Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1016871.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Petition Nr. P-00565/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Petitionsausschuss
Betreff
KdU-Richtlinie
Beschlussvorschlag:
Die Petition P-00565/14 ist nicht abhilfefähig.
Kurze Sachverhaltsdarstellung:
Die Petentin trägt in ihrer Petition vor, dass sie mit den von der Stadt Leipzig geregelten An
gemesenheitswerten für die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung ihre derzeitige Miete nicht
decken kann. Sie begehrt die Überarbeitung des sog. Schlüssigen Konzeptes und die Festsetzung
höherer Angemessenheitsgrenzen.
Begründung:
Die regelmäßige Überarbeitung des sog. Schlüssigen Konzeptes und die Überprüfung der
Angemessenheitsgrenzen für die KdU sind Verwaltungshandeln.
Mit dem Schlüssigen Konzept vom 18.09.2012 (DS V/2510) hat die Stadt Leipzig die Ange
messenheit der Unterkunfts- und Heizkosten festgesetzt. Bei einer abstrakt angemessenen
Wohnfläche von 45 m² für einen 1-Personen-Haushalt sind danach folgende Unterkunfts- und
Heizkosten angemessen:
Grundmiete 4,48 €/m² = 201,60 €
Betriebskosten 1,33 €/m² = 59,85 €
Heizkosten 1,20 €/m² = 54,00 €
Der Eckwert für die Grundmiete wurde im vergangen Jahr durch die Verwaltung überprüft und
fortgeschrieben (DS V/3516). Die Überprüfung basierte auf einer Erhebung und Betrachtung der am
Leipziger Wohnungsmarkt angebotenen Mietobjekte. Dazu hatte das Sozialamt über einen Zeitraum
von drei Monaten den Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet genauer untersucht und festgestellt, dass
durch den im Schlüssigen Konzept vom 18.09.2012 (DS V/2510) festgesetzten Grundmieteneckwert
von 4,48 € je m² Wohnfläche eine ausreichende Versorgung mit Wohnungen des preiswerten
Segments gewährleistet ist. Bei einer am 23.10.2014 durchgeführten Internetrecherche wurden über
300 Wohnungsangebote zu dieser Grundmiete verteilt über das gesamte Stadtgebiet gefunden.
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BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu 9.1.
KdU-Richtlinie
Vorlage: P-00565/14
Beschluss:
Die Petition P-00565/14 ist nicht abhilfefähig.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen
Leipzig, den 26. Februar 2015
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