Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018533.pdf
Größe
56 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:57
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00445/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Zuständigkeit
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Verordnung der Stadt Leipzig zum Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonntagen im
Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse
Rechtliche Konsequenzen
Der gemäß Ursprungsantrag gefasste Beschluss wäre
Rechtswidrig und/oder
Nachteilig für die Stadt Leipzig.
Zustimmung
Ablehnung
Zustimmung mit Ergänzung
Ablehnung, da bereits Verwaltungshandeln
Alternativvorschlag
Sachstandsbericht
Beschluss:
In § 1 der Verordnung der Stadt Leipzig über das Offenhalten von Verkaufsstellen an
Sonntagen im Jahr 2015 aus Anlass besonderer regionaler Ereignisse wird der Satz
„Verkaufsstellen der Alten Messe (begrenzt durch Zwickauer Straße, Prager Straße,
Deutscher Platz und Wilhelm-Külz-Park) dürfen am Sonntag, den 18.10.2015 in der Zeit von 12
bis 18 Uhr anlässlich des Leipziger Oktoberfestes geöffnet sein.“ gestrichen.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Seite 1/3
Sachverhalt:
Begründung:
Das Gesetz über die Ladenöffnungszeiten im Freistaat Sachsen bietet die Möglichkeit, aus
Anlass besonderer regionaler Ereignisse, insbesondere von traditionellen Straßenfesten,
Weihnachtsmärkten und örtlich bedeutenden Jubiläen eine Sonntagsöffnung zu gestatten.
Das Leipziger Oktoberfest ist eine rein kommerzielle Veranstaltung, die 2015 zum zweiten mal
stattfindet. Nach Angaben der Veranstalter wurde das 1. Oktoberfest 2014 an zehn Tagen von
lediglich 15.000 Menschen besucht. Aus Sicht der CDU-Fraktion ist das Leipziger Oktoberfest
weder ein traditionelles, noch ein besonderes regionales Ereignis. Insofern sind die
Voraussetzungen für eine Sonntagsöffnung nicht gegeben.
Anlagen:
Seite 2/3