkeit zum Ausgleiches des erhöhten Beförderungsentgeltes werden gerichtliche Zwangsmaßnahmen gegen die SchuldnerINNEN notwendig, bei Nichtbeitreibung kann auch Ersatzstrafhaft möglich sein. Wieviele Fälle und welcher Umfang von Ersatzstrafhaft werden pro Jahr aufgrund von „Leistungserschleichung“ (aus dem Leistungsumfang der LVB) notwendig, gibt es Fälle in denen durch eine gerichtliche Verurteilung zur Bewährung ausgesetzte Strafen vollstreckt oder das AsylbewerberINNEN aufgrund dieses Vergehens die Aufnahme erschwert oder verwehrt wurde? Wir bedanken uns für die Beantwortung unserer Fragen. Seite 2/3