Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1017655.pdf
Größe
5,5 MB
Erstellt
12.01.15, 12:00
Aktualisiert
12.01.16, 17:05
Stichworte
Inhalt der Datei
Betriebsausschuss Kulturstätten
Beschlussvorlage Nr. VI-DS-00928
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Finanzen
02.03.2015
1. Lesung
Stadtbezirksbeirat Leipzig-Mitte
05.03.2015
Vorberatung
Betriebsausschuss Kulturstätten
05.03.2015
1. Lesung
Fachausschuss Finanzen
16.03.2015
2. Lesung
Betriebsausschuss Kulturstätten
02.04.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Kultur
Betreff
Bau- und Finanzierungsbeschluss "Energetische Sanierung Fenster 1. Bauabschnitt (2015)
im Gewandhaus zu Leipzig"
Beschluss:
1. Die Baumaßnahme Gewandhaus zu Leipzig - Energetische Sanierung Fenster 1. Bauabschnitt
wird im Rahmen der Durchführung der städtebaulichen Gesamtmaßnahme "Leipzig-Innenstadt" mit
Fördermitteln des Bundes und des Freistaates Sachsen in der Spielpause 2015 realisiert
(Baubeschluss gemäß Hauptsatzung der Stadt Leipzig § 10, Abs. 7 Punkt 1 in der zur Zeit gültigen
Fassung).
2. Die Gesamtkosten für den 1. Bauabschnitt (2015) betragen 436 T€. Der städtische Zuschuss
beträgt 180 T€. Die Förderung in Höhe von 256 T€ erfolgt im Rahmen des Förderprogramms
„Städtebaulicher Denkmalschutz, Erhaltungsgebiet Leipzig - Innenstadt“.
3. Der Antrag auf Zuwendung ist bei der Sächsischen Aufbaubank mit Datum vom 25.09.2014
eingereicht.
4. Der städtische Zuschuss ist laut RB V-1295/12 vorbehaltlich der Genehmigung der
Haushaltplanung 2015 ff. im Haushalt 2015 eingestellt.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
nicht relevant
Finanzielle Auswirkungen
nein
X
wenn ja,
Kostengünstigere Alternativen geprüft
nein
ja, Ergebnis siehe Anlage zur
Begründung
Folgen bei Ablehnung
nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
X Begründung
X nein
ja, Erläuterung siehe Anlage zur
Begründung
Handelt es sich um eine Investition (damit aktivierungspflichtig)?
Im Haushalt wirksam
Ergebnishaushalt
von
bis
Höhe in EUR
01.01.15
31.12.15
180.000
wo veranschlagt
Erträge
Aufwendungen
Finanzhaushalt
Einzahlungen
Auszahlungen
Entstehen Folgekosten oder Einsparungen?
Folgekosten Einsparungen wirksam
Zu Lasten anderer OE
wenn ja,
nein
von
bis
Höhe in EUR (jährlich)
wo veranschlagt
Ergeb. HH Erträge
Ergeb. HH Aufwand
Nach Durchführung
der Maßnahme
Ergeb. HH Erträge
zu erwarten
Ergeb. HH Aufwand (ohne
Abschreibungen)
Ergeb. HH Aufwand aus
jährl. Abschreibungen
Auswirkungen auf den Stellenplan
Beantragte Stellenerweiterung:
Beteiligung Personalrat
X nein
wenn ja,
Vorgesehener Stellenabbau:
X nein
ja,
Sachverhalt:
siehe Anlagen
Anlagen:
Vorlage Baubeschluss Fenster 09.02.2015
Entwurfsplanung 04.11.2014
Energiekonzept 29.09.2014
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
08.12.14/09.02.2015
Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster
1. Bauabschnitt (2015)
Gewandhaus zu Leipzig
Eigentümer:
Gewandhaus zu Leipzig
Augustusplatz 8
04109 Leipzig
Bauherr:
Gewandhaus zu Leipzig
Augustusplatz 8
04109 Leipzig
Baufachamt:
Stadt Leipzig
Amt für Gebäudemanagement
04092 Leipzig
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Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
08.12.14/09.02.2015
Inhaltsverzeichnis
1.0
Grundlagen
2.0
2.1
2.2
2.3
2.4
Begründete Zielstellung der Investition
Realisierungsstand
Ableitung des Investitionsbedarfes - Notwendigkeit
Dringlichkeit
Folgen bei Nichtbeschlussfassung
3.0
3.1
3.2
3.3
3.4
3.5
3.6
Beschreibung der beabsichtigten Investition
Fenstererneuerung 1. Bauabschnitt
Nutzungsverbesserung durch die beabsichtigte Instandhaltungsmaßnahme
Eigentumsverhältnisse
Energiekonzept
Barrierefreies Bauen
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
4.0
4.1
Kosten
Instandhaltungsaufwand
5.0
Finanzierungsplan
6.0
Einordnung in die mittelfristige Haushaltplanung
7.0
7.1
7.2
7.3
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
Folgekosten
Aufwandsvergleiche
Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
8.0
Fristenplan
9.0
Planungsbüros
10.
