Politik bei uns wird nicht mehr aktiv betreut, eine Datenaktualisierung findet genausowenig statt wie Support.

Wir würden gerne weitermachen. Aber die Ansprüche an die Plattform passen nicht zum vollständig ehrenamtlichen Betrieb. Hintergründe und Ideen zur Rettung finden Sie in diesem Blogartikel.

Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1010099.pdf
Größe
292 kB
Erstellt
17.10.14, 12:00
Aktualisiert
15.02.16, 10:25

öffnen download melden Dateigröße: 292 kB

Inhalt der Datei

Ratsversammlung Beschlussvorlage Nr. DS-00592/14 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Dienstberatung des Oberbürgermeisters 18.11.2014 Bestätigung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 02.12.2014 1. Lesung Fachausschuss Umwelt und Ordnung 16.12.2014 2. Lesung Ratsversammlung 21.01.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Betreff 4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 Beschluss: Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die 4. Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) gemäß Anlage 1. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: nicht relevant x Finanzielle Auswirkungen Kostengünstigere Alternativen geprüft nein nein wenn ja, ja, Ergebnis siehe Anlage zur Begr Folgen bei Ablehnung x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)? x nein ja, Erläuterung siehe Anlage zur Begründung Im Haushalt wirksam Ergebnishaushalt von bis Höhe in EUR wo veranschlagt Erträge Aufwendungen Seite 1/3 Finanzhaushalt Einzahlungen Auszahlungen Entstehen Folgekosten oder Einsparungen? x von Folgekosten Einsparungen wirksam Zu Lasten anderer OE wenn ja, nein bis Höhe in EUR (jährlich) wo veranschlag Ergeb. HH Erträge Ergeb. HH Aufwand Nach Durchführung der Maßnahme Ergeb. HH Erträge zu erwarten Ergeb. HH Aufwand (ohne Abschreibungen) Ergeb. HH Aufwand aus jährl. Abschreibungen Auswirkungen auf den Stellenplan Beantragte Stellenerweiterung: Beteiligung Personalrat x nein x nein wenn Vorgesehener Stellenabbau: Sachverhalt: Die vor einigen Jahren getroffene Entscheidung, möglichst viele Freilaufflächen für Hunde zur Verfügung zu stellen und auszuweisen, hat sich an einigen Stellen nicht bewährt. Die Sicherheit von Hunden, Hundehaltern und Passanten muss sowohl bei Einrichtung als auch während der gesamten Nutzungsdauer stets gewährleistet sein. Nur so ist ein einvernehmliches Miteinander Aller zu erreichen. Die Nutzung der Hundefreilauffläche längs des Durchgangsweges Schönefeld, am Kleingartenverein „Alt-Schönefeld“ wird durch das Amt für Stadtgrün und Gewässer nicht mehr für zweckmäßig erachtet und daher aufgehoben. Die Fläche ist nicht eingezäunt. Der Zuschnitt der Freilauffläche ist sehr schmal und wird somit dem natürlichen Bewegungsdrang der Hunde nicht gerecht. Die frei laufenden Hunde verlassen deshalb oft und plötzlich den für sie vorgesehenen Bereich und bewegen sich auf dem für Fußgänger und Radfahrer bestimmten Weg. In diesem Bereich kam es nach Hinweisen aus der Bevölkerung zu Zusammenstößen von Passanten, vor allem Radfahrern, mit Hunden, welche den Weg unangeleint überquerten. Im Juli 2014 kollidierte ein Radfahrer so schwer mit einem Hund, dass der Einsatz eines Rettungswagens und der Polizei erforderlich wurden. Die Sicherheit der Hunde und der Passanten ist im Bereich der Hundefreilauffläche Durchgangsweg Schönefeld, am Kleingartenverein „Alt-Schönefeld“ angesichts dessen nicht mehr gegeben. Eine Ersatzfläche wird nicht eingerichtet, da sich in der Nähe eine weitere Hundefreilauffläche (Abtnaundorfer Park) befindet. Es ist den Hundebesitzern durchaus zuzumuten, mit ihren Tieren Flächen in fußläufiger Entfernung aufzusuchen. Neu aufgenommen wird eine Fläche am Auerbachplatz. Auf Grund vermehrter Anfragen von Hundehaltern im Stadtbezirk Nord zu Hundefreilaufflächen, kann dieser Standort, welcher sich in der Örtlichkeit durch seine Größe und Beschaffenheit funktional anbietet, als Freilauffläche zur Verfügung gestellt werden. Seite 2/3 ja, Die als Folge des Ab- bzw. Zugangs im Angebot von Hundefreilaufflächen notwendige Änderung der Anlage 2 der PolVO ist nur möglich, indem eine Beschlussfassung auf dem nach § 14 Abs. 1 S. 1 und Abs. 2 S. 1 SächsPolG dafür vorgesehenen Verfahrensweg erfolgt. Die Änderungsverordnung ist dem Stadtrat daher als 4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) zur Beschlussfassung vorzulegen. Anlagen: 4. Änderung der Polizeiverordnung Seite 3/3 Beschlussausfertigung der Ratsversammlung vom 21.01.2015 20.5 4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 Vorlage: DS-00592/14 Einreicher: Dezernat Umwelt, Ordnung, Sport Beschluss: Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig beschließt die 4. Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) gemäß Anlage 1. Abstimmungsergebnis: mehrheitlich angenommen bei 1 Gegenstimme und 1 Stimmenthaltung Burkhard Jung Oberbürgermeister Leipzig, den 22. Januar 2015 Anlage 1 4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig vom 09.12.2009 Die Ratsversammlung der Stadt Leipzig hat am ....... auf der Grundlage § 14 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 S.1 in Verbindung mit §§ 9 Abs. 1 und 1 Abs. 1 des Polizeigesetzes des Freistaates Sachsen (SächsPolG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.08.1999 (SächsGVBl. S. 466), zuletzt geändert durch Gesetz vom 04.10.2011 (SächsGVBl. S. 370), die 4. Änderungsverordnung zur Änderung der Polizeiverordnung über öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Leipzig (PolVO) vom 09.12.2009 (Beschluss Nr.: RBV-73/09, Amtsblatt Nr. 1 vom 09.01.2010, zuletzt geändert mit Beschluss RBV -1974/14 vom 12.02.2014, Amtsblatt Nr. 5 vom 01.03.2014) beschlossen. § 1 Änderung der Anlage 2 In der Anlage 2 zu § 16 Absatz 3 der Polizeiverordnung wird hinter der Ziffer 25 " Durchgangsweg Schönefeld, am KGV "Alt-Schönefeld" gestrichen und dafür "Am Auerbachplatz" eingefügt. § 2 In-Kraft-Treten Die Änderung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.