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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1017160.pdf
Größe
260 kB
Erstellt
04.02.15, 12:00
Aktualisiert
22.09.16, 19:35

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Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. VI-DS-01022 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.02.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Oberbürgermeister Betreff Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter Beschluss: 1. Der Beschluss Nr. RBIV-25/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung wird aufgehoben. 2. Die Ratsversammlung bildet gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i.V.m. §§ 1, 2 der Umlegungsausschussverordnung in der jeweils gültigen Fassung einen Umlegungsausschuss. 3. Die Ratsversammlung bestellt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau als Vorsitzende und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Herrn Matthias Kredt, als Mitglied des Umlegungsausschusses. 4. Die Ratsversammlung bestellt die weiteren Mitglieder und Stellvertreter entsprechend dem Ergebnis der Wahl, wie es sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ergibt. Hinweis: Gemäß § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung besteht der Umlegungsausschuss aus der Beigeordneten für Stadtentwicklung und Bau als Vorsitzende, dem Vorsitzenden des Gutachterausschussses, zwei weiteren Mitgliedern, die durch die SächsUAVO und der Hauptsatzung in der Funktion/Ausbildung bestimmt sind sowie einer der Anzahl der Fraktionen im Stadtrat der Stadt Leipzig entsprechenden Anzahl von Stadträten/Stadträtinnen. Sachverhalt: Der Umlegungsausschuss ist zuständig für die Durchführung von Bodenordnungsverfahren nach den Vorschriften des Vierten Teils des Ersten Kapitels des Baugesetzbuches (BauGB) und die Durchführung von Bodensonderungsverfahren nach allen gesetzlichen Vorschriften in deren jeweils geltenden Fassungen, insbesondere nach dem Bodensonderungsgesetz (BoSoG) und dem Verkehrsflächenbereinigungsgesetz (VerkFlBerG). Die Verfahren dienen zum einen der Erschließung oder Neugestaltung von Baugebieten. Es werden bebaute und unbebaute Grundstücke in der Weise neu geordnet, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig gestaltete Grundstücke entstehen. Zum anderen dienen die Verfahren der Zusammenführung von getrenntem Anlagen- bzw. Gebäude- und Grundstückseigentum und damit der Beseitigung von DDR-Unrecht. Der Umlegungsausschuss ist entsprechend § 3 Abs. 2 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Umlegungsausschüsse nach dem Baugesetzbuch (Sächsische Umlegungsausschussverordnung – SächsUAVO) vom 20. August 2008 nach jeder regelmäßigen Wahl zum Gemeinderat vom Gemeinderat neu zu bestellen. Vor Ablauf der Amtszeit sind die Mitglieder weder absetzbar noch kann der Gemeinderat die Bestellung widerrufen. Der Umlegungsausschuss besteht aus dem Vorsitzenden und mindestens vier weiteren Mitgliedern. Der Umlegungsausschuss setzt sich nach § 2 SächsUAVO aus Mitgliedern des Stadtrates und Fachmitgliedern zusammen:  Nach § 2 Abs. 2 S. 1 SächsUAVO muss ein Mitglied Angehöriger des höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienstes der örtlich zuständigen Vermessungsbehörde oder ein im Freistaat Sachsen beliehener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur sein.  Nach § 2 Abs. 2 S. 2 SächsUAVO muss ein Mitglied die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst haben.  Nach § 2 Abs. 2 S. 3 SächsUAVO muss ein Mitglied in der Bewertung von Grundstücken erfahren sein.  