Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1012062.pdf
Größe
5,9 MB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00635/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
08.01.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
19.01.2015
Bestätigung
Betriebsausschuss Kulturstätten
22.01.2015
2. Lesung
Fachausschuss Finanzen
02.02.2015
2. Lesung
Ratsversammlung
25.02.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Finanzen
Betreff
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 für
den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß Anlage zu
Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 81.647,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem
Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung erteilt.
Sachverhalt:
Inhaltsverzeichnis
zur Feststellung des Jahresabschlusses 2011/2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Seite
Antrag an den Stadtrat mit Begründung
und Erläuterungen
2- 5
Aussagen zur Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für
das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
incl.
Auszug aus Bericht zur Nachtragsprüfung gem.
§ 316 Abs. 3 HGB, Pkt 2.2.1 Geänderte Bilanz
Anlage 1
1 - 15
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 2
1 - 13
Geänderter Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 3
1 - 13
Lagebericht zum Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 4
1 - 16
Geänderter Lagebericht zum Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 5
1 - 18
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum
Prüfungsbericht zum 31.07.2012
Anlage 6
1- 2
Bestätigungsvermerks des Abschlussprüfers zum
Nachtragsprüfungsbericht zum 31.07.2012
Anlage 7
1- 2
nichtöffentlich:
Bericht der örtlichen Prüfung zum
Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr
01.08.2011 bis 31.07.2012
Anlage 8
1 - 49
Bericht der örtlichen Nachtragsprüfung
Anlage 9
1 - 15
Stellungnahme des Dezernats Finanzen
Anlage 10
1
Antrag an den Stadtrat mit Begründung und Erläuterungen:
Der Stadtrat möge beschließen:
B I:
Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012
wird wie folgt festgestellt:
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
31.07.2011
in €
31.655.513,89
9.938.087,88
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
24.238.574,42
7.321.386,55
95.552,92
2.876.846,42
6.801.290,94
259.950,52
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
517.385,85
253.692,95
345.340,42
-81.647,52
602.844,42
257.504,00
292.820,46
52.519,96
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des
Anlagevermögens
23.497.223,01
2.113.531,01
Rückstellungen
2.704.037,00
2.871.446,00
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
2.230.906,64
2.705.961,39
1.771.355,84
2.578.910,61
36.104.559,77
36.186.207,29
37.486.600,10
37.434.080,14
-81.647,52
52.519,96
davon entfallen:
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
B II:
Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 81.647,52 wird auf neue Rechnung
vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet.
B III:
Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis
31.07.2012 Entlastung erteilt.
Begründung:
Entsprechend § 34 Absatz 1 der Sächsischen Eigenbetriebsverordnung (SächsEigBVO) in der
Fassung vom 16.12.2013 stellt der Stadtrat den Jahresabschluss fest und beschließt dabei über die
Verwendung des Jahresgewinnes oder die Behandlung des Jahresverlustes des Eigenbetriebes und
über die Entlastung der Betriebsleitung. Grundlage für die Feststellung des Jahresabschlusses
bilden die Prüfungsergebnisse der Wirtschaftsprüfungsgesellschaften und die Berichte der örtlichen
Prüfung.
Der Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig hat den Status eines Eigenbetriebes seit dem Jahr 1995.
Gegenstand des Eigenbetriebes:
Aufgaben des Eigenbetriebes sind gemäß § 2 der Betriebssatzung die Pflege und die Förderung des
städtischen Musik- und Kunstlebens. Dazu gehören insbesondere die Beschäftigung und
Unterhaltung des Gewandhausorchesters, des Gewandhausorganisten und der Gewandhauschöre
für eigene Veranstaltungen und Gastspiele, die Bespielung der Oper Leipzig durch das
Gewandhausorchester, die Aufführung von Kantaten in der Thomaskirche gemeinsam mit dem
Thomanerchor, die Durchführung von Konzerten unterschiedlicher Genres mit Gästen und
Gastensembles in gewandhauseigener Regie und die Betreibung des Neuen Gewandhauses als
Konzert- und Veranstaltungsstätte.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann das Gewandhaus mit anderen Einrichtungen und Unternehmen
zusammenarbeiten (wie z.B. im Rahmen von Kooperationen, Koproduktionen sowie Gastspielen).
