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Vorlage-Sammeldokument

Daten

Kommune
Leipzig
Dateiname
1018548.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
18.09.16, 12:34

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Inhalt der Datei

Ratsversammlung Änderungsantrag Nr. DS-00712/14-ÄA-001 Status: öffentlich Beratungsfolge: Gremium Termin Ratsversammlung 25.02.2015 Zuständigkeit Beschlussfassung Eingereicht von Fraktion DIE LINKE Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Betreff Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege in der Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung der Rahmenbedingungen Beschluss: Der Beschlusspunkt 1a) wird wie folgt geändert: a) Der Sachaufwand wird pro Monat und Kind gemäß § 23 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII für die Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson mit 209,32 Euro, für die Betreuung in angemieteten Räumen mit 225,40 Euro und für die Betreuung im Haushalt der Eltern mit 45,17 Euro festgelegt. Sachverhalt: Die Stadt Leipzig hat den Tagespflegeeltern bisher pauschal 330,00 € Sachaufwand pro Kind und Monat gewährt. Für diese Geldleistung gab es keine detaillierte Grundlage. Es ist richtig, dass die Sachleistungen bewertet werden. Aber diese um 65 % zu senken, geht an der Realität vorbei. Auf Seite 7 der Vorlage ist der sonstige Sachaufwand aufgeführt. In seiner Höhe entsprechen einige Positionen nicht den Empfehlungen des SSG und sind wesentlich zu gering angesetzt. Reinigungskosten für die genutzten Räume wurden nicht angesetzt. Die Ersatzbeschaffung für Möbel, Spielzeug und Kinderwagen wurden wesentlich zu gering angesetzt. Die Richtlinien SSG bzw. des Sächsischen Bildungsplanes für das Beschäftigungsmaterial wurden ebenso nicht eingehalten. Eine Freizeitgestaltung der 1 – 3 jährigen Kinder wurde völlig außer Acht gelassen. Bereits in diesen Änderungen haben wir einige Ausgaben unberücksichtigt gelassen (wie z.B. tatsächliche Mietpreise bzw. tatsächlich angemietete Raumgrößen, erhöhte Kranken- und Pflegeversicherung …) Seite 1/2 Unser Vorschlag: Aufwand pro Monat: * Reinigung/Wäsche pauschal alt neu 50,00 € 250,00 € (Reinigungskosten wurden nicht berücksichtigt) * Hygienebedarf 20,00 € 20,00 € * Büro-/Verwaltungsaufwand pauschal 70,00 € 80,00 € * Erhaltungsaufwand/ Ersatzbeschaffung/Ausstattung 41,70 € 166,70 € * Beschäftigungsmaterial 22,95 € 122,95 € * Hausratversicherung 2,50 € 7,50 € * Strom 15,00 € 15,00 € * Fortbildung 10,00 € 25,00 € * Freizeitgestaltung - Gesamt: 10,00 € 232,15 € 697,15 € Daraus ergibt sich folgende Zusammenfassung der Sachkosten: Sachkosten der Kindertagespflege in Euro pro Neunstundensatz im Haushalt der Kindertagespflegeperson in angemieteten Räumen im Haushalt der Eltern alt neu alt neu alt neu Wohnung 309,20 309,20 386,50 386,50 0,00 0,00 Sonstiger Aufwand 232,15 697,15 232,15 697,15 152,91 217,15 Gesamt 541,35 1006,35 518,65 1083,65 152,91 217,15 108,27 201,27 123,73 216,73 30,58 43,43 112,78 209,32 128,89 225,40 31,85 45,17 Pro Kind bei 5 Kindern Pro Kind bei einer Auslastung von 96 % Die finanziellen Auswirkungen würden sich wie folgt verändern (Vorlage S.13): Die laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs. 1 und 2 SGB VIII steigen von 493,54 Euro (undynamisiert) auf entweder 722,64 Euro bei der neunstündigen Betreuung im eigenen Haushalt, auf 738,72 Euro bei der neunstündigen Betreuung in angemieteten Räumen oder auf 558,49 Euro für die neunstündige Betreuung im Haushalt der Eltern pro Kind. Seite 2/2 Seite 3/2