Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1010099.pdf
Größe
292 kB
Erstellt
17.10.14, 12:00
Aktualisiert
15.02.16, 10:25
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Beschlussvorlage Nr. DS-00592/14
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
18.11.2014
Bestätigung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
02.12.2014
1. Lesung
Fachausschuss Umwelt und Ordnung
16.12.2014
2. Lesung
Ratsversammlung
21.01.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Betreff
4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009
Beschluss:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die 4. Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) gemäß Anlage 1.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
x
Finanzielle Auswirkungen
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
nein
wenn ja,
ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr
Folgen bei Ablehnung
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
x
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
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Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
x
von
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlag
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus jährl.
Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
x
nein
x
nein
wenn
Vorgesehener Stellenabbau:
Sachverhalt:
Die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung, möglichst viele Freilaufflächen für Hunde zur
Verfügung zu stellen und auszuweisen, hat sich an einigen Stellen nicht bewährt.
Die Sicherheit von Hunden, Hundehaltern und Passanten muss sowohl bei Einrichtung als auch
während der gesamten Nutzungsdauer stets gewährleistet sein. Nur so ist ein einvernehmliches
Miteinander Aller zu erreichen.
Die Nutzung der Hundefreilauffläche längs des Durchgangsweges Schönefeld, am Kleingartenverein
„Alt-Schönefeld“ wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer nicht mehr für zweckmäßig
erachtet und daher aufgehoben. Die Fläche ist nicht eingezäunt. Der Zuschnitt der Freilauffläche ist
sehr schmal und wird somit dem natürlichen Bewegungsdrang der Hunde nicht gerecht. Die frei
laufenden Hunde verlassen deshalb oft und plötzlich den für sie vorgesehenen Bereich und
bewegen sich auf dem für Fußgänger und Radfahrer bestimmten Weg.
In diesem Bereich kam es nach Hinweisen aus der Bevölkerung zu Zusammenstößen von
Passanten, vor allem Radfahrern, mit Hunden, welche den Weg unangeleint überquerten. Im Juli
2014 kollidierte ein Radfahrer so schwer mit einem Hund, dass der Einsatz eines Rettungswagens
und der Polizei erforderlich wurden. Die Sicherheit der Hunde und der Passanten ist im Bereich der
Hundefreilauffläche Durchgangsweg Schönefeld, am Kleingartenverein „Alt-Schönefeld“ angesichts
dessen nicht mehr gegeben.
Eine Ersatzfläche wird nicht eingerichtet, da sich in der Nähe eine weitere Hundefreilauffläche
(Abtnaundorfer Park) befindet. Es ist den Hundebesitzern durchaus zuzumuten, mit ihren Tieren
Flächen in fußläufiger Entfernung aufzusuchen.
Neu aufgenommen wird eine Fläche am Auerbachplatz. Auf Grund vermehrter Anfragen von
Hundehaltern im Stadtbezirk Nord zu Hundefreilaufflächen, kann dieser Standort, welcher sich in der
Örtlichkeit durch seine Größe und Beschaffenheit funktional anbietet, als Freilauffläche zur
Verfügung gestellt werden.
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ja,
Die als Folge des Ab- bzw. Zugangs im Angebot von Hundefreilaufflächen notwendige Änderung der
Anlage 2 der PolVO ist nur möglich, indem eine Beschlussfassung auf dem nach § 14 Abs. 1 S. 1
und Abs. 2 S. 1 SächsPolG dafür vorgesehenen Verfahrensweg erfolgt.
Die Änderungsverordnung ist dem Stadtrat daher als 4. Änderungsverordnung zur Änderung der
Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) zur
Beschlussfassung vorzulegen.
Anlagen:
4. Änderung der Polizeiverordnung
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Beschlussausfertigung
der Ratsversammlung
vom 21.01.2015
20.5
4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009
Vorlage: DS-00592/14
Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport
Beschluss:
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die 4. Änderung der Polizeiverordnung über
öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) gemäß Anlage 1.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung
Burkhard Jung
Oberbürgermeister
Leipzig, den 22. Januar 2015
Anlage 1
4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche
Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009
Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am ....... auf der Grundlage § 14 Abs. 1 S. 1, Abs. 2
S.1 in Verbindung mit §§ 9 Abs. 1 und 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen
(SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 04.10.2011 (SächsGVBl. S. 370), die 4. Änderungsverordnung zur
Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig
(PolVO) vom 09.12.2009 (Beschluss Nr.: RBV-73/09, Amtsblatt Nr. 1 vom 09.01.2010, zuletzt
geändert mit Beschluss RBV -1974/14 vom 12.02.2014, Amtsblatt Nr. 5 vom 01.03.2014)
beschlossen.
§ 1 Änderung der Anlage 2
In der Anlage 2 zu § 16 Absatz 3 der Polizeiverordnung wird hinter der Ziffer 25 " Durchgangsweg
Schönefeld, am KGV "Alt-Schönefeld" gestrichen und dafür "Am Auerbachplatz" eingefügt.
§ 2 In-Kraft-Treten
Die Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.