Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018775.pdf
Größe
62 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.04.17, 11:38
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00336/14-ÄA-002
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Schauspiel
Leipzig
Beschluss:
§ 7 (6) der Betriebssatzung wird in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:
1. Abweichungen vom Erfolgsplan, die keine Änderung des Wirtschaftsplans nach § 23 Abs. 1
SächsEigBVO erfordern, aber zu einer Verschlechterung des veranschlagten Jahresergebnisses um
mindestens 5 v.H. oder aber – im Falle eines geplanten positiven oder ausgeglichenen
Jahresergebnisses - in Summe zu einem negativen Jahresergebnis führen.
§ 10 (7) der Betriebssatzung wird in den Ziffern 2, 3 und 7 wie folgt neu gefasst:
2.
die Ausführung von Bauvorhaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen) bei Gesamtkosten über 0,1 Mio. EUR und bis zu 2,5 Mio. EUR, wobei bei
entsprechenden Vorhaben > 250 TEUR hierzu die vorhergehende Zustimmung des
Oberbürgermeisters erforderlich ist.
3.
die Ausführung von Vorhaben/Leistungen nach VOL (Vergabe- und Vertragsordnung für
Leistungen) sowie von freiberuflichen Leistungen nach VOF (Vergabeordnung für freiberufliche
Leistungen) bei Gesamtkosten über 0,1 Mio. EUR und bis zu 1 Mio. EUR.
7. den Verzicht auf Ansprüche des Eigenbetriebs und die Niederschlagung solcher Ansprüche, die
Führung von Rechtsstreitigkeiten und den Abschluss von Vergleichen bei einem Wert bzw.
Streitwert ab einer Höhe von über 50 TEUR bis zu 1 Mio. EUR; die Wertgrenze gilt auch für den
Abschluss von Vergleichen bei Forderungen gegen den Eigenbetrieb.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
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erfolgt mündlich
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