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Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1012059.pdf
Größe
5,6 MB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
29.03.16, 15:32

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00638/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Betriebsausschuss Kulturstätten Bestätigung Fachausschuss Finanzen Bestätigung Ratsversammlung Beschlussfassung Dienstberatung des Oberbürgermeisters Bestätigung Eingereicht von Dezernat Finanzen Betreff Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig Beschlussvorschlag: 1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich dadurch ergebende Verlustvortrag wird aus Gewinnen der Folgejahre ausgeglichen. 3. Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Sachverhalt: Inhaltsverzeichnis zur Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig Seite Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen 2- 5 Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 incl. Auszug aus Bericht zur Nachtragsprüfung (S.14 der Anlage) Anlage 1 1 - 14 Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 2 1 - 12 Geänderter Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 3 1 - 13 Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 4 1 - 14 Geänderter Lagebericht zum Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Anlage 5 1 - 14 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Prüfungsbericht zum 31.12.2012 Anlage 6 1- 2 Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers zum Nachtragsprüfungsbericht zum 31.12.2012 Anlage 7 1 - 2 Anlage 8 1 - 41 nichtöffentlich: Bericht der örtlichen Prüfung des nachtragsgeprüften geänderten Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 1.08.2012 bis 31.12.2012 Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen: Der Stadtrat möge beschließen: B I: Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird wie folgt festgestellt: 31.12.2012 in € 31.07.2012 in € 31.963.289,23 31.655.513,89 Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 24.563.889,96 7.316.913,24 82.486,03 24.238.574,42 7.321.386,55 95.552,92 Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 234.431,63 253.692,95 263.692,90 -282.954,22 517.385,85 253.692,95 345.340,42 -81.647,52 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens 23.831.672,55 23.497.223,01 Rückstellungen 2.258.430,00 2.704.037,00 Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 3.024.907,52 2.613.847,53 2.230.906,64 2.705.961,39 15.663.806,74 15.946.760,96 36.104.559,77 36.186.207,29 -282.954,22 -81.647,52 Bilanzsumme davon entfallen: Summe der Erträge Summe der Aufwendungen Jahresüberschuss/- Fehlbetrag B II: Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich dadurch ergebende Verlustvortrag wird aus Gewinnen der Folgejahre ausgeglichen. B III: Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Begründung: Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen Prüfung. Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995. Gegenstand des Eigenbetriebes: Aufgaben des Eigenbetriebes sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die Pflege und die Förderung des städtischen Musik- und Kunstlebens. Dazu gehören insbesondere die Beschäftigung und Unterhaltung des Gewandhausorchesters, des Gewandhausorganisten und der Gewandhauschöre für eigene Veranstaltungen und Gastspiele, die Bespielung der Oper Leipzig durch das Gewandhausorchester, die Aufführung von Kantaten in der Thomaskirche gemeinsam mit dem Thomanerchor, die Durchführung von Konzerten unterschiedlicher Genres mit Gästen und Gastensembles in gewandhauseigener Regie und die Betreibung des Neuen Gewandhauses als Konzert- und Veranstaltungsstätte. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Gewandhaus mit anderen Einrichtungen und Unternehmen zusammenarbeiten (wie z.B. im Rahmen von Kooperationen, Koproduktionen sowie Gastspielen). Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB: Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist. Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären. Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012 ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens. Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung) durchzuführen und hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung und der ursprünglich erstattete Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden. Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung: Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Die Bücher des Eigenbetriebes sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung. Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten rechnungslegungsrelevanten Daten und IT- Systeme zu gewährleisten.* Jahresabschluss und geänderter Jahresabschluss Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und geänderte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen des Eigenbetriebes entwickelt worden. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem Vorjahresabschluss übernommen. Der Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 ist jedoch noch nicht festgestellt worden. Der Eigenbetrieb hat auf Grund der Bestimmungen in § 17 SächsEigBG die für große Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung und Berichterstattung zu beachten. Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31.Juli 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, sind die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung beachtet worden und sind die Bilanz resp. geänderte Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die Rechnungslegung von großen Kapitalgesellschaften einschließlich der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie den landesrechtlichen Vorschriften des SächsEigBG und der SächsEigBVO aufgestellt. Der Anhang resp. geänderte Anhang enthält alle vorgeschriebenen Angaben.* Lagebericht und geänderter Lagebericht Unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31.Juli 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, entspricht der Lagebericht resp. geänderte Lagebericht der Betriebsleitung den gesetzlichen Vorschriften, steht der Lagebericht resp. geänderte Lagebericht im Einklang mit dem Jahresabschluss resp. geänderten Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebes und stellt die wesentlichen Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und §15 SächsEigBVO sind vollständig und zutreffend.* * Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2012 bis zum 31. Dezember 2012, Seite 10-11 sowie Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG zur Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3 HGB Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 und Lagebericht, S. 7 Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses: Der Eigenbetrieb hat die den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 berührenden Bilanzierungsund Bewertungswahlrechte in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt. In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen und unter der Bedingung, dass der Jahresabschluss zum 31.Juli 2012 in der Fassung festgestellt wird, die diesem Jahresabschluss zugrunde gelegt worden ist, sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.** ** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2012 bis zum 31. Dezember 2012, Seite 14 Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HgrG): Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir in Anlage 8 zusammengestellt. Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften und Satzungsbestimmungen geführt. Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung begründen könnten. Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu Beanstandungen ergeben.*** ***Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2012 bis zum 31. Dezember 2012, Seite 28-29 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 19.21. Feststellung des Jahresabschlusses für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig Vorlage: DS-00638/14 Beschluss: 1. Der Jahresabschluss für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 wird gemäß Anlage zu Beschlusspunkt 1. festgestellt. 2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 282.954,22 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet. Der sich dadurch ergebende Verlustvortrag wird aus Gewinnen der Folgejahre ausgeglichen. 3. Der Gewandhausleitung wird für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.08.2012 bis 31.12.2012 Entlastung erteilt. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 4 Enthaltungen Leipzig, den 26. Februar 2015 Seite: 1/1 Anlage zum Beschlusspunkt 1. Stand 31.12.2012 31.12.2012 in € Bilanzsumme 31.963.289,23 davon entfallen: Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen Rechnungsabgrenzungsposten 24.563.889,96 7.316.913,24 82.486,03 Passiva Eigenkapital Rücklagen Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre Jahresgewinn/- Verlust 234.431,63 253.692,95 263.692,90 -282.954,22 Sonderposten für bezuschusste Investitionsgüter des Anlagevermögens Rückstellungen Verbindlichkeiten Rechnungsabgrenzungsposten 23.831.672,55 2.258.430,00 3.024.907,52 2.613.847,53 Summe der Erträge Summe der Aufwendungen 15.663.806,74 15.946.760,96 Jahresüberschuss/- Fehlbetrag -282.954,22