Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017160.pdf
Größe
260 kB
Erstellt
04.02.15, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 19:35
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01022
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Oberbürgermeister
Betreff
Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
Beschluss:
1. Der Beschluss Nr. RBIV-25/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung wird
aufgehoben.
2. Die Ratsversammlung bildet gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i.V.m. §§ 1, 2 der
Umlegungsausschussverordnung in der jeweils gültigen Fassung einen Umlegungsausschuss.
3. Die Ratsversammlung bestellt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung die Beigeordnete für
Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau als Vorsitzende und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 Nr.
3 der Hauptsatzung den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Herrn Matthias Kredt, als Mitglied
des Umlegungsausschusses.
4. Die Ratsversammlung bestellt die weiteren Mitglieder und Stellvertreter entsprechend dem
Ergebnis der Wahl, wie es sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ergibt.
Hinweis:
Gemäß § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung besteht der Umlegungsausschuss aus der Beigeordneten für
Stadtentwicklung und Bau als Vorsitzende, dem Vorsitzenden des Gutachterausschussses, zwei
weiteren Mitgliedern, die durch die SächsUAVO und der Hauptsatzung in der Funktion/Ausbildung
bestimmt sind sowie einer der Anzahl der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Leipzig entsprechenden
Anzahl von Stadträten/Stadträtinnen.
Sachverhalt:
Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach
den Vorschriften des Vierten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) und die
Durchführung von Bodensonderungsverfahren nach allen gesetzlichen Vorschriften in deren jeweils
geltenden Fassungen, insbesondere nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) und dem
Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG).
Die Verfahren dienen zum einen der Erschließung oder Neugestaltung von Baugebieten. Es werden
bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe
für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Zum anderen
dienen die Verfahren der Zusammenführung von getrenntem Anlagen- bzw. Gebäude- und
Grundstückseigentum und damit der Beseitigung von DDR-Unrecht.
Der Umlegungsausschuss ist entsprechend § 3 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen
Staatsregierung über die Umlegungsausschüsse nach dem Baugesetzbuch (Sächsische
Umlegungsausschussverordnung – SächsUAVO) vom 20. August 2008 nach jeder regelmäßigen
Wahl zum Gemeinderat vom Gemeinderat neu zu bestellen. Vor Ablauf der Amtszeit sind die
Mitglieder weder absetzbar noch kann der Gemeinderat die Bestellung widerrufen.
Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern.
Der Umlegungsausschuss setzt sich nach § 2 SächsUAVO aus Mitgliedern des Stadtrates und
Fachmitgliedern zusammen:
Nach § 2 Abs. 2 S. 1 SächsUAVO muss ein Mitglied Angehöriger des höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder
ein im Freistaat Sachsen beliehener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein.
Nach § 2 Abs. 2 S. 2 SächsUAVO muss ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt oder
zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben.
Nach § 2 Abs. 2 S. 3 SächsUAVO muss ein Mitglied in der Bewertung von Grundstücken
erfahren sein.
Nach § 2 Abs. 2 S. 4 SächsUAVO müssen mindestens zwei Mitglieder dem Gemeinderat
angehören.
Es ergibt sich danach in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung folgende Zusammensetzung:
Vorsitzender
§ 2 Abs 1
SächsUAVO i.V.m. §
15 Abs. 2 S. 1 HSL
Mitglied Öffentlich
bestellter Vermes
sungs
ingenieur
§ 2 Abs. 2 S. 1
SächsUAVO i.V.m. §
15
Abs.
2 Nr. 1
HSL
Mitglied mit der Befä
hi
gung zum
Richter
amt
§ 2 Abs. 2 S. 2
SächsUAVO i.V.m. §
15
Abs.
2 Nr. 2
HSL
Mitglied mit
Erfahrungen in der
Bewertung von
Grundstücken
§ 2 Abs. 2 S. 3
SächsUAVO i.V.m. §
15
Abs.
3 Nr. 1
HSL
5 Mitglieder des
Stadtrates
§ 2 Abs. 2 S. 4
SächsUAVO i.V.m. §
15
Abs.
2 Nr. 4
HSL
Vorsitzende: Nach den Festsetzungen der Hauptsatzung ist
Frau Dorothee Dubrau in ihrer Funktion als Beigeordnete
für Stadtentwicklung und Bau für den Vorsitz über den
Umle
gungsausschuss als Mitglied zu bestellen.