Anlagen
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Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
1.0
08.12.14/09.02.2015
Grundlagen
Die Gesamtkonzeption „Instandhaltung und Investitionen 2009 bis 2020“ wurde durch die
58. Ratsversammlung am 17.06.2009 bestätigt (RBIV-1652/09). Auf Grundlage dieses Beschlusses erfolgt die Erstellung der Einzelvorlagen für eine der bedeutendsten Kulturstätten
der Stadt. Im Rahmen der Gesamtkonzeption „Instandhaltung und Investitionen 2009 bis
2020“ wurden der 1. bis 4. Bauabschnitt der brandschutztechnischen Ertüchtigung von 2011
bis 2014 realisiert.
2.0
Begründete Zielstellung der Instandhaltungsmaßnahme
Entsprechend dem Beschluss des Stadtrats (RBV-1295/12) am 18.07.2012 soll die planmäßige Sanierung des Gewandhauses fortgesetzt werden. Dafür wurden die finanziellen Mittel
bis 2016 eingestellt. Die planmäßige Sanierung des Gewandhauses soll in den Spielpausen
vorgenommen werden und dadurch eine längere Schließung des Hauses vermieden werden.
2.1
Realisierungsstand
Im Februar 2012 wurde eine Thermografie der Fassaden einschl. Glasfassade und Fensterflächen, die im Rahmen der Brandschutzmaßnahmen ausgetauscht werden mussten, erstellt. Diese Aufnahmen haben die erheblichen wärmeschutztechnischen Mängel bei den
Fenstern - insbesondere in den Anschlussbereichen - aufgedeckt. Im September 2014 wurde
eine Studie (Energieeffizienzkonzept) zur energetischen Sanierung der Gebäudehülle fertig
gestellt.
Auf der Grundlage dieser Studie wurde in Zusammenarbeit zwischen dem Gewandhaus,
dem Amt für Gebäudemanagement und dem Amt für Stadterneuerung und Wohnungsbauförderung mit der Planung für die Fenstersanierung 1. Bauabschnitt begonnen. Die Entwurfsplanung vom 04.11.2014 liegt bereits vor.
Ein Antrag auf Zuwendung wurde bei der Sächsischen Aufbaubank mit Datum vom
25.09.2014 eingereicht.
2.2
Ableitung des Instandhaltungsbedarfs – Notwendigkeit
Zurzeit erfolgt weitere Planung für den 1. BA der Fenstererneuerung. Die Arbeiten werden in
der Spielpause (13.07.2015 – 21.08.2015) ausgeführt. Die Fenstererneuerung erfolgt zeitgleich mit den Umbaumaßnahmen in den Künstlergarderoben im Nord-Westflügel und der
Sanierung von undichten Terrasseneinläufen der Nord-Westterrasse.
Auf Grund der längeren Bestellzeiten für Holz-Aluminium-Fenster (12 bis 16 Wochen) ist
eine frühzeitige Ausschreibung notwendig. Diese Maßnahme wird deshalb aus der Gesamtmaßnahme 2015 herausgelöst und gesondert eingereicht.
Das Gewandhaus steht unter Denkmalschutz. Alle Baumaßnahmen werden dementsprechend mit dem Amt für Bauordnung und Denkmalpflege abgestimmt.
