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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1020119.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
04.03.15, 12:00
Aktualisiert
19.08.18, 20:18

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Inhalt der Datei

Anfrage Nr. VI-F-01120 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im Floßgraben Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Sachverhalt: Im Flussabschnitt des Floßgrabens (ca. 4 km Länge) im südlichen Leipziger Auenwald innerhalb der Schutzgebiete Landschaftschutzgebiet (LSG) „Leipziger Auwald“, SPA-Gebietes „Leipziger Auwald“ und des FFH-Gebietes „Leipziger Auensystem“ finden jährlich intensive Gewässerunterhaltungsmaßnahmen mit Krautungen und der Entfernung von Totholz statt. Wir fragen diesbezüglich an: 1. Warum werden die o.g. Gewässerunterhaltungsmaßnahmen im Floßgraben jährlich wiederholt, obwohl das Limnologischen Gutachten zum Gewässer (Auftraggeber Stadt Leipzig) eine schädigende Wirkung dieser Maßnahmen erkannt hat? 2. Ist es der Unteren Wasserbehörde Leipzig bewusst, dass diese Gewässerunterhaltungsmaßnahmen direkt den Erhaltungszustand der lokalen Populationen der Natura 2000 Schutzgebietsziele von Grüner Keiljungfer, Eisvogel, Bitterling (Nachweis 2012) und FFH-Lebensraumtyp Unterwasservegetation in Fließgewässern (LRT 3260) sowie die Zielerreichung der EG-WRRL damit negativ beeinträchtigen? 3. Warum kommt die Untere Wasserbehörde Ihrer Pflicht nicht nach, diese den Zielen der EG-WRRL wiedersprechenden Gewässerunterhaltungsmaßnahmen gemäß § 42 WHG Abs.1 Satz 2 zu untersagen? 4. Warum wurde im Februar 2015 eine besonders schädigende Mähweise mit Schädigung der Gewässersohle gewählt? Seite 1/3 5. Warum wurden bei der Pflanzenberäumung im Floßgraben auch sämtliche Totholzstrukturen, die in der Allgemeinverfügung 2014 zum Schutz des Eisvogels im Floßgraben noch als zu belassen festgeschrieben wurden, dabei entfernt? Anlagen: Seite 2/3