Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1014055.pdf
Größe
71 kB
Erstellt
16.12.14, 12:00
Aktualisiert
16.11.17, 10:13
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Verwaltungsstandpunkt Nr. A-00828/14-VSP-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Dienstberatung des Oberbürgermeisters
Zuständigkeit
Bestätigung
Fachausschuss Wirtschaft und Arbeit
03.03.2015
Vorberatung
Jugendhilfeausschuss
09.03.2015
Vorberatung
Fachausschuss Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
12.03.2015
Vorberatung
Ratsversammlung
25.03.2015
Beschlussfassung
Eingereicht von
Dezernat Jugend, Soziales, Gesundheit und Schule
Betreff
Zusammenarbeit von Unternehmen mit Kindertagesstätten und
Kindertagespflegepersonen unterstützen (V/A 433)
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
x
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, gegenüber den städtischen Unternehmen
verstärkt darauf hinzuwirken, dass diese die Stadt bei der Schaffung von Kitaplätzen, ggf.
Schaffung von betriebsnahen Kita-Kapazitäten im Rahmen ihrer Möglichkeiten noch
stärker unterstützen.
2. Die Verwaltung erarbeitet auf Grundlage der bisherigen Erfahrungen eine Checkliste als
Umsetzungsleitlinie für Kooperationsvereinbarungen zwischen Trägern von
Kindertagespflege und Unternehmen.
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Begründung:
Zu 1:
Seit mehreren Jahren gibt es Anstrengungen der Verwaltung, Unternehmen dafür zu gewin
nen, Betriebskitas zu errichten. Von den Unternehmen wird das Anliegen oftmals mit der
Begründung abgelehnt, dass der Bedarf in den jeweiligen Betrieben auf längere Sicht nicht
groß genug ist, um eine solche Investition zu rechtfertigen. Des Weiteren werden die För
dermöglichkeiten als nicht ausreichend eingeschätzt. Auch Anregungen zum Zusam menschluss mehrerer Firmen führten bisher nicht zum Erfolg. Dazu gab es auch Gespräche mit
der Handwerkskammer. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung wird dennoch weiterhin
jede Möglichkeit nutzen, Unternehmen für die Einrichtung von Betriebskitas zu gewinnen.
Betriebsnahe Kitas sind vor allem dann interessant, wenn Unternehmen dafür insbesondere
innerstädtische Gebäude wirklich „betriebsnah“ zur Verfügung stellen, die der Kommune
andernfalls nicht für diesen Zweck zur Verfügung gestanden hätten. Beispiele dafür sind die
Kita Liebigstraße, die Kita Delitzscher Straße, die Kita Paul-List-Straße, die Kita
Linnéstraße, die Kita auf dem Gelände des Krankenhauses St. Elisabeth oder die Kita
Brüderstraße. Diese Kitas sind durch erhebliche Unterstützung der Verwaltung entstanden
und werden nach dem Prinzip einer öffentlichen Kita finanziert. Weiterhin führt die
Verwaltung kontinuierlich Gespräche zu Modellen mit verzahnten Investitionen, bei denen
sich Unternehmen an den Investitionen in neue Kitas beteiligen. Bisher hat das in zwei
Fällen zum Erfolg geführt. BMW investierte 300.000 Euro in den Neubau der Kita in Plaußig.
DHL und deren Tochtergesellschaft EAT haben sich mit einem Baukostenzuschuss in Höhe
von insgesamt 490.000 Euro an der Kita Stahmelner Straße 08 beteiligt. Darüber hinaus
vereinbart Telekom Deutschland GmbH eine Platzbelegung in der im Bau befindlichen Kita
Kohlgartenstraße. Da der Entwicklungsfortschritt dieser Kita keines Investitionszuschusses
mehr bedarf, beteiligt sich die Telekom Deutschland GmbH mit 70.000,00 Euro an den
Ausstattungskosten. Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wurde von den größeren
Beteiligungsunternehmen der Stadt Leipzig, deren Belegschaft dementsprechend über eine
nennenswerte Nachfrage nach Kinderbetreuung verfügt, als wichtiges Thema erkannt. Die
gewählten Lösungen orientieren sich am angezeigten Bedarf der eigenen Mitarbeiter und
beziehen sich auf Kooperationen mit verschiedenen Trägern.
Zu 2:
In einer Beratung mit den Tagespflegeträgern wurde deutlich, dass ein einheitlicher Rah
menvertrag nicht erforderlich ist. Die Möglichkeit betriebsnaher Kindertagespflege wird in al
len Gesprächen mit Unternehmen gleichermaßen von der Verwaltung thematisiert. Bei den
Trägern von Tagespflege liegt eine grundsätzliche Bereitschaft zum kooperativen Aufbau
betriebsnaher Kindertagespflege vor, sechs Träger von Kindertagespflege haben bereits
Kooperationen mit Unternehmen abgeschlossen. Das Amt für Jugend, Familie und Bildung
wird weiterhin aktiv bei Unternehmen für Mitinvestitionen in betriebsnahe Kindertagespflege
werben.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
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