Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018864.pdf
Größe
82 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. 68/14-ÄA-002-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
SPD-Fraktion
Betreff
Schutzschirm für Leipziger Vereine (eRIS: V/A 570/14)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
Die Beschlusspunkte des Antrags werden folgendermaßen ersetzt:
1.
Das Stadtbüro bekommt die zusätzliche Funktion einer Kontaktstelle für Vereine und
Verbände. Dort werden Beratungen zu Antragsfristen und Zuständigkeiten innerhalb der
Stadtverwaltung angeboten.
2.
Die Freiwilligenagentur erhält zunächst 20.000 Euro für Personal zusätzlich, um Vereine,
Verbände und Initiativen bei der Absicherung und Entwicklung ihrer Arbeitsfähigkeit zu
unterstützen.
3.
Die mit der Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements
in der Stadt Leipzig (DS-00794/14)“ angestoßene Erarbeitung eines Konzept zur Förderung des
bürgerschaftlichen Engagements wird durch einen Beirat bzw. Begleitgremium, bestehend aus
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Vertretern der Stadtverwaltung, des Stadtrates sowie von Vereinen und Verbänden aus
verschiedenen Bereichen, begleitet.
4.
Darüber hinaus werden folgende Punkte als Stellungnahme des Stadtrates zur Vorlage
„Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der Stadt Leipzig (DS00794/14)“ eingereicht:
▪
Der Zuwendungsbericht der Stadt soll künftig um folgende Punkte erweitert werden:
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach der Pflichtigkeit der mit der Förderung
übernommenen Aufgaben (freiwillige Leistungen, weisungsfreie Pflichtaufgaben,
weisungsgebundene Pflichtaufgaben) und
eine Aufgliederung der gesamten Förderung nach Fachbereichen, hierbei mit den
Teilsummen institutionelle und Projektförderung.
▪
Das Konzept zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements soll folgende Aspekte
aufnehmen:
eine Darstellung dazu, vor welchen Herausforderungen die Vereine und Verbände durch
Wegfall von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen stehen und wie das Ehrenamt künftig strukturell
und finanziell gestärkt werden kann.
eine Darstellung, wie die Anerkennungskultur für bürgerschaftliches Engagement
weiterentwickelt werden kann sowie
eine Überprüfung der städtischen Fachförderrichtlinien und der Rahmenrichtlinie vor dem
Hintergrund der Anregungen im Beteiligungsprozess und der veränderten Rahmenbedingungen für
ehrenamtliche Tätigkeit.
Begründung
Um das bürgerschaftliche Engagement, das ein unverzichtbarer Teil einer funktionierenden
Stadtgesellschaft ist, weiter zu unterstützen, setzen wir mit dem Stadtbüro als Kontaktstelle für
Vereine, Verbände und Initiativen sowie einer Aufstockung der Mittel für die Freiwilligenagentur auf
zwei Maßnahmen, die relativ schnell umgesetzt werden können, um so das bürgerschaftliche
Engagement weiter zu unterstützen.
Da aktuell die Vorlage „Grundbekenntnis zur Förderung bürgerschaftlichen Engagements in der
Stadt Leipzig (DS-00794/14)“ im Beteiligungsverfahren bei Fraktionen, Kirchen, Gewerkschaften,
Vereinen, Verbänden etc. ist, sehen wir die weiteren Anliegen des Ursprungsantrags und des
Änderungsantrags von Linken und Grünen als Stellungnahmen zur Vorlage besser platziert.
Schließlich sollte uns daran gelegen sein, dass dieses Grundbekenntnis aus möglichst einem Guß
besteht und nicht schon im Vorfeld einzelne Aspekte herausgegriffen werden, die als Teil einer
Gesamtstrategie besser aufgehoben wären.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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Sachverhalt:
Anlagen:
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