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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1014055.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.12.14, 12:00
Aktualisiert
16.11.17, 10:13

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00828/14-VSP-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Dienstberatung des Oberbürgermeisters Zuständigkeit Bestätigung Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit 03.03.2015 Vorberatung Jugendhilfeausschuss 09.03.2015 Vorberatung Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule 12.03.2015 Vorberatung Ratsversammlung 25.03.2015 Beschlussfassung Eingereicht von Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule Betreff Zusammenarbeit von Unternehmen mit Kindertagesstätten und Kindertagespflegepersonen unterstützen (V/A 433) Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder x Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: 1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber den städtischen Unternehmen verstärkt darauf hinzuwirken, dass diese die Stadt bei der Schaffung von Kitaplätzen, ggf. Schaffung von betriebsnahen Kita-Kapazitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch stärker unterstützen. 2. Die Verwaltung erarbeitet auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen eine Checkliste als Umsetzungsleitlinie für Kooperationsvereinbarungen zwischen Trägern von Kindertagespflege und Unternehmen. Seite 1/5 Seite 2/5 Begründung: Zu 1: Seit mehreren Jahren gibt es Anstrengungen der Verwaltung, Unternehmen dafür zu gewin nen, Betriebskitas zu errichten. Von den Unternehmen wird das Anliegen oftmals mit der Begründung abgelehnt, dass der Bedarf in den jeweiligen Betrieben auf längere Sicht nicht groß genug ist, um eine solche Investition zu rechtfertigen. Des Weiteren werden die För dermöglichkeiten als nicht ausreichend eingeschätzt. Auch Anregungen zum Zusam menschluss mehrerer Firmen führten bisher nicht zum Erfolg. Dazu gab es auch Gespräche mit der Handwerkskammer. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird dennoch weiterhin jede Möglichkeit nutzen, Unternehmen für die Einrichtung von Betriebskitas zu gewinnen. Betriebsnahe Kitas sind vor allem dann interessant, wenn Unternehmen dafür insbesondere innerstädtische Gebäude wirklich „betriebsnah“ zur Verfügung stellen, die der Kommune andernfalls nicht für diesen Zweck zur Verfügung gestanden hätten. Beispiele dafür sind die Kita Liebigstraße, die Kita Delitzscher Straße, die Kita Paul-List-Straße, die Kita Linnéstraße, die Kita auf dem Gelände des Krankenhauses St. Elisabeth oder die Kita Brüderstraße. Diese Kitas sind durch erhebliche Unterstützung der Verwaltung entstanden und werden nach dem Prinzip einer öffentlichen Kita finanziert. Weiterhin führt die Verwaltung kontinuierlich Gespräche zu Modellen mit verzahnten Investitionen, bei denen sich Unternehmen an den Investitionen in neue Kitas beteiligen. Bisher hat das in zwei Fällen zum Erfolg geführt. BMW investierte 300.000 Euro in den Neubau der Kita in Plaußig. DHL und deren Tochtergesellschaft EAT haben sich mit einem Baukostenzuschuss in Höhe von insgesamt 490.000 Euro an der Kita Stahmelner Straße 08 beteiligt. Darüber hinaus vereinbart Telekom Deutschland GmbH eine Platzbelegung in der im Bau befindlichen Kita Kohlgartenstraße. Da der Entwicklungsfortschritt dieser Kita keines Investitionszuschusses mehr bedarf, beteiligt sich die Telekom Deutschland GmbH mit 70.000,00 Euro an den Ausstattungskosten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde von den größeren Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig, deren Belegschaft dementsprechend über eine nennenswerte Nachfrage nach Kinderbetreuung verfügt, als wichtiges Thema erkannt. Die gewählten Lösungen orientieren sich am angezeigten Bedarf der eigenen Mitarbeiter und beziehen sich auf Kooperationen mit verschiedenen Trägern. Zu 2: In einer Beratung mit den Tagespflegeträgern wurde deutlich, dass ein einheitlicher Rah menvertrag nicht erforderlich ist. Die Möglichkeit betriebsnaher Kindertagespflege wird in al len Gesprächen mit Unternehmen gleichermaßen von der Verwaltung thematisiert. Bei den Trägern von Tagespflege liegt eine grundsätzliche Bereitschaft zum kooperativen Aufbau betriebsnaher Kindertagespflege vor, sechs Träger von Kindertagespflege haben bereits Kooperationen mit Unternehmen abgeschlossen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird weiterhin aktiv bei Unternehmen für Mitinvestitionen in betriebsnahe Kindertagespflege werben. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 3/5 Seite 4/5