Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020357.pdf
Größe
72 kB
Erstellt
09.03.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 13:03
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01157
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Betreff
Vergabepraxis bei Planungsaufträgen
Sachverhalt:
Wiederholt haben sich Planungsbüros, welche für die Stadt Leipzig tätig sind, an die Fraktion DIE
LINKE gewandt und die Erteilung sowie Abwicklungspraxis von Planungsaufträgen im Amt für
Gebäudemanagement (AGM) hinterfragt.
Wir bitten dazu um die Beantwortung folgender Fragen:
1. Entspricht es den Tatsachen, dass Planungsaufträge den Vertragspartnern erst zu einem
Zeitpunkt zur Unterschrift ausgereicht werden, wenn bereits Leistungen aus dem Auftrag
erbracht wurden?
2. Warum werden zwischen dem AGM und den Planungsbüros mündliche Vereinbarungen für
Planungsleistungen getroffen und auf deren Erfüllung gedrängt, ehe diese als Aufträge
schriftlich erteilt werden?
3. Ist es vorgekommen, dass Planungsleistungen von Vertragspartnern komplett ohne
schriftliche Beauftragung bzw. Vertragsabschluss ausgeführt werden müssen?
4. Werden die nach schriftlicher Beauftragung durch das AGM und vom Planer erbrachten
Leistungen entsprechend der gültigen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure
(HOAI) angemessen vergütet? Auf welche Weise erfolgen Auftragserweiterungen sowie
deren Vergütung?
5. Werden in der HOAI ausgewiesene besondere Leistungen mit Vergütungsanspruch auch
besonders vergütet?
6. Werden ausreichend Bestandsuntersuchungen an Sanierungsobjekten im Rahmen der
Vorplanung beauftragt?
7. Ist ausgeschlossen, dass entsprechend mündlicher Beauftragung bereits erbrachte
Leistungen bei nachfolgender schriftlicher Beauftragung zum Teil gravierend einseitig am
Planungsauftrag geändert werden, so dass der Auftragnehmer bereits Leistungen erbracht
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hat, die dann aber nicht mehr Bestandteil des Planungsauftrages sind und nicht vergütet
werden?
8. Welche Position nimmt die Verwaltungsspitze zu einer solchen Vertragspraxis ein?
9. Teilt die Verwaltungsspitze die Auffassung der Fraktion DIE LINKE, dass eine Praxis
geforderter, aber unangemessen bzw. nicht vergüteter Leistungen für mittelständische
Planungsbüros zu einer existenziell bedrohlichen Situation führen kann?
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