Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017661.pdf
Größe
77 kB
Erstellt
28.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00547/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
24.03.2015
Vorberatung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
26.03.2015
Vorberatung
Fachausschuss Stadtentwicklung und Bau
31.03.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
15.04.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Stadtentwicklung und Bau
Dezernat Finanzen (mitwirkend)
Betreff
Zwischennutzung Wilhelm-Leuschner-Platz: Stadtbühne und Markt der
Möglichkeiten
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Rechtswidrig und/oder
x
Ablehnung
Zustimmung zu 2.
Zustimmung mit Ergänzung
Alternativvorschlag
x
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln zu 1. und 3.
Sachstandsbericht
Seite 1/5
Begründung
zu 1. und 3.
Nach Beendigung des Wettbewerbs für ein Freiheits- und Einheitsdenkmal am Standort WilhelmLeuschner-Platz hat die Verwaltung bereits Analysen durchgeführt, welche Sicherungsmaßnahmen
erforderlich sind, damit die Flächen zwischen Peterssteinweg und Markthallenstraße als Platzfläche
von der Öffentlichkeit genutzt werden können.
Folgende Maßnahmen sind erforderlich:
•
Sanierung / Ergänzung Asphaltbestandsfläche;
•
Lückenschluss Gehweg Südseite von Peterssteinweg bis Markthallenstraße inklusive Zufahrt
zur Platzfläche;
•
Herstellung Zuwegung zwischen Martin-Luther-Ring und Ausgang Süd der Citytunnel-Station
„Wilhelm-Leuschner-Platz“;
•
Baumpflanzungen zur Abgrenzung des Tunnel-/Stationsbereiches gegen illegales Befahren;
•
Geländeprofilierung und Anlage Rasen- und Wiesenflächen im Ostteil;
•
Poller und Radbügel zur Sicherung der Platzfläche gegen illegales Befahren.
Die Instandsetzungskosten belaufen sich auf ca. 200.000 €. Die entsprechenden Mittel stehen zur
Verfügung (PSP Element 7.0001399.700). Die Arbeiten sollen im September 2015 durchgeführt
werden.
Die endgültige Platzgestaltung kann erst mittel- bis längerfristig erfolgen, da die entsprechenden
Haushaltsmittel hierfür kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Zur Umgestaltung soll zu gegebener
Zeit ein freiraumplanerischer Realisierungswettbewerb durchgeführt werden. Um ein breites
Spektrum von Meinungen berücksichtigen zu können, wird die Vorbereitung der
Wettbewerbsauslobung zum gegebenen Zeitpunkt von Bürgerforen begleitet werden.
zu 2.
Nach Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen steht die Fläche für Veranstaltungen und sonstige
Nutzungen zur Verfügung. Hierzu wird ein Konzept unter Federführung des Marktamtes erarbeitet.
Seite 2/5