Erfordernis der Änderung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes/ Bericht zur
Nachtragsprüfung gemäß § 316 Abs. 3 HGB:
Die Stadt Leipzig hat den Kultureigenbetrieben mit Wirkung zum 31.12.2011 unentgeltlich Grund
und Boden sowie Gebäude gewidmet. Der entsprechende Ratsbeschluss enthielt eine Weisung zur
Bilanzierung des gewidmeten Vermögens. Demnach erfolgte die Bilanzierung des übertragenen
Grund und Bodens im Eigenkapital, für das übertragene Gebäude wurde ein separater
Sonderposten gebildet, der entsprechend der Abschreibung ertragswirksam aufzulösen ist.
Das für die örtliche Prüfung der Eigenbetriebe zuständige Rechnungsprüfungsamt vertrat die
Auffassung, dass Grundstücke und Gebäude einheitlich in die Kapitalrücklage einzustellen wären.
Im Ergebnis der Klärung der unterschiedlichen Rechtsauffassungen nahm das Sächsische
Staatsministerium des Inneren dahingehend abschließend Stellung, dass es sich auf Grund der
Erhöhung des Anlagevermögens sowohl bei der Widmung des Grundstückes als auch des
Gebäudes um Zuweisungen für Investitionen handelt, wofür zwingend ein passiver Sonderposten
zu bilden ist. Hieraus ergab sich in den Jahresabschlüssen per 31.07.2012 sowie per 31.12.2012
ein Änderungsbedarf im bilanziellen Ausweis des gewidmeten Grund und Bodens.
Gemäß § 316 Abs. 3 HGB ist eine Prüfung der Änderungen (Nachtragsprüfung) durchzuführen und
hierüber Bericht zu erstatten. Der Bericht zur Nachtragsprüfung und der ursprünglich erstattete
Prüfbericht dürfen nur gemeinsam verwendet werden.
Feststellungen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Rechnungslegung:
Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen
Die Bücher des Eigenbetriebes sind ordnungsmäßig geführt. Die Belegfunktion ist erfüllt. Die
Buchführung und die weiteren geprüften Unterlagen entsprechen nach unseren Feststellungen den
gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung.
Im Rahmen unserer Prüfung haben wir festgestellt, dass die von der Gesellschaft getroffenen
organisatorischen und technischen Maßnahmen geeignet sind, die Sicherheit der verarbeiteten
rechnungslegungsrelevanten Daten und IT- Systeme zu gewährleisten.*
Jahresabschluss und geänderter Jahresabschluss
Der uns zur Prüfung vorgelegte Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 und geänderte Jahresabschluss
zum 31. Juli 2012 ist ordnungsmäßig aus den Büchern und den weiteren geprüften Unterlagen des
Eigenbetriebes entwickelt worden. Die Eröffnungsbilanzwerte wurden ordnungsgemäß aus dem
Vorjahresabschluss übernommen. Die gesetzlichen Vorschriften zu Ansatz, Ausweis und Bewertung
sind beachtet worden.