Nach § 2 Abs. 2 S. 4 SächsUAVO müssen mindestens zwei Mitglieder dem Gemeinderat angehören. Es ergibt sich danach in Verbindung mit § 15 Abs. 2 der Hauptsatzung folgende Zusammensetzung: Vorsitzender § 2 Abs 1 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 2 S. 1 HSL Mitglied Öffentlich bestellter Vermes sungs ingenieur § 2 Abs. 2 S. 1 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 1 HSL Mitglied mit der Befä hi gung zum Richter amt § 2 Abs. 2 S. 2 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 2 HSL Mitglied mit Erfahrungen in der Bewertung von Grundstücken § 2 Abs. 2 S. 3 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 3 Nr. 1 HSL 5 Mitglieder des Stadtrates § 2 Abs. 2 S. 4 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 2 Nr. 4 HSL Vorsitzende: Nach den Festsetzungen der Hauptsatzung ist Frau Dorothee Dubrau in ihrer Funktion als Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau für den Vorsitz über den Umle gungsausschuss als Mitglied zu bestellen. Vertretung: Herr Andreas Wolf ist Referent im Dezernat für Stadtentwicklung und Bau und bereit die Stellvertretung zu übernehmen. Mitglied: Herr Dr. Gernod Schindler ist Öffentlich bestellter Ver messungsingenieur und bereit als Mitglied im Umle gungs ausschuss mitzuarbeiten. Vertretung: Herr Mattias Wende ist auch Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur und ebenfalls bereit im Umlegungs aus schuss mitzuarbeiten. Mitglied: Frau Christina Meyer-Kayser ist Justitarin im Dezernat für Stadtentwicklung und Bau. Sie besitzt die Befähigung zum Richteramt. Vertretung: Herr Ralph Siegel ist Justitiar im Rechtsamt. Er besitzt die Befähigung zum Richteramt. Mitglied: Herr Matthias Kredt ist nach den Festsetzungen der Hauptsatzung in seiner Funktion als Vorsitzender des Gutachterausschusses als Mitglied des Umlegungsaus schusses zu bestellen. Vertretung: Herr Gernot Weiß hat als Leiter der Ge schäftsstelle des Gutachterausschusses und stellver tre tender Vorsitzender des Gutachterausschusses Erfah rungen in der Bewertung von Grundstücken und ist bereit die Vertretung von Herrn Kredt zu übernehmen. Nach der Hauptsatzung sind so viele Stadträte / Stadt rätinnen in den Umlegungsausschuss zu bestellen, wie Frak tionen im Stadtrat vertreten sind. Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen. Bei der Auswahl der Ratsmitglieder ist darauf zu achten, dass gemäß § 2 Abs. 3 UAVO die Mitglieder des Um legungsausschusses hauptamtlich oder hauptberuflich nicht mit der Verwaltung oder dem Makeln von Grund stücken der Stadt Leipzig befasst sein dürfen. Auf Grund der fachlichen Beziehung zwischen Planung und Umsetzung der Planung wäre eine Mitgliedschaft im Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau für die Tätigkeit im Umlegungsausschuss förderlich. Für jedes Mitglied ist gemäß § 3 Abs. 2 SächsUAVO i.V.m. § 15 Abs. 3 der Hauptsatzung ein Stellvertreter zu bestellen. BESCHLUSSAUSFERTIGUNG Ratsversammlung vom 25.02.2015 zu 12.2. Umlegungsausschuss - Bestellung der Mitglieder und deren Stellvertreter Vorlage: VI-DS-01022 Beschluss: 1. Der Beschluss Nr. RBIV-25/09 vom 19.11.2009 in seiner aktuell gültigen Fassung wird aufgehoben. 2. Die Ratsversammlung bildet gemäß § 15 der Hauptsatzung der Stadt Leipzig i.V.m. §§ 1, 2 der Umlegungsausschussverordnung in der jeweils gültigen Fassung einen Umlegungsausschuss. 3. Die Ratsversammlung bestellt gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 der Hauptsatzung die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau, Frau Dorothee Dubrau als Vorsitzende und gemäß § 15 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung den Vorsitzenden des Gutachterausschusses, Herrn Matthias Kredt, als Mitglied des Umlegungsausschusses. 4. Die Ratsversammlung bestellt die weiteren Mitglieder und Stellvertreter entsprechend dem Ergebnis der Wahl, wie es sich aus der als Anlage 1 beigefügten Tabelle ergibt. Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen bei 2 Enthaltungen Leipzig, den 25. Februar 2015 Seite: 1/1 Anlage 1 Nr. Zusammensetzung 1 Vorsitzende 2 Öffentlich Bestellter Vermessungsingenieur Jurist der Stadtverwaltung 3 4 Vorsitzender des Gutachterausschusses 5 6 7 8 9 Stadtrat/Stadträtin Stadtrat/Stadträtin Stadtrat/Stadträtin Stadtrat/Stadträtin Stadtrat/Stadträtin Mitglied Dr. Gernod Schindler Christina Meyer-Kayser Justitiarin Dezernat Stadtentwicklung und Bau Dietmar Kern Carola Lange Ingrid Glöckner Tim Elschner Tobias Keller Stellvertreter / Stellvertreterin Andreas Wolf Referent im Dezernat Stadtentwicklung und Bau Mattias Wende Ralph Siegel Justitiar Rechtsamt Herr Gernot Weiß Amt für Geoinformation und Bodenordnung, Abteilungsleiter Konrad Riedel Siegfried Schlegel Heiko Bär Daniel von der Heide Christian Kriegel