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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1016871.pdf
Größe
236 kB
Erstellt
13.10.14, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:30

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Petition Nr. P-00565/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.02.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Petitionsausschuss Betreff KdU-Richtlinie Beschlussvorschlag: Die Petition P-00565/14 ist nicht abhilfefähig. Kurze Sachverhaltsdarstellung: Die Petentin trägt in ihrer Petition vor, dass sie mit den von der Stadt Leipzig geregelten An gemesenheitswerten für die Kosten der Unterkunft (KdU) und Heizung ihre derzeitige Miete nicht decken kann. Sie begehrt die Überarbeitung des sog. Schlüssigen Konzeptes und die Festsetzung höherer Angemessenheitsgrenzen. Begründung: Die regelmäßige Überarbeitung des sog. Schlüssigen Konzeptes und die Überprüfung der Angemessenheitsgrenzen für die KdU sind Verwaltungshandeln. Mit dem Schlüssigen Konzept vom 18.09.2012 (DS V/2510) hat die Stadt Leipzig die Ange messenheit der Unterkunfts- und Heizkosten festgesetzt. Bei einer abstrakt angemessenen Wohnfläche von 45 m² für einen 1-Personen-Haushalt sind danach folgende Unterkunfts- und Heizkosten angemessen: Grundmiete 4,48 €/m² = 201,60 € Betriebskosten 1,33 €/m² = 59,85 € Heizkosten 1,20 €/m² = 54,00 € Der Eckwert für die Grundmiete wurde im vergangen Jahr durch die Verwaltung überprüft und fortgeschrieben (DS V/3516). Die Überprüfung basierte auf einer Erhebung und Betrachtung der am Leipziger Wohnungsmarkt angebotenen Mietobjekte. Dazu hatte das Sozialamt über einen Zeitraum von drei Monaten den Mietwohnungsmarkt im Stadtgebiet genauer untersucht und festgestellt, dass durch den im Schlüssigen Konzept vom 18.09.2012 (DS V/2510) festgesetzten Grundmieteneckwert von 4,48 € je m² Wohnfläche eine ausreichende Versorgung mit Wohnungen des preiswerten Segments gewährleistet ist. Bei einer am 23.10.2014 durchgeführten Internetrecherche wurden über 300 Wohnungsangebote zu dieser Grundmiete verteilt über das gesamte Stadtgebiet gefunden. Seite 2/3 BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 9.1. KdU-Richtlinie Vorlage: P-00565/14 Beschluss: Die Petition P-00565/14 ist nicht abhilfefähig. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei einigen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen Leipzig, den 26. Februar 2015 Seite: 1/1