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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020357.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
09.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:03

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01157 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.03.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Betreff Vergabepraxis bei Planungsaufträgen Sachverhalt: Wiederholt haben sich Planungsbüros, welche für die Stadt Leipzig tätig sind, an die Fraktion DIE LINKE gewandt und die Erteilung sowie Abwicklungspraxis von Planungsaufträgen im Amt für Gebäudemanagement (AGM) hinterfragt. Wir bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Entspricht es den Tatsachen, dass Planungsaufträge den Vertragspartnern erst zu einem Zeitpunkt zur Unterschrift ausgereicht werden, wenn bereits Leistungen aus dem Auftrag erbracht wurden? 2. Warum werden zwischen dem AGM und den Planungsbüros mündliche Vereinbarungen für Planungsleistungen getroffen und auf deren Erfüllung gedrängt, ehe diese als Aufträge schriftlich erteilt werden? 3. Ist es vorgekommen, dass Planungsleistungen von Vertragspartnern komplett ohne schriftliche Beauftragung bzw. Vertragsabschluss ausgeführt werden müssen? 4. Werden die nach schriftlicher Beauftragung durch das AGM und vom Planer erbrachten Leistungen entsprechend der gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) angemessen vergütet? Auf welche Weise erfolgen Auftragserweiterungen sowie deren Vergütung? 5. Werden in der HOAI ausgewiesene besondere Leistungen mit Vergütungsanspruch auch besonders vergütet? 6. Werden ausreichend Bestandsuntersuchungen an Sanierungsobjekten im Rahmen der Vorplanung beauftragt? 7. Ist ausgeschlossen, dass entsprechend mündlicher Beauftragung bereits erbrachte Leistungen bei nachfolgender schriftlicher Beauftragung zum Teil gravierend einseitig am Planungsauftrag geändert werden, so dass der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht Seite 1/3 hat, die dann aber nicht mehr Bestandteil des Planungsauftrages sind und nicht vergütet werden? 8. Welche Position nimmt die Verwaltungsspitze zu einer solchen Vertragspraxis ein? 9. Teilt die Verwaltungsspitze die Auffassung der Fraktion DIE LINKE, dass eine Praxis geforderter, aber unangemessen bzw. nicht vergüteter Leistungen für mittelständische Planungsbüros zu einer existenziell bedrohlichen Situation führen kann? Seite 2/3