Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1019994.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
04.03.15, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 09:51
Stichworte
Inhalt der Datei
Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01112
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.03.2015
Zuständigkeit
mündliche Beantwortung
Eingereicht von
Matthias Zimmermann
Betreff
Verkehrskonzept
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung,
der Stadtrat hat auf seiner letzten Sitzung das neue Verkehrskonzept für Leipzig beschlossen, mit
Ihrer ausdrücklichen Empfehlung. Dies sieht vor, die individuellen Autofahrten zukünftig erheblich zu
reduzieren.
Auf der Einwohnerversammlung am 19. Februar in Lützschen-Stahmeln erklärten Sie, dass ein von
den Bürgern seit langem geforderter verkürzter Takt der Linie 11 aus Kostengründen nicht möglich
sei.
Erst Ende 2014 wurden die Bauarbeiten an der Straßenbahnhaltestelle Pittlerstraße zur kompletten
zweigleisigen Umgestaltung abgeschlossen, einschließlich Straßenverbreiterung und umfangreicher
Ampelanlage. Begründet wurde diese kostenintensive Baumaßnahme als erste Maßnahme zur
schrittweisen Einführung eines kürzeren Taktes der Linie 11. Ein ebenfalls zu o.g. Versammlung
anwesender Mitarbeiter des Verkehrsplanungsamtes erklärte hingegen, dass das für eine
Taktverkürzung vorgesehene Grundstück für eine notwendige Wendeschleife bis heute nicht
bauplanungsrechtlich gesichert ist.
Wie kann es geschehen, dass ein derart kostenintensives Bauprojekt begonnen bzw. realisiert wird,
obwohl ein weiterer Ausbau der Straßenbahntrasse gar nicht vorgesehen ist bzw. die
Voraussetzungen (Wendeschleife) hierfür nicht sichergestellt sind?
Wie vereinbart sich das neue Verkehrskonzept mit dem voraussichtlichen Nicht-Ausbau der
Straßenbahnlinie 11 Richtung Schkeuditz?
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