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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1019994.pdf
Größe
61 kB
Erstellt
04.03.15, 12:00
Aktualisiert
17.10.17, 09:51

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Inhalt der Datei

Einwohneranfrage Nr. VI-EF-01112 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.03.2015 Zuständigkeit mündliche Beantwortung Eingereicht von Matthias Zimmermann Betreff Verkehrskonzept Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Jung, der Stadtrat hat auf seiner letzten Sitzung das neue Verkehrskonzept für Leipzig beschlossen, mit Ihrer ausdrücklichen Empfehlung. Dies sieht vor, die individuellen Autofahrten zukünftig erheblich zu reduzieren. Auf der Einwohnerversammlung am 19. Februar in Lützschen-Stahmeln erklärten Sie, dass ein von den Bürgern seit langem geforderter verkürzter Takt der Linie 11 aus Kostengründen nicht möglich sei. Erst Ende 2014 wurden die Bauarbeiten an der Straßenbahnhaltestelle Pittlerstraße zur kompletten zweigleisigen Umgestaltung abgeschlossen, einschließlich Straßenverbreiterung und umfangreicher Ampelanlage. Begründet wurde diese kostenintensive Baumaßnahme als erste Maßnahme zur schrittweisen Einführung eines kürzeren Taktes der Linie 11. Ein ebenfalls zu o.g. Versammlung anwesender Mitarbeiter des Verkehrsplanungsamtes erklärte hingegen, dass das für eine Taktverkürzung vorgesehene Grundstück für eine notwendige Wendeschleife bis heute nicht bauplanungsrechtlich gesichert ist. Wie kann es geschehen, dass ein derart kostenintensives Bauprojekt begonnen bzw. realisiert wird, obwohl ein weiterer Ausbau der Straßenbahntrasse gar nicht vorgesehen ist bzw. die Voraussetzungen (Wendeschleife) hierfür nicht sichergestellt sind? Wie vereinbart sich das neue Verkehrskonzept mit dem voraussichtlichen Nicht-Ausbau der Straßenbahnlinie 11 Richtung Schkeuditz? Seite 1/3 Seite 2/3