Der Eigenbetrieb hat auf Grund der Bestimmungen in § 17 SächsEigBG die für eine große
Kapitalgesellschaft i. S. v. § 267 Abs. 3 HGB geltenden Vorschriften zur Bilanzierung, Bewertung
und Berichterstattung zu beachten. Die Bilanz resp. geänderte Bilanz und die Gewinn- und
Verlustrechnung sind nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften über die
Rechnungslegung
von
großen
Kapitalgesellschaften
einschließlich
der
Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung sowie den landesrechtlichen Vorschriften des SächsEigBG und der
SächsEigBVO aufgestellt. Der Anhang und geänderte Anhang enthält alle vorgeschriebenen
Angaben.*
Lagebericht und geänderter Lagebericht
Der Lagebericht resp. geänderte Lagebericht der Betriebsleitung entspricht den gesetzlichen
Vorschriften. Der Lagebericht resp. geänderte Lagebericht steht in Einklang mit dem
Jahresabschluss resp. geänderten Jahresabschluss sowie mit den von uns bei der Prüfung
gewonnenen Erkenntnissen. Er vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des
Eigenbetriebes. Unsere Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass im Lagebericht resp. geänderten
Lagebericht die wesentlichen Chancen und Risiken de zukünftigen Entwicklung zutreffend
dargestellt sind, und dass die Angaben nach § 289 Abs. 2 HGB und §15 SächsEigBVO vollständig
und zutreffend sind.*
* Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli
2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2011 bis zum 31. Juli 2012, Seite 10 sowie
Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG zur Nachtragsprüfung gem. § 316 Abs. 3 HGB
Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 und Lagebericht, S. 7
Feststellung zur Gesamtaussage des Jahresabschlusses:
Der Eigenbetrieb hat die den Jahresabschluss zum 31. Juli 2012 berührenden Bilanzierungs- und
Bewertungswahlrechte weitgehend in Übereinstimmung mit dem Vorjahr ausgeübt.
In Gesamtwürdigung der zuvor beschriebenen Bewertungsgrundlagen und sachverhaltsgestaltender
Maßnahmen sind wir der Überzeugung, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebes vermittelt.**
** Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Juli
2012 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2011 bis zum 31. Juli 2012, Seite 13-14
Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen
Verhältnisse
nach § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG)
Die im Gesetz und in dem einschlägigen IDW Prüfungsstandard IDW PS 720 geforderten Angaben
zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung und der wirtschaftlichen Verhältnisse haben
wir in Anlage 8 zusammengestellt.
Nach unserer Beurteilung wurden die Geschäfte mit der erforderlichen Sorgfalt und in
Übereinstimmung
mit
den
einschlägigen
handelsrechtlichen
Vorschriften
und
Satzungsbestimmungen geführt.
Unsere Prüfung hat keine Anhaltspunkte ergeben, die nach unserer Auffassung Zweifel an der
Ordnungsmäßigkeit der Betriebsleitung begründen könnten.
Ferner hat die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu
Beanstandungen ergeben.***
***Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG AG über die Prüfung des Jahresabschlusses zum
31. Juli 2011 und des Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr vom 01. August 2011 bis zum 31. Juli 2012,
Seite 29
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu
19.20.
Feststellung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011
bis 31.07.2012 für den Eigenbetrieb Gewandhaus zu Leipzig
Vorlage: DS-00635/14
Beschluss:
1. Der Jahresabschluss für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 wird gemäß Anlage
zu Beschlusspunkt 1. festgestellt.
2. Der Jahresfehlbetrag in Höhe von € 81.647,52 wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit
dem Gewinnvortrag der Vorjahre verrechnet.
3. Der Gewandhausleitung wird für das Wirtschaftsjahr 01.08.2011 bis 31.07.2012 Entlastung
erteilt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 2 Gegenstimmen und 3 Enthaltungen
Leipzig, den 26. Februar 2015
Seite: 1/1
Anlage zum Beschlusspunkt 1.
Stand 31.07.2012
31.07.2012
in €
Bilanzsumme
31.655.513,89
davon entfallen:
Aktiva
Anlagevermögen
Umlaufvermögen
Rechnungsabgrenzungsposten
24.238.574,42
7.321.386,55
95.552,92
Passiva
Eigenkapital
Rücklagen
Gewinn/Verlustvortrag Vorjahre
Jahresgewinn/- Verlust
517.385,85
253.692,95
345.340,42
-81.647,52
Sonderposten für bezuschusste
Investitionsgüter des Anlagevermögens
Rückstellungen
Verbindlichkeiten
Rechnungsabgrenzungsposten
23.497.223,01
2.704.037,00
2.230.906,64
2.705.961,39
Summe der Erträge
Summe der Aufwendungen
36.104.559,77
36.186.207,29
Jahresüberschuss/- Fehlbetrag
-81.647,52