Daten
Kommune
Leipzig
Dateiname
1018548.pdf
Größe
79 kB
Erstellt
19.02.15, 12:00
Aktualisiert
18.09.16, 12:34
Stichworte
Inhalt der Datei
Ratsversammlung
Änderungsantrag Nr. DS-00712/14-ÄA-001
Status: öffentlich
Beratungsfolge:
Gremium
Termin
Ratsversammlung
25.02.2015
Zuständigkeit
Beschlussfassung
Eingereicht von
Fraktion DIE LINKE
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Betreff
Festlegung der Höhe der laufenden Geldleistung für die Kindertagespflege in der
Stadt Leipzig gemäß § 23 SGB VIII ab dem 01.03.2015 sowie Finanzierung der
Rahmenbedingungen
Beschluss:
Der Beschlusspunkt 1a) wird wie folgt geändert:
a) Der Sachaufwand wird pro Monat und Kind gemäß § 23 Abs. 2 Nr.1 SGB VIII für die
Betreuung im eigenen Haushalt der Kindertagespflegeperson mit 209,32 Euro, für die
Betreuung in angemieteten Räumen mit 225,40 Euro und für die Betreuung im Haushalt der
Eltern mit 45,17 Euro festgelegt.
Sachverhalt:
Die Stadt Leipzig hat den Tagespflegeeltern bisher pauschal 330,00 € Sachaufwand pro Kind und
Monat gewährt. Für diese Geldleistung gab es keine detaillierte Grundlage. Es ist richtig, dass die
Sachleistungen bewertet werden. Aber diese um 65 % zu senken, geht an der Realität vorbei.
Auf Seite 7 der Vorlage ist der sonstige Sachaufwand aufgeführt. In seiner Höhe entsprechen einige
Positionen nicht den Empfehlungen des SSG und sind wesentlich zu gering angesetzt.
Reinigungskosten für die genutzten Räume wurden nicht angesetzt. Die Ersatzbeschaffung für
Möbel, Spielzeug und Kinderwagen wurden wesentlich zu gering angesetzt. Die Richtlinien SSG
bzw. des Sächsischen Bildungsplanes für das Beschäftigungsmaterial wurden ebenso nicht
eingehalten. Eine Freizeitgestaltung der 1 – 3 jährigen Kinder wurde völlig außer Acht gelassen.
Bereits in diesen Änderungen haben wir einige Ausgaben unberücksichtigt gelassen (wie z.B.
tatsächliche Mietpreise bzw. tatsächlich angemietete Raumgrößen, erhöhte Kranken- und
Pflegeversicherung …)
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Unser Vorschlag:
Aufwand pro Monat:
*
Reinigung/Wäsche pauschal
alt
neu
50,00 €
250,00 €
(Reinigungskosten wurden nicht berücksichtigt)
*
Hygienebedarf
20,00 €
20,00 €
*
Büro-/Verwaltungsaufwand pauschal
70,00 €
80,00 €
*
Erhaltungsaufwand/
Ersatzbeschaffung/Ausstattung
41,70 €
166,70 €
*
Beschäftigungsmaterial
22,95 €
122,95 €
*
Hausratversicherung
2,50 €
7,50 €
*
Strom
15,00 €
15,00 €
*
Fortbildung
10,00 €
25,00 €
*
Freizeitgestaltung
-
Gesamt:
10,00 €
232,15 €
697,15 €
Daraus ergibt sich folgende Zusammenfassung der Sachkosten:
Sachkosten der Kindertagespflege in Euro pro Neunstundensatz
im Haushalt der Kindertagespflegeperson
in angemieteten
Räumen
im Haushalt
der Eltern
alt
neu
alt
neu
alt
neu
Wohnung
309,20
309,20
386,50
386,50
0,00
0,00
Sonstiger
Aufwand
232,15
697,15
232,15
697,15
152,91
217,15
Gesamt
541,35
1006,35
518,65
1083,65
152,91
217,15
108,27
201,27
123,73
216,73
30,58
43,43
112,78
209,32
128,89
225,40
31,85
45,17
Pro Kind bei
5 Kindern
Pro Kind bei
einer
Auslastung
von 96 %
Die finanziellen Auswirkungen würden sich wie folgt verändern (Vorlage S.13):
Die laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs. 1 und 2 SGB VIII steigen von 493,54 Euro
(undynamisiert) auf entweder 722,64 Euro bei der neunstündigen Betreuung im eigenen Haushalt,
auf 738,72 Euro bei der neunstündigen Betreuung in angemieteten Räumen oder auf 558,49 Euro
für die neunstündige Betreuung im Haushalt der Eltern pro Kind.
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