Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018870.pdf
Größe
101 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00339/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Musikschule
Leipzig "Johann Sebastian Bach"
Beschluss:
§ 7 (6) der Betriebssatzung wird in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:
1. Abweichungen vom Erfolgsplan, die keine Änderung des Wirtschaftsplans nach § 23 Abs. 1
SächsEigBVO erfordern, aber zu einer Verschlechterung des veranschlagten Jahresergebnisses um
mindestens 5 v. H. oder aber - im Falle eines geplanten positiven oder ausgeglichenen
Jahresergebnisses - in Summe zu einem negativen Jahresergebnis führen.
§ 10 (7) der Betriebssatzung wird in den Ziffern 2 und 3 wie folgt neu gefasst:
die Ausführung von Bauvorhaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen) bei Gesamtkosten über 0,1 Mio. EUR und bis zu 2,5 Mio. EUR, wobei bei
entsprechenden Vorhaben > 250 TEUR hierzu die vorhergehende Zustimmung des
Oberbürgermeisters erforderlich ist.
3.
die Ausführung von Vorhaben/Leistungen nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen) sowie von freiberuflichen Leistungen nach VOF (Vergabeordnung für freiberufliche
Leistungen) bei Gesamtkosten über 0,1 Mio. EUR und bis zu 1 Mio. EUR, wobei bei entsprechenden
Vorhaben > 250 TEUR hierzu die vorhergehende Zustimmung des Oberbürgermeisters erforderlich
ist.
2.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
erfolgt mündlich
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