2.3
Dringlichkeit
Durch den Austausch der Fenster wird eine Verbesserung der Energieeffizienz und eine damit verbunden Absenkung der CO²-Emission erreicht.
Außerdem sind die Holz-Alu-Fenster nach 33 Jahren so verschlissen, dass ein Austausch
unbedingt notwendig ist. Teilweise dringt Regenwasser durch die defekten Rahmen. Zuglufterscheinungen sind bei allen Fenstern zu verzeichnen.
In den Garderoben für die Gastdirigenten und Gastsolisten müssen im Winter zusätzliche
elektrische Heizkörper aufgestellt werden, da aufgrund der undichten Anschlusselemente die
normale Raumheizung nicht mehr ausreicht.
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Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
2.4
08.12.14/09.02.2015
Folgen der Nichtbeschlussfassung
Als Konsequenz einer Verschiebung der oben genannten Leistungen muss damit gerechnet
werden, dass einzelne Zimmer im Gewandhaus nicht mehr genutzt werden können. Da im
Gewandhaus keine freien oder ungenutzte Räume vorhanden sind, müsste mit einer Einschränkung des laufenden Betriebes gerechnet werden.
3.0
Beschreibung der beabsichtigten Instandhaltungsmaßnahme
3.1
Fenstererneuerung 1. Bauabschnitt:
Bestand:
Die bauzeitliche Fensteranlage, bestehend aus Kiefernholz-Verbundfenstern mit ALUVorsatzschale [Errichtung: 1976-1980, Einweihung: 1981], wurde im Rahmen einer Studie
(Schmidt/Kabitzsch, März 2014) untersucht und für nicht erhaltenswert beurteilt.
Die Nutzung des Gebäudes als Konzerthaus stellt neben den bautechnischen und wärmetechnischen Aspekten, auch hohe Anforderungen an den Schallschutz, der bei der Fenstererneuerung ebenso sorgfältig zu berücksichtigen ist wie der Sonnenschutzmaßnahmen
für die Süd-Südost und Süd-Südwest orientierten Fensterflächen.
Mit der Fenstererneuerung ist ein erheblicher Eingriff im Innenraum verbunden, da auch die
Fensteranschlüsse (u.a. Stahlrahmen, Heizkörpernischen) instand gesetzt werden müssen.
(siehe auch Entwurfsplanung, Anlage 1).
Die Fensteranlagen der Bürobereiche stellen sich als Reihung sehr großflächiger Drehflügel dar, die in den Eck- und sonstigen Randbereichen durch Felder aus Festverglasungen
(oft nur mit einer Glasebene!) ergänzt werden.
Die vorgefundene Verbundverglasung mit der für die Bauzeit typischen VierkantVerriegelung der zwei Glasebenen, die eine Öffnung für Reinigungszwecke ermöglicht, ist
verschlissen. Die baulichen Mängel, die seit Jahren erkennbar werden, sind wie folgt zu beschreiben:
- Gewicht der Fenster, starke Verformungen zwischen Rahmen und Flügeln
- Undichtigkeit zwischen Fensterrahmen und Baukonstruktion, bestehend aus Stahlprofilkonstruktionen, an denen die Rahmen angeschlagen werden und der übrigen
Konstruktion aus Mauerwerk, Stahlbeton, im Sturzbereich an die Stuckdecken der
jeweiligen Geschosse mit zum Teil großen und unterschiedlich klaffenden Fugen und
Freibereichen jeglicher Dämmung.
- Eine RAL- gerechte Dichtung der Fenster zur Erzielung der geforderten Wind- und
Dampfdiffusionsdichtheit ist nur unter erheblichen baulichen Aufwand möglich. Dazu
kommt der Bedarf an ergänzender Dämmung in den Brüstungsbereichen, die in den
Büroetagen (Ebene 2 und 3) aus Nischen bestehen, die die Heizkörper und sonstige
Installationen aufnehmen.
