Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1019462.pdf
Größe
63 kB
Erstellt
23.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:59
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00321/14-ÄA-004
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Neufassung der Betriebssatzung für den Städtischen Eigenbetrieb Stadtreinigung
Leipzig
Beschluss:
§ 6 (6) der Betriebssatzung wird in Ziffer 1 wie folgt neu gefasst:
Abweichungen vom Erfolgsplan, die keine Änderung des Wirtschaftsplans nach § 23 Abs. 1
SächsEigBVO erfordern, aber zu einer Verschlechterung des veranschlagten Jahresergebnisses um
mindestens 5 v.H. oder aber – im Falle eines geplanten positiven oder ausgeglichenen
Jahresergebnisses - in Summe zu einem negativen Jahresergebnis führen.
§ 9 (7) der Betriebssatzung wird in den Ziffern 1,2 und 4 wie folgt neu gefasst:
1.
Veräußerungen von Vermögensgegenständen oder anderweitige Verfügungen über
Vermögensgegenstände, die dem Eigenbetrieb zugeordnet sind, bei einem Wert des
Vermögensgegenstandes bzw. Gegenstandswert ab einer Höhe von 100 TEUR bis zu 150 TEUR.
2.
die Ausführung von Bauvorhaben nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für
Bauleistungen) bei Gesamtkosten über 1 Mio. EUR und bis zu 2,5 Mio. EUR, wobei bei
entsprechenden Vorhaben > 250 TEUR hierzu die vorhergehende Zustimmung des
Oberbürgermeisters erforderlich ist.
4.
die Beauftragung von Sachverständigen, Beratungsleistungen und von Gutachten
außerhalb der Vergabe- und Vertragsordnungen (VOB/VOL/VOF und der HOAI) ab
einem Auftragswert von 50 TEUR bis zu 100 TEUR.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
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erfolgt mündlich
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