Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1012059.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:32
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00638/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Betriebsausschuss Kulturstätten
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
Bestätigung
Ratsversammlung
Beschlussfassung
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Bestätigung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Beschlussvorschlag:
1.
Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2.
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung
vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich
dadurch ergebende Verlustvortrag wird aus Gewinnen der Folgejahre
ausgeglichen.
3.
Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis
31.12.2012 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Inhaltsverzeichnis
zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu
Leipzig
Seite
Antrag an den Stadtrat mit Begründung
und Erläuterungen
2- 5
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für
das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
incl. Auszug aus Bericht zur Nachtragsprüfung
(S.14 der Anlage)
Anlage 1
1 - 14
Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 2
1 - 12
Geänderter Jahresabschluss für das
Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 3
1 - 13
Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 4
1 - 14
Geänderter Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012
Anlage 5
1 - 14
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum
Prüfungsbericht zum 31.12.2012
Anlage 6
1- 2
Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum
Nachtragsprüfungsbericht zum 31.12.2012
Anlage 7
1 - 2
Anlage 8
1 - 41
nichtöffentlich:
Bericht der örtlichen Prüfung des nachtragsgeprüften
geänderten Jahresabschlusses für das
Rumpfwirtschaftsjahr 1.08.2012 bis 31.12.2012
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
B I:
Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
wird wie folgt festgestellt:
31.12.2012
in €
31.07.2012
in €
31.963.289,23
31.655.513,89
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
24.563.889,96
7.316.913,24
82.486,03
24.238.574,42
7.321.386,55
95.552,92
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
234.431,63
253.692,95
263.692,90
-282.954,22
517.385,85
253.692,95
345.340,42
-81.647,52
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des
Anlagevermögens
23.831.672,55
23.497.223,01
Rückstellungen
2.258.430,00
2.704.037,00
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
3.024.907,52
2.613.847,53
2.230.906,64
2.705.961,39
15.663.806,74
15.946.760,96
36.104.559,77
36.186.207,29
-282.954,22
-81.647,52
Bilanzsumme
davon entfallen:
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
B II:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung
vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich
dadurch ergebende Verlustvortrag wird aus Gewinnen der Folgejahre
ausgeglichen.
B III:
Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis
31.12.2012 Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes:
Aufgaben des Eigenbetriebes sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die Pflege und die Förderung des
städtischen Musik- und Kunstlebens. Dazu gehören insbesondere die Beschäftigung und
Unterhaltung des Gewandhausorchesters, des Gewandhausorganisten und der Gewandhauschöre
für eigene Veranstaltungen und Gastspiele, die Bespielung der Oper Leipzig durch das
Gewandhausorchester, die Aufführung von Kantaten in der Thomaskirche gemeinsam mit dem
Thomanerchor, die Durchführung von Konzerten unterschiedlicher Genres mit Gästen und
Gastensembles in gewandhauseigener Regie und die Betreibung des Neuen Gewandhauses als
Konzert- und Veranstaltungsstätte.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Gewandhaus mit anderen Einrichtungen und Unternehmen
zusammenarbeiten (wie z.B. im Rahmen von Kooperationen, Koproduktionen sowie Gastspielen).
Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur
Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB:
Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund
und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur
Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen
Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater
Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.
Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die
Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären.
Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische
Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der
Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des
Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten
zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012
ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens.
Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung) durchzuführen und
hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung und der ursprünglich erstattete
Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung:
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Bücher des Eigenbetriebes sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die
Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen
organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT- Systeme zu gewährleisten.*
Jahresabschluss und geänderter Jahresabschluss
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und geänderte
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den weiteren
geprüften Unterlagen des Eigenbetriebes entwickelt worden. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden
ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss zum 31. Juli 2012
ist jedoch noch nicht festgestellt worden.
Der Eigenbetrieb hat auf Grund der Bestimmungen in § 17 SächsEigBG die für große
Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung
und Berichterstattung zu beachten. Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31.Juli
2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, sind
die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung beachtet worden und sind die
Bilanz resp. geänderte Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach den deutschen
handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften
einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den landesrechtlichen
Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt. Der Anhang resp. geänderte
Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben.*
Lagebericht und geänderter Lagebericht
Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31.Juli 2012 in der Fassung festgestellt wird,
die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, entspricht der Lagebericht resp. geänderte
Lagebericht der Betriebsleitung den gesetzlichen Vorschriften, steht der Lagebericht resp. geänderte
Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss resp. geänderten Jahresabschluss sowie mit den
von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von
der Lage des Eigenbetriebes und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen
Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und §15 SächsEigBVO sind
vollständig und zutreffend.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2012 bis zum 31. Dezember 2012, Seite 10-11
sowie Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG zur Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3 HGB
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und Lagebericht, S. 7
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses:
Der Eigenbetrieb hat die den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 berührenden Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt.
In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen und unter der Bedingung,
dass der Jahresabschluss zum 31.Juli 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem
Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss
unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes
vermittelt.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2012 bis zum 31. Dezember 2012, Seite 14
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse
nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG):
Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben
zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben
wir in Anlage 8 zusammengestellt.
Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung
mit
den
einschlägigen
handelsrechtlichen
Vorschriften
und
Satzungsbestimmungen geführt. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach
unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
Beanstandungen ergeben.***
***Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember
2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2012 bis zum 31. Dezember 2012, Seite 28-29
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu
19.21.
Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr
01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Vorlage: DS-00638/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird gemäß
Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen und
mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich dadurch ergebende Verlustvortrag
wird aus Gewinnen der Folgejahre ausgeglichen.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012
Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen
Leipzig, den 26. Februar 2015
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.12.2012
31.12.2012
in €
Bilanzsumme
31.963.289,23
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
24.563.889,96
7.316.913,24
82.486,03
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
234.431,63
253.692,95
263.692,90
-282.954,22
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
23.831.672,55
2.258.430,00
3.024.907,52
2.613.847,53
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
15.663.806,74
15.946.760,96
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
-282.954,22