- schlechter Zustand der unteren Rahmenbereiche infolge von KondenswasserBildung, Schwarzverfärbung des Holzes, partielle Holzzerstörung
- fehlende Schallschutz-, Blend- und/oder Sonnenschutzvorrichtungen
- ungenügender Arbeitsschutz (Fensterreinigung schwer zugänglicher Bereiche der
Glas-Außenflächen)
Folgende bautechnische Belange sind zu berücksichtigen:
1.
2.
3.
4.
Schallschutz
Wärmeschutz
Sonnenschutz
Brüstungshöhen
: Fenster nach Ost, Süd und West
: alle Fensterflächen
: Reflexionsgrad 10 %
: 0,80 m* bis Ebene 5 eingehalten
R w > 37 dB
U w > 1,1 W/m²K
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Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
08.12.14/09.02.2015
5. Material Fenster
: Holz-ALU-Fenster Kiefer, materialsichtig lasiert, außen
Mittelbronze eloxiert
6. Innendämmung
: Brüstungen und Fensterleibungen
7. Außendämmung
: Fenstersturze, Stahlprofile
Für die Wahl der Fensterprofile sind bereits im Rahmen der brandschutztechnischen Sanierung erneuerte Fenster als verbindliche Vorgaben vorhanden.
Diese Fenster wurden durch das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege bewertet und entsprechen den Anforderungen des Denkmalschutzes.
3.2
Nutzungsverbesserungen durch die beabsichtigte Instandhaltungsmaßnahme
Durch die genannte Maßnahme wird das Gewandhaus planmäßig und schrittweise entsprechend dem Energieeffizienzkonzept ertüchtigt und trägt so auch zur Absenkung des Energiebedarfes der öffentlichen Gebäude der Stadt Leipzig bei. Durch eine jährliche planmäßige
Weiterführung der Baumaßnahmen können die einzelnen Sanierungsmaßnahmen weitgehend in der Spielpause durchgeführt werden. Damit ist eine Aussetzung des Spielbetriebes
nicht notwendig und die Bespielbarkeit des Gewandhauses weiter sichergestellt.
Um die ständig steigenden Betriebskosten zu reduzieren, sind die vorgeschlagenen Maßnahmen der Fenstererneuerung unverzichtbar.
Durch den Austausch der Fenster in den Proben-, Garderoben- und Büroräumen wird nicht
nur der Wärmeverlust verringert, sondern auch der Schallschutz erheblich verbessert.
Das Eindringen von Zugluft und Regenwasser kann nach der Sanierung ausgeschlossen
werden
3.3
Eigentumsverhältnisse
Das Gewandhaus zu Leipzig ist Eigentümer des Gebäudes.
Flurstück:
755/1
Gemarkung:
Leipzig
Anschrift:
Augustusplatz 8, 04109 Leipzig
3.4
Energiekonzept
Es liegt ein Energieeffizienzkonzept vom 29.09.14 vor. (Anlage 2)
3.5
Barrierefreies Bauen
Für die Fenstererneuerung ist die Barrierefreiheit nicht relevant.
3.6
Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Eine Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist bei diesem Bauvorhaben nicht vorgesehen.
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Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
4.0
Kosten
4.1
Instandhaltungsaufwand - 2015
08.12.14/09.02.2015
Kostenermittlung nach DIN 276 - Bruttokosten in €
Mehrwertsteuersatz: 19 %
Kostenermittlungsstufe: Kostenberechnung
Gesamt
KG
Kostengruppe
100
Grundstück
----------
200
Öffentliche Erschließung
----------
300
Bauwerk- Baukonstruktion
368.093,00
400
Bauwerk- Technische Anlagen
12.019,00
700
Baunebenkosten
55.930,00
100-700 Summe
5.0
436.000,00
Finanzierungsplan
Die Finanzierung der baulichen Maßnahmen ist mit der Förderung aus dem Programm
„Städtebaulicher Denkmalschutz, Erhaltungsgebiet Leipzig - Innenstadt“ vorgesehen.
Grundsätzlich könnte die Stadt Leipzig für die denkmalgerechte und energetische Sanierung
der Fenster mit der Maximalförderung (32% Eigenmittel und 68 % Fördermittel) rechnen.
