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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1018530.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
09.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:55

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Inhalt der Datei

Änderungsantrag Nr. DS-00819/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.02.2015 Zuständigkeit Bestätigung Eingereicht von CDU-Fraktion Betreff Präzisierung zum Planungsbeschluss zu Umbau und Nutzung der Räumlichkeiten der ehemaligen Diskothek Schauhaus als Zweitspielstätte für den Eigenbetrieb Schauspiel Leipzig, Variantenuntersuchung Beschluss: Dem Beschlusstext wird folgender neuer Beschlusspunkt 1 vorangestellt: Zwingende Voraussetzung für die Baumaßnahme ist die angemessene Mitfinanzierung durch Veräußerung der Immobilie Gottschedstraße 16 mindestens zum Verkehrswert. Die bisherigen Beschlusspunkte 1. und 2. werden zu 2. und 3. Die bisherigen Beschlusspunkte 3. und 4. werden gestrichen. Der bisherige Beschlusspunkt 5. wird zu 4. Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen: Begründung: Die Veräußerung der Immobilie Gottschedstraße 16, und zwar zum Verkehrswert, war bislang die unverzichtbare Geschäftsgrundlage für das Bauvorhaben Zweitspielstätte Schauhaus. Dieses Anliegen wird inzwischen immer mehr verwässert wird, so heißt es in dieser Vorlage unter Abschnitt 5 Finanzierungsplan: „Zur teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahme sollte optional der Verkaufserlös zum Gebäude Gottschedstraße 16 genutzt werden.“ Diese Refinanzierung ist für uns keine Option, sondern zwingende Voraussetzung und Bedingung ! Im übrigen ist der Beschlusspunkt 3 eine Tatsachenfeststellung, die nicht förmlich beschlossen werden muss. Der Beschlusspunkt 4 wiederum ist nicht Gegenstand eines Planungsbeschlusses. Seite 1/3 Seite 2/3