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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1018533.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:57

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00445/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Zuständigkeit Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Verordnung der Stadt Leipzig zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse Rechtliche Konsequenzen Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre Rechtswidrig und/oder Nachteilig für die Stadt Leipzig. Zustimmung Ablehnung Zustimmung mit Ergänzung Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln Alternativvorschlag Sachstandsbericht Beschluss: In § 1 der Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse wird der Satz „Verkaufsstellen der Alten Messe (begrenzt durch Zwickauer Straße, Prager Straße, Deutscher Platz und Wilhelm-Külz-Park) dürfen am Sonntag, den 18.10.2015 in der Zeit von 12 bis 18 Uhr anlässlich des Leipziger Oktoberfestes geöffnet sein.“ gestrichen. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Seite 1/3 Sachverhalt: Begründung: Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen bietet die Möglichkeit, aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse, insbesondere von traditionellen Straßenfesten, Weihnachtsmärkten und örtlich bedeutenden Jubiläen eine Sonntagsöffnung zu gestatten. Das Leipziger Oktoberfest ist eine rein kommerzielle Veranstaltung, die 2015 zum zweiten mal stattfindet. Nach Angaben der Veranstalter wurde das 1. Oktoberfest 2014 an zehn Tagen von lediglich 15.000 Menschen besucht. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das Leipziger Oktoberfest weder ein traditionelles, noch ein besonderes regionales Ereignis. Insofern sind die Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht gegeben. Anlagen: Seite 2/3