Auf Grund der zur Verfügung stehenden Fördermittel für „Leipzig-Innenstadt“ ergibt sich unter Berücksichtigung der „Prioritätenliste SDP Innenstadt“ folgende Finanzierungsübersicht:
Finanzierungsquelle
Anteil Stadt Leipzig
Fördermittel aus dem Programm Städtebaulicher
Denkmalschutz „Leipzig-Innenstadt“
Gesamt
2015
180.000,00 €
256.000,00 €*
2016
0,00 €
436.000,00 €
0,00 €
* unter Vorbehalt der förderrechtlichen Zustimmung durch die SAB
6.0
Einordnung in die mittelfristige Haushaltsplanung
Für die Baumaßnahmen am Gewandhaus werden bis 2015 pro Jahr 1.500 T€ einschließlich
der Brandschutzmaßnahmen eingeplant. Die Information zu den weiteren Baumaßnahmen
im Gewandhaus sind aus der Gesamtkonzeption „Instandhaltung und Investitionen 2009 bis
2020“ (aktualisiert 2011) zu entnehmen.
7.0
Effektivität und Wirtschaftlichkeit
7.1
Folgekosten
Nach der Fenstersanierung ist mit geringeren Energiekosten zu rechnen. (Anlage 2)
Eine sorgfältige Planungsvorbereitung soll Ausführungsdopplungen und kostenintensive
Provisorien ausschließen.
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Bau- und Finanzierungsbeschluss
Energetische Sanierung Fenster 1.Bauabschnitt
Gewandhaus zu Leipzig
7.2
08.12.14/09.02.2015
Aufwandsvergleiche
Die Planung der Maßnahmen erfolgte kostenbewusst und unter Berücksichtigung des minimal notwendigen Aufwandes.
7.3
Arbeitsmarktpolitische Auswirkungen
Das arbeitsmarktpolitische Instrument „Arbeitsgelegenheit (AGH)“ ist hier ungeeignet aufgrund der Spezifik der Leistung.
8.0
Fristenplan
Die baulichen Maßnahmen sind im III. Quartal 2015 (Schwerpunkt Spielpause Juli/August)
geplant. Mit den vorbereitenden Maßnahmen zur Entwurfs- und Genehmigungsplanung wurde begonnen. Um alle notwendigen Baumaßnahmen umzusetzen, wird 2015 die Spielpause
um 2 Wochen (auf 6 Wochen) verlängert.
Baubeschluss :
bis 01.04.2015
Veröffentlichung im Amtsblatt:
bis 24.01.2015
(Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb)
Submission
04.03.2015
Vergabegremium
02.04.2015
Zuschlag
28.04.2015
Werkplanung bis
08.05.2015
Bestellung ab
08.05.2015 (10 Wochen)
Lieferung bis
20.07.2015
Einbauende:
15.08.2015
Beginn der Spielpause:
13.07.2015
Ende Spielpause:
21.08.2015
Restleistungen:
bis 30.09.2015
Rechnungslegung bis 21.09.2014 (ca. 90 %)!
9.0
Planungsbüros
Mit der Weiterführung der Planung sollen folgende Büros beauftragt werden:
Architekten nach § 33 HOAI
Wärmeschutz
Tragwerksplanung nach § 49 HOAI
Technische Ausrüstung nach § 56 HOAI
Elektrotechnik, BMA
Technische Ausrüstung nach § 56 HOAI
Heizung, Lüftung, Sanitärtechnik
10.
Architektin Dipl.-Ing. Ulrike Kabitzsch
Ferdinand-Lassalle-Str. 15
04109 Leipzig
MFPA für Bauwesen Leipzig mbH
Hans-Weigel-straße 2b in 04319 Leipzig
Ingenieurbüro Vocke – Follner
Kranichweg 17 in 04356 Leipzig
GWW Ingenieurgesellschaft
Guthannß – Wehlte - Wehner mbH
Eilenburger Str. 39A in 04317 Leipzig
Ingenieurbüro Kamann
Pragerstraße 171
04299 Leipzig
Anlagen:
Anlage 1: Entwurfsplanung Architektin Ulrike Kabitzsch vom 04.11.2014
Anlage 2: Energieeffizienzkonzept vom 29.09.2014
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