Vertretung: Herr Andreas Wolf ist Referent im Dezernat für
Stadtentwicklung und Bau und bereit die Stellvertretung zu
übernehmen.
Mitglied: Herr Dr. Gernod Schindler ist Öffentlich bestellter
Ver
messungsingenieur und bereit als Mitglied im Umle
gungs
ausschuss mitzuarbeiten.
Vertretung: Herr Mattias Wende ist auch Öffentlich
bestellter Vermessungsingenieur und ebenfalls bereit im
Umlegungs
aus
schuss mitzuarbeiten.
Mitglied: Frau Christina Meyer-Kayser ist Justitarin im
Dezernat für Stadtentwicklung und Bau. Sie besitzt die
Befähigung zum Richteramt.
Vertretung: Herr Ralph Siegel ist Justitiar im Rechtsamt. Er
besitzt die Befähigung zum Richteramt.
Mitglied: Herr Matthias Kredt ist nach den Festsetzungen
der Hauptsatzung in seiner Funktion als Vorsitzender des
Gutachterausschusses als Mitglied des Umlegungsaus
schusses zu bestellen.
Vertretung: Herr Gernot Weiß hat als Leiter der Ge
schäftsstelle des Gutachterausschusses und stellver
tre
tender Vorsitzender des Gutachterausschusses Erfah
rungen in der Bewertung von Grundstücken und ist bereit
die Vertretung von Herrn Kredt zu übernehmen.
Nach der Hauptsatzung sind so viele Stadträte / Stadt
rätinnen in den Umlegungsausschuss zu bestellen, wie
Frak
tionen im Stadtrat vertreten sind. Für jedes Mitglied
ist ein Stellvertreter zu bestellen.
Bei der Auswahl der Ratsmitglieder ist darauf zu achten,
dass gemäß § 2 Abs. 3 UAVO die Mitglieder des Um
legungsausschusses hauptamtlich oder hauptberuflich
nicht mit der Verwaltung oder dem Makeln von Grund
stücken der Stadt Leipzig befasst sein dürfen.
Auf Grund der fachlichen Beziehung zwischen Planung und
Umsetzung der Planung wäre eine Mitgliedschaft im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau für die Tätigkeit
im Umlegungsausschuss förderlich.
Für jedes Mitglied ist gemäß § 3 Abs. 2 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung ein
Stellvertreter zu bestellen.
BESCHLUSSAUSFERTIGUNG
Ratsversammlung vom 25.02.2015
zu 12.2. Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter
Vorlage: VI-DS-01022
Beschluss:
1. Der Beschluss Nr. RBIV-25/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung wird
aufgehoben.
2. Die Ratsversammlung bildet gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i.V.m. §§ 1, 2
der Umlegungsausschussverordnung in der jeweils gültigen Fassung einen
Umlegungsausschuss.
3. Die Ratsversammlung bestellt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung die Beigeordnete
für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau als Vorsitzende und gemäß § 15 Abs.
2 S. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Herrn Matthias
Kredt, als Mitglied des Umlegungsausschusses.
4. Die Ratsversammlung bestellt die weiteren Mitglieder und Stellvertreter entsprechend dem
Ergebnis der Wahl, wie es sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ergibt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen
Leipzig, den 25. Februar 2015
Seite: 1/1
Anlage 1
Nr.
Zusammensetzung
1
Vorsitzende
2
Öffentlich Bestellter
Vermessungsingenieur
Jurist der Stadtverwaltung
3
4
Vorsitzender des
Gutachterausschusses
5
6
7
8
9
Stadtrat/Stadträtin
Stadtrat/Stadträtin
Stadtrat/Stadträtin
Stadtrat/Stadträtin
Stadtrat/Stadträtin
Mitglied
Dr. Gernod Schindler
Christina Meyer-Kayser
Justitiarin Dezernat
Stadtentwicklung und
Bau
Dietmar Kern
Carola Lange
Ingrid Glöckner
Tim Elschner
Tobias Keller
Stellvertreter /
Stellvertreterin
Andreas Wolf
Referent im Dezernat
Stadtentwicklung und
Bau
Mattias Wende
Ralph Siegel
Justitiar Rechtsamt
Herr Gernot Weiß
Amt für Geoinformation
und Bodenordnung,
Abteilungsleiter
Konrad Riedel
Siegfried Schlegel
Heiko Bär
Daniel von der Heide
Christian Kriegel