Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1020119.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
04.03.15, 12:00
Aktualisiert
19.08.18, 20:18
Stichworte
Inhalt der Datei
Anfrage Nr. VI-F-01120
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im Floßgraben
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Sachverhalt:
Im Flussabschnitt des Floßgrabens (ca. 4 km Länge) im südlichen Leipziger Auenwald innerhalb der
Schutzgebiete Landschaftschutzgebiet (LSG) „Leipziger Auwald“, SPA-Gebietes „Leipziger Auwald“
und des FFH-Gebietes „Leipziger Auensystem“ finden jährlich intensive
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen mit Krautungen und der Entfernung von Totholz statt.
Wir fragen diesbezüglich an:
1. Warum werden die o.g. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im Floßgraben jährlich
wiederholt, obwohl das Limnologischen Gutachten zum Gewässer (Auftraggeber Stadt
Leipzig) eine schädigende Wirkung dieser Maßnahmen erkannt hat?
2. Ist es der Unteren Wasserbehörde Leipzig bewusst, dass diese
Gewässerunterhaltungsmaßnahmen direkt den Erhaltungszustand der lokalen
Populationen der Natura 2000 Schutzgebietsziele von Grüner Keiljungfer, Eisvogel,
Bitterling (Nachweis 2012) und FFH-Lebensraumtyp Unterwasservegetation in
Fließgewässern (LRT 3260) sowie die Zielerreichung der EG-WRRL damit negativ
beeinträchtigen?
3. Warum kommt die Untere Wasserbehörde Ihrer Pflicht nicht nach, diese den Zielen der
EG-WRRL wiedersprechenden Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gemäß § 42 WHG
Abs.1 Satz 2 zu untersagen?
4. Warum wurde im Februar 2015 eine besonders schädigende Mähweise mit Schädigung
der Gewässersohle gewählt?
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5. Warum wurden bei der Pflanzenberäumung im Floßgraben auch sämtliche
Totholzstrukturen, die in der Allgemeinverfügung 2014 zum Schutz des Eisvogels im
Floßgraben noch als zu belassen festgeschrieben wurden, dabei entfernt?
Anlagen:
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