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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1018873.pdf
Größe
100 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:59

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00341/14-ÄA-002 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.02.2015 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Oper Leipzig und Widmung Grundvermögen als Sondervermögen Beschluss: § 7 (6) der Betriebssatzung wird in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst: 1. Abweichungen vom Erfolgsplan, die keine Änderung des Wirtschaftsplans nach § 23 Abs. 1 SächsEigBVO erfordern, aber zu einer Verschlechterung des veranschlagten Jahresergebnisses um mindestens 5 v. H. oder aber - im Falle eines geplanten positiven oder ausgeglichenen Jahresergebnisses - in Summe zu einem negativen Jahresergebnis führen. § 10 (7) der Betriebssatzung wird in den Ziffern 1 und 4 wie folgt neu gefasst: 1. Veräußerungen von Vermögensgegenständen oder anderweitige Verfügungen über Vermögensgegenstände, die dem Eigenbetrieb zugeordnet sind, bei einem Wert des Vermögensgegenstands bzw. Gegenstandswert ab einer Höhe von 100 TEUR bis zu 150 TEUR. 4. die Beauftragung von Sachverständigen, Beratungsleistungen und von Gutachten außerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/VOF/VOF und der HOAI) ab einem Auftragswert von 50 TEUR bis zu 100 TEUR, § 7 Abs. 8 bleibt unberührt. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: erfolgt mündlich Seite 1/3