Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018530.pdf
Größe
76 kB
Erstellt
09.02.15, 12:00
Aktualisiert
06.12.18, 12:55
Stichworte
Inhalt der Datei
Änderungsantrag Nr. DS-00819/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Bestätigung
Eingereicht von
CDU-Fraktion
Betreff
Präzisierung zum Planungsbeschluss zu Umbau und Nutzung der Räumlichkeiten
der ehemaligen Diskothek Schauhaus als Zweitspielstätte für den Eigenbetrieb
Schauspiel Leipzig, Variantenuntersuchung
Beschluss:
Dem Beschlusstext wird folgender neuer Beschlusspunkt 1 vorangestellt:
Zwingende Voraussetzung für die Baumaßnahme ist die angemessene Mitfinanzierung durch
Veräußerung der Immobilie Gottschedstraße 16 mindestens zum Verkehrswert.
Die bisherigen Beschlusspunkte 1. und 2. werden zu 2. und 3.
Die bisherigen Beschlusspunkte 3. und 4. werden gestrichen.
Der bisherige Beschlusspunkt 5. wird zu 4.
Prüfung der Übereinstimmung mit den strategischen Zielen:
Begründung:
Die Veräußerung der Immobilie Gottschedstraße 16, und zwar zum Verkehrswert, war bislang die
unverzichtbare Geschäftsgrundlage für das Bauvorhaben Zweitspielstätte Schauhaus.
Dieses Anliegen wird inzwischen immer mehr verwässert wird, so heißt es in dieser Vorlage unter
Abschnitt 5 Finanzierungsplan: „Zur teilweisen Refinanzierung der Baumaßnahme sollte optional der
Verkaufserlös zum Gebäude Gottschedstraße 16 genutzt werden.“
Diese Refinanzierung ist für uns keine Option, sondern zwingende Voraussetzung und Bedingung !
Im übrigen ist der Beschlusspunkt 3 eine Tatsachenfeststellung, die nicht förmlich beschlossen
werden muss. Der Beschlusspunkt 4 wiederum ist nicht Gegenstand eines Planungsbeschlusses.
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